Die Rolle der Bundesregierung bei der Abwehr von Entschädigungsforderungen eines ehemaligen KZ-Zwangsarbeiters
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Nach Aussagen des ARD-Magazins „Monitor" vom 3. Juli 1997 unterstützt die Bundesregierung deutsche Konzerne im Bemühen, die Entschädigungsforderungen eines ehemaligen KZ-Zwangsarbeiters abzuwehren. Seit September 1996 habe es mehrere vertrauliche Treffen zwischen Vertretern deutscher Konzerne und hochrangigen Mitarbeitern des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums der Justiz gegeben (Monitor vom 3. Juli 1997: „Zwangsarbeiter"; Berliner Zeitung vom 2. Juli 1997).
Bei dem Kläger handelt es sich um den US-Bürger David Fishel. Vor dem US-Bundesgericht in Iowa klagte Fishel für sich und eine Gruppe anderer ehemaliger Zwangsarbeiter gegen BASF, Hoechst, Bayer, Krupp und Daimler Benz auf Entschädigung wegen unentgeltlicher Zwangsarbeit und Schäden durch KZ-Haft im Dritten Reich (ebd.).
David Fishel, ein damals in Polen lebender Jude, wurde im Alter von 13 Jahren nach Auschwitz deportiert. Dort mußte er Kohle- und Zementsäcke schleppen. 1944 wurde er in das Lager Langenstein-Zwieberge (Harz) verschleppt. Er und die anderen Zwangsarbeiter mußten Stollen in die Thekenberge treiben, damit NS-Rüstungsfabriken wie Junkers und Messerschmidt, vor Bombenangriffen der Alliierten geschützt, weiterproduzieren konnten. Bei dieser Arbeit im Stollen starben Tausende von Zwangsarbeitern und KZ-Häftlingen. David Fishel gehört zu den wenigen, die diese Skavenarbeit überlebt haben. Für die jahrelang geleistete Zwangsarbeit hat er bislang keinerlei Entschädigung erhalten (ebd.).
Die Bundesregierung habe den beklagten Konzernen, so der Bericht des ARD-Magazins „Monitor", Unterstützung zugesagt. „Monitor" faßt das Egebnis einer Besprechung vom 18. Dezember 1996 wie folgt zusammen: „Grundsätzlich sei die Bundesregierung zu einem Versuch bereit, das Verfahren in den USA für die beklagten deutschen Unternehmen mit einem ,Amicus-curiae-Brief' zu beeinflussen." Hierbei handele es sich, so Dietmar Baetge (Experte für Internationales Recht am Max-Planck-Institut Hamburg), um einen Schriftsatz, mit dessen Hilfe ein Dritter Einfluß auf den Ausgang eines Prozesses zu nehmen versuche. Die Bundesregierung mache demnach gegenüber dem Bundesgericht in Des Moines (Iowa) ihren Einfluß geltend, um zu veranlassen, daß die Klage von David Fishel abgewiesen werde, so die von „Monitor" zitierte Einschätzung von Dietmar Baetge. Die Einflußnahme der Bundesregierung auf das laufende Verfahren erklärt Baetge wie folgt: „Wenn die Klage von Fishel Erfolg hat, ist damit zu rechnen, daß weitere Zwangsarbeiter Klagen auf Entschädigung gegen deutsche Unternehmen einreichen. Das versucht die Bundesregierung offensichtlich zu verhindern."
Bestätigt wird diese Einmischung der Bundesregierung laut „Monitor" durch ein als vertraulich gekennzeichnetes Schreiben der Bayer AG, welches an die anderen beklagten Konzerne gerichtet ist. In diesem Schreiben heißt es: „Das Auswärtige Amt versicherte, weiterhin bereit zu sein, die Unternehmen prozessual zu unterstützen. Gezeichnet Tiemann, Bayer AG."
Der Redakteur Klaus Bednarz kommentiert diesen Vorfall mit den Worten: „Mit ihrer Haltung signalisieren die Bundesregierung und die betroffenen Industrie-Konzerne, auf welche Lösung des Problems sie offenbar setzen - auf die biologische. Sie werden wohl bald am Ziel sein."
Sollten Konzerne in dieser Weise Unterstützung durch die Bundesregierung erfahren, so steht dies im Widerspruch zu einer 1994 verabschiedeten Entschließung des Deutschen Bundestages, derzufolge Firmen, die im Dritten Reich Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigt haben, vom Deutschen Bundestag aufgefordert werden, ihre „historische Pflicht" zu erfüllen (TAZ vom 7. Dezember 1996).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Haben Treffen zwischen Vertretern deutscher Konzerne und hochrangigen Mitarbeitern verschiedener Bundesministerien im Zusammenhang mit dem Prozeß des US-Bürgers David Fishel stattgefunden?
Wenn ja:
a) Welche Personen haben für das Auswärtige Amt an diesen Treffen teilgenommen?
b) Welche Personen haben für das Bundesministerium der Finanzen an diesen Treffen teilgenommen?
c) Welche Personen haben für das Bundesministerium der Justiz an diesen Treffen teilgenommen?
d) Vertreter welcher Konzerne waren an den vertraulichen Treffen beteiligt?
e) Wie häufig und wann fanden diese Treffen statt?
f) Mit welcher Intention wurden diese Treffen von seiten der Bundesregierung geführt?
Zu welchen Ergebnissen kamen diese Treffen?
Trifft die vom Experten für Internationales Recht am Max-Planck-Institut Hamburg vorgenommene Einschätzung zu, derzufolge die Bundesregierung versuche, durch offene Unterstützung der Konzerne das Verfahren zuungunsten des Klägers David Fishel zu beeinflussen?
Wie vereinbart die Bundesregierung die 1994 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages mit ihrer offenen Unterstützung der Konzerne BASF, Hoechst, Bayer, Krupp und Daimler Benz?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit der Entschädigung von ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern umzugehen?
Ist sich die Bundesregierung dessen bewußt, daß die heute noch lebenden rund 10 000 Betroffenen (FR vom 1. Februar 1997) aufgrund ihres hohen Lebensalters keine allzu lange Lebenserwartung mehr haben und demnach eine Entschädigung umgehend erfolgen müßte, damit die ehemaligen Zwangsarbeiter diese noch in Anspruch nehmen können?
Ergreift die Bundesregierung geeignete Maßnahmen, um den Entschädigungsforderungen ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nachzukommen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung seit 1945 Entschädigungen wegen erlittener Zwangsarbeit gezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Staatsangehörigkeit)?