Die Rolle der Bundesregierung beim geplanten multilateralen Investitionsschutzabkommen MAI (Multilateral Agreement on Investment) im Rahmen der OECD
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Steffen Tippach und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Antwort vom 14. Oktober 1997 auf eine schriftliche Einzelfrage (Drucksache 13/8792) erwähnt Staatssekretär Klaus Bünger, die EU strebe verbindliche Regeln an, „mit denen künftig verhindert wird, daß die MAI-Vertragsstaaten Investoren außerhalb ihres Hoheitsgebietes mit Sanktionen belegen, sofern sie in bestimmten Drittstaaten investieren. Die Bundesregierung bittet um Verständnis, daß sie aufgrund der Vertraulichkeit der laufenden Verhandlungen derzeit keine weitergehenden Informationen geben kann" .
Anläßlich der 85. Jahrestagung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verfaßten im Juni dieses Jahres gewerkschaftlich organisierte Mitglieder der ILO aus 39 Ländern ein Schreiben, in dem sie das Multilateral Agreement on Investment (MAI) im Falle einer Unterzeichnung als Vertrag bezeichnen, „der in einem nie dagewesenen Ausmaße die Rechte, Standards, Garantien, alle demokratischen Rechte und Freiheiten sowie sogar die Existenz souveräner Nationen in Frage stellen würde". Gegenüber Mitgliedern einer deutschen Delegation der ILO, die kurze Zeit darauf beim Bundesministerium für Wirtschaft um Einblick in den Vertragsentwurf bat, wurde dieser von einem Mitarbeiter des Ministeriums mit der Begründung verweigert, daß es legitim sei, den normalen Bürger nicht zu fragen, unter welchen Rahmenbedingungen ein Unternehmen im Ausland investieren könne.
Nach einer Analyse des Canadian Centre of Policy Alternatives (CCPA) vom Frühsommer dieses Jahres geht der im Rahmen der OECD erarbeitete MAI-Entwurf weit über die Reglementierungen bisheriger Freihandelsabkommen hinaus und ist damit in besonderem Maß von öffentlichem Interesse. CCPA berichtete, daß gemäß dem MAI-Entwurf keine Regierung mehr Regulierungsmaßnahmen durchführen dürfe, die „Geschäftstätigkeiten, Management, Wartung, Nutzung, Genuß oder Veräußerung der Investitionen" von ausländischen Konzernen „in ihrem Territorium" beeinträchtigen. Im MAI sei vorgesehen, so CCPA, daß darunter auch Steuermaßnahmen und Abgaben zur Sozialversicherung verstanden werden können. Das multilaterale Investitionsschutzabkommen sehe vor, nationalen Regierungen zu untersagen, ausländischen Konzernen im Zusammenhang mit ihren Investitionen „Leistungsanforderungen aufzuerlegen". Dazu zählen nach Angaben von CCPA die Schaffung von Arbeitsplätzen, Export- und Importquoten, Technologie-Transfer und Lokaleinkäufe.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen von MAI sollen Investoren die Möglichkeit erhalten, Nationalstaaten direkt zu verklagen. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich außerdem, Gesetze und Reglementierungen, die nicht mit den Prinzipien und Bedingungen des MAI übereinstimmen, einzuschränken und schließlich zu eleminieren, so CCPA. In einer „Rückzugs-Klausel" sei darüber hinaus festgelegt, daß die Unterzeichnerstaaten erst nach Ablauf einer fünfjährigen Frist nach Inkrafttreten des Vertrages ihre Beteiligung aufkündigen können, die MAI-Regeln zum Schutz bestehender Investitionen jedoch weitere 15 Jahre Anwendung finden.
Nach vorliegenden Presseberichten streben die 29 OECD-Staaten an, das Investitionsschutzabkommen im Mai 1998 zu unterzeichnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Auf welcher Stufe befinden sich z. Z. die Verhandlungen um das MAI?
Welche Fragestellungen sind noch nicht abschließend behandelt?
Welches Ziel verfolgen die OECD-Staaten mit MAI?
Wann und auf welchem Wege soll das Investitionsschutzabkommen MAI ratifiziert werden?
Wird das MAI dem Deutschen Bundestag zur Beschlußfassung vorgelegt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der MAI-Vertrag über die OECD-Mitgliedsländer hinaus unterzeichnet werden soll?
Wenn ja, welche Länder sollen zusätzlich zum MAI-Beitritt bewegt werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des CCPA, daß nationale Arbeits-, Sozial- und Umweltschutzbestimmungen dem MAI-Vertrag entgegenstehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Rechtsstatus das multilaterale Investitionsschutzabkommen erhalten soll?
Teilt die Bundesregierung die Position einiger ILO-Vertreter, daß MAI die Rechtssouveränität der Nationalstaaten und Bestimmungen bisheriger Übereinkünfte aufhebt?
Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung diesbezüglich in den Verhandlungen?
Wenn nein, wie sieht die Bundesregierung nach Abschluß des Vertrages die umweltschutz-, tarif-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen gewahrt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht eines Vertreters des Bundesministeriums für Wirtschaft, der gemäß einer Presseerklärung vom 22. Juli 1997 gegenüber einer ILO-Delegation mitgeteilt haben soll, daß erst, „wenn die Vertragsverhandlungen abgeschlossen seien, das Ergebnis dem Deutschen Bundestag zugeleitet würde, der sicherlich zustimmen werde" (abgedr. in: Soziale Politik und Demokratie, Heft 47, S. 25)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die meisten Mitglieder des Bundestages nur schlecht oder gar nicht über den geplanten MAI-Vertrag informiert sind, wie ein Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft geäußert haben soll?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Vertreters des Bundesministeriums für Wirtschaft, der Deutsche Bundestag „werde sicherlich zustimmen"?
Wenn ja, wo nimmt sie ihre Gewißheit her?
Ist die Bundesregierung der Meinung, bei MAI handele es sich, wie der Generaldirektor der Welthandelsorganisation (WTO), Renato Ruggiero, behauptet, um eine „Verfassung der Weltwirtschaft"?
Wie will die Bundesregierung dem öffentlichen Interesse eines so weitreichenden Vertragswerks Rechnung tragen?
Wann wird die Bundesregierung die Mitglieder des Bundestages über die Inhalte des Vertrages informieren?
Wie lautet der genaue Wortlaut des Vertragsentwurfs bzw. wo ist dieser für die Öffentlichkeit zugänglich wiedergegeben?