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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bestand und Zustand deutscher Alleen (G-SIG: 13013368)

Alleenbestand, Umfang des Rückgangs der Baumalleen seit 1989, Erhalt der Alleen gem. § 18 Bundesnaturschutzgesetz

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

10.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1130022. 07. 98

Bestand und Zustand deutscher Alleen

der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Kahlschlag bei den Alleen in den neuen Bundesländern soll weitergehen. Sowohl die Verlegung von Leitungen durch die Telekom AG und die Energieversorgungsunternehmen als auch überstürzte Ausbaumaßnahmen auf der Basis des Investitionserleichterungs- und Beschleunigungsgesetzes von 1993 haben dazu geführt, daß in den Jahren nach der Vereinigung umfangreiche und wertvolle Alleenbestände abgeholzt wurden. Weiterhin wurden Hunderte bis Tausende Alleebäume durch die genannten Tiefbaumaßnahmen in ihrem Wurzelbereich derart geschädigt, daß sie wenige Jahre später gefällt werden mußten oder die Fällung in den nächsten Jahren aus Verkehrssicherheitsgründen ansteht.

Jetzt deutet sich eine neue Phase an, in der - wie in Brandenburg - von einem Umbau der Straßen „unter Wahrung des bestehenden Alleencharakters „ und von einer „Erneuerung des ... Alleenbestandes" die Rede ist. Dies bedeutet im Klartext nicht Erhalt des Alleenbestandes sondern seine weitere Dezimierung durch „Beachtung erkennbarer Unfallgefährdung" durch Alleebäume bzw. durch „Berücksichtigung des Vitalitätszustandes" der Bäume.

Wenn schon seit 1990 ein entscheidendes Ziel des Naturschutzes - Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu sichern (§ 1 Abs. 1, 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - im Fall der Alleen nicht beachtet wurde, sollte doch heute alles zu ihrem Erhalt getan werden. Immerhin ermöglicht es das Bundesnaturschutzgesetz mit § 18, Landschaftsbestandteile wie Alleen unter besonderen Schutz zu stellen, wie dies auch z. B. durch den § 31 des Naturschutzgesetzes des Landes Brandenburg (BbgNatSchG) ohne Ausnahmen, in § 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-VNatSchG) mit Einschränkungen vorgesehen ist.

Nicht nur der Vollzug des Naturschutzes in den neuen Bundesländern ist verantwortlich für den in Deutschland einmaligen Alleenbestand im Osten, sondern auch die Bundesregierung trotz allen Verweises auf die grundgesetzliche Kompetenzverteilung. Schließlich kennt die derzeitige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Alleenbestand aus eigener Anschauung; ihr sollte daher auch bekannt sein, was mit ihm geschehen ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Kilometer Bundesstraßen waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen neuen Bundesländern 1989 von Alleen gesäumt?

2

Wie viele Kilometer Bundesstraßen werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute bzw. im Jahre 1997 in den einzelnen neuen Bundesländern von Alleen gesäumt mit Bäumen, die vor 1987 gepflanzt wurden?

3

Wie vielen Bäumen entspricht dieser Rückgang des Alleenbestandes nach Schätzung der Bundesregierung?

4

Falls die Bundesregierung unter Verweis auf grundgesetzliche Kompetenzen die Fragen 1 bis 3 nicht beantwortet, fragen wir sie: Welchen Stellenwert mißt sie der Existenz einer Vielzahl von Alleen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in anderen neuen Bundesländern im Jahr 1989 zu, und wie bewertet sie deren deutliche Dezimierung und Schädigung durch Baumaßnahmen vielfältiger Art?

5

Welchem materiellen Wert entspräche dieser Rückgang, wenn zur Einschätzung des Wertes eines Baumes die „Aktualisierten Gehölzwerttabellen" (Werner Koch, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 1987 f.) zugrunde gelegt würden?

6

Welche Maßnahmen der einzelnen neuen Bundesländer sind der Bundesregierung bekannt, die zu einer weiteren Dezimierung der Alleenbäume führen könnten?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß durch bundesgesetzliche Regelungen des Verkehrsrechts die Vitalität und der Weiterbestand von Alleebäumen gefährdet werden?

Wenn nicht, welche bundesgesetzlichen Regelungen können dies im einzelnen sein?

8

Wie viele Kilometer Baumalleen in den einzelnen neuen Bundesländern sind nach Einschätzung der Bundesregierung durch Baumaßnahmen an Landes- und Kreisstraßen seit 1989 verschwunden?

9

Wenn die Bundesregierung zu Frage 8 keine Abschätzung vornimmt, ist sie bereit, über die für Naturschutz bzw. Straßenbau zuständigen Bundesbehörden eine derartige Erfassung oder Abschätzung vorzunehmen?

10

Wie gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die Bundesländer jetzt und künftig ihren Alleenbestand unter Beachtung des § 18 BNatSchG erhalten?

11

Unter welchen Bedingungen wird nach Auffassung der Bundesregierung § 18 BNatSchG, Alleen betreffend, nachrangig gegenüber verkehrsrechtlichen Regelungen?

12

Wie schätzt die Bundesregierung die landesrechtliche Umsetzung des § 18 in den neuen Bundesländern durch z. B. § 31 BbgNatSchG und § 4 M-VNatSchG im Vergleich ein?

Bonn, den 22. Juli 1998

Dr. Jürgen Rochlitz Steffi Lemke Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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