Hinrichtung von Homosexuellen in Afghanistan
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Presseberichten der Nachrichtenagenturen reuters und afd sind in Afghanistan im Februar 1998 und März 1998 fünf Personen hingerichtet worden, nachdem sie wegen Homosexualität festgenommen und verurteilt wurden.
Wir fragen dazu die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung die oben genannten Berichte von reuters und afd für zutreffend, und wie stellt sich der Bundesregierung der Sachverhalt dar?
Wie viele Fälle von Folter und/oder Hinrichtung von Homosexuellen in Afghanistan sind der Bundesregierung bekannt?
Aufgrund welcher rechtlichen und/oder religiösen Bestimmungen können Homosexuelle in Afghanistan zu Haft-, Körper- und Todesstrafen verurteilt werden? Wie ist der Wortlaut dieser Bestimmungen?
Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation von Homosexuellen in Afghanistan will die Bundesregierung ergreifen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Homosexuelle aus Afghanistan Asylantrag in der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, bzw. sind der Bundesregierung laufende Asylverfahren von Homosexuellen aus Afghanistan bekannt?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, daß die Situation für Homosexuelle aus Afghanistan in asylrechtlicher Hinsicht mit der im Iran vergleichbar ist?
Sieht die Bundesregierung Abschiebehindernisse bei Homosexuellen aus Afghanistan?