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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel (G-SIG: 13013366)

Uranabbau und Uranbedarf seit 1988, deutsche Beteiligung, Uranhandel, einzelne Projekte, Lagerung von Abfällen aus Uranbergwerken, gesundheitliche Auswirkungen und Umweltverschmutzung, Beeinträchtigung der Landrechte indigener Völker

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

04.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/1129517.07.1998

Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Drucksache 13/11295 17. 07. 98 Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel Neben der Diskussion über die Sicherheit von Atomtransporten wird derzeit intensiv über das ungelöste Problem diskutiert, wie mit radioaktiven Abfällen umgegangen werden muß, um die Biosphäre auch in hunderttausenden von Jahren vor der gefährlichen Radioaktivität zu schützen. Doch bereits beim ersten Schritt in der Kette der Atomenergienutzung, dem Uranabbau, werden Radioaktivität freigesetzt und Mensch und Natur kontaminiert. DIE GRÜNEN haben in der 11. Wahlperiode eine Große Anfrage zum weltweiten Uranabbau und Uranhandel gestellt. Seitdem hat sich der Uranmarkt deutlich verändert. Längst ist absehbar, daß es zu keinem nennenswerten Ausbau der Atomenergie in der Welt kommen wird. Atomenergie hat sich als betriebswirtschaftlich unrentabel erwiesen. Zuerst kam es Ende der siebziger Jahre deshalb in den USA zu einem Stopp des Atomenergieausbaus, dem eine Reihe westlicher Industriestaaten in den folgenden Jahren nachfolgten. Nur dort, wo die Atomenergie mit staatlichen Subventionen gestützt wird, wird weiterhin an der Atomenergie festgehalten. In der Bundesrepublik Deutschland sind von den hoch fliegenden Plänen der siebziger Jahre nur noch 19 in Bet rieb befindliche Atomkraftwerke übrig geblieben. Ein Neubau von Atomkraftwerken stößt auf wachsende Vorbehalte der deutschen Elektrizitätswirtschaft und ist gesellschaftlich nicht durchsetzbar. Spätestens seit der Katastrophe von Tschernobyl ist eine Mehrheit der Bevölkerung für einen Atomausstieg. Doch nicht nur das Ausbleiben des weltweiten Atomenergiebooms, auch der vermehrte Einsatz von Mischoxid- Brennelementen (MOX-BE) wirkt sich auf den Bedarf an Uran aus. Trotzdem werden derzeit neue Uranvorkommen erschlossen. Australien hat seit dem Regierungswechsel im Jahr 1996 seine Drei-Minen- Politik aufgegeben und will neue Minen genehmigen. In Kanada sollen ebenfalls mit deutscher Beteiligung neue, sehr hochgradige Uranlagerstätten abgebaut werden. Durch den Uranabbau werden Luft, Wasser und Boden radioaktiv kontaminiert. Viele der Uranabbaugebiete befinden sich auf dem Land indigener Völker, deren Existenz vom Jagen und Fischen abhängt und die durch den Uranabbau besonders betroffen sind. Oftmals sind den Arbeitern und der Bevölkerung in der Umgebung die konkreten Gefahren des Uranabbaus nicht bewußt. Wir fragen die Bundesregierung: I. Uranabbau und Bedarf 1. Wie hat sich der weltweite Abbau von Uranoxid seit 1988 entwickelt, insgesamt und aufgeschlüsselt nach a) Staaten, b) Abbaugebieten/Minen, c) Jahren? 2. Welche Bergwerke/Uranabbaustätten sind seit 1987 weltweit geschlossen, und welche sind neu eröffnet worden? 3. Welche weiteren Uranminen/Abbaustätten sind derzeit weltweit in Planung, in welchem Projektstadium befinden sie sich, und welche Uranerzkonzentration wird bei diesen geplanten Förderstätten jeweils angenommen? 4. Welche Uranerzreserven und -ressourcen sind bekannt (bitte nach Preisklassen und Verfügbarkeit der Vorkommen nach Ländern aufschlüsseln)? 5. Welche unkonventionellen Uranreserven sind derzeit bekannt (bitte Mengen und nach Ländern gestaffelt angeben)? 6. Wie viele U3O3 und andere zur Kernbrennstoffversorgung dienende Zwischenprodukte wurden seit 1988 in die Bundesrepublik Deutschland importiert (bitte nach Jahren und Abbaugebieten/Ländern aufgeschlüsselt)? 7. Wie hoch ist derzeit der jährliche Bedarf bundesdeutscher Energieversorgungsunternehmen an U 3O8, und aus welchen Abbaugebieten/Minen wird dieser Bedarf derzeit gedeckt? 8. Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen derzeit an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland? 9. Wie hat sich der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland seit 1988 entwickelt? 10. Auf welchem Weg, mit welchen Transportmitteln, und in welchen Transportbehältern wird das U 3O3 zur Anreicherung nach Gronau transportiert? 11. In welchem Ausmaß hat der Einsatz der MOX-BE aus der Wiederaufarbeitung den Bedarf an U 3O3 zur Produktion von Brennelementen für bundesdeutsche Atomkraftwerke reduziert? 12. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des für den Export bestimmten angereicherten Urans aus der Urananreicherungsanlage Gronau? In welche Länder geht der Expo rt , und wie wird sich der Anteil nach der geplanten Kapazitätserweiterung in Gronau weiterentwickeln? 13. Wie hoch ist der Anteil der für den Export bestimmten Brennelemente aus deutscher Brennelementefertigung (bitte aufgeschlüsselt nach Exportländern und Brennelementefertigungsstätten)? 14. Wurde die Exploration nach Uran seit 1988 von der Bundesregierung bzw. von den Bundesministerien finanziell gefördert, und wenn ja, in welchen Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und Firmen)? 15. In welchem Umfang sind deutsche Unternehmen am Uranabbau im Ausland beteiligt, z. B. in Form von Lieferung von Maschinen, Gerätschaften und Ausrüstung sowie im Bereich des Technologietransfers? Um welche Firmen handelt es sich? II. Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau 1. Welche bi- bzw. multilateralen Verträge gibt es zwischen der Bundesregierung und anderen Staaten/Regierungen über die Zusammenarbeit, auch in wissenschaftlicher Hinsicht, zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten hinsichtlich a) Uranexploration, -abbau und -import in die Bundesrepublik Deutschland, b) Tailingsmanagement, c) anderer Gebiete der Nukleartechnologie, d) Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen (abgebrannten Kernbrennstoffen)? 2. Welche bundesdeutschen Unternehmen sind - weltweit gesehen - wo, mit welchen Beteiligungen und Kooperationspartnern, an welchen Projekten/Minen im Uranabbau tätig, bzw. planen neue Förderstätten? Ist der Bund bzw. sind die Länder und Gemeinden an diesen Firmen beteiligt? 3. Wie hoch sind die Dosisgrenzwerte (mSv) für a) beruflich Strahlenexponierte, b) allgemeine Bevölkerung in Kanada, in den USA, in Namibia, in Frankreich und in der Bundesrepublik Deutschland? 4. Welche Uranminen mit deutscher Beteiligung produzieren Uran auch für die militärische Nutzung und wie wird sichergestellt, daß deutsche Firmen nicht an der militärischen Produktion beteiligt sind? 5. Welche Gründe haben dazu geführt, daß eine Mehrheitsbeteiligung an der Urangesellschaft mbH, Frankfurt, Ende der 80er Jahre an die französische COGEMA überging, und wie beurteilt die Bundesregierung a) daß ein mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft sowie mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gefördertes Unternehmen sowie Uran-Lagerstätten, die mit Hilfe der Förderung dieser Ministerien aufgefunden worden waren, an ein ausländisches Unternehmen übergingen; b) die obigen Sachverhalte unter dem Aspekt, daß nur eines der zum Zweck der Sicherung der deutschen Uranversorgung gegründeten Unternehmen mehrheitlich in deutscher Hand verblieben ist? 6. Welche deutschen Firmen betreiben Uranexploration in nord- und südamerikanischen Staaten bzw. sind am Uranabbau in diesen Ländern beteiligt, an welchen Projekten, und mit welchen Beteiligungen? 7. Welche deutschen Banken sind an Uranexplorations- bzw. Uranabbauprojekten im Ausland beteiligt oder finanzieren diese, und welche Projekte in welchen Ländern? 8. Welche der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durchgeführten Prospektionsmaßnahmen (vgl. Antwort auf die Anfrage 1989, Drucksache 11/5788, V.1) hat zu konkreten Uranabbauprojekten geführt? 9. In welchen Ländern wurden seit 1988 von bundesdeutschen Ministerien, Institutionen, Firmen Prospektions- bzw. Explorationsmaßnahmen durchgeführt, finanziert oder finanziell gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach a) Jahren und b) Ländern bzw. Projekten)? Welche bi- bzw. multilateralen Vereinbarungen liegen dem zugrunde? 10. Welchen Anteil der Zuschüsse, die das Bundesministerium für Wirtschaft bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Uranexploration im Rahmen verschiedener Programme bezahlt hat, wurden inzwischen zurückgezahlt, aufgeschlüsselt nach Ländern bzw. Projekten und Jahren? 11. Ist die Bundesregierung darüber informiert, inwieweit es konkrete Explorationsvorhaben in Nord-Saskatchewan im Zusammenhang mit dem Bau einer Straße von Points North nach Black Lake gibt, inwiefern deutsche Unternehmen daran beteiligt sind, und ob solche Explorationsvorhaben ggf. durch Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt werden? III. Uranhandel 1. Unterhält die Bundesregierung eigene Lager an Uran (U 3 O8 oder anderen Kernbrennstoffe) zur Sicherung der bundesdeutschen Kernbrennstoffversorgung? Wie hoch sind ggf. diese Reserven und aus welchen Herkunftsländern setzen sich diese Reserven zusammen? 2. Welche Preise wurden von bundesdeutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Zeit zwischen 1989 und 1997 für Uranoxid bezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach a) Preisen für langfristige Verträge und b) Spotmarktpreisen)? 3. Welche bundesdeutsche Firmen sind seit 1988 am Uranhandel beteiligt? Welchen Anteil am Weltmarkt halten diese? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des Uranmarktes in der Dekade der Jahre 1987 bis 1997, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die weitere Nutzung der Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland? 5. Welche Aufgaben hat die Uran-Versorgungsagentur der EU - RATOM, und wieweit sind die Mitgliedstaaten gebunden? IV Konkrete Projekte 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in einer der größten Uranabbauregionen der Welt, dem nördlichen Teil der Provinz Saskatchewan, Kanada, in der unter wesentlicher Beteiligung deutscher Firmen Uran abgebaut wird, seit Beginn des Uranabbaus weder eine gesamtökologische Studie der betroffenen Regionen (z. B. des Wollaston Lake watershed, dem Wassereinzugsgebiet des Wollaston-Sees) noch eine umfassende Gesundheitsuntersuchung der Bevölkerung hinsichtlich möglicher Gesundheitsfolgen des Uranabbaus der Region angefertigt wurde? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus dem Umweltanhörungsausschuß für die Genehmigung neuer Uranbergwerke in Kanada („Joint Federal/Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan” , Vorsitz Dr. Lee), zwei der fünf Ausschußmitglieder zurückgetreten sind mit dem Vorwurf, die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens sei nicht mehr gegeben und die demokratische Legitimation des Verfahrens ausgehöhlt worden? 3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bezüglich des Imports von Uran aus Bergwerken, die in diesem angezweifelten Verfahren (vgl. Frage 2) genehmigt worden sind? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Umweltanhörungsausschuß (vgl. Frage 2) erhebliche Auflagen für das McArthur River Uranium Project, an dem „Uranerz" mit rd. 30 % beteiligt ist, empfahl, diese wissenschaftlich fundierten Empfehlungen jedoch bei der Genehmigung der Bergwerke durch die Provinzregierung von Saskatchewan weitestgehend mißachtet wurden? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 5. Wie sieht die Bundesregierung die Empfehlung des Umweltanhörungsausschusses (vgl. Frage 2), der bezüglich der Tailingsverwahrung ein „perpetual monitoring" sowie ein „containment that lasts indefinitely" sowohl für McArthur River als auch für Midwest Uranium Project für notwendig erachtet, insbesondere vor dem Hintergrund des sowohl von der kanadischen Regierung als auch von der Bundesregierung anerkannten Prinzips des „sustainable development", das u. a. besagt, daß eine gegenwärtige Bedürfnisbefriedigung nicht zu Lasten von zukünftigen Generationen erfolgen darf? V Verwahrung der Uranabbau-Abfälle/Tailings 1. Wie ist der Preisunterschied bei den Tailingskosten in Kanada (0,12 US-$) und in Deutschland (13,91 US-$, jeweils bezogen auf ein Pfund produziertes U 3O8) zu erklären und welche Unterschiede in den Sicherheitsstandards existieren dabei? 2. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen deutschen Firmen und Institutionen aus dem Uransektor (wie z. B. der Wismut bzw. deren Nachfolgefirmen) und ausländischen Firmen und Institutionen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Technik von Tailingsmanagement? 3. Welche Informationen bezüglich der Sanierung von Uranerzbergbaufolgen sind seit der Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding" zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem kanadischen Atomic Energy Control Board (AECB) (vgl. Pressemitteilung des BMU vom 23. Mai 1991) zwischen den beiden Parteien (BMU und AECB) ausgetauscht worden und welche Folgen hatte der Informationsaustausch? 4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Erfahrungshintergrund der problematischen Sanierungsarbeiten der „Wismut" die Möglichkeiten einer zukünftigen sicheren Verwahrung von Uranabbau-Tailings der neuen Uranbergwerke in Saskatchewan, die mit deutscher Beteiligung betrieben werden, insbesondere unter Berücksichtigung des wesentlich höheren Urangehaltes der Vorkommen in Saskatchewan und der sich daraus ergebenden Probleme bei der Tailings-Verwahrung? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die langfristige Gefährdung der Umwelt durch Radium 226, Polonium 210 und andere Alpha-Strahler und deren Potential ernsthafte genetische Schäden zu verursachen, insbesondere bezüglich des im Rahmen der Tailingsverwahrung mehrere Jahre unter deutscher Betei -ligung betriebenen Key Lake Bergwerk? VI. Gesundheitliche Auswirkungen 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Auswirkungen von Uranabbau und Uranverarbeitung auf a) die Arbeiter und b) die allgemeine Bevölkerung in der Umgebung von Uranbergwerken, Uranmühlen, Uran - anreicherungsanlagen und Brennelementefabriken, und auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich dabei? 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die umfangreiche Ausgasung von Radon aus Uranabbau-Tailings und deren gesundheitliche Auswirkung auf die a) Grund- und Oberflächenwasser, b) Flora und Fauna der Umgebung, c) Arbeiter, d) allgemeine Bevölkerung, e) Klimaverhältnisse auf Grund der Luftionisierung? Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich dabei? 3. Sind der Bundesregierung die Berichte des WORLD URANI- UM HEARING (Salzburg, September 1992) bekannt? Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der Nutzung von Uran für die Energiegewinnung, und wie begründet sie diese Folgerungen? 4. Ist der Bundesregierung eine im Oktober 1997 erschienene Studie des Britain Medical Research Council bekannt, nach der die von der ICRP empfohlenen Grenzwerte für Belastung mit radioaktiver Strahlung stark anzuzweifeln sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Studie „Radionuclide Analyses of Saskatchewan Caribou (Autorin: Patricia Thomas, 1996) eine Belastung für die Dene-Bevölkerung, eine der indianischen Bevölkerungen in Saskatchewan, von 3 mSv/Jahr ermittelt wurde gegenüber dem allgemein angestrebten Grenzwert von 1 mSv/Jahr, und wie sieht die Bundesregierung die bundesdeutsche Verantwortung angesichts der Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen am Uranabbau bzw. des Uranimportes in die Bundesrepublik Deutschland? 6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kanada bis jetzt die von der ICRP in ihrer Empfehlung Nr. 60 empfohlenen Grenzwerte noch nicht rechtsverbindlich übernommen hat, obwohl die Übernahme dieser Werte bereits vom „Joint Federal/ Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan" im Jahr 1993 u. a. für die Projekte McArthur River und Midwest Uranium Project Venture - beide mit deutscher Beteiligung - empfohlen worden war? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Beteiligung am Uranabbau und den Uranimport in die Bundesrepublik Deutschland aus diesem Sachverhalt? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung den starken Anstieg der Krebsraten in der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan? Wodurch sieht die Bundesregierung sichergestellt, daß ein möglicher Zusammenhang mit dem bestehenden und zunehmenden Uranabbau unter Beteiligung deutscher Firmen auszuschließen ist? Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen bezieht sie sich hierbei? VII. Landrechte und indigene Völker 1. Welcher Tatbestand bzw. welche Sachinformation hat die Bundesregierung zu der in Antwort auf Frage 3, Abschnitt VIII der Drucksache 11/5788 formulierten Feststellung geführt, „in der Regel sind indigene Volksgruppen nicht Träger eines eigenen Selbstbestimmungsrechtes " ? 2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß durch Aktivitäten bundesdeutscher Firmen und durch Lieferverträge über Uran mit bundesdeutschen EVU nicht in die Rechte anderer Völker einschließlich indigener Völker und Gemeinschaften, eingegriffen wird, wie sie durch den Weltpakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (vom 16. Dezember 1966) definiert und anerkannt sind? 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß völkerrechtlich verbindliche Verträge (Treaty 8, Treaty 10) zwischen der Britischen Krone bzw. deren Rechtsnachfolger Kanada und indianischen Nationen nicht eingehalten werden, da weiterhin Uran mit Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen abgebaut und in die Bundesrepublik Deutschland unter Bedingungen importiert wird, gegen die von den Repräsentanten der indianischen Nationen erheblicher Einspruch erhoben wird? 4. Ist der Bundesregierung bekannt, und falls ja, wie steht sie dazu, daß a) durch den Uranabbau unter deutscher Beteiligung im Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan das vertraglich garantierte Landnutzungsrecht der indianischen Völker eingeschränkt wird und b) neben nicht ersetzbaren kulturellen Verlusten auch monetäre Verluste entstehen, die nicht durch Entschädigungszahlungen kompensiert werden? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine Anzahl indianischer Reservationen und Gemeinden in Kanada im Oktober 1996 den Anhörungsausschuß für die Genehmigung neuer Uranbergwerke ( „Joint Federal/Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan" , Vorsitz Dr. Lee) aus ihren Gemeinden bzw. Reservationen ausgeladen hat, da sie ihre Rechte durch die Mißachtung der Empfehlungen des Ausschusses durch die Provinzregierung von Saskatchewan verletzt sehen? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für den Uranabbau unter bundesdeutscher Beteiligung und für Uranimport aus Kanada? 6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dene Athabasca Chiefs, als die gewählten Vertreter der Dene Bevölkerung in Nord-Saskatchewan, in deren Gebiet eine der größten Uranabbau-Regionen der Welt liegt, „government-to- government"-Gespräche mit der Regierung der Provinz Saskatchewan fordern, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Uranexplorations-, -abbau und -importpolitik der Bundesregierung bzw. deutscher Unternehmen? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Chiefs dreier indianischer Reservationen im Norden der Provinz Saskatchewan im Oktober 1996 getroffene Aussage, daß sie nicht mehr an dem Anhörungsverfahren des Joint Federal/Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan) teilnehmen wollen? Das Verfahren sei ineffektiv hinsichtlich des Schutzes und der Verbesserung ihrer Rechte und Interessen diesen abträglich. Bitte beurteilen Sie diese Frage vor dem Hintergrund der in der Drucksache 11/5788, Antwort zu Frage VIII.3, getroffenen Aussage, „alle Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben ein Recht auf angemessene eigenständige Entwicklung" . 8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem - ficht des oben erwähnten Ausschusses (vgl. Frage 5) in dem bezüglich des Midwest Uranium Project gravierende Zweifel dargelegt werden, ob der Fa. COGEMA als dem Betreiber des Projektes, die Tailings-Lagerung anzuvertrauen sei, hinsichtlich a) der Beteiligung einer bundesdeutschen Firma an einem Projekt mit zweifelhafter Endlagerung, b) für den Bezug von Uran aus Bergwerken, bei denen die Entsorgung ungeklärt bzw. zweifelhaft ist? 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom obigen Ausschuß (Cumulative Repo rt , Absatz 4.3) festgestellte Diskrepanz zwischen dem Abbau von Uran im Wert von Milliarden Dollar und dem Kampf der indigenen Völker der Abbauregionen für die Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse, insbesondere im Lichte der Aussage der Bundesregierung „alle Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben ein Recht auf angemessene eigenständige Entwicklung" (Drucksache 11/5788, Antwort auf Frage VIII.3)? Bonn, den 15. Juli 1998 Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]

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