Verfahren der türkischen Justiz gegen eine deutsche Menschenrechtlerin
der Abgeordneten Rolf Köhne, Ulla Jelpke, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Wegen angeblicher Unterstützung einer kriminellen Organisation wurde die deutsche Staatsbürgerin Güllü Selcuk am 29. Juli 1997 bei ihrer Ausreise auf dem Istanbuler Flughafen von der politischen Polizei festgenommen. Ihre zwei Töchter (13 und 15 Jahre) befanden sich in ihrer Begleitung. Von der Antiterrorabteilung in Aksaray/Istanbul wurde sie am 30. Juli 1997 mit sichtbaren Folterspuren im Gesicht dem Staatssicherheitsgericht (DGM) vorgeführt, das einen Haftbefehl erließ. Güllü Selcuk wurde in das Ümraniye-Gefängnis in Istanbul überführt. Bei dem ersten Prozeßtag am 6. Oktober 1997 wies Güllü Selcuk auf die erlittene Folter hin, was vom Gericht ignoriert wurde. Weil noch nicht alle Beweismittel untersucht werden konnten, wurde der Prozeß auf den 3. Dezember 1997 vertagt. Da auch an diesem Tag nicht alle Beweismittel ausgewertet waren, ließ das Gericht Güllü Selcuk unter Haftverschonung und der Auflage, die Türkei nicht zu verlassen, frei. Auch der letzte Prozeßtermin am 25. Februar 1998 verlief nach gleichem Schema. Am 5. Mai 1998 soll das Urteil gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft fordert für Güllü Selcuk die Höchststrafe von dreieinhalb Jahren nach § 169 türkisches Strafgesetzbuch wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation - im vorliegenden Fall der türkischen MLKP (Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei).
Bei ihrer Festnahme trug Güllü Selcuk Fotos, Berichte und ein Video über Verschwundene in der Türkei bei sich. Güllü Selcuk ist Mitarbeiterin des ICAD (internationales Komitee gegen das Verschwindenlassen) Sektion Deutschland und unterstützt das Solidaritätskomitee der „Samstagsmütter", das seit Oktober 1996 regelmäßig alle 14 Tage vor der Gedächtniskirche in Berlin mit seinem Anliegen für die Menschenrechte in der Türkei in die Öffentlichkeit geht.
Güllü Selcuk war von dem ICAD beauftragt, Kontakte zu den „Samstagsmüttern", Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Medien herzustellen und Informationen über die Situation in den Gefängnissen der Türkei zu erhalten.
Nach vorliegenden Informationen von Amnesty International ist davon auszugehen, daß Güllü Selcuk wegen ihres Einsatzes für die „Samstagsmütter" von den türkischen Behörden unter Strafe gestellt wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum sich das Deutsche Konsulat in Istanbul erst fünf Wochen nach der Verhaftung von Güllü Selcuk mit ihr in Verbindung setzte?
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit das Auswärtige Amt bei den türkischen Sicherheitsbehörden interveniert hat? Wenn ja, welche Ergebnisse resultierten daraus?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Güllü Selcuk während ihrer Verhöre in der Anti-Terrorabteilung gefoltert wurde? Wenn ja, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, daß Güllü Selcuk eine kriminelle Vereinigung unterstützt? Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies, und an welche ausländischen Stellen wurden sie weitergegeben?
Haben bundesdeutsche Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt oder die Landeskriminalämter, Erkenntnisse über politische Aktivitäten von Güllü Selcuk in der Bundesrepublik Deutschland an türkische Sicherheitsbehörden weitergeleitet?
Ist es im Rahmen des Strafverfahrens gegen Güllü Selcuk zu einer Zusammenarbeit zwischen türkischen Sicherheitsdiensten und bundesdeutschen Stellen gekommen? a) Wenn ja, auf wessen Initiative kam diese zustande? b) Welche Dienststellen waren oder sind hier beteiligt?
Wurde seitens deutscher oder türkischer Stellen im Fall von Güllü Selcuk förmlich um Amtshilfe gebeten? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurde Amtshilfe gewährt, und wie gestaltete sich die Zusammenarbeit?
Könnte nach Auffassung der Bundesregierung aufgrund der ihr vorliegenden Erkenntnisse gegen Güllü Selcuk in der Bundesrepublik Deutschland ein Strafverfahren eingeleitet werden?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung zur Freilassung von Güllü Selcuk bereits unternommen bzw. wird sie entwickeln?
Wird der Prozeß gegen Güllü Selcuk in der Türkei von seiten des Deutschen Konsulats beobachtet?