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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Planungen für den Bau der Raststätte Seesen-Medtshausen (G-SIG: 13013365)

Planungsstand bei vorgesehener Privatisierung der Tank und Rast AG, Verkehrsaufkommen, vorhandene private Autohöfe in Rhüden und Bockenem, Beteiligung Privater am Raststättenbau

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

07.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1129417. 07. 98

Planungen für den Bau der Raststätte Seesen-Medtshausen

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Verkehr plant einen Neubau der Raststätte Seesen-Medtshausen an der A 7 zwischen Salzgitter und Göttingen. Die Gastronomie der bereits bestehenden Raststätte Seesen soll geschlossen und an den neuen Standort verlagert werden. Der Flächenbedarf für diese neue Rastanlage beträgt rund 13 ha. Einschließlich der benötigten Ausgleichsflächen muß von einem Gesamt-Flächenbedarf von rund 25 ha ausgegangen werden. Zur Begründung wird u. a. angeführt, daß angesichts des wachsenden Lkw-Verkehrsaufkommens auf der A 7 keine ausreichenden Park- und Ruheplätze für Lkw-Führer bestünden.

Auf einer Gesamtstrecke von rund 90 km sollen nach den Planungen des Bundesministeriums für Verkehr nach der Realisierung des Rasthofes Seesen-Medtshausen mit der Raststätte Hildesheim, der Tankanlage Seesen (vormals Raststätte Seesen) und der Raststätte Göttingen eine Reihe von bewirtschafteten Rast- und Ruhemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese würden noch ergänzt um die unbewirtschafteten, aber mit Sanitäranlagen ausgestatteten Lkw-Parkplätze am Autobahndreieck Salzgitter und an der Abfahrt Northeim-Nord.

Zusätzlich existieren in unmittelbarer Nähe der geplanten Raststätte Seesen-Medtshausen bereits mehrere rein privatwirtschaftlich betriebene Autohöfe. In direkter Konkurrenz zur geplanten neuen Raststätte stünden so z. B. die Autohöfe in Rhüden und in Bockenem.

Zu dieser Neubauplanung bestehen zahlreiche Alternativen, die keine umfangreichen Eingriffe in Natur und Umwelt erfordern. Wesentliche Arbeitsplatzeffekte sind - da die Gastronomie der bereits bestehenden Raststätte Seesen lediglich verlegt werden soll - kaum zu erwarten. Zu hinterfragen ist ebenfalls, ob angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und der bereits beschlossenen und bevorstehenden Privatisierung der bundeseigenen Tank & Rast AG ein Neubau der Raststätte Seesen-Medtshausen aus haushälterischen Gesichtspunkten überhaupt noch zu rechtfertigen ist. Der Bund würde noch nach der absehbaren Privatisierung der Tank & Rast AG in ein Neubauvorhaben investieren, aus dem lediglich Privaten wirtschaftlicher Nutzen erwächst.

Auch die verkehrliche Rechtfertigung dieses Vorhabens wird durch die Privatisierung der Tank & Rast AG massiv in Frage gestellt: Konnten die Werbeeinschränkungen für privatwirtschaftliche Autohöfe auf Autobahnen und deren Nicht-Einbeziehung in die Berechnungen zur Park- und Ruheplatzkapazität an Autobahnen noch damit gerechtfertigt werden, daß der Bund mit der Bereitstellung von Raststätten eine hoheitliche Aufgabe zu erfüllen habe, die durch die bundeseigene Tank & Rast AG wahrgenommen werde, so entfällt diese Begründung mit der Privatisierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie weit sind die Planungen für den Raststättenneubau bereits gediehen, und in welchen Haushaltsjahren sollen welche Mittel für weitere Planungsschritte bzw. für Flächenerwerb und Bau bereitgestellt werden?

2

Ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens noch vor der geplanten Privatisierung der Tank & Rast AG vorgesehen?

3

Welche Bedarfszahlen wurden für Lkw-Rast- und Ruheplätze ermittelt? Welches Lkw-Verkehrsaufkommen wurde dieser Prognose zugrunde gelegt?

4

Welche Bedarfszahlen wurden für Pkw-Rastplätze ermittelt? Welches Pkw-Verkehrsaufkommen wurde dieser Prognose zugrunde gelegt?

5

Liegen der Bundesregierung gegenüber den Daten zur Aufstellung des Bedarfsplans aktualisierte Prognosen über das Lkw- und Pkw-Verkehrsaufkommen auf der A 7 zwischen Hildesheim und Göttingen vor?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung - vor dem Hintergrund von Prognosen des Umweltbundesamtes, nach denen der Bestand an Nutzfahrzeugen künftig nur noch um ca. 10 % steigen wird und die Fahrleistungen nicht so stark anwachsen werden, wie noch vor fünf oder sechs Jahren angenommen wurde - die bisherigen Prognosen für das künftige Lkw-Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A 7 zwischen Hildesheim und Göttingen?

7

Inwieweit berücksichtigt die Planung der Bundesregierung hinsichtlich des Bedarfs an Lkw-Rast- und Ruheplätzen die existierenden privaten Autohöfe in Rhüden und Bockenem?

8

Wird nach erfolgreicher Privatisierung der Tank & Rast AG eine Einbeziehung der privaten Autohöfe in die Ermittlung der an Bundesautobahnen vorhandenen Rast- und Ruheplatzkapazitäten erfolgen? Wenn nein, wieso erfolgt hier eine Ungleichbehandlung zwischen privatbetriebenen Autohöfen ohne eigene direkte Zufahrt gegenüber in Privatbesitz befindlichen Raststätten mit direkter Zufahrt von der Autobahn?

9

Inwieweit werden sich nach Auffassung der Bundesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen für Bedarfsfeststellung, Planung, Bau und Finanzierung von Autobahnraststätten sowie deren Infrastruktur - über die Unterrichtung des Ausschusses für Verkehr vom 29. Januar 1998 hinaus - durch die Privatisierung der Tank & Rast AG ändern? Welche Verfahrensschritte müssen den neuen Interessens- und Eigentumsverhältnissen angepaßt werden?

10

Handelt es sich bei dem Neubauvorhaben ,Raststätte Seesen-Medtshausen' um einen der in der o. a. Unterrichtung genannten bis zum Jahr 2010 geplanten „etwa 75 Standorte mit 100 Nebenbetriebe"?

11

Ist - vor oder nach der Privatisierung der bundeseigenen Tank & Rast AG - eine finanzielle Beteiligung der künftigen Betreiberfirmen der geplanten Raststätte Seesen-Medtshausen am Grundstückserwerb, an der Schaffung der notwendigen Ausgleichsflächen sowie an den baulichen Maßnahmen vorgesehen? Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Form soll dies geschehen?

12

Wie wird generell nach erfolgreicher Privatisierung der bundeseigenen Tank & Rast AG eine Beteiligung des bzw. der Erwerber an den Infrastrukturkosten bei Neu- und Ausbaumaßnahmen geregelt?

13

Inwieweit sind die derzeit geplanten Raststättenneubauten insgesamt von der Privatisierung der Tank & Rast AG betroffen, und bei welchen ist gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung ein Verzicht möglich?

Bonn, den 17. Juli 1998

Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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