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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel (G-SIG: 13013366)
Uranabbau und Uranbedarf seit 1988, deutsche Beteiligung, Uranhandel, einzelne Projekte, Lagerung von Abfällen aus Uranbergwerken, gesundheitliche Auswirkungen und Umweltverschmutzung, Beeinträchtigung der Landrechte indigener Völker
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft
Datum
04.08.1998
Aktualisiert
26.07.2022
BT13/1129517.07.1998
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/11295
17. 07. 98
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau und Uranhandel
Neben der Diskussion über die Sicherheit von Atomtransporten
wird derzeit intensiv über das ungelöste Problem diskutiert, wie
mit radioaktiven Abfällen umgegangen werden muß, um die
Biosphäre auch in hunderttausenden von Jahren vor der gefährlichen
Radioaktivität zu schützen. Doch bereits beim ersten Schritt in der
Kette der Atomenergienutzung, dem Uranabbau, werden
Radioaktivität freigesetzt und Mensch und Natur kontaminiert.
DIE GRÜNEN haben in der 11. Wahlperiode eine Große Anfrage
zum weltweiten Uranabbau und Uranhandel gestellt. Seitdem hat
sich der Uranmarkt deutlich verändert. Längst ist absehbar, daß es
zu keinem nennenswerten Ausbau der Atomenergie in der Welt
kommen wird. Atomenergie hat sich als betriebswirtschaftlich
unrentabel erwiesen. Zuerst kam es Ende der siebziger Jahre
deshalb in den USA zu einem Stopp des Atomenergieausbaus, dem
eine Reihe westlicher Industriestaaten in den folgenden Jahren
nachfolgten. Nur dort, wo die Atomenergie mit staatlichen
Subventionen gestützt wird, wird weiterhin an der Atomenergie
festgehalten. In der Bundesrepublik Deutschland sind von den hoch
fliegenden Plänen der siebziger Jahre nur noch 19 in Bet rieb
befindliche Atomkraftwerke übrig geblieben. Ein Neubau von
Atomkraftwerken stößt auf wachsende Vorbehalte der deutschen
Elektrizitätswirtschaft und ist gesellschaftlich nicht durchsetzbar.
Spätestens seit der Katastrophe von Tschernobyl ist eine Mehrheit
der Bevölkerung für einen Atomausstieg.
Doch nicht nur das Ausbleiben des weltweiten
Atomenergiebooms, auch der vermehrte Einsatz von Mischoxid-
Brennelementen (MOX-BE) wirkt sich auf den Bedarf an Uran aus. Trotzdem
werden derzeit neue Uranvorkommen erschlossen. Australien hat
seit dem Regierungswechsel im Jahr 1996 seine Drei-Minen-
Politik aufgegeben und will neue Minen genehmigen.
In Kanada sollen ebenfalls mit deutscher Beteiligung neue, sehr
hochgradige Uranlagerstätten abgebaut werden. Durch den
Uranabbau werden Luft, Wasser und Boden radioaktiv kontaminiert.
Viele der Uranabbaugebiete befinden sich auf dem Land
indigener Völker, deren Existenz vom Jagen und Fischen abhängt und
die durch den Uranabbau besonders betroffen sind. Oftmals sind
den Arbeitern und der Bevölkerung in der Umgebung die
konkreten Gefahren des Uranabbaus nicht bewußt.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Uranabbau und Bedarf
1. Wie hat sich der weltweite Abbau von Uranoxid seit 1988
entwickelt, insgesamt und aufgeschlüsselt nach
a) Staaten,
b) Abbaugebieten/Minen,
c) Jahren?
2. Welche Bergwerke/Uranabbaustätten sind seit 1987 weltweit
geschlossen, und welche sind neu eröffnet worden?
3. Welche weiteren Uranminen/Abbaustätten sind derzeit
weltweit in Planung, in welchem Projektstadium befinden sie sich,
und welche Uranerzkonzentration wird bei diesen geplanten
Förderstätten jeweils angenommen?
4. Welche Uranerzreserven und -ressourcen sind bekannt (bitte
nach Preisklassen und Verfügbarkeit der Vorkommen nach
Ländern aufschlüsseln)?
5. Welche unkonventionellen Uranreserven sind derzeit bekannt
(bitte Mengen und nach Ländern gestaffelt angeben)?
6. Wie viele U3O3 und andere zur Kernbrennstoffversorgung
dienende Zwischenprodukte wurden seit 1988 in die
Bundesrepublik Deutschland importiert (bitte nach Jahren und
Abbaugebieten/Ländern aufgeschlüsselt)?
7. Wie hoch ist derzeit der jährliche Bedarf bundesdeutscher
Energieversorgungsunternehmen an U 3O8, und aus welchen
Abbaugebieten/Minen wird dieser Bedarf derzeit gedeckt?
8. Wie hoch ist der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen
derzeit an der Uranversorgung der Bundesrepublik
Deutschland?
9. Wie hat sich der Anteil der einzelnen Uranförderländer/Minen
an der Uranversorgung der Bundesrepublik Deutschland seit
1988 entwickelt?
10. Auf welchem Weg, mit welchen Transportmitteln, und in
welchen Transportbehältern wird das U 3O3 zur Anreicherung nach
Gronau transportiert?
11. In welchem Ausmaß hat der Einsatz der MOX-BE aus der
Wiederaufarbeitung den Bedarf an U 3O3 zur Produktion von
Brennelementen für bundesdeutsche Atomkraftwerke reduziert?
12. Wie hoch ist der derzeitige Anteil des für den Export
bestimmten angereicherten Urans aus der
Urananreicherungsanlage Gronau?
In welche Länder geht der Expo rt , und wie wird sich der
Anteil nach der geplanten Kapazitätserweiterung in Gronau
weiterentwickeln?
13. Wie hoch ist der Anteil der für den Export bestimmten
Brennelemente aus deutscher Brennelementefertigung (bitte
aufgeschlüsselt nach Exportländern und
Brennelementefertigungsstätten)?
14. Wurde die Exploration nach Uran seit 1988 von der
Bundesregierung bzw. von den Bundesministerien finanziell gefördert,
und wenn ja, in welchen Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren, Ländern und Firmen)?
15. In welchem Umfang sind deutsche Unternehmen am
Uranabbau im Ausland beteiligt, z. B. in Form von Lieferung von
Maschinen, Gerätschaften und Ausrüstung sowie im Bereich des
Technologietransfers?
Um welche Firmen handelt es sich?
II. Deutsche Beteiligung am weltweiten Uranabbau
1. Welche bi- bzw. multilateralen Verträge gibt es zwischen der
Bundesregierung und anderen Staaten/Regierungen über die
Zusammenarbeit, auch in wissenschaftlicher Hinsicht,
zwischen der Bundesrepublik Deutschland bzw. Institutionen der
Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten hinsichtlich
a) Uranexploration, -abbau und -import in die
Bundesrepublik Deutschland,
b) Tailingsmanagement,
c) anderer Gebiete der Nukleartechnologie,
d) Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen
(abgebrannten Kernbrennstoffen)?
2. Welche bundesdeutschen Unternehmen sind - weltweit
gesehen - wo, mit welchen Beteiligungen und
Kooperationspartnern, an welchen Projekten/Minen im Uranabbau tätig, bzw.
planen neue Förderstätten?
Ist der Bund bzw. sind die Länder und Gemeinden an diesen
Firmen beteiligt?
3. Wie hoch sind die Dosisgrenzwerte (mSv) für
a) beruflich Strahlenexponierte,
b) allgemeine Bevölkerung
in Kanada, in den USA, in Namibia, in Frankreich und in der
Bundesrepublik Deutschland?
4. Welche Uranminen mit deutscher Beteiligung produzieren
Uran auch für die militärische Nutzung und wie wird
sichergestellt, daß deutsche Firmen nicht an der militärischen
Produktion beteiligt sind?
5. Welche Gründe haben dazu geführt, daß eine
Mehrheitsbeteiligung an der Urangesellschaft mbH, Frankfurt, Ende der 80er
Jahre an die französische COGEMA überging, und wie
beurteilt die Bundesregierung
a) daß ein mit Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft
sowie mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie gefördertes
Unternehmen sowie Uran-Lagerstätten, die mit Hilfe der
Förderung dieser Ministerien aufgefunden worden waren, an ein
ausländisches Unternehmen übergingen;
b) die obigen Sachverhalte unter dem Aspekt, daß nur eines
der zum Zweck der Sicherung der deutschen
Uranversorgung gegründeten Unternehmen mehrheitlich in deutscher
Hand verblieben ist?
6. Welche deutschen Firmen betreiben Uranexploration in nord-
und südamerikanischen Staaten bzw. sind am Uranabbau in
diesen Ländern beteiligt, an welchen Projekten, und mit
welchen Beteiligungen?
7. Welche deutschen Banken sind an Uranexplorations- bzw.
Uranabbauprojekten im Ausland beteiligt oder finanzieren
diese, und welche Projekte in welchen Ländern?
8. Welche der von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe durchgeführten Prospektionsmaßnahmen (vgl.
Antwort auf die Anfrage 1989, Drucksache 11/5788, V.1) hat zu
konkreten Uranabbauprojekten geführt?
9. In welchen Ländern wurden seit 1988 von bundesdeutschen
Ministerien, Institutionen, Firmen Prospektions- bzw.
Explorationsmaßnahmen durchgeführt, finanziert oder finanziell
gefördert (bitte aufgeschlüsselt nach
a) Jahren und
b) Ländern bzw. Projekten)?
Welche bi- bzw. multilateralen Vereinbarungen liegen dem
zugrunde?
10. Welchen Anteil der Zuschüsse, die das Bundesministerium für
Wirtschaft bzw. das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie zur Uranexploration im
Rahmen verschiedener Programme bezahlt hat, wurden
inzwischen zurückgezahlt, aufgeschlüsselt nach Ländern bzw.
Projekten und Jahren?
11. Ist die Bundesregierung darüber informiert, inwieweit es
konkrete Explorationsvorhaben in Nord-Saskatchewan im
Zusammenhang mit dem Bau einer Straße von Points North nach
Black Lake gibt, inwiefern deutsche Unternehmen daran
beteiligt sind, und ob solche Explorationsvorhaben ggf. durch
Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt werden?
III. Uranhandel
1. Unterhält die Bundesregierung eigene Lager an Uran (U 3 O8
oder anderen Kernbrennstoffe) zur Sicherung der
bundesdeutschen Kernbrennstoffversorgung?
Wie hoch sind ggf. diese Reserven und aus welchen
Herkunftsländern setzen sich diese Reserven zusammen?
2. Welche Preise wurden von bundesdeutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen in der Zeit zwischen 1989 und 1997 für
Uranoxid bezahlt (bitte aufgeschlüsselt nach
a) Preisen für langfristige Verträge und
b) Spotmarktpreisen)?
3. Welche bundesdeutsche Firmen sind seit 1988 am Uranhandel
beteiligt?
Welchen Anteil am Weltmarkt halten diese?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des
Uranmarktes in der Dekade der Jahre 1987 bis 1997, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für die weitere Nutzung der
Kernenergie in der Bundesrepublik Deutschland?
5. Welche Aufgaben hat die Uran-Versorgungsagentur der EU
-
RATOM, und wieweit sind die Mitgliedstaaten gebunden?
IV Konkrete Projekte
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in einer
der größten Uranabbauregionen der Welt, dem nördlichen Teil
der Provinz Saskatchewan, Kanada, in der unter wesentlicher
Beteiligung deutscher Firmen Uran abgebaut wird, seit Beginn
des Uranabbaus weder eine gesamtökologische Studie der
betroffenen Regionen (z. B. des Wollaston Lake watershed, dem
Wassereinzugsgebiet des Wollaston-Sees) noch eine
umfassende Gesundheitsuntersuchung der Bevölkerung hinsichtlich
möglicher Gesundheitsfolgen des Uranabbaus der Region
angefertigt wurde?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß aus dem
Umweltanhörungsausschuß für die Genehmigung neuer
Uranbergwerke in Kanada („Joint Federal/Provincial Panel on
Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan” ,
Vorsitz Dr. Lee), zwei der fünf Ausschußmitglieder zurückgetreten
sind mit dem Vorwurf, die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens
sei nicht mehr gegeben und die demokratische Legitimation
des Verfahrens ausgehöhlt worden?
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bezüglich
des Imports von Uran aus Bergwerken, die in diesem
angezweifelten Verfahren (vgl. Frage 2) genehmigt worden sind?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der
Umweltanhörungsausschuß (vgl. Frage 2) erhebliche Auflagen für
das McArthur River Uranium Project, an dem „Uranerz" mit
rd. 30 % beteiligt ist, empfahl, diese wissenschaftlich
fundierten Empfehlungen jedoch bei der Genehmigung der
Bergwerke durch die Provinzregierung von Saskatchewan
weitestgehend mißachtet wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
5. Wie sieht die Bundesregierung die Empfehlung des
Umweltanhörungsausschusses (vgl. Frage 2), der bezüglich der
Tailingsverwahrung ein „perpetual monitoring" sowie ein
„containment that lasts indefinitely" sowohl für McArthur River als
auch für Midwest Uranium Project für notwendig erachtet,
insbesondere vor dem Hintergrund des sowohl von der
kanadischen Regierung als auch von der Bundesregierung
anerkannten Prinzips des „sustainable development", das u. a.
besagt, daß eine gegenwärtige Bedürfnisbefriedigung nicht zu
Lasten von zukünftigen Generationen erfolgen darf?
V Verwahrung der Uranabbau-Abfälle/Tailings
1. Wie ist der Preisunterschied bei den Tailingskosten in Kanada
(0,12 US-$) und in Deutschland (13,91 US-$, jeweils bezogen
auf ein Pfund produziertes U 3O8) zu erklären und welche
Unterschiede in den Sicherheitsstandards existieren dabei?
2. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen deutschen Firmen
und Institutionen aus dem Uransektor (wie z. B. der Wismut
bzw. deren Nachfolgefirmen) und ausländischen Firmen und
Institutionen hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Technik
von Tailingsmanagement?
3. Welche Informationen bezüglich der Sanierung von
Uranerzbergbaufolgen sind seit der Unterzeichnung eines
„Memorandum of Understanding" zwischen dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem
kanadischen Atomic Energy Control Board (AECB) (vgl.
Pressemitteilung des BMU vom 23. Mai 1991) zwischen den beiden
Parteien (BMU und AECB) ausgetauscht worden und welche
Folgen hatte der Informationsaustausch?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem
Erfahrungshintergrund der problematischen Sanierungsarbeiten der „Wismut"
die Möglichkeiten einer zukünftigen sicheren Verwahrung von
Uranabbau-Tailings der neuen Uranbergwerke in
Saskatchewan, die mit deutscher Beteiligung betrieben werden,
insbesondere unter Berücksichtigung des wesentlich höheren
Urangehaltes der Vorkommen in Saskatchewan und der sich daraus
ergebenden Probleme bei der Tailings-Verwahrung?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die langfristige Gefährdung
der Umwelt durch Radium 226, Polonium 210 und andere
Alpha-Strahler und deren Potential ernsthafte genetische
Schäden zu verursachen, insbesondere bezüglich des im Rahmen
der Tailingsverwahrung mehrere Jahre unter deutscher Betei
-ligung betriebenen Key Lake Bergwerk?
VI. Gesundheitliche Auswirkungen
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen
Auswirkungen von Uranabbau und Uranverarbeitung auf
a) die Arbeiter und
b) die allgemeine Bevölkerung
in der Umgebung von Uranbergwerken, Uranmühlen, Uran
-
anreicherungsanlagen und Brennelementefabriken, und auf
welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich
dabei?
2. Wie beurteilt die Bundesregierung die umfangreiche
Ausgasung von Radon aus Uranabbau-Tailings und deren
gesundheitliche Auswirkung auf die
a) Grund- und Oberflächenwasser,
b) Flora und Fauna der Umgebung,
c) Arbeiter,
d) allgemeine Bevölkerung,
e) Klimaverhältnisse auf Grund der Luftionisierung?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen stützt sie sich
dabei?
3. Sind der Bundesregierung die Berichte des WORLD URANI-
UM HEARING (Salzburg, September 1992) bekannt?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus
hinsichtlich der Nutzung von Uran für die Energiegewinnung, und
wie begründet sie diese Folgerungen?
4. Ist der Bundesregierung eine im Oktober 1997 erschienene
Studie des Britain Medical Research Council bekannt, nach der
die von der ICRP empfohlenen Grenzwerte für Belastung mit
radioaktiver Strahlung stark anzuzweifeln sind, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Studie
„Radionuclide Analyses of Saskatchewan Caribou (Autorin:
Patricia Thomas, 1996) eine Belastung für die Dene-Bevölkerung,
eine der indianischen Bevölkerungen in Saskatchewan, von
3 mSv/Jahr ermittelt wurde gegenüber dem allgemein
angestrebten Grenzwert von 1 mSv/Jahr, und wie sieht die
Bundesregierung die bundesdeutsche Verantwortung angesichts der
Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen am Uranabbau
bzw. des Uranimportes in die Bundesrepublik Deutschland?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kanada bis jetzt die von
der ICRP in ihrer Empfehlung Nr. 60 empfohlenen
Grenzwerte noch nicht rechtsverbindlich übernommen hat, obwohl die
Übernahme dieser Werte bereits vom „Joint Federal/
Provincial Panel on Uranium Mining Developments in Northern
Saskatchewan" im Jahr 1993 u. a. für die Projekte McArthur River
und Midwest Uranium Project Venture - beide mit deutscher
Beteiligung - empfohlen worden war?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die
Beteiligung am Uranabbau und den Uranimport in die
Bundesrepublik Deutschland aus diesem Sachverhalt?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung den starken Anstieg der
Krebsraten in der Bevölkerung von Nord-Saskatchewan?
Wodurch sieht die Bundesregierung sichergestellt, daß ein
möglicher Zusammenhang mit dem bestehenden und
zunehmenden Uranabbau unter Beteiligung deutscher Firmen
auszuschließen ist?
Auf welche wissenschaftlichen Untersuchungen bezieht sie
sich hierbei?
VII. Landrechte und indigene Völker
1. Welcher Tatbestand bzw. welche Sachinformation hat die
Bundesregierung zu der in Antwort auf Frage 3, Abschnitt VIII der
Drucksache 11/5788 formulierten Feststellung geführt, „in der
Regel sind indigene Volksgruppen nicht Träger eines eigenen
Selbstbestimmungsrechtes " ?
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß durch Aktivitäten
bundesdeutscher Firmen und durch Lieferverträge über Uran
mit bundesdeutschen EVU nicht in die Rechte anderer Völker
einschließlich indigener Völker und Gemeinschaften,
eingegriffen wird, wie sie durch den Weltpakt für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte (vom 16. Dezember 1966) definiert
und anerkannt sind?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß
völkerrechtlich verbindliche Verträge (Treaty 8, Treaty 10) zwischen
der Britischen Krone bzw. deren Rechtsnachfolger Kanada und
indianischen Nationen nicht eingehalten werden, da weiterhin
Uran mit Beteiligung bundesdeutscher Unternehmen
abgebaut und in die Bundesrepublik Deutschland unter
Bedingungen importiert wird, gegen die von den Repräsentanten der
indianischen Nationen erheblicher Einspruch erhoben wird?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, und falls ja, wie steht sie
dazu, daß
a) durch den Uranabbau unter deutscher Beteiligung im
Norden der kanadischen Provinz Saskatchewan das
vertraglich garantierte Landnutzungsrecht der indianischen
Völker eingeschränkt wird und
b) neben nicht ersetzbaren kulturellen Verlusten auch
monetäre Verluste entstehen, die nicht durch
Entschädigungszahlungen kompensiert werden?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß eine
Anzahl indianischer Reservationen und Gemeinden in Kanada im
Oktober 1996 den Anhörungsausschuß für die Genehmigung
neuer Uranbergwerke ( „Joint Federal/Provincial Panel on
Uranium Mining Developments in Northern Saskatchewan" ,
Vorsitz Dr. Lee) aus ihren Gemeinden bzw. Reservationen
ausgeladen hat, da sie ihre Rechte durch die Mißachtung der
Empfehlungen des Ausschusses durch die Provinzregierung
von Saskatchewan verletzt sehen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für
den Uranabbau unter bundesdeutscher Beteiligung und für
Uranimport aus Kanada?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Dene Athabasca
Chiefs, als die gewählten Vertreter der Dene Bevölkerung in
Nord-Saskatchewan, in deren Gebiet eine der größten
Uranabbau-Regionen der Welt liegt, „government-to-
government"-Gespräche mit der Regierung der Provinz
Saskatchewan fordern, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus
für die Uranexplorations-, -abbau und -importpolitik der
Bundesregierung bzw. deutscher Unternehmen?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den Chiefs dreier
indianischer Reservationen im Norden der Provinz
Saskatchewan im Oktober 1996 getroffene Aussage, daß sie nicht mehr
an dem Anhörungsverfahren des Joint Federal/Provincial
Panel on Uranium Mining Developments in Northern
Saskatchewan) teilnehmen wollen?
Das Verfahren sei ineffektiv hinsichtlich des Schutzes und der
Verbesserung ihrer Rechte und Interessen diesen abträglich.
Bitte beurteilen Sie diese Frage vor dem Hintergrund der in der
Drucksache 11/5788, Antwort zu Frage VIII.3, getroffenen
Aussage, „alle Volksgruppen, auch sog. indigene Völker, haben
ein Recht auf angemessene eigenständige Entwicklung" .
8. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem -
ficht des oben erwähnten Ausschusses (vgl. Frage 5) in dem
bezüglich des Midwest Uranium Project gravierende Zweifel
dargelegt werden, ob der Fa. COGEMA als dem Betreiber des
Projektes, die Tailings-Lagerung anzuvertrauen sei,
hinsichtlich
a) der Beteiligung einer bundesdeutschen Firma an einem
Projekt mit zweifelhafter Endlagerung,
b) für den Bezug von Uran aus Bergwerken, bei denen die
Entsorgung ungeklärt bzw. zweifelhaft ist?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die vom obigen Ausschuß
(Cumulative Repo rt , Absatz 4.3) festgestellte Diskrepanz
zwischen dem Abbau von Uran im Wert von Milliarden Dollar und
dem Kampf der indigenen Völker der Abbauregionen für die
Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse, insbesondere im Lichte
der Aussage der Bundesregierung „alle Volksgruppen, auch
sog. indigene Völker, haben ein Recht auf angemessene
eigenständige Entwicklung" (Drucksache 11/5788, Antwort auf
Frage VIII.3)?
Bonn, den 15. Juli 1998
Ursula Schönberger
Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]
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