BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand (G-SIG: 13013387)

Wiederherstellung der durch einen Erdrutsch beschädigten Bahnstrecke zwischen Wuppertal-Oberbarmen und Anschlußgrenze Erfurt, Einflußnahme des Eisenbahn-Bundesamtes auf die Deutsche Bahn AG

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

31.08.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1134412. 08. 98

Vorhaltung der Eisenbahninfrastruktur in betriebssicherem Zustand

der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Helmut Wilhelm (Amberg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Durch einen Erdrutsch am 7. März 1998 wurde die Strecke der Deutschen Bahn AG zwischen Wuppertal-Oberbarmen und der Anschlußgrenze Erfurt (ehemals weiterführend nach Beyenburg) erheblich beeinträchtigt, so daß jetzt nur noch ein sehr eingeschränkter Betrieb möglich ist. Seitdem können die Züge, die von der am Ende des genannten Teilstücks gelegenen großen Papierfabrik kommen und täglich immerhin sieben oder acht Waggons aufweisen, die Strecke nur noch mit verminderter Waggonzahl und umständlichem Rangieren passieren. Die mißliche Lage hält seit Monaten an und wird inzwischen vor Ort als deutliches Indiz dafür bewertet, daß die Deutsche Bahn AG möglicherweise die Stillegung der Strecke anstrebt.

Dieser Zustand ist unhaltbar, wie § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) deutlich macht: „Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur ... in betriebssicherem Zustand zu halten." Offensichtlich wird im vorliegenden Fall gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß sich laut „Westdeutscher Zeitung" vom 23. Juli 1998 ein Pressesprecher der DB AG darauf beruft, der Erdrutsch sei durch einen unkontrollierten Wassereinbruch auf städtischem und privatem Gelände passiert. Unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist und wer für ihn aufzukommen hat, existiert für die DB AG die oben genannte Verpflichtung des AEG, die Strecke betriebssicher vorzuhalten. Die Kostenfrage ist offensichtlich sekundär.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bzw. dem Eisenbahn-Bundesamt die aufgezeigte Problematik bekannt, und stimmt sie unserer Auffassung zu, daß die DB AG schnellstmöglich § 4 Abs. 1 AEG Rechnung zu tragen, also die Strecke wieder in Ordnung zu bringen hat?

2

Wird das Eisenbahn-Bundesamt im Wege der Eisenbahnaufsicht hierauf hinwirken, um noch größeren Schaden für das betroffene Unternehmen zu verhindern, und wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Anweisung zu rechnen?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß in die Sanierung derAdditionally als Industriedenkmal ausgewiesenen Strecke zwischen Rauental und der Anschlußgrenze Erfurt vor kurzem 2,5 Mio. DM geflossen sind, daß dabei ein Eisenbahntunnel restauriert worden ist und daß diese Investitionen durch die jetzige, weitgehende Streckenunterbrechung wegen des fehlenden Netzschlusses nach Wuppertal sinnlos zu werden drohen, und wird dies im Rahmen der Prüfung ggf. berücksichtigt?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Deutsche Bahn AG, die seit dem vor fünf Monaten erfolgten Erdrutsch bis heute keine Streckenreparatur vorgenommen hat, ihr bisheriges Verhalten in der Angelegenheit begründet, und wäre es nicht die Aufgabe des Eisenbahn-Bundesamtes, in dieser Hinsicht künftig - auch im Hinblick auf ähnlich gelagerte Fälle - eine effiziente Kontrolle durchzuführen?

5

Wie wird die Bundesregierung über das Eisenbahn-Bundesamt dafür sorgen, daß sich solche Vorkommnisse bei der DB AG nicht wiederholen?

Bonn, den 12. August 1998

Albert Schmidt (Hitzhofen) Helmut Wilhelm (Amberg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen