Pendelnde Bundesbedienstete zwischen Berlin und Bonn und umgekehrt (II)
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Antwort der Bundesregierung auf Frage 62 des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick zur Zahl der „Shuttleflüge" zwischen Bonn und Berlin in Drucksache 13/11302, aber auch der Bericht des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. August 1998 an die Personal- und Sozialkommission des Ältestenrates des Deutschen Bundestages veranschaulichten, daß das auf Dauer angelegte Pendeln von Bundesbediensteten (Dienstreisen und Heimfahrten) zwischen Bonn und Berlin sowohl aus Kostengründen, aber auch aus ökologischen und logistischen Gründen unvertretbar ist.
Auf die nachfolgende Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS „Pendelnde Bundesbedienstete zwischen Berlin und Bonn und umgekehrt" (Drucksache 13/11325 vom 4. August 1998) verweigerte die Bundesregierung eine Antwort mit dem Verweis auf die am 2. September 1998 anstehende Sitzung der Personal- und Sozialkommission des Ältestenrates, auf der zu dieser Problematik ein Bericht der Bundesregierung vorgelegt wird (Drucksache 13/11359).
Trotz des Berichtes des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. August 1998 und seiner Erörterung in der Sitzung der Personal- und Sozialkommission bleiben Fragen aus der Kleinen Anfrage offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Bedienstete oberster Bundesbehörden pendeln derzeit zwischen Bonn und Berlin bzw. Berlin und Bonn auf Grund der Trennung von Wohn- und Arbeitsort (bitte aufgeschlüsselt nach Behörden)?
Wie viele Bedienstete haben bisher in den einzelnen Bundesbehörden auf der Grundlage der Regelungen des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes oder des Umzugstarifvertrages ihren Wohnsitz nach Berlin bzw. nach Bonn verlegt?
Wie viele Bedienstete oberster Bundesbehörden pendeln bereits auf Grund der Trennung von Wohn- und Arbeitsort länger als zwei Jahre und wie viele länger als vier Jahre zwischen Bonn und Berlin bzw. Berlin und Bonn (bitte aufgeschlüsselt nach Behörden)?
Welche Leistungen werden zwischen Bonn und Berlin pendelnden Bundesbediensteten gewährt (Fahrtkosten, Trennungsgeld, Verpflegungszuschüsse, Übernachtungskosten usw.), und wie hoch sind die dafür durchschnittlich pro Monat bereitzustellenden Mittel?
Wie hoch sind die dem Bund pro Flug entstehenden Kosten bei Nutzung des „Shuttles" auf der Grundlage eines Vertrages mit der Arbeitsgemeinschaft Deutsche BA Luftfahrtgesellschaft mbH/Germania Fluggesellschaft mbH?
In welchem Umfang wurden 1997 neben den 111 316 Flügen zwischen Berlin und Bonn mittels „Shuttle" (vom Bund bezahlte) Heimfahrten sowie Dienstreisen von Bundesbediensteten mit anderen Fluglinien bzw. -gesellschaften, der Bahn oder dem Pkw zwischen Bonn und Berlin realisiert?
Wie hoch waren die für das Pendeln von Bundesbediensteten aufgewendeten Bundesmittel in den Jahren 1991 bis 1997, und in welchem Umfang sind dafür Mittel im Haushalt 1998 eingestellt?
Wie viele Dienstreisen gab es in den einzelnen Bundesbehörden im Jahr 1997 von Bonn nach Berlin und umgekehrt, und wie hoch waren die dadurch entstandenen Kosten?
Mit wie vielen Heimfahrten zwischen Berlin und Bonn. (und umgekehrt) und mit wie vielen Dienstreisen rechnen die obersten Bundesbehörden in den Jahren 1999 und 2000? Welche Kosten werden in diesem Zusammenhang entstehen?
Welche Pläne und Aktivitäten gibt es seitens der Bundesregierung, um
a) die Zahl der Heimfahrten und Dienstreisen zu reduzieren
und
b) den derzeit schon bestehenden als auch den 1999 zu erwartenden Reisebedarf (vor allem jeden Montag und Freitag) logistisch zu bewältigen?
Wie sind diesbezüglich die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung geregelt?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß infolge der dauerhaft zu schaffenden doppelten Dienstsitze von Bundesministerien auch über das Jahr 2000 hinaus ein hohes Aufkommen von Dienstreisen und Heimfahrten von Bundesbediensteten zwischen Berlin und Bonn entstehen wird?
Inwieweit plant die Bundesregierung, die Regelungen aus dem Dienstrechtlichen Begleitgesetz und dem Umzugstarifvertrag auch für Bundesbedienstete anzuwenden, die infolge einer Versetzung innerhalb von Bundesbehörden (nach dem Umzug) ihren Arbeitsplatz von Bonn nach Berlin oder umgekehrt verlegen müssen?