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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Schadstoffbelastung in den Wohnungen der ehemaligen US-Housings (G-SIG: 13013158)

Belastung ehemaliger US-Housings mit Schadstoffen, insbesondere mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Sanierungskosten für die betroffenen Wohnungen, Kostenübernahme durch den Bund

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1025326. 03. 98

Schadstoffbelastung in den Wohnungen der ehemaligen US-Housings

der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte gingen die Housing-Areas mit ihren Appartements, Kindergärten, Schulen, Turnhallen etc. - bundesweit rd. 57 000 Wohnungen - in der Regel an den Bund als Neueigentümer über. Das Bundesvermögensamt veräußerte in Frankfurt, Fürth und anderen Orten diese Immobilien an die Kommunen weiter, ohne sich damit jedoch in allen Fällen vollständig 'aus seiner Verantwortung zu lösen. Zumindest für die Kindergärten und Schulen gilt in der Regel eine Klausel, wonach sich der Bund bei einer Sanierung von nach dem Kauf entdeckte Altlasten zu beteiligen habe.

Nun wurden in den z. T. über 40 Jahre alten Wohnungen der US-Housings in Frankfurt und Fürth hohe Schadstoffbelastungen des Hausstaubs und der Atemluft mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) entdeckt, die nach jetzigem Erkenntnisstand aus Parkettbodenklebern und Bitumenpapieren stammen. Diese fanden zur Entstehungszeit noch große Verwendung im Innenausbau, während seit 1981 dort teer- oder bitumenhaltige Materialien wegen ihres hohen PAK-Gehaltes nicht mehr verwendet werden. PAK sind langlebige, krebserregende Verbindungen, die über die Atemluft, aber auch durch Aufnahme über den Mund und bei Berührung aufgenommen werden. Darunter befindet sich insbesondere Benzo-a-pyren (2,4-Benzpyren), das nach dem Seveso-Dioxin stärkste Karzinogen überhaupt.

Derartige Konzentrationen treffen besonders die hauptsächlich mit ihren Familien eingezogenen Kinder der Housing-Einwohner. Erste Biomonitoring-Untersuchungsprogramme ergaben bereits Hinweise auf erhöhte PAK-Konzentrationen im Körper.

Darüber hinaus wurden hohe Konzentrationen an polychlorierten Biphenylen (PCB), Pyrethroiden etc. gemessen, deren Herkunft z. T. noch unklar ist. Vereinzelte Rückstände von Pestiziden sind vermutlich auf eine unsachgemäße Verwendung dieser Stoffe während der Zeit der Anwesenheit der US-Soldaten zurückzuführen. PCB sind chlorierte, langlebige Verbindungen, denen neben ihrer kanzerogenen Wirkung auch komplexe Schädigungen des Immunsystems und des endokrinen Systems nachzuweisen sind. Sie gelten deshalb als hochtoxisch - sie schädigen auch bei langanhaltender Exposition im Niedrigdosisbereich.

In der Innenraumluft haben derartige Stoffe nichts zu suchen; für sie können keine Grenzwerte definie rt werden, die als unschädlich für die Gesundheit gelten. Sowohl aus Vorsorgegründen als auch aus Gründen des wissenschaftlichen Kenntnisstandes sind Sanierungsmaßnahmen unerläßlich. Problematisch macht eine Einschätzung der Meßwerte jedoch, daß es bislang keine gesetzlichen Richtlinien für PAK-Belastungen in Innenräumen gibt, die es einzuhalten gilt - so wie die Bundesregierung auch keinerlei Fortschritte in Richtung einer „Technischen Anleitung (TA) Innenraumluft" gemacht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

a) Wie viele ehemals von militärischen Einheiten genutzte Wohnungen, Kindergärten, Schulen etc. der US-Housings wurden von der Bundesregierung über das Bundesvermögensamt an welche Kommunen veräußert?

1

b) Wie viele Wohnungen wurden nicht veräußert und werden heute noch vom Bundesvermögensamt verwaltet?

1

c) Wie viele dieser Wohnungen wurden vor 1981 gebaut?

2

Sind der Bundesregierung Messungen bekannt, wonach in den ehemaligen Housing-Areas der amerikanischen Streitkräfte hohe Konzentrationen von PAK (insbesondere Benzo-a-pyren) und anderen Schadstoffen wie PCB, Pyrethroide etc. in der Atemluft und im Hausstaub gemessen wurden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Meßwerte?

3

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um zur Einhaltung einer maximal zulässigen Innenraumbelastung an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und anderen Schadstoffen im Rahmen von bundeseinheitlichen Richt-, Eingreif- oder Sanierungswerten zu kommen?

4

Sieht die Bundesregierung im Vergleich zum Stellenwert der MAK-Werte und der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften die gesundheitlichen Interessen des Mieterschutzes im Privatwohnbereich ausreichend gewahrt, und welche Maßnahmen hat sie bisher ergriffen, um über bundeseinheitliche Eingreif- werte, z. B. in einer TA Innenraumluft, diese Interessen zu fördern?

5

Hat die Bundesregierung zu dem Thema der PAK- Innenraumbelastung eine Expertenkommission unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Umweltbundesamtes (UBA) eingesetzt, und zu welchen Ergebnissen/Zwischenergebnissen ist diese Kommission ggf. bis jetzt gekommen?

6

a) Ist der Bundesregierung bekannt, welche Sanierungskosten für die Mieter der ehemaligen US-Housings durch den Austausch der betroffenen PAK-verseuchten Parkettböden anfallen würden, und wie bewe rtet sie die Verantwortung des Bundesvermögensamtes als vormaligen Eigentümer?

6

b) Ist es richtig, daß sich die Bundesregierung bei einer Sanierung der Kindergärten und Schulen in Höhe von 90 % an den Sanierungskosten beteiligen müßte?

6

c) In welcher Höhe würde sich die Bundesregierung bei einer notwendigen Sanierung der Wohnsiedlungen (Privatwohnungen) beteiligen, und wenn nicht, warum nicht?

7

Welche Renovierungs-/Herrichtungskosten wurden zwischen dem Bund und den jeweiligen Kommunen beim Verkauf der Wohnsiedlungen, also vor Bekanntwerden der Schadstoffbelastungen, vereinbart?

8

Ist die Bundesregierung ungeachtet der Bewert ng der vorliegenden Meßergebnisse bereit, eine Nachbesserung der Kaufverträge zwischen den Kommunen und dem Bundesvermögensamt in der Art vorzunehmen oder zuzulassen, daß der Passus einer dreijährigen Garantiesumme von 90 % des Kaufpreises zur Altlastenbeseitigung bei Gefahr im Verzug auch auf die vom Bund übernommenen Wohnsiedlungen ausgedehnt wird, und wenn nicht, warum nicht?

Bonn, den 11. März 1998

Dr. Jürgen Rochlitz Helmut Wilhelm (Amberg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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