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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Nuklearwaffen in Europa (G-SIG: 13013194)

Nuklearwaffen auf dem Gebiet Deutschlands, Gutachten des IGH vom 8.7.1996 zum Einsatz von Atomwaffen, Überarbeitung des Strategischen Konzepts der NATO, deutsch-französische Konsultationen über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik, Stand der Beratungen der Expertengruppe des Ständigen Gemeinsamen Rates

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1039707. 04. 98

Nuklearwaffen in Europa

der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Christian Sterzing, Ludger Volmer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Trotz der Abrüstungs- und Reduzierungsprozesse von Nuklearwaffen in Europa ist die Frage von Nuklearwaffen in Europa noch nicht befriedigend gelöst. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland können theoretisch noch über 60 amerikanische Atomwaffen des Typs B61 in aktiven modernisierten Lagerstätten deponiert sein. Ein Teil dieser Waffen ist auf dem Flughafen Michel gelagert. Dies geschieht im Rahmen der nuklearen Teilhabe der NATO. Diese sieht auch vor, daß deutsche Tornado-Kampfflugzeuge des Jagdgeschwaders 33 Nuklearwaffen im Kriegs- oder Krisenfall ins Ziel tragen können. Der quantitative Abbau der Lagerung von Nuklearwaffen in der Bundesrepublik Deutschland ist vorläufig abgeschlossen.

In der „Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation" hat die NATO angekündigt, „das Strategische Konzept" des Bündnisses zu überarbeiten, um sicherzustellen, daß es mit der neuen Sicherheitslage und den neuen Herausforderungen in Europa voll im Einklang steht".

Am 9. Dezember 1996 hat der deutsch-französische Verteidigungsrat vereinbart, einen „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" zu führen.

Die NATO und Rußland haben sich zu Konsultationen über Nuklearwaffen und Nukleardoktrinen bereit erklärt. Im Dezember wurde im Kontext des Ständigen Gemeinsamen Rates eine Experten-Arbeitsgruppe eingerichtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

L Nuklearwaffen auf dem Gebiet Deutschlands

Fragen44

1

An welchen Standorten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher amerikanische Nuklearwaffen gelagert bzw. stationiert und jeweils bis wann?

2

An welchen Standorten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher amerikanische nuklearfähige Trägersysteme gelagert und jeweils bis wann?

3

An welchen Standorten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher englische Nuklearwaffen gelagert bzw. stationiert und jeweils bis wann?

4

An welchen Standorten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher englische nuklearfähige Trägersysteme gelagert und jeweils bis wann?

5

Waren jemals - und wenn ja, an welchen Standorten - auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung französische Nuklearwaffen gelagert oder stationiert und ggf. bis wann?

6

Waren jemals - und wenn ja, an welchen Standorten - auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung früher französische nuklearfähige Trägersysteme gelagert und jeweils bis wann?

7

An welchen Standorten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher sowjetische/russische Nuklearwaffen gelagert bzw. stationiert und jeweils bis wann?

8

An welchen Standorten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR waren nach Kenntnis der Bundesregierung früher nuklearfähige Trägersysteme für sowjetische/russische Nuklearwaffen stationiert und jeweils bis wann?

(Falls die Bundesregierung die Fragen 1 bis 8 nicht beantwortet, bitten wir um die Angabe der Gründe, insbesondere über die außen- und sicherheitspolitischen Interessen, die einer heutigen Antwort widersprechen und die Angabe eines Zeitrahmens, wann nach Ansicht der Bundesregierung die Fragen beantwortet werden können.)

9

Finden nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig Maßnahmen zum Bau neuer oder zur Anpassung bestehender Nuklearwaffenlagerstätten statt?

10

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche Maßnahmen in Zukunft geplant?

Wenn ja, wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung solche Maßnahmen geplant?

Welchen Umfang sollen diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. jeweils haben und welches Ziel haben sie?

11

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Modernisierung von Lagerungssystemen (Weapons Storage and Security Systems) für die in Europa stationierten amerikanischen Atomwaffen in Griechenland (Araxos) und der Türkei (Akinci, Balikesir und Incirlik)?

12

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Angaben der US Air Force Europa zu, daß auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein 54 solche Lagersysteme und nicht 58 - wie ursprünglich geplant - gebaut wurden?

13

In welchen Fällen hält die Bundesregierung einen Einsatz von Atomwaffen für nicht gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtet?

Kann die Bundesregierung für diese Fälle zwei Beispiele nennen?

14

Unter welchen Umständen hält die Bundesregierung einen Einsatz von Atomwaffen für ein angemessenes Mittel zur Ausübung des Rechts zur Selbstverteidigung?

15

In welcher Weise wird die Bundesregierung im Fall des Einsatzes der in Deutschland gelagerten Atomwaffen des Bündnisses darauf hinwirken, daß dabei die „Regeln der Verhältnismäßigkeit sowie die auf alle Waffen anwendbaren Regeln des Humanitären Völkerrechts" beachtet werden?

16

Hält die Bundesregierung die Lagerung von und die Ausbildung zum Einsatz von Nuklearwaffen bei Einheiten der Bundesluftwaffe für völkerrechtlich vertretbar und mit dem NichtverbreitungsVertrag vereinbar, und wenn ja, mit welcher Begründung?

17

Dürfen bestimmte Konsultationen in der NATO über einen Kernwaffeneinsatz, nach Auffassung der Bundesregierung nur im Kontext des Bündnisfalls (Artikel V des NATO-Vertrages) eingeleitet werden oder kann dies auch im Kontext von Artikel IV des NATO-Vertrages geschehen?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

18

Zu welchen Ergebnissen haben die bündnisinternen Konsultationen über die Auswirkungen des Urteils des Internationalen Gerichtshofes (IGH) auf die NATO-Strategie geführt?

19

An welchen Punkten wurden Widersprüche oder ein Spannungsverhältnis zwischen dem Spruch des IGH und der gültigen Nukleardoktrin des Bündnisses festgestellt?

20

Welche Meinungsunterschiede hinsichtlich der Kompatibilität von IGH-Gutachten und gültiger Nukleardoktrin der NATO zwischen den Bündnispartnern sind während der Konsultationen über das IGH-Gutachten aufgetreten?

21

Sollte die Überprüfung des Strategischen Konzepts der NATO nach Auffassung der Bundesregierung auch zu einer Überprüfung der nuklearen Komponente innerhalb des Strategischen Konzepts genutzt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

22

Welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen Mitglieder der NATO zu Frage 21?

23

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der bündnisinternen Beratungen zur Überarbeitung des Strategischen Konzepts der NATO im Hinblick auf dessen nukleare Komponenten?

24

Welche mit nuklearen Fragen politisch oder militärisch befaßten Gremien der NATO sind an der Überarbeitung des Strategischen Konzepts der NATO beteiligt und mit welcher Aufgabe?

25

Wie werden Staaten, die zu Verhandlungen über eine NATO-Mitgliedschaft eingeladen worden sind, in die Beratungen über ein neues Strategisches Konzept der NATO konkret eingebunden?

26

Welche Komponenten der nuklearen Teilhabe sind bzw. sind nicht Teil der Überprüfung des Strategischen Konzepts?

Aus welchen Gründen werden die einzelnen Komponenten jeweils in die Überprüfung einbezogen bzw. nicht einbezogen?

27

Welche Zielvorstellungen hinsichtlich der nuklearen Komponenten des Strategischen Konzepts hat die Bundesregierung in bezug auf:

a) die künftige Notwendigkeit der nuklearen Teilhabe innerhalb der NATO,

b) die künftige Notwendigkeit, an der Option des nuklearen Ersteinsatzes festzuhalten,

c) die künftige Notwendigkeit, an der Stationierung amerikanischer Nuklearwaffen in Europa festzuhalten?

28

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der amerikanischen Regierung, daß aufgrund der politisch aber nicht rechtlich bindenden Zusagen der NATO im Hinblick auf die Einbeziehung neuer Mitglieder in das System der nuklearen Teilhabe kein Anlaß besteht

a) Piloten aus den künftigen neuen Mitgliedstaaten für nukleare Einsatzmissionen auszubilden,

b) je eine Luftwaffeneinheit mit nuklearfähigen Dual Capable Aircraft auszustatten,

c) für Flugzeuge im Bestand der neuen Mitgliedstaaten eine „nuclear certification" zu erteilen

d) oder mit diesen Staaten Abkommen über den Austausch geheimschutzbedürftiger Informationen und Technik im Kontext nuklearer Waffen (sog. Programs of Cooperation) abzuschließen?

29

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der amerikanischen Regierung, daß aufgrund der politisch aber nicht rechtlich bindenden Zusagen der NATO im Hinblick auf die Einbeziehung neuer Mitglieder in das System der nuklearen Teilhabe keine Verpflichtungen bestehen,

a) die Stationierung amerikanischer Nuklearwaffen in all jenen Staaten aufrecht zu erhalten, in denen diese heute stationiert sind,

b) den Umfang der Stationierung amerikanischer Nuklearwaffen auf dem für 1998 vereinbarten Niveau aufrechtzuerhalten,

c) das bislang gültige System der nuklearen Teilhabe unverändert fortzuführen?

30

Über welche Fragen und Themen wurde bzw. wird der mit Frankreich vereinbarte „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" im einzelnen geführt, und über welche Fragen soll er künftig geführt werden?

31

In welchem Verhältnis stehen diese Konsultationen zu der Überarbeitung des Strategischen Konzepts, die gegenwärtig innerhalb der NATO stattfindet?

32

Über welche Fragen will Frankreich nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem mit Deutschland vereinbarten Dialog reden?

33

Über welche Fragen will die Bundesregierung mit Frankreich im Rahmen des „Dialogs über die Rolle der nuklearen Abschreckung" reden?

34

Welche Personen werden in welcher Position an diesem Dialog nach derzeitiger Planung teilnehmen bzw. haben daran teilgenommen, und in welchem Umfang und organisatorischen Rahmen soll dieser Dialog geführt werden bzw. ist er geführt worden?

35

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll oder wünschenswert, einen „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" auch mit Großbritannien zu führen?

Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Haltung?

36

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll oder wünschenswert, einen trilateralen „Dialog über die Rolle der nuklearen Abschreckung im Kontext der Europäischen Verteidigungspolitik" mit Frankreich und Großbritannien zu führen?

Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Haltung?

37

Welche Fortschritte hat aus Sicht der Bundesregierung das Treffen der Staats- und Regierungschefs in Amsterdam für die Entwicklung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik und einer gemeinsamen Verteidigung jeweils erbracht?

38

Welche „nuklearen" Themen wurden im Ständigen Gemeinsamen Rat bislang im einzelnen zur Konsultation vereinbart, und über Konsultationen zu welchen „nuklearen" Themen konnte bislang keine Einigung erzielt werden?

39

Welche Themen stehen auf der Tagesordnung der Expertengruppe, und über die Aufnahme welcher Themen konnte in diesem Kontext bislang keine Einigung erzielt werden?

40

Welche Personen werden in welcher Funktion für die Bundesrepublik Deutschland an diesen Gesprächen jeweils

a) auf Permanent Joint Council (PJC)-Ebene und

b) auf Expertenebene

teilnehmen bzw. haben daran teilgenommen?

41

Welche Themen sollten nach Auffassung der Bundesregierung bei diesen Konsultationen vorrangig behandelt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Prioritätensetzung?

42

Sollten Themen der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung im Bereich sub-strategischer Atomwaffen nach Auffassung der Bundesregierung Gegenstand der Beratungen im PJC oder in der Expertengruppe sein, und welche Positionen vertreten in dieser Frage nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die USA,

b) die Russische Föderation,

c) Frankreich und

d) Großbritannien?

43

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Rahmen Konsultationen über die Nuklearstrategien bzw. -doktrinen der NATO sowie der einzelnen beteiligten Nuklearmächte durchgeführt werden, und welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die USA,

b) die Russische Föderation,

c) Frankreich und

d) Großbritannien

zur Aufnahme dieser Thematik in gemeinsame Konsultationen?

44

Sollten nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Rahmen Konsultationen über die Rolle nuklearer Waffen im Kontext neu zu entwickelnder Doktrin- bzw. Strategiedokumente Rußlands und der NATO (neue Militärdoktrin; Neues Strategisches Konzept) durchgeführt werden, und welche Auffassung vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung

a) die USA,

b) die Russische Föderation,

c) Frankreich und

d) Großbritannien

zur Aufnahme dieser Thematik in gemeinsame Konsultationen?

Bonn, den 7. Ap ril 1998

Angelika Beer Winfried Nachtwei Christian Sterzing Ludger Volmer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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