BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Pestizide in Hopfen und Bier (G-SIG: 13012744)

Im Hopfenanbau zugelassene Pestizide, Rückstände im Bier, Rolle der Pyrethroide, Kupferverbindungen, Erhebung einer Pestizidsteuer

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

04.11.1997

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 13/842926. 08. 97

Pestizide in Hopfen und Bier

der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die gegenwärtige Agrarproduktion in ihrer konventionellen Form verwendet zur Ertragssicherung eine ganze Reihe von hochtoxischen Pestiziden. Dies gilt insbesondere für Sonderkulturen wie den Hopfen, und daran wird auch die Einführung der „guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft " im Natur- und Bodenschutzgesetz nichts ändern.

Weltweit ist Deutschland mit nahezu 22 000 ha noch vor den Vereinigten Staaten das bedeutendste Hopfenanbaugebiet mit einem allein für die Verwendung in Hopfenkulturen geschätzten Pestizideinsatz in Höhe von jährlich ca. 30 Mio. DM.

Die dafür eingesetzten Pestizide sind naturgemäß biologisch hochwirksame Stoffe, die nicht zwischen Zielorganismus und Nichtzielorganismus unterscheiden, so daß die im Hopfen verbleibenden Rückstände als Kontaminationen auch humantoxisch schädlich sind. Dies gilt besonders für Pestizide, die nicht nur akut oder chronisch, sondern auch im Niederdosisbereich subchronisch kanzerogen, mutagen oder immunotoxisch bzw. endokrin wirksam sind - insbesondere dann, wenn die verwendeten Pestizide im Organismus schwer abbaubar und bioakkumulierbar sind. Dazu gehören die chlororganischen Pestizidverbindungen ebenso, wie die durch schwere Nervenschädigungen bekannt gewordene Gruppe der Pyrethroide, von denen einige Vertreter auch als Haushaltsinsektizide Verwendung finden.

Permanenter und über einen längeren Zeitraum anhaltender Kontakt mit Pestiziden spielt insbesondere bei der Entstehung von Tumoren sowie bei Störungen des endokrinen Systems, des Immunsystems und der Fortpflanzung eine bedeutende Rolle, die sich oftmals erst nach vielen Jahren bemerkbar macht.

Die zulässigen Rückstandskonzentrationen an den von der Biologischen Bundesanstalt zugelassenen Pestiziden im Hopfen sind in der jeweils gültigen Fassung der Rückstands-Höchstmengenverordnung festgelegt. Eine repräsentative Erhebung über die jeweiligen Einsatzmengen existiert nach Auskunft der überwiegend betroffenen Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau offensichtlich nicht.

Obwohl Pestizide in Tierversuchen dafür getestet wurden, ist es schwierig, die Langzeitwirkung niedriger Dosen vorherzusagen. Dies fällt besonders ins Gewicht, weil Pestizide normalerweise als Einzelverbindungen geprüft werden, wohingegen Mensch und Umwelt einer großen Zahl von Schadstoffen gleichzeitig ausgesetzt sind. Deren synergistische Kombinationswirkungen werden nicht berücksichtigt, obwohl sie experimentell nachweisbar sind. So hat man beobachtet, daß ein Gemisch von Pestiziden, die einzeln keine Wirkung zeigten, zusammen aber tausendfach stärker aktiv waren und auf weibliche Brustzellen eine eindeutige, östrogene Wirkung zeigten.

Andere Beobachtungen gehen inzwischen davon aus, daß bis zu 10 % aller Tumorerkrankungen regelmäßig durch Pestizide ausgelöst werden.

Nach Auskunft der maßgeblichen Bayerischen Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau sind noch nicht einmal Analysenergebnisse bezüglich Transferfaktoren vom Hopfen ins Bier bekannt. Dies bedeutet, daß noch heute die Extraktionseffekte der Pestizide aus dem Hopfen ins Bier nicht untersucht werden, weil die Einhaltung der Grenzwerte im Hopfen angeblich ausreicht.

Da aber inzwischen anerkannt ist, daß für kanzerogene und endokrine Substanzen kein Schwellenwert existiert, unter dem eine Pestizidexposition gefahrlos wäre, ist auch das Schwellenwert-Ordnungsprinzip der noch akzeptablen täglichen Aufnahme ohne schädigende Wirkung (ADI-Wert) unvereinbar mit der klinischen Realität.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Pestizide sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Hopfenanbau zugelassen bzw. werden im Hopfenanbau in welchen Mengen regelmäßig eingesetzt?

2

Welche Rückstandshöchstmengen gelten für diese Pestizide für Hopfen und Bierprodukte gemäß Rückstands-Höchstmengenverordnung?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die toxischen Wirkungen dieser Stoffe ein?

4

Auf welcher toxikologischen Grundlage fußt die Überzeugung der Bundesregierung, daß ein Schwellenwert wie beispielsweise der ADI (Acceptable Daily Intake) noch zeitgemäßen Vorstellungen über die Wirkung von endokrin oder kanzerogen wirksamen Pestiziden im Niedrigdosisbereich entspricht?

5

Sind der Bundesregierung Untersuchungen über Synergismen bekannt, wonach sich die biologische Toxizitätswirkung einzelner Pestizide im Gemisch mit anderen Chemikalien um bis zum Tausendfachen steigern kann, und wie bewertet sie diese?

6

Warum sind die als endokrin wirksam bekannten Umweltchemikalien wie Metiram, Cyfluthrin, Dicofol oder Vinclozolin noch weiterhin als Pestizide im Hopfenanbau zugelassen, obwohl deren Störung des Hormonhaushaltes zumindest mit größter Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann?

7

Welche der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel, die für eine Anwendung im Hopfenanbau ausgewiesen sind, sind nach Erkenntnis der Bundesregierung Hormonchemikalien, die in das Humanendokrinsystem einzugreifen vermögen?

8

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Zulassung von pyrethroidhaltigen Pestiziden im Hopfenanbau, und sind ihr Untersuchungen bekannt, wonach auch ein bestimmungsgemäßer Gebrauch von Pyrethroidprodukten beim Menschen zu schwerwiegenden und zum Teil irreversiblen Immundefekten sowie Nerven- und Reproduktionsschäden führen kann?

9

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um den Pestizideinsatz im Hopfenanbau auf ein Mindestmaß herunterzufahren?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Extraktionswirkung bei der Bierherstellung von Pestiziden, aber auch von Schwermetallen wie Quecksilber, Cadmium oder Blei aus Hopfen vor?

11

Setzt die Bundesregierung bei der Festsetzung der Pestizid-Rückstandshöchstmengen durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin im Zweifelsfall die höhere Priorität auf die Bewe rtung der gesundheitlichen Auswirkung auf ein „vier- bis sechsjähriges Mädchen mit einem Körpergewicht von 13,5 kg" oder auf eine Festsetzung, „wie es eine gute landwirtschaftliche Praxis erforderlich macht, wenn das Pflanzenschutzmittel angewendet wird" (Broschüre „Verbraucherschutz im Lebensmittelrecht" , Bundesministerium für Gesundheit, Januar 1997)?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die anläßlich einschlägiger Untersuchungen besonders kupferkontaminierten Hopfenvorkommen im wäßrig-alkoholischen Auszug der Bierherstellung im Bier nicht mehr nachweisbar sein dürften, und worauf stützt sich diese These?

13

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus staatlichen Pestizid-Reduktionsprogrammen, wie sie in Dänemark, den Niederlanden und in Schweden existieren, wobei das niederländische Programm nicht nur eine pauschale Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden, sondern konkret eine Reduzierung des Pestizidverbrauchs um 50 % und mehr bis zum Jahre 2000 vorsieht?

14

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Lenkungsmöglichkeit durch die - in einer ganzen Reihe von europäischen Ländern üblichen - Erhebung von Pestizidsteuern und -abgaben?

Bonn, den 26. August 1997

Dr. Jürgen Rochlitz Ulrike Höfken Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen