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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel (G-SIG: 13013366)
Uranabbau und Uranbedarf seit 1988, deutsche Beteiligung, Uranhandel, einzelne Projekte, Lagerung von Abfällen aus Uranbergwerken, gesundheitliche Auswirkungen und Umweltverschmutzung, Beeinträchtigung der Landrechte indigener Völker
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft
Datum
04.08.1998
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT13/1129517.07.1998
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/11295
17. 07. 98
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
Neben der Diskussion über die Sicherheit von Atomtransporten
wird derzeit intensiv über das ungelöste Problem diskutiert, wie
mit radioaktiven Abfällen umgegangen werden muß, um die
Biosphäre auch in hunderttausenden von Jahren vor der gefährlichen
Radioaktivität zu schützen. Doch bereits beim ersten Schritt in der
Kette der Atomenergienutzung, dem Uranabbau, werden
Radioaktivität freigesetzt und Mensch und Natur kontaminiert.
DIE GRÜNEN haben in der 11. Wahlperiode eine Große Anfrage
zum weltweiten Uranabbau und Uranhandel gestellt. Seitdem hat
sich der Uranmarkt deutlich verändert. Längst ist absehbar, daß es
zu keinem nennenswerten Ausbau der Atomenergie in der Welt
kommen wird. Atomenergie hat sich als betriebswirtschaftlich
unrentabel erwiesen. Zuerst kam es Ende der siebziger Jahre
deshalb in den USA zu einem Stopp des Atomenergieausbaus, dem
eine Reihe westlicher Industriestaaten in den folgenden Jahren
nachfolgten. Nur dort, wo die Atomenergie mit staatlichen
Subventionen gestützt wird, wird weiterhin an der Atomenergie
festgehalten. In der Bundesrepublik Deutschland sind von den hoch
fliegenden Plänen der siebziger Jahre nur noch 19 in Bet rieb
befindliche Atomkraftwerke übrig geblieben. Ein Neubau von
Atomkraftwerken stößt auf wachsende Vorbehalte der deutschen
Elektrizitätswirtschaft und ist gesellschaftlich nicht durchsetzbar.
Spätestens seit der Katastrophe von Tschernobyl ist eine Mehrheit
der Bevölkerung für einen Atomausstieg.
Doch nicht nur das Ausbleiben des weltweiten
Atomenergiebooms, auch der vermehrte Einsatz von Mischoxid-
Brennelementen (MOX-BE) wirkt sich auf den Bedarf an Uran aus. Trotzdem
werden derzeit neue Uranvorkommen erschlossen. Australien hat
seit dem Regierungswechsel im Jahr 1996 seine Drei-Minen-
Politik aufgegeben und will neue Minen genehmigen.
In Kanada sollen ebenfalls mit deutscher Beteiligung neue, sehr
hochgradige Uranlagerstätten abgebaut werden. Durch den
Uranabbau werden Luft, Wasser und Boden radioaktiv kontaminiert.
Viele der Uranabbaugebiete befinden sich auf dem Land
indigener Völker, deren Existenz vom Jagen und Fischen abhängt und
die durch den Uranabbau besonders betroffen sind. Oftmals sind
den Arbeitern und der Bevölkerung in der Umgebung die
konkreten Gefahren des Uranabbaus nicht bewußt.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Uranabbau und Bedarf
1. Wie hat sich der weltweite Abbau von Uranoxid seit 1988
entwickelt, insgesamt und aufgeschlüsselt nach
a) Staaten,
b) Abbaugebieten/Minen,
c) Jahren?
2. Welche Bergwerke/Uranabbaustätten sind seit 1987 weltweit
geschlossen, und welche sind neu eröffnet worden?
3. Welche weiteren Uranminen/Abbaustätten sind derzeit
weltweit in Planung, in welchem Projektstadium befinden sie sich,
und welche Uranerzkonzentration wird bei diesen geplanten
Förderstätten jeweils angenommen?
4. Welche Uranerzreserven und -ressourcen sind bekannt (bitte
nach Preisklassen und Verfügbarkeit der Vorkommen nach
Ländern aufschlüsseln)?
5. Welche unkonventionellen Uranreserven sind derzeit bekannt
(bitte Mengen und nach Ländern gestaffelt angeben)?
6. Wie viele U3O3 und andere zur Kernbrennstoffversorgung
dienende Zwischenprodukte wurden seit 1988 in die
Bundesrepublik Deutschland importiert (bitte nach Jahren und
Abbaugebieten/Ländern aufgeschlüsselt)?
7. Wie hoch ist derzeit der jährliche Bedarf bundesdeutscher
Energieversorgungsunternehmen an U 3O8, und aus welchen
Abbaugebieten/Minen wird dieser Bedarf derzeit gedeckt?
8. Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen
derzeit an der Uranversorgung der Bundesrepublik
Deutschland?
9. Wie hat sich der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen
an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland seit
1988 entwickelt?
10. Auf welchem Weg, mit welchen Transportmitteln, und in
welchen Transportbehältern wird das U 3O3 zur Anreicherung nach
Gronau transportiert?
11. In welchem Ausmaß hat der Einsatz der MOX-BE aus der
Wiederaufarbeitung den Bedarf an U 3O3 zur Produktion von
Brennelementen für bundesdeutsche Atomkraftwerke reduziert?
12. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des für den Export
bestimmten angereicherten Urans aus der
Urananreicherungsanlage Gronau?
In welche Länder geht der Expo rt , und wie wird sich der
Anteil nach der geplanten Kapazitätserweiterung in Gronau
weiterentwickeln?
13. Wie hoch ist der Anteil der für den Export bestimmten
Brennelemente aus deutscher Brennelementefertigung (bitte
aufgeschlüsselt nach Exportländern und
Brennelementefertigungsstätten)?
14. Wurde die Exploration nach Uran seit 1988 von der
Bundesregierung bzw. von den Bundesministerien finanziell gefördert,
und wenn ja, in welchen Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren, Ländern und Firmen)?
15. In welchem Umfang sind deutsche Unternehmen am
Uranabbau im Ausland beteiligt, z. B. in Form von Lieferung von
Maschinen, Gerätschaften und Ausrüstung sowie im Bereich des
Technologietransfers?
Um welche Firmen handelt es sich?
II. Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau
1. Welche bi- bzw. multilateralen Verträge gibt es zwischen der
Bundesregierung und anderen Staaten/Regierungen über die
Zusammenarbeit, auch in wissenschaftlicher Hinsicht,
zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. Institutionen der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten hinsichtlich
a) Uranexploration, -abbau und -import in die
Bundesrepublik Deutschland,
b) Tailingsmanagement,
c) anderer Gebiete der Nukleartechnologie,
d) Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen
(abgebrannten Kernbrennstoffen)?
2. Welche bundesdeutschen Unternehmen sind - weltweit
gesehen - wo, mit welchen Beteiligungen und
Kooperationspartnern, an welchen Projekten/Minen im Uranabbau tätig, bzw.
planen neue Förderstätten?
Ist der Bund bzw. sind die Länder und Gemeinden an diesen
Firmen beteiligt?
3. Wie hoch sind die Dosisgrenzwerte (mSv) für
a) beruflich Strahlenexponierte,
b) allgemeine Bevölkerung
in Kanada, in den USA, in Namibia, in Frankreich und in der
Bundesrepublik Deutschland?
4. Welche Uranminen mit deutscher Beteiligung produzieren
Uran auch für die militärische Nutzung und wie wird
sichergestellt, daß deutsche Firmen nicht an der militärischen
Produktion beteiligt sind?
5. Welche Gründe haben dazu geführt, daß eine
Mehrheitsbeteiligung an der Urangesellschaft mbH, Frankfurt, Ende der 80er
Jahre an die französische COGEMA überging, und wie
beurteilt die Bundesregierung
a) daß ein mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft
sowie mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie gefördertes
Unternehmen sowie Uran-Lagerstätten, die mit Hilfe der
Förderung dieser Ministerien aufgefunden worden waren, an ein
ausländisches Unternehmen übergingen;
b) die obigen Sachverhalte unter dem Aspekt, daß nur eines
der zum Zweck der Sicherung der deutschen
Uranversorgung gegründeten Unternehmen mehrheitlich in deutscher
Hand verblieben ist?
6. Welche deutschen Firmen betreiben Uranexploration in nord-
und südamerikanischen Staaten bzw. sind am Uranabbau in
diesen Ländern beteiligt, an welchen Projekten, und mit
welchen Beteiligungen?
7. Welche deutschen Banken sind an Uranexplorations- bzw.
Uranabbauprojekten im Ausland beteiligt oder finanzieren
diese, und welche Projekte in welchen Ländern?
8. Welche der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe durchgeführten Prospektionsmaßnahmen (vgl.
Antwort auf die Anfrage 1989, Drucksache 11/5788, V.1) hat zu
konkreten Uranabbauprojekten geführt?
9. In welchen Ländern wurden seit 1988 von bundesdeutschen
Ministerien, Institutionen, Firmen Prospektions- bzw.
Explorationsmaßnahmen durchgeführt, finanziert oder finanziell
gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach
a) Jahren und
b) Ländern bzw. Projekten)?
Welche bi- bzw. multilateralen Vereinbarungen liegen dem
zugrunde?
10. Welchen Anteil der Zuschüsse, die das Bundesministerium für
Wirtschaft bzw. das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Uranexploration im
Rahmen verschiedener Programme bezahlt hat, wurden
inzwischen zurückgezahlt, aufgeschlüsselt nach Ländern bzw.
Projekten und Jahren?
11. Ist die Bundesregierung darüber informiert, inwieweit es
konkrete Explorationsvorhaben in Nord-Saskatchewan im
Zusammenhang mit dem Bau einer Straße von Points North nach
Black Lake gibt, inwiefern deutsche Unternehmen daran
beteiligt sind, und ob solche Explorationsvorhaben ggf. durch
Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt werden?
III. Uranhandel
1. Unterhält die Bundesregierung eigene Lager an Uran (U 3 O8
oder anderen Kernbrennstoffe) zur Sicherung der
bundesdeutschen Kernbrennstoffversorgung?
Wie hoch sind ggf. diese Reserven und aus welchen
Herkunftsländern setzen sich diese Reserven zusammen?
2. Welche Preise wurden von bundesdeutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Zeit zwischen 1989 und 1997 für
Uranoxid bezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach
a) Preisen für langfristige Verträge und
b) Spotmarktpreisen)?
3. Welche bundesdeutsche Firmen sind seit 1988 am Uranhandel
beteiligt?
Welchen Anteil am Weltmarkt halten diese?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des
Uranmarktes in der Dekade der Jahre 1987 bis 1997, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die weitere Nutzung der
Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland?
5. Welche Aufgaben hat die Uran-Versorgungsagentur der EU
-
RATOM, und wieweit sind die Mitgliedstaaten gebunden?
IV Konkrete Projekte
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in einer
der größten Uranabbauregionen der Welt, dem nördlichen Teil
der Provinz Saskatchewan, Kanada, in der unter wesentlicher
Beteiligung deutscher Firmen Uran abgebaut wird, seit Beginn
des Uranabbaus weder eine gesamtökologische Studie der
betroffenen Regionen (z. B. des Wollaston Lake watershed, dem
Wassereinzugsgebiet des Wollaston-Sees) noch eine
umfassende Gesundheitsuntersuchung der Bevölkerung hinsichtlich
möglicher Gesundheitsfolgen des Uranabbaus der Region
angefertigt wurde?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus dem
Umweltanhörungsausschuß für die Genehmigung neuer
Uranbergwerke in Kanada („Joint Federal/Provincial Panel on
Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan” ,
Vorsitz Dr. Lee), zwei der fünf Ausschußmitglieder zurückgetreten
sind mit dem Vorwurf, die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens
sei nicht mehr gegeben und die demokratische Legitimation
des Verfahrens ausgehöhlt worden?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bezüglich
des Imports von Uran aus Bergwerken, die in diesem
angezweifelten Verfahren (vgl. Frage 2) genehmigt worden sind?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der
Umweltanhörungsausschuß (vgl. Frage 2) erhebliche Auflagen für
das McArthur River Uranium Project, an dem „Uranerz" mit
rd. 30 % beteiligt ist, empfahl, diese wissenschaftlich
fundierten Empfehlungen jedoch bei der Genehmigung der
Bergwerke durch die Provinzregierung von Saskatchewan
weitestgehend mißachtet wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
5. Wie sieht die Bundesregierung die Empfehlung des
Umweltanhörungsausschusses (vgl. Frage 2), der bezüglich der
Tailingsverwahrung ein „perpetual monitoring" sowie ein
„containment that lasts indefinitely" sowohl für McArthur River als
auch für Midwest Uranium Project für notwendig erachtet,
insbesondere vor dem Hintergrund des sowohl von der
kanadischen Regierung als auch von der Bundesregierung
anerkannten Prinzips des „sustainable development", das u. a.
besagt, daß eine gegenwärtige Bedürfnisbefriedigung nicht zu
Lasten von zukünftigen Generationen erfolgen darf?
V Verwahrung der Uranabbau-Abfälle/Tailings
1. Wie ist der Preisunterschied bei den Tailingskosten in Kanada
(0,12 US-$) und in Deutschland (13,91 US-$, jeweils bezogen
auf ein Pfund produziertes U 3O8) zu erklären und welche
Unterschiede in den Sicherheitsstandards existieren dabei?
2. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen deutschen Firmen
und Institutionen aus dem Uransektor (wie z. B. der Wismut
bzw. deren Nachfolgefirmen) und ausländischen Firmen und
Institutionen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Technik
von Tailingsmanagement?
3. Welche Informationen bezüglich der Sanierung von
Uranerzbergbaufolgen sind seit der Unterzeichnung eines
„Memorandum of Understanding" zwischen dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem
kanadischen Atomic Energy Control Board (AECB) (vgl.
Pressemitteilung des BMU vom 23. Mai 1991) zwischen den beiden
Parteien (BMU und AECB) ausgetauscht worden und welche
Folgen hatte der Informationsaustausch?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem
Erfahrungshintergrund der problematischen Sanierungsarbeiten der „Wismut"
die Möglichkeiten einer zukünftigen sicheren Verwahrung von
Uranabbau-Tailings der neuen Uranbergwerke in
Saskatchewan, die mit deutscher Beteiligung betrieben werden,
insbesondere unter Berücksichtigung des wesentlich höheren
Urangehaltes der Vorkommen in Saskatchewan und der sich daraus
ergebenden Probleme bei der Tailings-Verwahrung?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die langfristige Gefährdung
der Umwelt durch Radium 226, Polonium 210 und andere
Alpha-Strahler und deren Potential ernsthafte genetische
Schäden zu verursachen, insbesondere bezüglich des im Rahmen
der Tailingsverwahrung mehrere Jahre unter deutscher Betei
-ligung betriebenen Key Lake Bergwerk?
VI. Gesundheitliche Auswirkungen
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen
Auswirkungen von Uranabbau und Uranverarbeitung auf
a) die Arbeiter und
b) die allgemeine Bevölkerung
in der Umgebung von Uranbergwerken, Uranmühlen, Uran
-
anreicherungsanlagen und Brennelementefabriken, und auf
welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich
dabei?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die umfangreiche
Ausgasung von Radon aus Uranabbau-Tailings und deren
gesundheitliche Auswirkung auf die
a) Grund- und Oberflächenwasser,
b) Flora und Fauna der Umgebung,
c) Arbeiter,
d) allgemeine Bevölkerung,
e) Klimaverhältnisse auf Grund der Luftionisierung?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich
dabei?
3. Sind der Bundesregierung die Berichte des WORLD URANI-
UM HEARING (Salzburg, September 1992) bekannt?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus
hinsichtlich der Nutzung von Uran für die Energiegewinnung, und
wie begründet sie diese Folgerungen?
4. Ist der Bundesregierung eine im Oktober 1997 erschienene
Studie des Britain Medical Research Council bekannt, nach der
die von der ICRP empfohlenen Grenzwerte für Belastung mit
radioaktiver Strahlung stark anzuzweifeln sind, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Studie
„Radionuclide Analyses of Saskatchewan Caribou (Autorin:
Patricia Thomas, 1996) eine Belastung für die Dene-Bevölkerung,
eine der indianischen Bevölkerungen in Saskatchewan, von
3 mSv/Jahr ermittelt wurde gegenüber dem allgemein
angestrebten Grenzwert von 1 mSv/Jahr, und wie sieht die
Bundesregierung die bundesdeutsche Verantwortung angesichts der
Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen am Uranabbau
bzw. des Uranimportes in die Bundesrepublik Deutschland?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kanada bis jetzt die von
der ICRP in ihrer Empfehlung Nr. 60 empfohlenen
Grenzwerte noch nicht rechtsverbindlich übernommen hat, obwohl die
Übernahme dieser Werte bereits vom „Joint Federal/
Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern
Saskatchewan" im Jahr 1993 u. a. für die Projekte McArthur River
und Midwest Uranium Project Venture - beide mit deutscher
Beteiligung - empfohlen worden war?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
Beteiligung am Uranabbau und den Uranimport in die
Bundesrepublik Deutschland aus diesem Sachverhalt?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den starken Anstieg der
Krebsraten in der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan?
Wodurch sieht die Bundesregierung sichergestellt, daß ein
möglicher Zusammenhang mit dem bestehenden und
zunehmenden Uranabbau unter Beteiligung deutscher Firmen
auszuschließen ist?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen bezieht sie
sich hierbei?
VII. Landrechte und indigene Völker
1. Welcher Tatbestand bzw. welche Sachinformation hat die
Bundesregierung zu der in Antwort auf Frage 3, Abschnitt VIII der
Drucksache 11/5788 formulierten Feststellung geführt, „in der
Regel sind indigene Volksgruppen nicht Träger eines eigenen
Selbstbestimmungsrechtes " ?
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß durch Aktivitäten
bundesdeutscher Firmen und durch Lieferverträge über Uran
mit bundesdeutschen EVU nicht in die Rechte anderer Völker
einschließlich indigener Völker und Gemeinschaften,
eingegriffen wird, wie sie durch den Weltpakt für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (vom 16. Dezember 1966) definiert
und anerkannt sind?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß
völkerrechtlich verbindliche Verträge (Treaty 8, Treaty 10) zwischen
der Britischen Krone bzw. deren Rechtsnachfolger Kanada und
indianischen Nationen nicht eingehalten werden, da weiterhin
Uran mit Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen
abgebaut und in die Bundesrepublik Deutschland unter
Bedingungen importiert wird, gegen die von den Repräsentanten der
indianischen Nationen erheblicher Einspruch erhoben wird?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, und falls ja, wie steht sie
dazu, daß
a) durch den Uranabbau unter deutscher Beteiligung im
Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan das
vertraglich garantierte Landnutzungsrecht der indianischen
Völker eingeschränkt wird und
b) neben nicht ersetzbaren kulturellen Verlusten auch
monetäre Verluste entstehen, die nicht durch
Entschädigungszahlungen kompensiert werden?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine
Anzahl indianischer Reservationen und Gemeinden in Kanada im
Oktober 1996 den Anhörungsausschuß für die Genehmigung
neuer Uranbergwerke ( „Joint Federal/Provincial Panel on
Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan" ,
Vorsitz Dr. Lee) aus ihren Gemeinden bzw. Reservationen
ausgeladen hat, da sie ihre Rechte durch die Mißachtung der
Empfehlungen des Ausschusses durch die Provinzregierung
von Saskatchewan verletzt sehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für
den Uranabbau unter bundesdeutscher Beteiligung und für
Uranimport aus Kanada?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dene Athabasca
Chiefs, als die gewählten Vertreter der Dene Bevölkerung in
Nord-Saskatchewan, in deren Gebiet eine der größten
Uranabbau-Regionen der Welt liegt, „government-to-
government"-Gespräche mit der Regierung der Provinz
Saskatchewan fordern, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die Uranexplorations-, -abbau und -importpolitik der
Bundesregierung bzw. deutscher Unternehmen?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Chiefs dreier
indianischer Reservationen im Norden der Provinz
Saskatchewan im Oktober 1996 getroffene Aussage, daß sie nicht mehr
an dem Anhörungsverfahren des Joint Federal/Provincial
Panel on Uranium Mining Developments in Northern
Saskatchewan) teilnehmen wollen?
Das Verfahren sei ineffektiv hinsichtlich des Schutzes und der
Verbesserung ihrer Rechte und Interessen diesen abträglich.
Bitte beurteilen Sie diese Frage vor dem Hintergrund der in der
Drucksache 11/5788, Antwort zu Frage VIII.3, getroffenen
Aussage, „alle Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben
ein Recht auf angemessene eigenständige Entwicklung" .
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem -
ficht des oben erwähnten Ausschusses (vgl. Frage 5) in dem
bezüglich des Midwest Uranium Project gravierende Zweifel
dargelegt werden, ob der Fa. COGEMA als dem Betreiber des
Projektes, die Tailings-Lagerung anzuvertrauen sei,
hinsichtlich
a) der Beteiligung einer bundesdeutschen Firma an einem
Projekt mit zweifelhafter Endlagerung,
b) für den Bezug von Uran aus Bergwerken, bei denen die
Entsorgung ungeklärt bzw. zweifelhaft ist?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom obigen Ausschuß
(Cumulative Repo rt , Absatz 4.3) festgestellte Diskrepanz
zwischen dem Abbau von Uran im Wert von Milliarden Dollar und
dem Kampf der indigenen Völker der Abbauregionen für die
Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse, insbesondere im Lichte
der Aussage der Bundesregierung „alle Volksgruppen, auch
sog. indigene Völker, haben ein Recht auf angemessene
eigenständige Entwicklung" (Drucksache 11/5788, Antwort auf
Frage VIII.3)?
Bonn, den 15. Juli 1998
Ursula Schönberger
Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]
BT13/1132104.08.1998
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/11321
04. 08. 98
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/11295 —
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
Neben der Diskussion über die Sicherheit von Atomtransporten wird
derzeit intensiv über das ungelöste Problem diskutiert, wie mit radioaktiven
Abfällen umgegangen werden muß, um die Biosphäre auch in
hunderttausenden von Jahren vor der gefährlichen Radioaktivität zu schützen.
Doch bereits beim ersten Schritt in der Kette der Atomenergienutzung,
dem Uranabbau, werden Radioaktivität freigesetzt und Mensch und
Natur kontaminiert.
DIE GRÜNEN haben in der 11. Wahlperiode eine Große Anfrage zum
weltweiten Uranabbau und Uranhandel gestellt. Seitdem hat sich der
Uranmarkt deutlich verändert. Längst ist absehbar, daß es zu keinem
nennenswerten Ausbau der Atomenergie in der Welt kommen wird.
Atomenergie hat sich als betriebswi rtschaftlich unrentabel erwiesen.
Zuerst kam es Ende der siebziger Jahre deshalb in den USA zu einem Stop
des Atomenergieausbaus, dem eine Reihe westlicher Industriestaaten in
den folgenden Jahren nachfolgten. Nur do rt , wo die Atomenergie mit
staatlichen Subventionen gestützt wird, wird weiterhin an der
Atomenergie festgehalten. In der Bundesrepublik Deutschland sind von den hoch
fliegenden Plänen der siebziger Jahre nur noch 19 in Betrieb befindliche
Atomkraftwerke übrig geblieben. Ein Neubau von Atomkraftwerken stößt
auf wachsende Vorbehalte der deutschen Elektrizitätswirtschaft und ist
gesellschaftlich nicht durchsetzbar. Spätestens seit der Katastrophe von
Tschernobyl ist eine Mehrheit der Bevölkerung für einen Atomausstieg.
Doch nicht nur das Ausbleiben des weltweiten Atomenergiebooms, auch
der vermehrte Einsatz von Mischoxid-Brennelementen (MOX-BE) wirkt
sich auf den Bedarf an Uran aus. Trotzdem werden derzeit neue
Uranvorkommen erschlossen. Australien hat seit dem Regierungswechsel im
Jahr 1996 seine Drei-Minen-Politik aufgegeben und will neue Minen
genehmigen.
In Kanada sollen ebenfalls mit deutscher Beteiligung neue, sehr
hochgradige Uranlagerstätten abgebaut werden. Durch den Uranabbau
werden Luft, Wasser und Boden radioaktiv kontaminiert. Viele der
Uranabbaugebiete befinden sich auf dem Land indigener Völker, deren Existenz
vom Jagen und Fischen abhängt und die durch den Uranabbau
besonders betroffen sind. Oftmals sind den Arbeitern und der Bevölkerung in
der Umgebung die konkreten Gefahren des Uranabbaus nicht bewußt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
31. Juli 1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren
wiederholt zur friedlichen Nutzung der Kernenergie bekannt. Sie ist
der Überzeugung, daß diese zukunftsträchtige Art der
Energieerzeugung auch in den kommenden Jahrzehnten einen erheblichen
Anteil an der Primärenergieerzeugung im Rahmen eines
ausgewogenen Energiemixes sowohl in Deutschland als auch in
anderen Ländern haben wird. Zur Versorgung deutscher
Kernkraftwerke mit Kernbrennstoffen wird auch weiterhin der Import von
Uran erforderlich sein.
Einige der gestellten Fragen sind insofern von hoher Aktualität,
als die Uranerzbergbau-GmbH gemeinsam mit ihren
Muttergesellschaften Rheinbraun AG und Preussag AG am 17. April 1998
gegenüber der Presse angekündigt hat, ihre
Uranbergbauaktivitäten an die kanadische CAMECO veräußern zu wollen. Mit der
geplanten Veräußerung wird die unternehmerische Beteiligung
deutscher Firmen an Uranbergbauprojekten im Ausland fast
vollständig beendet werden. Die Verkaufsverhandlungen der
Uranerzbergbau-GmbH sind noch nicht abgeschlossen.
Bezüglich der Haltung der Bundesregierung zu grundsätzlichen
Fragen wird bei der Beantwortung auf frühere Anfragen
verwiesen, insbesondere auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage der Abgeordneten Lieselotte Wollny, Dr. Wolfgang
Daniels (Regensburg), Hans-Joachim Brauer, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Bundesdeutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
- Menschen und Landrechte der Betroffenen", Drucksache
11/5788 vom 23. November 1989. Entsprechend der für „Kleine
Anfragen" geltenden Beantwortungsfristen muß sich die
Bundesregierung bei der Beantwortung dieser Anfrage z. T. auf
kurzfristig verfügbares Datenmaterial sowie auf Verweise auf
Veröffentlichungen beschränken.
I. Uranabbau und Bedarf
1. Wie hat sich der weltweite Abbau von Uranoxid seit 1988 entwickelt,
insgesamt und aufgeschlüsselt nach
a) Staaten,
b) Abbaugebieten/Minen,
c) Jahren?
Die Uranproduktionsdaten 1988 bis 1994 sind im „Red Book" mit
Stand 1. Januar 1997 veröffentlicht. Der Titel lautet: „Uranium
Resources, Production and Demand 1997" und wird gemeinsam
herausgegeben von der OECD Nuclear Energy Agency und der
Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO). Die Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe ist an der Erstellung des
„Roten Buches" beteiligt und stellt z. Z. den Vorsitzenden der für die
Herausgabe der Publikation verantwortlichen Urangruppe der
OECD/NEA. Die Daten für die Jahre 1994 bis 1997 sind in
Tabelle 1 ausgewiesen.
Eine Aufschlüsselung nach allen Bergwerken ist in dem für die
Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden
Zeitraum nicht möglich. Angaben der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe zur Produktion im Jahr 1997,
aufgeschlüsselt nach den wichtigsten Betrieben, enthält Tabelle 2.
2. Welche Bergwerke/Uranabbaustätten sind seit 1987 weltweit
geschlossen, und welche sind neu eröffnet worden?
In der Bundesrepublik Deutschland wurden im genannten
Zeitraum die Uranbergbaubetriebe der ehemaligen Sowjetisch-
Deutschen Aktiengesellschaft Wismut geschlossen. Nähere
Einzelheiten hierzu enthalten insbesondere die Antwort der
Bundesregierung auf die Große Anfrage „Auswirkungen aus dem
Uranbergbau und Umgang mit den Altlasten der Wismut in
Ostdeutschland" vom 24. September 1992 (Drucksache 12/3309)
sowie die BMWi-Dokumentation Nr. 335 „Wismut - Stand der
Stillegung und Sanierung" vom August 1993.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden außerdem die
Uranbergwerke des Elliot Lake Distriktes in Kanada geschlossen,
ebenso (mit Ausnahme einer Grube im Zentralmassiv) die französischen
Grubenbetriebe. In den USA wurden ebenfalls verschiedene
Uranbergwerke stillgelegt bzw. befinden sich in Warteposition. Die
südafrikanische Produktion ist aufgrund der sinkenden Goldpreise
rückläufig, einige frühere Produzenten haben die Urangewinnung
eingestellt. In den ehemaligen RGW-Ländern wurden zahlreiche
Urangewinnungsbetriebe stillgelegt, insbesondere in der
Tschechischen Republik (Grube Pribram), in Ungarn (Mecsek),
Kasachstan (Kokchetau) und Usbekistan (Tagebau/Tiefbau). Vorbereitet
wird die Produktionsaufnahme der Lagerstätten McArthur River,
Clean Lake und Cigar Lake in Kanada.
3. Welche weiteren Uranminen/Abbaustätten sind derzeit weltweit in
Planung, in welchem Projektstadium befinden sie sich, und welche
Uranerzkonzentration wird bei diesen geplanten Förderstätten
jeweils angenommen?
Siehe Antwort zu Frage 2. Die Inbetriebnahme des Bergwerkes
McArthur River (Kanada) ist für 1999 vorgesehen. Geplant ist
ferner die Produktionsaufnahme der Lagerstätten Jabiluka
Honeymoon und Beverley (Australien) sowie Lagoa Real (Brasilien). Das
Bergwerk Olympic Dam (Australien) plant eine Verdopplung der
bestehenden Produktionskapazität.
4. Welche Uranerzreserven und -ressourcen sind bekannt (bitte nach
Preisklassen und Verfügbarkeit der Vorkommen nach Ländern
aufschlüsseln)?
Der derzeit international verfügbare Kenntnisstand ist in dem in
der Antwort zu Frage 1 zitierten „Red Book" enthalten.
5. Welche unkonventionellen Uranreserven sind derzeit bekannt (bitte
Mengen und nach Ländern gestaffelt angeben)?
Da Uran in einer Vielzahl von Lagerstättentypen mit
unterschiedlichen Gehalten in Festgesteinen, Lockergesteinen, Phosphaten
und auch im Meerwasser vorkommt, ist eine derartige Angabe
nicht möglich. Im übrigen wird bezüglich der Vorkommen im
näheren Umfeld einer wirtschaftlich möglichen Gewinnung auf das in
der Antwort zu Frage 1 zitierte „Rote Buch" und das darin
enthaltene Datenmaterial verwiesen. Die Weltressourcen werden derzeit
in Expertenkreisen auf ca. 20 Mio. t Uran geschätzt.
6. Wie viele U303 und andere zur Kernbrennstoffversorgung dienende
Zwischenprodukte wurden seit 1988 in die Bundesrepublik
Deutschland importiert (bitte nach Jahren und Abbaugebieten/Ländern
aufgeschlüsselt)?
Das gewünschte Datenmaterial kann von der Bundesregierung in
der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht zusammengestellt werden.
7. Wie hoch ist derzeit der jährliche Bedarf bundesdeutscher
Energieversorgungsunternehmen an U 308 und aus welchen
Abbaugebieten/Minen wird dieser Bedarf derzeit gedeckt?
Der jährliche Bedarf der Bundesrepublik Deutschland liegt bei
etwa 3650 t Uran. Hauptlieferländer sind Kanada, Australien und
Südafrika.
8. Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen
derzeit an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland?
Die Uranbezüge des Jahres 1996 stammten nach Kenntnis der
Bundesregierung zu ca. 32 % aus afrikanischen Ländern, zu 21 % aus
Australien, zu 19 % aus Kanada, zu 19 % aus der
Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente in Frankreich und
Großbritannien, zu 5 % aus der Volksrepublik China und zu 4 % aus GUS-
Staaten. Je nach Lieferkontrakten unterliegen diese Anteile
großen Schwankungen.
9. Wie hat sich der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen an der
Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland seit 1988
entwickelt?
Eine Zusammenstellung der Daten durch Auswertung
entsprechender Importstatistiken ist in der kurzen Beantwortungsfrist für
„Kleine Anfragen" nicht möglich.
10. Auf welchem Weg, mit welchen Transportmitteln und in welchen
Transportbehältern wird das U 303 zur Anreicherung nach Gronau
transportiert?
Nach Gronau finden keine U 308-Transporte statt.
Für die Anreicherung muß das Uran in Form von Uranhexafluorid
(UF6) vorliegen, das in Konversionsanlagen in Frankreich,
Großbritannien, USA, Kanada und Rußland aus dem Urankonzentrat
(U308) hergestellt wird. Der Transport des UF 6 erfolgt in
international genormten Transportbehältern vom Typ 84Y mit Schiff, Bahn
oder LKW.
Derzeit hat die Urananreicherungsanlage noch keinen
Gleisanschluß, der jedoch im Zuge des weiteren Ausbaus der Anlage
errichtet werden soll.
11. In welchem Ausmaß hat der Einsatz der MOX-BE aus der
Wiederaufarbeitung den Bedarf an U 30, zur Produktion von Brennelemen
-
ten für bundesdeutsche Atomkraftwerke reduziert?
Der MOX-Anteil in deutschen Kernkraftwerken lag in den letzten
Jahren bei ca. 5 bis 8 % des gesamten deutschen Uranbedarfes.
Genaue Angaben hierzu können aufgrund der kurzen
Beantwortungsfrist für „Kleine Anfragen" nicht gemacht werden. Eine
ausführliche Untersuchung dieser Frage erfolgte jedoch von der
Fa. FICHTNER Beratende Ingenieure, Stuttgart, im Jahr 1991. Titel
der im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erarbeiteten
und zur Veröffentlichung freigegebenen Studie lautet:
Auswirkungen unterschiedlicher Entsorgungspfade auf eine gesicherte
Kernbrennstoffversorgung" . Wesentliche
Untersuchungsergebnisse wurden publiziert (LUHMANN, H.-J. 1992:
Wiederaufarbeitung bleibt ohne Einfluß auf Uranpreise. Ingenieur-Unternehmen
Fichtner sieht Uran-Versorgung nicht gefährdet. - VDI-
Nachrichten, 92/10 S. 24 ff.).
12. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des für den Expo rt bestimmten
angereicherten Urans aus der Urananreicherungsanlage Gronau?
In welche Länder geht der Export, und wie wird sich der Anteil nach
der geplanten Kapazitätserweiterung in Gronau weiterentwickeln?
Der Bundesregierung ist es aufgrund der Vertraulichkeit von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht möglich, Auskünfte zu
Exporten einzelner Unternehmen zu erteilen.
13. Wie hoch ist der Anteil der für den Export bestimmten Brennelemente
aus deutscher Brennelementefertigung (Bitte aufgeschlüsselt nach
Exportländern und Brennelementefertigungsstätten)?
Siehe Antwort zu Frage 12.
14. Wurde die Exploration nach Uran seit 1988 von der Bundesregierung
bzw. von den Bundesministerien finanziell gefördert, und wenn ja, in
welchen Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Ländern und
Firmen)?
Zwischen 1988 und 1990 wurde die Uranexploration über das
Explorationsförderprogramm der Bundesregierung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft weiter gefördert. Das Programm
wurde 1990 eingestellt. Eine Aufschlüsselung nach Jahren,
Ländern und Firmen ist in der zur Verfügung stehenden
Beantwortungsfrist und auch aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Fördermittel (bedingt rückzahlbare Darlehen) erhielten die
Uranerzbergbau-GmbH, die Urangesellschaft mbH und die
Interuran GmbH in Höhe von insgesamt 24,5 Mio. DM für
Explorationsprojekte in Kanada, Australien, Simbabwe und Sambia. Seit
1990 wurden keine Explorationsarbeiten nach Uran mehr
gefördert.
15. In welchem Umfang sind deutsche Unternehmen am Uranabbau im
Ausland beteiligt, z. B. in Form von Lieferung von Maschinen,
Gerätschaften und Ausrüstung sowie im Bereich des Technologietransfers?
Um welche Firmen handelt es sich?
In welchem Umfang deutsche Unternehmen
Bergbauausrüstungen oder Beratungsdienstleistungen auch an
Uranbergbaubetriebe exportieren, ist der Bundesregierung nicht im einzelnen
bekannt. Durch den vergleichsweise hohen technischen
Entwicklungsstand und die Marktanteile der deutschen
Bergbaumaschinen- und Zulieferindustrie ist allerdings davon auszugehen,
daß derartige Maschinen und Geräte weltweit auch im
Uranbergbau anzutreffen sind.
II. Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau
1. Welche bi- bzw. multilateralen Verträge gibt es zwischen der
Bundesregierung und anderen Staaten/Regierungen über die
Zusammenarbeit, auch in wissenschaftlicher Hinsicht, zwischen der
Bundesrepublik Deutschland bzw. Institutionen der Bundesrepublik
Deutschland und anderen Staaten hinsichtlich
a) Uranexploration, -abbau und -import in die Bundesrepublik
Deutschland,
b) Tailingsmanagement,
c) anderer Gebiete der Nukleartechnologie,
d) Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen (abgebrannten
Kernbrennstoffen)?
Völkerrechtliche Verträge bestehen
zu a) hinsichtlich der Uranversorgung: Vertrag zur Gründung
der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM);
zu b) keine;
zu c und d) neben dem Vertrag zur Gründung der Europäischen
Atomgemeinschaft ist Deutschland (u. a. im Rahmen
der Mitgliedschaft in der IAEO) Vertragspartner
zahlreicher bi- und multilateraler Verträge auf
verschiedenen Gebieten der friedlichen Verwendung der
Nukleartechnologie, vor allem mit Ländern in Europa und
Amerika. Diese betreffen u. a. die Zusammenarbeit bei
Forschung und Entwicklung, bei der
Urananreicherung, der Reaktorentwicklung, der Reaktorsicherheit,
bei der sicheren Handhabung von Abfällen, beim
physischen Schutz von Kernmaterial, bei der
internationalen Kernmaterialüberwachung, beim
Strahlenschutz oder bei Forschungsarbeiten zur Zwischen- und
Endlagerung von radioaktiven Abfällen.
2. Welche bundesdeutschen Unternehmen sind - weltweit gesehen -
wo, mit welchen Beteiligungen und Kooperationspartnern, an
welchen Projekten/Minen im Uranabbau tätig, bzw. planen neue
Förderstätten?
Ist der Bund bzw. sind die Länder und Gemeinden an diesen Firmen
beteiligt?
Derzeit sind nur die Uranerzbergbau-GmbH, Wesseling, ihre
50 %-Muttergesellschaft Rheinbraun AG sowie die
Urangesellschaft mbH, Frankfurt a. M., an Bergbaubetrieben und
Explorationsprojekten im Uranbergbau tätig. Einzelheiten sind in
Tabelle 3 aufgeführt. Uranerzbergbau-GmbH und Rheinbraun AG
beabsichtigen, alle Uranerzexplorations- und
Gewinnungsprojekte in Kürze zu veräußern (s. Vorbemerkung). - Bund, Länder und
Gemeinden sind an den genannten Vorhaben nicht beteiligt.
3. Wie hoch sind die Dosisgrenzwerte (mSv) für
a) beruflich Strahlenexponierte,
b) allgemeine Bevölkerung
in Kanada, in den USA, in Namibia, in Frankreich und in der
Bundesrepublik Deutschland?
1. Bundesrepublik Deutschland
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter:
Kategorie A: 50 mSv/a
Kategorie B: 15 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung:
1,5 mSv/a
In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde max. 5 mSv/a
zulassen.
Zu den Einzelheiten wird auf die „Verordnung über den Schutz
vor Schäden durch ionisierende Strahlung -
Strahlenschutzverordnung - StrlSchV) " vom 13. Oktober 1976 (BGBl. I S. 2905; 1977
S. 184, 269) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1989
(BGBl. I S. 1321, ber. S. 1926) (BGBl. III 751 - 1-1), zuletzt geändert
durch die Vierte Änderungsverordnung vom 18. August 1997
(BGBl. I S. 2113), verwiesen.
Für bergbauliche und andere Tätigkeiten in den neuen
Bundesländern, soweit dabei radioaktive Stoffe, insbesondere
Radonfolgeprodukte, anwesend sind, gelten nach Artikel 9 Abs. 2 i. V. m.
Anlage II Kapitel XII Abschnitt III Nr. 2 und 3 des
Einigungsvertrages folgende Rechtsvorschriften der früheren DDR fort:
• „ Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und
Strahlenschutz" (VOAS) vom 11. Oktober 1984,
• „Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die
Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz" (DB zur
VOAS) vom 11. Oktober 1984 und
• „Anordnung zur Gewährleistung des Strahlenschutzes bei
Halden und industriellen Absetzanlagen und bei der
Verwendung darin abgelagerter Materialien" (HaldenAO) vom 17.
November 1980.
Danach gelten folgende Grenzwerte:
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter:
Kategorie A: 50 mSv/a
Kategorie B: 15 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung: 1,0 mSv/a
Bemittelt über 50 Jahre
In Einzeljahren max. 5 mSv/a.
Zu den Einzelheiten wird auf die o. g. fortgeltenden
Rechtsvorschriften verwiesen.
2. Kanada
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter: 50 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung:
5,0 mSv/a
3. Frankreich
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter:
Kategorie A: 50 mSv/a
Kategorie B: 15 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung:
5,0 mSv/a
4. USA
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter: 50 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung:
1,0 mSv/a
In Ausnahmefällen kann die zuständige Behörde max. 5 mSv/a
zulassen.
5. Namibia
(a) Grenzwerte für die effektive Dosis beruflich
Strahlenexponierter: 50 mSv/a
(b) Grenzwert für die effektive Dosis der Bevölkerung:
1,0 mSv/a
Zusätzliche Begrenzungen bestehen teilweise beim
Bevölkerungsschutz für Ableitungen radioaktiver Stoffe, bei
Teilkörperdosen und bestimmten Personengruppen wie Frauen,
schwangeren Frauen und Auszubildenden.
4. Welche Uranminen mit deutscher Beteiligung produzieren Uran auch
für die militärische Nutzung und wie wird sichergestellt, daß
deutsche Firmen nicht an der militärischen Produktion beteiligt sind?
Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Betriebe haben
Lieferverträge ausschließlich mit zivilen Kunden. Eine „militärische
Produktion" gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordamerika nicht mehr.
5. Welche Gründe haben dazu geführt, daß eine Mehrheitsbeteiligung an
der Urangesellschaft mbH, Frankfu rt , Ende der 80er Jahre an die
französische COGEMA überging, und wie beurteilt die Bundesregierung
a) daß ein mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft, sowie
mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie gefördertes Unternehmen sowie
Uran-Lagerstätten, die mit Hilfe der Förderung dieser
Ministerien aufgefunden worden waren, an ein ausländisches
Unternehmen übergingen;
b) die obigen Sachverhalte unter dem Aspekt, daß nur eines der zum
Zweck der Sicherung der deutschen Uranversorgung
gegründeten Unternehmen mehrheitlich in deutscher Hand verblieben ist?
Seinerzeit waren unternehmenspolitische Überlegungen der
Muttergesellschaften VEBA AG und STEAG AG für die Veräußerung
der Mehrheitsbeteiligung an die französische COGEMA
ausschlaggebend. Gegen die Veräußerung bestanden seitens der
Bundesregierung keine Bedenken, zumal die Urangesellschaft mbH
trotz des Eigentümerwechsels weiterhin ein deutsches
Unternehmen blieb und es sich im übrigen bei COGEMA um einen
renommierten europäischen Erwerber handelte. Auch
Uranversorgungsaspekte spielten vor diesem Hintergrund in Verbindung mit
EURATOM (vgl. Antwort zu Frage III. 5) keine Rolle.
6. Welche deutschen Firmen betreiben Uranexploration in nord- und
südamerikanischen Staaten bzw. sind am Uranabbau in diesen
Ländern beteiligt, an welchen Projekten und mit welchen Beteiligungen?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
7. Welche deutschen Banken sind an Uranexplorations- bzw.
Uranabbauprojekten im Ausland beteiligt oder finanzieren diese, und
welche Projekte in welchen Ländern?
Die Banken entscheiden in eigener Verantwortung, wo sie
investieren oder Kredite geben. Mitteilungspflichten hierüber
gegenüber der Bundesregierung bestehen nicht. Größere
Finanzierungsprojekte, etwa mit Unterstützung des staatlichen
Garantieinstrumentariums, gibt es für den Bereich des Uranbergbaus nicht.
8. Welche der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe durchgeführten Prospektionsmaßnahmen (vgl. Antwort auf die
Anfrage 1989, Drucksache 11/5788, V.1) hat zu konkreten
Uranabbauprojekten geführt?
Keine.
9. In welchen Ländern wurden seit 1988 von bundesdeutschen
Ministerien, Institutionen, Firmen Prospektions- bzw.
Explorationsmaßnahmen durchgeführt, finanziert oder finanziell gefördert (bitte
aufgeschlüsselt nach
a) Jahren und
b) Ländern bzw. Projekten)?
Welche bi- bzw. multilateralen Vereinbarungen liegen dem zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage I. 14 wird verwiesen. Staatliche
Vereinbarungen lagen diesen Förderprojekten nicht zugrunde.
10. Welchen Anteil der Zuschüsse, die das Bundesministerium für
Wirtschaft bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie zur Uranexploration im Rahmen
verschiedener Programme bezahlt hat, wurden inzwischen zurückgezahlt,
aufgeschlüsselt nach Ländern bzw. Projekten und Jahren?
Von den bedingt rückzahlbaren Zuwendungen wurden aufgrund
von Produktionsaufnahmen und Veräußerungen bisher für vom
Bundeministerium für Wirtschaft geförderte Projekte knapp 3 %,
für die vom Bundeministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie geförderten Projekte unter 1 %
zurückgezahlt. Die Rückzahlungen betreffen Projekte in Australien, USA,
Kanada und Brasilien. Nähere Einzelheiten können aufgrund der
Kürze der Beantwortungsfrist für „Kleine Anfragen" und auch aus
Datenschutzgründen nicht mitgeteilt werden.
11. Ist die Bundesregierung darüber informiert, inwieweit es konkrete
Explorationsvorhaben in Nord-Saskatchewan im Zusammenhang mit
dem Bau einer Straße von Points No rth nach Black Lake gibt,
inwiefern deutsche Unternehmen daran beteiligt sind, und ob solche
Explorationsvorhaben ggf. durch Förderprogramme der
Bundesregierung unterstützt werden?
Nein.
III. Uranhandel
1. Unterhält die Bundesregierung eigene Lager an Uran (U 308 oder
anderen Kernbrennstoffe) zur Sicherung der bundesdeutschen
Kernbrennstoffversorgung?
Wie hoch sind ggf. diese Reserven und aus welchen
Herkunftsländern setzen sich diese Reserven zusammen?
Nein.
2. Welche Preise wurden von bundesdeutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Zeit zwischen 1989 und 1997 für Uranoxid
bezahlt (Bitte aufgeschlüsselt nach
a) Preisen für langfristige Verträge und
b) Spotmarktpreisen)?
Die Zusammenstellung des Datenmaterials ist aufgrund der
kurzen Beantwortungsfrist für „Kleine Anfragen" nicht möglich.
Verwiesen wird daher auf die diesbezügliche monatliche
Berichterstattung der NUKEM-Marktberichte.
3. Welche bundesdeutsche Firmen sind seit 1988 am Uranhandel
beteiligt?
Welchen Anteil am Weltmarkt halten diese?
Am Uranhandel waren seit 1988 die Firmen Interuran GmbH
(Saarbrücken), NUKEM GmbH (Alzenau), Steag-Kernenergie GmbH
(Essen), Urangesellschaft mbH (Frankfurt a. M.) sowie die
Uranerzbergbau-GmbH (Wesseling) beteiligt. Genaue Angaben zu den
Weltmarktanteilen sind nicht möglich, da dies je nach
Kontraktdatum schwankt. Die größten Anteile im genannten Zeitraum
hielten die NUKEM GmbH bzw. NUKEM Nuklear GmbH mit ca. 15 %
(Schwerpunkt Handel), die Uranerzbergbau-GmbH mit rd. 10 %
(Schwerpunkt Produktion und Verkauf) sowie die Urangesellschaft
mbH mit unter 10 % (Schwerpunkt Handel).
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des
Uranmarktes in der Dekade der Jahren 1987 bis 1997, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die weitere Nutzung der Kernenergie in der
Bundesrepublik Deutschland?
Die durchschnittlichen Uranpreise des Spotmarktes gingen in dem
genannten Zeitraum auf etwa 7 US-$ pro Pfund U 303 zurück,
verharrten dort lange Zeit, stiegen im Laufe des Jahres 1996 auf
15 US-$ und bewegen sich gegenwärtig bei rd. 10 US-$ pro Pfund
U308. Angesichts des extrem niedrigen Anteils der
Brennstoffkosten an der Gesamtkostenstruktur bei der nuklearen
Energieerzeugung sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, aus
dieser Preisentwicklung Konsequenzen zu ziehen. Die Preise für
Langfristverträge der europäischen Verbraucher sind aus den
jeweiligen Jahresberichten von EURATOM (Versorgungsagentur)
zu ersehen.
5. Welche Aufgaben hat die Uran-Versorgungsagentur der EURATOM,
und wieweit sind die Mitgliedstaaten gebunden?
Die EURATOM-Versorgungsagentur ist auf der Grundlage des EU-
RATOM-Vertrages/EAGV schwerpunktmäßig für die Versorgung
der Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen zuständig. Ein zentrales
Gebot bei ihrer Tätigkeit ist es, die langfristige und wirtschaftliche
Versorgungssicherheit der Gemeinschaft auf diesem Gebiet
sicherzustellen. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf den vom
Deutschen Bundestag ratifizierten EURATOM-Vertrag sowie
dessen Statuten und auf die jährlich veröffentlichten Berichte
verwiesen.
IV. Konkrete Projekte
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in einer der
größten Uranabbauregionen der Welt, dem nördlichen Teil der Provinz
Saskatchewan, Kanada, in der unter wesentlicher Beteiligung
deutscher Firmen Uran abgebaut wird, seit Beginn des Uranabbaus
weder eine gesamtökologische Studie der betroffenen Regionen (z. B.
des Wollaston Lake watershed, dem Wassereinzugsgebiet des
Wollaston-Sees) noch eine umfassende Gesundheitsuntersuchung der
Bevölkerung hinsichtlich möglicher Gesundheitsfolgen des Uranabbaus
der Region angefertigt wurde?
Wie bereits in der in der Vorbemerkung zitierten Antwort der
Bundesregierung auf die Große Anfrage zum weltweiten Uranabbau
(Drucksache 11/5788 vom 23. November 1989) ausführlich
dargelegt, ist es nicht Aufgabe der deutschen Bundesregierung, die
berg- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungspraxis anderer
Staaten zu bewerten. Deutsche Unternehmen sind verpflichtet, die
im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften zu
beachten.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus dem
Umweltanhörungsausschuß für die Genehmigung neuer
Uranbergwerke in Kanada („Joint Federal/Provincial Panel on Uranium Mining
Developments in No rthern Saskatchewan", Vorsitz Dr. Lee), zwei der
fünf Ausschußmitglieder zurückgetreten sind mit dem Vorwurf, die
Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens sei nicht mehr gegeben und die
demokratische Legitimation des Verfahrens ausgehöhlt worden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Im
übrigen hält es die Bundesregierung für eine innerstaatliche
Angelegenheit Kanadas, etwaige Defizite im Verwaltungsverfahren
erforderlichenfalls zu beheben. An der Rechtsstaatlichkeit
Kanadas und damit der Möglichkeit der Nutzung entsprechender
Rechtswege bestehen aus Sicht der Bundesregierung keine
Zweifel.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bez. des Imports
von Uran aus Bergwerken, die in diesem angezweifelten Verfahren
(vgl. Frage 2) genehmigt worden sind?
Aus den in der Antwort zu Frage 2 genannten Gründen sieht die
Bundesregierung keine Veranlassung, Konsequenzen bezüglich
des Imports von Uran zu ziehen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der
Umweltanhörungsausschuß (vgl. Frage 2) erhebliche Auflagen für das Mc
Arthur River Uranium Project, an dem „Uranerz" mit rd. 30 % beteiligt
ist, empfahl, diese wissenschaftlich fundierten Empfehlungen jedoch
bei der Genehmigung der Bergwerke durch die Provinzregierung von
Saskatchewan weitestgehend mißachtet wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
5. Wie sieht die Bundesregierung die Empfehlung des
Umweltanhörungsausschusses (vgl. Frage 2), der bez. der Tailingsverwahrung
ein „perpetual monitoring" sowie ein „containment that lasts
indefinitely" sowohl für McArthur River als auch für Midwest Uranium
Project für notwendig erachtet insbesondere vor dem Hintergrund des
sowohl von der kanadischen Regierung als auch von der
Bundesregierung anerkannten Prinzips des „sustainable development" , das
u. a. besagt, daß eine gegenwärtige Bedürfnisbefriedigung nicht zu
Lasten von zukünftigen Generationen erfolgen darf?
Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
V Verwahrung der Uranabbau-Abfälle/Tailings
1. Wie ist der Preisunterschied bei den Tailingskosten in Kanada
(0,12 US $) und in Deutschland (13,91 US $, jeweils bezogen auf ein
Pfund produziertes U 308) zu erklären und welche Unterschiede in den
Sicherheitsstandards existieren dabei?
Eine ausführliche Untersuchung hierzu wurde vom
Bundesministerium für Wirtschaft im Jahr 1993 in Auftrag gegeben. Die
Studie trägt den Titel „Kosten der Stillegung und Sanierung von
Urangewinnungsprojekten im internationalen Vergleich -
Einflußgrößen und Abhängigkeiten" . Sie wurde im Oktober 1994 von
der Uranerzbergbau-GmbH fertiggestellt und vom
Bundesministerium für Wirtschaft zur Veröffentlichung freigegeben. Aufgrund
des überregionalen Interesses der Fachwelt an den Ergebnissen
der Studie beabsichtigt die OECD/NEA, die Studie in englischer
Sprache zu veröffentlichen. Die Ergebnisse der Studie zeigen, daß
zahlreiche Gründe für die großen Kostendifferenzen bei den
Sanierungskosten (bezogen auf die Tonne Tailings bzw. das Pfund
produziertes U 308) verantwortlich sind. Unterschiedliche
Sicherheitsstandards haben dabei nur geringen Einfluß; wesentlich
wichtiger sind beispielsweise klimatische Faktoren oder die
administrative Zuordnung und Organisation der Stillegungs- und
Sanierungsvorhaben sowie die Lagerstättenparameter.
2. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen deutschen Firmen und
Institutionen aus dem Uransektor (wie z. B. der Wismut bzw. deren
Nachfolgefirmen) und ausländischen Firmen und Institutionen
hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Technik von
Tailingsmanagement?
Das Bundesunternehmen Wismut GmbH nutzt spezifisches
Knowhow einer Vielzahl von in- und ausländischen Unternehmen, um
die Stillegung und Sanierung der Absetzanlagen (Tailings ponds)
in Sachsen und Thüringen nach bestem und neuestem Stand von
Wissenschaft und Technik durchführen zu können. Beteiligt sind
zu speziellen Einzelfragen insbesondere Consulting-Firmen aus
den USA, Kanada, Australien und Deutschland.
Um auch den behördenseitig verfügbaren Sachverstand
hinsichtlich administrativ- organisatorischer, wissenschaftlich-technischer
und aufsichtlicher Sachverhalte zu nutzen, wurde außerdem auf
nicht-kommerzieller Ebene ein internationaler
Erfahrungsaustausch eingerichtet. Eines der Schwerpunktthemen dabei ist die
Schlammteichverwahrung. Beteiligt am internationalen
Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet der Uranbergbausanierung sind
neben Deutschland insbesondere die USA, Kanada, Australien,
Südafrika und Frankreich. Auf deutscher Seite sind das
Bundeministerium für Wirtschaft, das Bundeministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Behörden der Länder, die Wismut
GmbH sowie Fachgutachter aller genannter Institutionen
vertreten. 1 )
Beides, der Erfahrungsaustausch auf Behördenebene sowie die
kommerzielle Einbindung von Sachverstand über Konsulenten,
haben zu einem hohen und international in Expertenkreisen
beachteten Stand der Sanierungsarbeiten in Deutschland geführt.
3. Welche Informationen bez. der Sanierung von Uranerzbergbaufolgen
sind seit der Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding"
zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und dem kanadischen Atomic Energy Control Board
(AECB) (vgl. Pressemitteilung des BMU vom 23. Mai 1991) zwischen
den beiden Parteien (BMU und AECB) ausgetauscht worden. Und
welche Folgen hatte der Informationsaustausch?
Die genannte Vereinbarung hat zu einem intensiven
Informationsaustausch der Aufsichtsbehörden beider Länder geführt.
Darüber hinaus hat sich eine rege fachliche Zusammenarbeit auf der
Ebene der Fachgutachter entwickelt. Da die Zusammenarbeit im
übrigen Bestandteil des in der Antwort zu Frage 2 genannten
behördlichen Erfahrungsaustausches ist, wird auf die dortigen
Ausführungen verwiesen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Erfahrungshintergrund der
problematischen Sanierungsarbeiten der „Wismut" die Möglichkeiten
einer zukünftigen sicheren Verwahrung von Uranabbau-Tailings der
neuen Uranbergwerke in Saskatchewan, die mit deutscher Beteiligung
betrieben werden, insbesondere unter Berücksichtigung des
wesentlich höheren Urangehaltes der Vorkommen in Saskatchewan und der
sich daraus ergebenden Probleme bei der Tailings-Verwahrung?
Auf die Antwort zu Frage IV. 1 wird verwiesen. Generell ist
folgendes zu bemerken: Lagerstätten mit höheren Urangehalten
führen naturgemäß zu geringeren Mengen von
Aufbereitungsabgängen der Uranaufbereitungsanlagen und mithin zu geringeren
Tailings-Problemen. Aus ökologischen Gründen ist daher der
Abbau hochhaltiger Uranlagerstätten den niedrighaltigen
vorzuziehen, da vergleichsweise geringe Volumina an zu verwahrenden
Aufbereitungsabgängen entstehen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die langfristige Gefährdung der
Umwelt durch Radium 226, Polonium 210 und andere Alpha-Strahler
und deren Potential ernsthafte genetische Schäden zu verursachen,
insbesondere bez. des im Rahmen der Tailingsverwahrung mehrere
Jahre unter deutscher Beteiligung bet riebenen Key Lake Bergwerk?
Der Bundesregierung sind keine Tatsachen bekannt, die darauf
hinweisen, daß es in der Umgebung der Anlagen des Bergwerkes
Key Lake zu radioaktiv bedingten genetischen Schäden kommen
1 ) Eine zusammenfassende Darstellung der bisherigen Ergebnisse des
internationalen Erfahrungsaustausches liegt in englischer Sprache vor und kann beim
zuständigen Fachreferat des BMWi angefordert werden.
könnte. Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage IV. 1 sowie auf
die Antwort zu den Fragen VI. 1 und 2 verwiesen.
VI. Gesundheitliche Auswirkungen
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen
Auswirkungen von Uranabbau und Uranverarbeitung auf
a) die Arbeiter und
b) die allgemeine Bevölkerung
in der Umgebung von Uranbergwerken, Uranmühlen,
Urananreicherungsanlagen und Brennelementefabriken und auf welche
wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich dabei?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die umfangreiche Ausgasung von
Radon aus Uranabbau-Tailings und deren gesundheitliche
Auswirkung auf die
a) Grund- und Oberflächenwasser,
b) Flora und Fauna der Umgebung,
c) Arbeiter,
d) allgemeine Bevölkerung,
e) Klimaverhältnisse auf Grund der Luftionisierung?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich dabei?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre Jahresberichte
„Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung", die dem Deutschen
Bundestag zugeleitet werden. Zu den Umweltbelastungen und
Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem bis zur deutschen
Wiedervereinigung in Sachsen und Thüringen unter sowjetischer
Führung betriebenen Uranerzbergbau sowie zu den Stillegungs-
und Sanierungsarbeiten in diesem Bereich wird auf
- die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Wismut" vom 13. Dezember 1991 (Drucksache 12/1830),
- die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage
„Auswirkungen aus dem Uranbergbau und Umgang mit den
Altlasten der Wismut in Ostdeutschland" vom 24. September 1992
(Drucksache 12/3309),
- die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken in der Wismut-
Region" vom 22. April 1993 (Drucksache 12/4780),
- die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Neue Altlasten durch Wismut-Sanierung" vom 22. Dezember
1993 (Drucksache 12/6495) sowie
- die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Fortgang der Wismut-Sanierung" vom 6. Mai 1996 (Drucksache
13/4522)
verwiesen.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen wird in der Bundesrepublik
Deutschland nach den einschlägigen atom- und
strahlenschutzrechtlichen Vorschriften genehmigt und überwacht. Auf dieser
Grundlage ist ein Schutz der Bevölkerung, der beruflich
strahlenexponierten Personen und der Umwelt auf hohem Niveau
gewährleistet.
Zu möglichen Umweltbelastungen und Gesundheitsrisiken durch
Uranerzbergbau und -verarbeitung in Kanada und in anderen
Ländem liegen der Bundesregierung keine detaillierten
Informationen vor. Diesbezügliche Untersuchungen und Bewertungen
obliegen den zuständigen Behörden dieser Länder. Soweit deutsche
Unternehmen in diesem Zusammenhang im Ausland tätig werden,
sind sie zur Einhaltung der dort geltenden Rechtsvorschriften
verpflichtet.
3. Sind der Bundesregierung die Berichte des WORLD URANIUM HEA-
RING (Salzburg, September 1992) bekannt?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich
der Nutzung von Uran für die Energiegewinnung, und wie
begründet sie diese Folgerungen?
Die Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Die
Darstellungen beziehen sich in erster Linie auf Urangewinnungsprojekte, die
in der unmittelbaren Nachkriegszeit durchgeführt wurden und
bemerkenswerter Weise in Ost und West zu einer Vernachlässigung
von Umwelt- und insbesondere Strahlenschutzaspekten geführt
haben. Bezüglich der Gewinnung von Uran in modernen Anlagen
sieht die Bundesregierung keine Veranlassung, Konsequenzen zu
ziehen. (Siehe auch Antwort zu Frage IV. 1).
4. Ist der Bundesregierung eine im Oktober 1997 erschienene Studie
des Britain Medical Research Council bekannt, nach der die von der
ICRP empfohlenen Grenzwerte für Belastung mit radioaktiver
Strahlung stark anzuzweifeln sind, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung daraus?
Aus der Frage ist nicht ersichtlich, auf welche Studie des britischen
Medical Research Council Bezug genommen wird. Soweit die
Arbeiten von Watson, Lorimore, Clutton, Kadhim und W right
„Genetic Factors Influening Alpha-Particle-Induced Cromosome
Instability" von 1997 (International Journal of Radiation Biology) bzw. der
im New Scientist im Oktober 1997 von Edwards veröffentlichte
Aufsatz „Radiation Roulette" gemeint sein sollten, in denen
bestimmte strahlenbedingte genetische Instabilitäten bei Nachkommen von
Strahlenexponierten angesprochen werden, ist die
Bundesregierung nach grundsätzlicher Erörterung der Problematik u. a. im
Februar 1998 in der sie beratenden Strahlenschutzkommission zu der
Auffassung gelangt, daß es keine Veranlassung gibt, eine
Neubewertung strahlenbedingter Risiken vorzunehmen. Die in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Grenzwerte tragen den in den
Studien angesprochenen Sachverhalten bereits Rechnung und
gewährleisten insofern einen ausreichenden Schutz.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Studie „Radionuclide
Analyses of Saskatchewan Caribou (Autorin: Patricia Thomas, 1996)
eine Belastung für die Dene-Bevölkerung, eine der indianischen
Bevölkerungen in Saskatchewan, von 3 mSv/Jahr ermittelt wurde
gegenüber dem allgemein angestrebten Grenzwert von 1 mSv/Jahr und
wie sieht die Bundesregierung die bundesdeutsche Verantwortung
angesichts der Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen am
Uranabbau bzw. des Uranimportes in die Bundesrepublik Deutschland?
Die Studie „Radionuclide Analysis of Saskatchewan Caribou" ist
der Bundesregierung nicht bekannt.
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kanada bis jetzt die von der
ICRP in ihrer Empfehlung Nr. 60 empfohlenen Grenzwerte noch nicht
rechtsverbindlich übernommen hat, obwohl die Übernahme dieser
Werte bereits vom „Joint Federal/Provincial Panel on Uranium
Mining Developments in Northern Saskatchewan" im Jahr 1993 u. a. für
die Projekte McArthur River und Midwest Uranium Project Venture
- beide mit deutscher Beteiligung - empfohlen worden war?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Beteiligung
am Uranabbau und den Uranimport in die Bundesrepublik
Deutschland aus diesem Sachverhalt?
Ja. Auf die Antwort zu Frage IV. 1 wird verwiesen. Die Anpassung
der kanadischen Strahlenschutzvorschriften an die ICRP-60 soll
1999 vollzogen werden. Nach Auffassung der Bundesregierung
ergeben sich keine Konsequenzen aus der noch nicht erfolgten
Umsetzung der ICRP-60 für die Tätigkeit deutscher Unternehmen in
Kanada.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den starken Anstieg der
Krebsraten in der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan?
Wodurch sieht die Bundesregierung sichergestellt, daß ein möglicher
Zusammenhang mit dem bestehenden und zunehmenden
Uranabbau unter Beteiligung deutscher Firmen auszuschließen ist?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen bezieht sie sich
hierbei?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die
Krebshäufigkeit in der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan sowie über
ggf. vorhandene zusätzliche Zusammenhänge mit dem
kanadischen Uranerzbergbau vor.
VII. Landrechte und indigene Völker
1. Welcher Tatbestand bzw. welche Sachinformation hat die
Bundesregierung zu der in Antwort auf Frage 3, Abschnitt VIII der
Drucksache 11/5788 formulierten Feststellung geführt, „in der Regel sind
indigene Volksgruppen nicht Träger eines eigenen
Selbstbestimmungsrechtes"?
Zur hier angesprochenen Frage der rechtlichen Stellung
indigener Bevölkerungen, insbesondere hinsichtlich der Trägerschaft
eines eigenen Selbstbestimmungsrechts, hat die Bundesregierung
in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
(Drucksache 13/5367, Fragen 9 bis 11) ausführlich Stellung
genommen. Hierauf wird verwiesen.
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß durch Aktivitäten
bundesdeutscher Firmen und durch Lieferverträge über Uran mit
bundesdeutschen EVUs nicht in die Rechte anderer Völker,
einschließlich indigener Völker und Gemeinschaften, eingegriffen wird, wie sie
durch den Weltpakt für wi rtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (vom 16. Dezember 1966) definiert und anerkannt sind?
Der Internationale Pakt über wi rtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte enthält Menschenrechte, die der einzelne allein oder
gemeinsam mit anderen (z. B. Artikel 8 Koalitionsrecht) ausüben kann.
Der Pakt enthält hingegen keine speziellen Rechte zum Schutz
bestimmter Gruppen wie etwa der indigenen Bevölkerungen.
Die Vertragsparteien des Internationalen Paktes über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) sind verpflichtet,
die Rechtsnormen des Paktes umzusetzen und im Rahmen der
Staatenberichterstattung hierüber Rechenschaft abzulegen. Die
Pflicht zur Umsetzung gilt auch für die Gestaltung der
Privatrechtsordnung und der Wirtschaftsbeziehungen. Die
Bundesregierung wirkt im Falle nichtpaktkonformer Geschäftspraktiken,
sofern ihr diese bekannt werden, auf eine Unterlassung hin. Im
übrigen setzt sich die Bundesregierung durch ihre Mitarbeit in
allen wichtigen VN-Menschenrechtsgremien mit Nachdruck für die
Förderung und Durchsetzung der Sozialpaktrechte ein.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß völkerrechtlich
verbindliche Verträge (Treaty 8, Treaty 10) zwischen der Britischen
Krone bzw. deren Rechtsnachfolger Kanada und indianischen
Nationen nicht eingehalten werden, da weiterhin Uran mit Beteiligung
bundesdeutscher Unternehmen abgebaut und in die Bundesrepublik
Deutschland unter Bedingungen importiert wird, gegen die von den
Repräsentanten der indianischer Nationen erheblicher Einspruch
erhoben wird?
Die Verträge zwischen den indigenen Bevölkerungen und der
kanadischen Regierung sind dem nationalen kanadischen Recht
zuzurechnen. Ihre Einhaltung ist Sache der Vertragsparteien. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in einem solchen
Zusammenhang durch deutsche Unternehmen in Kanada gegen
innerstaatliches kanadisches Recht verstoßen wurde.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf den
zwischen der kanadischen Regierung, Unternehmen und
Vertretern der indigenen Bevölkerungen geschlossenen „Whitehorse
Mining Initiative (WMI) Leadership Council Accord" , der die
gegenwärtige Grundlage für den einvernehmlichen Abbau von
Rohstoffen in Kanada bildet.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, und falls ja, wie steht sie dazu, daß
a) durch den Uranabbau unter deutscher Beteiligung im Norden der
kanadischen Provinz Saskatchewan das vertraglich garantierte
Landnutzungsrecht der indianischen Völker eingeschränkt wird,
und
b) neben nicht ersetzbaren kulturellen Verlusten auch monetäre
Verluste entstehen, die nicht durch Entschädigungszahlungen
kompensiert werden?
Soweit durch Uranbergbau die traditionellen
Landnutzungsrechte der indigenen Bevölkerungen beeinträchtigt wurden, sind die
betreibenden Firmen zu Entschädigungszahlungen verpflichtet.
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, ist es in sämtlichen
Entschädigungsfragen dieser Art zu Einigungen gekommen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine Anzahl
indianischer Reservationen und Gemeinden in Kanada im Oktober 1996
den Anhörungsausschuß für die Genehmigung neuer
Uranbergwerke („Joint Federal/Provincial Panel on Uranium Mining
Developments in Northern Saskatchewan", Vorsitz Dr. Lee) aus ihren
Gemeinden bzw. Reservationen ausgeladen hat, da sie ihre Rechte durch
die Mißachtung der Empfehlungen des Ausschusses durch die
Provinzregierung von Saskatchewan verletzt sehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für den
Uranabbau unter bundesdeutscher Beteiligung und für Uranimport
aus Kanada?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dene Athabasca Chiefs, als
die gewählten Vertreter der Dene Bevölkerung in Nord-
Saskatchewan, in deren Gebiet eine der größten Uranabbau-Regionen der Welt
liegt, „government-to-government”-Gespräche mit der Regierung
der Provinz Saskatchewan fordern und welche Konsequenzen
ergeben sich daraus für die Uranexplorations-, -abbau und -importpolitik
der Bundesregierung bzw. deutscher Unternehmen?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Chiefs dreier
indianischer Reservationen im Norden der Provinz Saskatchewan im
Oktober 1996 getroffene Aussage, daß sie nicht mehr an dem
Anhörungsverfahren des Joint Federal/Provincial Panel on Uranium
Mining Developments in Northern Saskatchewan) teilnehmen
wollen?
Das Verfahren sei ineffektiv hinsichtlich des Schutzes und der
Verbesserung ihrer Rechte und Interessen sei bzw. diesen abträglich.
Bitte beurteilen Sie diese Frage vor dem Hintergrund der in der
Drucksache 11/5788, Antwort auf Frage VIII. 3, getroffenen Aussage, „alle
Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben ein Recht auf
angemessene eigenständige Entwicklung".
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht
des oben erwähnte Ausschusses (vgl. Frage 5) in dem bez. des
Midwest Uranium Project gravierende Zweifel dargelegt werden, ob der
Fa. COGEMA als dem Betreiber des Projektes, die Tailings-Lagerung
anzuvertrauen sei, hinsichtlich
a) der Beteiligung einer bundesdeutschen Firma an einem Projekt
mit zweifelhafter Endlagerung,
b) für den Bezug von Uran aus Bergwerken, bei denen die
Entsorgung ungeklärt bzw. zweifelhaft ist?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom obigen Ausschuß
(Cumulative Report, Absatz 4.3) festgestellte Diskrepanz zwischen dem
Abbau von Uran im Wert von Milliarden Dollar und dem Kampf der
indigenen Völker der Abbauregionen für die Befriedigung ihrer
Grundbedürfnisse insbesondere im Lichte der Aussage der
Bundesregierung „alle Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben ein
Recht auf angemessene eigenständige Entwicklung" (Drucksache
11/5788, Antwort auf Frage VIII. 3)?
Die Fragen beziehen sich auf Angelegenheiten, die derzeit
anscheinend innerstaatlich in Kanada behandelt werden. Die
Bundesregierung hat keine Veranlassung, hierzu Stellung zu nehmen.
Zu Frage VII. 8 wird im übrigen auf die Antwort zu Frage IV. 1
verwiesen.
Anlage
Tabelle 1: Uranproduktion nach Ländern in den Jahren 1994 bis 1997 in Tonnen Uran
1994
tU
1995
tU
1996
tU
1997
(vorläufig)
tU
Argentinien 80 65 28 36
Australien 2 208 3 712 4 975 5 489
Belgien 40 25 28 27
Brasilien 106 106 0 0
Bulgarien 70 0 0 0
China 480 500 560 600 1 )
Deutschland 47 35 39 23
Frankreich 1053 10 1 6 930 761
Gabun 650 652 568 587
Indien 155 155 250 200
Kanada 9 647 * 10 473 * 11706 * 12 031
Kasachstan 2 240 1 630 1 210 1 090
Mongolei 72 20 0 0
Namibia 1895 2 016 2 447 2 923
Niger 2 975 2 974 3 321 3 462
Pakistan 23 1 ) 23 1 ) 23 1 ) 23 1 )
Portugal 24 18 15 15
Rumänien 120 120 105 106
Russ. Föder. 2 541 2 160 2 605 2 000 1 )
Spanien 256 255 255 255
Südafrika 1671 1421 1436 1 115
Tschechien 541 600 604 609
Ukraine 1 000 1 000 1 000 1 000 1 )
Ungarn 413 210 200 200
USA 1289 2 324 2 431 2 231
Usbekistan 2 015 1644 1459 1733
Welt 31611 33 154 36195 36 516
1 ) geschätzt
* zusätzlich Nebenprodukt aus Konversion: 1994: 53 tU, 1995: 55 tU, 1996: 48 tU
Tabelle 2: Uranproduktion wichtiger Urangewinnungsbetriebe im Jahr 1997
Kanada - Key Lake 5 434 tU
- Rabbit Lake 4 633 tU
- Cluff Lake 1964 tU
Australien - Ranger 4 064 tU
- Olympic Dam 1 425 tU
Namibia - Rössing 2 923 tU
Niger - Akouta 2 460 tU
- Arlit 1 062 tU
Rußland - Krasnokamensk 2 000 tU
Südafrika - alle Bergwerke 1 115 tU
Tabelle 3: Uranproduktionsbetriebe und Explorationsprojekte mit deutscher Beteiligung
(Stand: Juli 1998)
Produktionsbetriebe Unternehmen Land Beteiligung Partner
Key Lake UEB Kanada 33,33 % Cameco
Rabbit Lake UEB Kanada 33,33 % Cameco
Crow Butte UEB USA 57,69 % Geomex Minerals, KEPCO
Res.
Ranger Rheinbraun Australien 6,45 % NBH, JAURD, UG,
COGEMA, OKG,
Streubesitz
Somair UG Niger 6,5 % Cogema, Onarem
Ranger UG Australien 6,165 % NBH, JAURD,
Rheinbraun, COGEMA, OKG,
Streubesitz
Explorationsprojekte Unternehmen Land Beteiligung Partner
Cree-Zimmer Lake UEB Kanada 33,33 % Cameco
Beaver Zoran UEB Kanada 71,53 % Canico
NW-Athabasca UEB Kanada 25,00 % Cameco
SW-Athabasca UEB Kanada 25,00 % Cameco
Mineral Lease UEB Kanada 33,33 % Cameco
Maybelle River UEB Kanada 55,40 % Cogema, PNC Exploration
Otish V UEB Kanada 100,00 % —
Indicator Lake UEB Kanada 40,00 % SOQUEM
Kowalchuk Lake UEB Kanada 6,67 % Cameco, Cogema
Close Lake UEB Kanada 18,36 % Cogema, PNC Exploration,
Cameco, Imperial Metals
Explorationsprojekte Unternehmen Land Beteiligung Partner
Epp Lake UEB Kanada 77,50 % Cameco
McArthur River UEB Kanada 27,92 % Cameco, Cogema
Getty Thor UEB Kanada 25,00 % SMDC, CEGB, Minatco
Russel Taylor Bay UEB Kanada 25,00 % SMDC, CEGB, Minatco
Russel Lake UEB Kanada 6,67 % Cameco, Getty Minerals,
Minatco, CEGBE
Read Lake UEB Kanada 43,52 % Cameco
Noranda Martin Lake UEB Kanada 15,59 % Cameco, Noranda,
Cogema
Hughes Lake UEB Kanada 32,46 % Cameco, Agip Resources,
Anglo-Bomare Mines,
Thor Exploration
Mann Lake UEB Kanada 35,00 % Cameco, Enexco
Midwest Lake UEB Kanada 20,00 % Minatco, Tenwest
Uranium, OURD
Mullins Johnston UEB Kanada 17,33 % Cogema, Cameco
MacFarlane Lake UEB Kanada 100,00 % —
Eagle Point UEB Kanada 33,33 % Cameco
Eagle Point North UEB Kanada 33,33 % Cameco
Baker Lake UG Kanada 59,00 % Cogema, PNC, DAEWOO]
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