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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Exporte von Rüstungs- und rüstungsrelevanten Gütern, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen verwendet werden können (G-SIG: 13013356)

Anzahl und Wert der Anträge auf Export von Elektroschlagstöcken, Lieferung von Einrichtungen zur Vollstreckung der Todesstrafe, Bau und Einrichtung von Gefängnissen, Überwachungseinrichtungen und Datenverarbeitungsanlagen für Sicherheitskräfte im Ausland, Rüstungsexporte an Länder mit fortgesetzten Menschenrechtsverletzungen, Lizenzen und Joint-ventures für die Produktion von Rüstungsgütern, Gewährung von Hermes-Bürgschaften und Ausstattungshilfen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

04.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1126606. 07. 98

Exporte von Rüstungs- und rüstungsrelevanten Gütern, die im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen verwendet werden können

der Abgeordneten Angelika Beer, Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland wurde in den vergangenen Jahren von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen immer wieder dafür kritisiert, Rüstung zu exportieren, die in den Empfängerländern zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt bzw. beitragen kann.

Die Bundesregierung verweist zwar immer wieder darauf, daß die „innere Lage" der Empfängerländer bei genehmigungspflichtigen Exporten als Kriterium berücksichtigt werde, in der Praxis zeigt z. B. die Genehmigung von Rüstungslieferungen an Staaten wie die Türkei oder Indonesien, daß die Menschenrechte bestenfalls zweitrangige Kriterien bei Exportentscheidungen darstellen.

Darüber hinaus zeigt die Vielzahl der Berichte von Menschenrechtsorganisationen, daß im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen unter „Rüstung" sehr viel mehr gefaßt werden muß als allein Kriegsgerät im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) oder des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). So können neben eindeutigen Folterwerkzeugen wie Elektroschockgeräten und bestimmten Daumen- oder Fußfesseln sowie Einrichtungen und Hilfsmitteln zur Vollstreckung der Todesstrafe auch Gefängniseinrichtung und -bau, Überwachungseinrichtungen, Datenverarbeitungssysteme für Militär-, Sicherheits- und Polizeikräfte, Kleinwaffen, Munition aller Art, Minen, gepanzerte Fahrzeuge, staatliche und private Ausbildung für Militär-, Sicherheits- und Polizeikräfte sowie finanzielle Unterstützung (z. B. über Hermes-Kreditabsicherungen) und anderes mehr zu Menschenrechtsverletzungen beitragen. So soll die vorliegende Anfrage zumindest Transparenz über die deutschen Lieferungen von „Rüstung" in diesem, all diese Tatbestände umfassenden Sinne schaffen, da bislang nur ein Teil solcher Güter und Tatbestände einer Exportkontrolle unterliegt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch sind Anzahl und Wert der Anträge auf Export von „Elektroschockstöcken und Elektroschlaggeräten, besonders konstruierten Bestandteilen hierfür sowie Daumenschrauben und Fußfesseln" (Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung Teil I Abschnitt B Nummer 0101; neu seit 18. April 1997, Drucksache 13/7577) seit Inkrafttreten der 92. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste bis zum 31. Dezember 1997 insgesamt und aufgeschlüsselt nach

— Empfängerländern,

— privaten und staatlichen Empfängern,

— Gerätschaften (Elektroschockgeräte, Daumenschrauben, Fußfesseln, Bestandteile),

— Kontrolle des Endverbleibs,

Kontrollmaßnahmen gegen einen möglichen Beitrag der jeweiligen Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen,

— Angabe der Menschenrechtskriterien, die bei der Entscheidung für eine Exportgenehmigung berücksichtigt wurden?

2

Wie hoch sind Anzahl und Wert der abgelehnten Anträge der in Frage 1 genannten Kategorie?

3

Unterstützt die Bundesregierung

a) ein vollständiges Verbot von Elektroschockwaffen,

b) ein vollständiges Exportverbot für Elektroschockwaffen,

c) ein vollständiges Exportverbot an alle Justizvollzugs-, Militär-, Sicherheits- und Polizeikräfte oder

d) ein Exportverbot an Staaten, in denen gefoltert wird?

4

Gibt es für die Bundesregierung Gründe, die Elektroschockwaffen

a) an sich und/oder

b) deren Export

legitimieren?

5

Sind der Bundesregierung aus den letzten 15 Jahren Fälle bekannt, in denen deutsche Firmen an der Lieferung von Einrichtungen zur Vollstreckung der Todesstrafe (z. B. auch Chemikalien für Giftspritzen) beteiligt sind bzw. waren?

Wenn ja, in welcher Art, welchem Umfang, und an welche Länder?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Erfassung und Kontrolle solcher Lieferungen?

6

Sind der Bundesregierung aus den letzten 15 Jahren Fälle bekannt, in denen deutsche Firmen an Bau und Einrichtung von Gefängnissen im Ausland (vor allem in Staaten mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen) beteiligt waren oder sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Kontrolle solcher Vorhaben?

7

Sind der Bundesregierung aus den letzten 15 Jahren Fälle bekannt, in denen deutsche Firmen an der Lieferung und Installation von Überwachungseinrichtungen (z. B. Videoüberwachung) im Ausland (vor allem in Staaten mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen) beteiligt sind?

Wenn ja, in welcher Art , in welchem Umfang, und an welche Länder?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Kontrolle solcher Vorhaben, um einen möglichen Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen auszuschließen?

Sind solche Anlagen im Rahmen der bundesdeutschen Ausstattungshilfe geliefert worden, und wenn ja, an welche Staaten (Angaben bitte detailliert nach Ressorts aufgeschlüsselt)?

8

Sind der Bundesregierung aus den letzten 15 Jahren Fälle bekannt, in denen deutsche Firmen an der Lieferung von Datenverarbeitungsanlagen an Militär-, Sicherheits- und Polizeikräfte im Ausland beteiligt sind bzw. waren?

Wenn ja, in welcher Art, welchem Umfang, und an welche Länder?

Sind solche Anlagen im Rahmen der bundesdeutschen Ausstattungshilfe geliefert worden, und wenn ja, an welche Staaten?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Kontrolle solcher Vorhaben, um einen möglichen Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen auszuschließen?

9

An welche Länder, die in den Jahresberichten 1996 und 1997 von Amnesty International wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen erwähnt werden, wurden im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997 nach Kenntnis der Bundesregierung Rüstungsexporte genehmigt (im einzelnen aufgegliedert nach

— Empfängerländern,

— Art und Wert des Rüstungsexports,

— Kontrolle des Endverbleibs,

— Kontrollmaßnahmen gegen einen möglichen Beitrag der jeweiligen Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen,

— Angabe der Menschenrechtskriterien, die bei der Entscheidung für eine Exportgenehmigung berücksichtigt wurden)?

10

Welche Länder, die in den Jahresberichten 1996 und 1997 von Amnesty International wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen erwähnt werden, sind den Ländern der NATO gleichgestellt, so daß die Genehmigung der Anträge zum Export von Rüstungsgütern im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997 nach den gleichen Kriterien wie an NATO-Staaten erfolgte?

11

An welche der in Frage 10 genannten Länder wurden im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997 nach Kenntnis der Bundesregierung Lizenzen für die Produktion von Rüstungsgütern vergeben (im einzelnen aufgegliedert nach

— Empfängerländern,

— Art und Wert der Lizenzvergabe,

— Kontrolle des Endverbleibs der produzierten Waren und Dienstleistungen,

— Kontrollmaßnahmen gegen einen möglichen Beitrag der jeweiligen Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen,

— Angabe der Menschenrechtskritererien, die bei der Entscheidung für eine Exportgenehmigung berücksichtigt wurden)?

12

Mit welchen Ländern wurden im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997 nach Kenntnis der Bundesregierung Koproduktionen und Joint-ventures oder ähnliches für die Produktion von Rüstung im Sinne der Vorbemerkung vereinbart (im einzelnen aufgegliedert nach

— Empfängerländern,

— Art und Wert des Rüstungsexports,

— Kontrolle des Endverbleibs,

— Kontrollmaßnahmen gegen einen möglichen Beitrag der jeweiligen Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen,

— Angabe der Menschenrechtskriterien, die bei der Entscheidung für eine Exportgenehmigung berücksichtigt wurden)?

13

Für welche der in den Fragen 1, 5 bis 9 sowie 11 und 12 genannten Geschäfte hat die Bundesregierung in welcher Höhe Hermes-Bürgschaften gewährt?

14

Wie viele Hermes-Bürgschaften für Geschäfte der in Frage 13 zusammengefaßten Art wurden in welchem Umfang im Zeitraum 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 1996 und 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1997 aus welchen Gründen fällig?

15

Welchen Staaten, die in den Jahresberichten 1996 und 1997 von Amnesty International wegen fortgesetzter Menschenrechtsverletzungen erwähnt werden, wurden in diesem Zeitraum Ausstattungshilfen oder andere militärische oder polizeiliche Unterstützung (z. B. Rüstungssonderhilfen) der Bundesrepublik Deutschland bzw. (bei Polizeihilfen) der Bundesländer gewährt (im einzelnen aufgegliedert nach

— Empfängerstaat,

— Art (Ausstattung im Detail bzw. Ausbildung) und Wert der Hilfe,

— Kontrolle des Endverbleibs,

— Kontrollmaßnahmen gegen einen möglichen Beitrag der jeweiligen Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen,

— Angabe der Menschenrechtskritererien, die bei der Entscheidung für eine Exportgenehmigung berücksichtigt wurden)?

16

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen ausländische Militärs, „Sicherheitskräfte" oder Polizei Dienstleistungen wie Ausbildung durch private Unternehmen erhalten haben, z. B. im Zusammenhang mit den in den Fragen 9, 11 und 12 genannten Geschäften?

Wenn ja, welcher Art waren solche Dienstleistungen, welchen Umfang hatten diese, an welche Institutionen in welchen Ländern wurden sie geleistet?

Wenn nein, plant die Bundesregierung eine Erfassung und Kontrolle solcher Lieferungen?

Bonn, den 6. Juli 1998

Angelika Beer Amke Dietert- Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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