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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Stand der Umsetzung der §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz (G-SIG: 13013362)

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1128215. 07. 98

Stand der Umsetzung der §§ 93 ff. Bundessozialhilfegesetz

der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Mit der Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) 1996 wurden neue Regelungen im Bereich der §§ 93 ff. des BSHG beschlossen, die zum 1. Januar 1999 in Kraft treten sollen. Inhaltlich geht es um die Einführung eines neuen pauschalisierten Pflegesatzsystems. Diese Änderungen erfolgten, obwohl erst am 21. Dezember 1993 die Vereinbarung von prospektiven Pflegesätzen zwingend vorgeschrieben wurde, für deren Einführung und Umsetzung ebenfalls kaum Erfahrungen vorlagen. Somit wurde innerhalb kurzer Zeit zum vierten Male die für die Gestaltung der Pflegesätze maßgebliche Vorschrift des § 93 BSHG geändert.

Es ist bekannt, daß die Änderung der §§ 93 ff. BSHG eine Fülle von ungelösten Fragen aufwirft. Zu ihrer Klärung hat das Bundesministerium für Gesundheit ein Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben, um zur Umsetzung der §§ 93 ff. BSHG auf wissenschaftlich gesicherte Eckpunkte und Leitlinien zur Erarbeitung von Bundesempfehlungen und Landesrahmenvereinbarungen zurückgreifen zu können. Dieses Forschungsvorhaben wurde im Herbst 1997 ergebnislos abgebrochen. Die vier Fachverbände für Menschen mit geistiger Behinderung haben 1997 Gutachten in Auftrag gegeben, welche dazu beitragen sollen, daß beim Übergang zur neuen Rechtslage die Fachlichkeit nicht verlorengeht und eine gültige Bedarfserfassung vorliegt. Diese wurden am 12. Mai 1998 der Öffentlichkeit vorgestellt und können erste Ansätze für eine am Hilfebedarf der Menschen orientierte Umsetzung bieten. Zwischen den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe, den Kommunalen Spitzenverbänden und Vereinigungen der Träger von Einrichtungen wurde eine Bundesempfehlung zur Umsetzung der §§ 93 ff. BSHG erarbeitet, die jedoch von den überörtlichen Sozialhilfeträgern nicht mehr mitgetragen wird.

Damit bestehen ein halbes Jahr vor der Einführung eines neuen pauschalisierten Plegesatzsystems in stationären Einrichtungen keine verbindlichen Grundlagen und Regelungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

An welche Einrichtung oder Institution wurde der Forschungsauftrag zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen Regelungen der §§ 93 ff. BSHG vergeben; wie viele Mittel wurden bereitgestellt und verbraucht; mit welcher Begründung wurden die Arbeiten abgebrochen?

2

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem Abbruch des Forschungsvorhabens für die Umsetzung der neuen Regelungen zum 1. Januar 1999, und wie begründet sie diese?

3

Welche anderen Arbeiten zur Umsetzung der §§ 93 ff. BSHG hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben oder initiiert, und welche Ergebnisse, die eine gesetzeskonforme Umsetzung ermöglichen oder erleichtern, liegen vor?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen der Umsetzung der §§ 93 ff. BSHG?

5

Welche Einsparungen im Bereich der Sozialhilfe erwartet die Bundesregierung mit der Einführung des pauschalierten Pflegesatzsystems, und welche Konsequenzen für die ganzheitliche Betreuung und Versorgung der in den Einrichtungen lebenden Menschen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu erwarten?

6

Wie bewertet die Bundesregierung Auffassungen - sie wurden am 12. Mai 1998 auf einer Veranstaltung in Kassel dargelegt -, daß im Gesetzestext zu den §§ 93 ff. BSHG wesentliche widersprüchliche Regelungen enthalten sind, die eine Umsetzung sehr erschweren, sowie die Aussage, daß beim Formulieren des Gesetzestextes die Sorgfaltspflicht verletzt worden ist?

7

Welche Forschungsvorhaben oder Verordnungen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vorbereitungs- bzw. Realisierungsphase, um zum 1. Januar 1999 die neuen Regelungen der §§ 93 ff. BSHG sachgerecht und fachlich kompetent umsetzen zu können?

Bonn, den 9. Juli 1998

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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