Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 1311281
13. Wahlperiode
15.07.98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Elisabeth
Altmann (Pommelsbrunn), Helmut Wilhelm (Amberg), Gila Altmann (Aurich),
Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/11226 —
Ausbau der B 14 westlich von Hersbruck
Seit Jahrzehnten existieren Planungen, die Bundesstraße B 14 westlich
von Hersbruck im Bereich von Reichenschwand und Henfenfeld
ausbzw. neuzubauen. Davon würden im Pegnitztal erhebliche
Landschaftseingriffe ausgehen. Die vorliegenden Kostenschätzungen wirken nicht
überzeugend, weil sie die Gesamtkosten des Straßenbaus zu niedrig
angeben. Schließlich fehlt auch in diesem Fall wieder eine „integ rierte
Verkehrsplanung": Der beabsichtigte Straßenausbau konkurriert mit
den parallel verlaufenden Schienenstrecken Nürnberg - Hersbruck
links und rechts der Pegnitz.
Vorbemerkung
Die rd. 110 km lange B 14 verläuft von Nürnberg über das
oberpfälzische Industriegebiet im Raum Sulzbach-Rosenberg zur
deutsch-tschechischen Grenze bei Waidhaus und findet dort
Anschluß an das tschechische Straßennetz in Richtung Pilsen und
Prag. Sie wird abschnittsweise durch die seit den 60er Jahren in
Bau befindliche Autobahn Nürnberg-Waidhaus ersetzt.
Innerhalb des Großraumes Nürnberg, der sich bis Hersbruck
erstreckt, ist sie die historische Verbindung durch das Pegnitztal und
in der Funktion als „regionale Entwicklungsachse" und
„Sammelschiene" heute mit bis zu 17 500 Kfz/24 h besonders stark
belastet. Durch die Verknüpfung mit der A 3 Würzburg -
Regensburg und der A 9 Berlin - München ist sie zugleich ein wichtiger
Autobahnzubringer.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli
1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Der Ausbau bzw. die Verlegung der B 14 im rd. 25 km langen
Abschnitt im Pegnitztal zwischen Nü rnberg und Hersbruck ist seit
den 70er Jahren zur Verbesserung für den Verkehr der B 14 und
zur Entlastung der Orte vom Durchgangsverkehr in den
periodisch fortgeschriebenen Bedarfsplänen für die
Bundesfernstraßen als besonders dringliches Vorhaben ausgewiesen.
Ausgebaut wurden bisher:
— die Teilstrecken zwischen der BAB A 3 und Behringersdorf
sowie
— die Ortsdurchfahrten Behringersdorf und Rückersdorf.
Verlegt wurde die B 14:
— zwischen Rückersdorf und Lauf,
— im Bereich der Stadt Lauf über die „Spange" zur Anschlußstelle
Lauf-Süd der BAB A 9 sowie
— im Bereich Hersbruck vom Pegnitztalübergang westlich
Altensittenbach bis zum Anschluß der Staatsstraße St 2162 nach
Hohenstadt.
Damit ist der Ausbau der B 14 im Großraum Nürnberg zu rd.
Zweidrittel seiner Streckenlänge abgeschlossen.
Offen ist derzeit der seit rd. 20 Jahren in Planung befindliche Aus-
und Neubau der B 14 im Abschnitt zwischen Lauf und Henfenfeld,
durch den insbesondere Hersbruck die dringend benötigte
leistungsfähige Straßenverbindung nach Nürnberg erhält und
Reichenschwand mit seinem historischen Ortskern vom starken
Durchgangsverkehr entlastet wird. Im geltenden „Bedarfsplan für
die Bundesfernstraßen" ist eine insgesamt 11,1 km lange
„Verlegung Lauf - Henfenfeld" im Zuge der Bundesstraße 14
einschließlich der rd. 5,5 km langen Ortsumgehung Reichenschwand
in der Stufe „Vordringlicher Bedarf" enthalten. Die heute
verfolgte Verlegungsstrecke ist um ca. 2,5 km kürzer, weil die B 14
anstelle der ursprünglich vorgesehenen direkten Fortführung von
der Anschlußstelle Lauf-Süd nach Osten zum Schutz des Waldes
westlich von Schönberg nun zwischen den Anschlußstellen Lauf
-
Süd und Lauf-Nord im Versatz über die A 9 geführt wird und sie
von dort bis zum Beginn der Ortsumgehung Reichenschwand auf
vorhandener Strecke über rd. 3 km ausgebaut werden soll.
Das vorangestellt, können die Fragen wie folgt beantwortet
werden:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planungen der B 14 zwischen Lauf
und Hersbruck, insbesondere im Bereich von Reichenschwand und
Henfenfeld?
Entsprechend dem uneingeschränkten Planungsauftrag für
Projekte des „Vordringlichen Bedarfs" hat die zuständige bayerische
Straßenbauverwaltung die Vorentwurfsplanung für die
Ortsumgehung Reichenschwand bereits abgeschlossen; sie befindet sich
derzeit beim Land im Prüfverfahren. Der Ausbau der bestehenden
B 14 im Bereich Lauf - Reichenschwand befindet sich noch im
Planungsstadium.
2. Welche Bewe rtung des Straßenaus- bzw. -neubauprojektes im
Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan liegt vor?
Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde berechnet?
Für das Bundesstraßenprojekt „B 14, Verlegung Lauf -
Henfenfeld" wurde im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes für
die Bundesfernstraßen 1992 eine Projektbewertung
vorgenommen. Ausgehend von geschätzten Projektkosten in Höhe von 35,9
Mio. DM und einer künftigen Belastung von rd. 17 000 Kfz/24 h
beträgt das ermittelte Nutzen-Kosten-Verhältnis 9,4.
3. Welche finanziellen Mittel sind für das Projekt vorgesehen und bei
der Berechnung des Kosten-Nutzen-Quotienten (vgl. Frage 2)
zugrunde gelegt?
Welche Änderungen der Kostenschätzung haben sich
gegebenenfalls in den vergangenen Jahren ergeben?
Das Projekt B 14, Verlegung Lauf - Henfenfeld ist im Bedarfsplan
für die Bundesfernstraßen mit Gesamtkosten in Höhe von 35,9
Mio. DM berücksichtigt. Diese Kosten liegen auch dem
ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnis zugrunde.
Die Projektkosten werden nunmehr - nach dem aus Gründen des
Umweltschutzes im Abschnitt Lauf-Süd - Reichenschwand an
-
stelle des Neubaus der B 14 südlich ein Ausbau der vorhandenen
B 14 nördlich der Pegnitz erfolgt und unter Berücksichtigung der
Kostenberechnung aus der Vorentwurfsplanung der
Ortsumgehung Reichenschwand - für das gesamte Straßenbauprojekt mit
rd. 54,1 Mio. DM veranschlagt.
4. a) Welche Verkehrsverlagerung für die alte B 14 (Pkw/Lkw) geht
von einer neugebauten B 14 im Bereich Reichenschwand aus?
b) Wie groß ist der tatsächliche Bedarf für eine Schnellstraße im
Pegnitztal?
c) Welche Ergebnisse haben die Verkehrszählungen erbracht
(differenziert nach Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr)?
d) Warum weigert sich nach Kenntnis der Bundesregierung das
Straßenbauamt, diese Zahlen der örtlichen Bürgerinitiative und
der Gemeinde Henfenfeld mitzuteilen?
Zu a)
Nach der geltenden Bedarfsplanprognose von 1994 wird für die
14 n zwischen Lauf und Henfenfeld eine Belastung von 16 000
Kfz/24 h, davon 2 000 Lkw/24 h ausgewiesen. Demgegenüber
verbleibt der Quell- und Zielverkehr Reichenschwand mit rd.
5 000 Kfz/24 h auf der Ortsdurchfahrt, so daß diese mit der
Ortsumgehung Reichenschwand eine Entlastung von knapp 80 % des
Verkehrs erfährt.
Zu b)
Die prognostizierte Verkehrsmenge von rd. 16 000 Kfz/24 h
unterstreicht nachhaltig die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der
Umgehung Reichenschwand.
Zu c)
Die letzte Verkehrszählung auf dem Straßennetz im Raum
Nürnberg - Hersbruck fand 1995 im Rahmen der bundesweiten
„Straßenverkehrszählung 1995" statt. Für die B 14 sind für den
Bereich Lauf - Henfenfeld folgende Belastungen ermittelt worden:
Verkehrszählung 1995
— Lauf - westliche Staatsstraße 2404
Kfz-Gesamtverkehr 17 503 Kfz/24 h
davon Güterverkehr 1 477 Kfz/24 h
— St 2404 - westliche Hersbruck (Henfenfeld)
Kfz-Gesamtverkehr 13 215 Kfz/24 h
davon Güterverkehr 1 029 Kfz/24 h
Eine Differenzierung nach Quell-/Ziel- und Durchgangsverkehr
ist bei dieser Zählung nicht erfolgt.
Derzeit wird ein differenzie rtes Verkehrsgutachten für den Raum
Lauf - Reichenschwand - Hersbruck erarbeitet, das bis zum
Herbst dieses Jahres vorliegen wird und dem entsprechende
Antworten zu den einzelnen Verkehrsanteilen zu entnehmen sein
werden.
Das Gutachten wird dann - wie die Planung für das Projekt in den
zurückliegenden Jahren - in den betroffenen Gemeinden
vorgestellt werden.
Zu d)
Eine „Verweigerung" des Straßenbauamtes Nürnberg ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Die Ergebnisse der
Straßenverkehrszählung 1995 für die B 14 sind u. a. durch die bayerische
Straßenbauverwaltung in dem „Verkehrsmengen-Atlas Bayern"
publiziert worden.
5. a) Wurde überprüft, wie teuer eine Überdeckelung der
Reichenschwander Ortsdurchfahrt wäre?
Wenn nein, warum nicht?
Warum wird ein Neubau der B 14 einer umweltverträglicheren
Variante auf der bestehenden Trasse vorgezogen?
b) Welche anderen, gegebenenfalls kostengünstigeren Konzepte
zur Verkehrsentlastung der bestehenden B 14 wurden bisher
geprüft?
c) Inwiefern sind die bisher genannten Baukosten von 46 Mio. DM
überhaupt realistisch?
Zu a)
Eine Tunnellösung im Zuge der Ortsdurchfahrt Reichenschwand
wurde 1980 im Rahmen der Raumordnung behandelt. Der Tunnel
müßte unterhalb der Pegnitzsohle liegen und eine Länge
einschließlich der beidseitigen Rampen von etwa 1,5 km erhalten.
1980 sind die Tunnelbaukosten mit mindestens 75 Mio. DM
geschätzt worden. Nach heutigen Maßstäben sind diese Kosten
deutlich höher zu veranschlagen, so daß - unabhängig von Fragen
der stadtverträglichen Baudurchführung - schon im Vergleich zu
den Kosten für die Umgehung Reichenschwand in Höhe von 46,6
Mio. DM eine solche Lösung ausscheiden muß.
Zu b)
Im Rahmen des 1989 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens
wurden etwa zehn verschiedene Trassen bzw. Trassenvarianten
untersucht. Kostengünstigere Lösungen als die der heutigen
Planung zugrundeliegende raumgeordnete Trasse sind dabei nicht
festgestellt worden.
Zu c)
Die genannten Baukosten in Höhe von 46 Mio. DM gelten für die
Umgehung von Reichenschwand. Im übrigen siehe Beantwortung
der Frage 3.
6. Von welchen konkreten Realisierungszeiträumen bzw.
Realisierungsschritten geht die Bundesregierung für einen Neubau der B 14
im Bereich Reichenschwand/Henfenfeld aus?
Wann werden für dieses Projekt die entsprechenden Finanzmittel
bereitstehen, und wie ist dabei die Dringlichkeit gegenüber anderen
Bedarfsplanprojekten zu beurteilen?
Die Verwirklichung des Projektes „Ortsumgehung
Reichenschwand" bedingt zunächst die Schaffung der baurechtlichen
Voraussetzungen. Das hierzu erforderliche
Planfeststellungsverfahren soll voraussichtlich 1999 eingeleitet werden. Erst im
Anschluß daran - nach Vorliegen eines rechtskräftigen
Beschlusses - wird über die Finanzierung zu entscheiden sein.
Das Projekt behält wegen des weiterhin hohen Nutzen-Kosten-
Verhältnisses unverände rt hohe Priorität.
7. a) Wie bewertet die Bundesregierung, daß es sich bei einer neuen
B 14 um eine Parallelinvestition zu den beiden bestehenden
Schienenstrecken handelt?
b) Wäre es nicht sinnvoller, die für die Straße geplanten
Investitionen entsprechend dem ansonsten von der
Bundesregierung propagierten Vorrang der Schiene vor der Straße in eine
Attraktivitätsverbesserung der Schiene umzuschichten (besserer
Ausbau der Schienenstrecken, Unterstützung der Deutschen
Bahn beim Ausbau der Haltepunkte bzw. Bahnhöfe,
Unterstützung der Gemeinden beim Ausbau der Bahnhofsumfelder
hinsichtlich besseren Zugangs von Radfahrern und Fußgängern)?
c) Inwieweit steht das bisherige Haushaltsrecht mit seiner Förderung
von Investitionen der Verlagerung von Straßenbau-Investivmitteln
zugunsten einer Verbesserung des Schienenangebotes entgegen,
obwohl der volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Effekt einer solchen
Umverlagerung wesentlich besser als beim Ausbau neuer, wenig
umweltverträglicher Straßenbauprojekte sein dürfte?
Zu a)
Die Bundesregierung hat bei der Aufgabe der Bereitstellung der
Verkehrsinfrastruktur für den Fernverkehr darauf hinzuwirken,
daß alle Verkehrsträger entsprechend ihrer Funktion
gleichermaßen entwickelt werden und dem zu erwartenden
Verkehrsaufkommen gerecht werdend unter Vorbehalt der jeweils zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszubauen. Es ist daher
durchaus vertretbar, daß parallel verlaufende Verkehrsträger wie in
diesem Falle Straße und Schiene ausgebaut werden, wenn für
beide Verkehrsträger dafür ein Ausbauerfordernis nachgewiesen
wurde.
Zu b)
Im Ergebnis der Untersuchungen zum Bundesverkehrswegeplan
1992 wird die Eisenbahnstrecke Nürnberg - Pegnitz - Hof
innerhalb der Ausbaustrecke Karlsruhe - Stuttga rt - Nürnberg -
Leipzig/Dresden elektrifiziert und für den Einsatz von
Neigetechnikfahrzeugen angepaßt, wobei die Anpassung in diesem Abschnitt
für den Nahverkehr bereits erfolgt ist. Mit der Realisierung der
Elektrifizierung ist in den Jahren 2003 bis 2005 zu rechnen.
Maßnahmen zur Verbesserung von Haltepunkten des Nahverkehrs
auf dieser Strecke werden bei Erfordernis in Abstimmung
zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Freistaat im Rahmen des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes § 8 Abs. 2 realisiert.
Bei der linken Strecke Nürnberg - Lauf - Neukirchen handelt es
sich um eine Nahverkehrsstrecke, die in Verantwortung des
Freistaates Bayern liegt. Das bedeutet, daß mögliche bzw.
erforderliche Investitionen zur Verbesserung des Angebotes auf
dieser Strecke durch den Freistaat als Besteller unter
Einbeziehung der Bundesmittel aus dem GVFG Bundes- und
Länderprogramm, der Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz und
Bundesschienenwegeausbaugesetz § 8 Abs. 2 zu finanzieren sind.
Aus heutiger Sicht sind in den nächsten Jahren keine Maßnahmen
vorgesehen.
Zu c)
Die vom Parlament durch gesetzliche Feststellung des
Haushaltsplanes vorgenommene Zweckbestimmung und die Höhe des
Geldansatzes sind für die Regierung bindend. Eine Umschichtung
der im Haushaltsplan eingestellten investiven Mittel vom
Bundesfernstraßenbau zur Verbesserung des Schienenangebotes
setzt eine parlamentarische Ermächtigung im jeweiligen
Haushaltsplan voraus.]