Gesetzesbeschluß des US-Repräsentantenhauses zur Schuldenrückerstattung an die Vereinten Nationen
der Abgeordneten Rita Grießhaber, Waltraud Schoppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mindestens 70 000 Frauen sterben jährlich durch unsachgemäß vorgenommene Abtreibungen. Das US-Repräsentantenhaus hat beschlossen, daß international tätige Hilfsorganisationen kein Geld mehr bekommen sollen, wenn sie sich für ein Recht auf Abtreibung aussprechen oder im Rahmen von Familienplanungsprogrammen auch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hierdurch würde es internationalen Familienplanungsorganisationen, die im Rahmen der Vereinten Nationen tätig sind, untersagt, bei ausländischen Regierungen für eine liberalere Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu werben. Gruppen, die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen oder Abtreibungen durchführen, dürften künftig keine US-Gelder mehr erhalten. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Senates bedarf, sieht vor, die Rückzahlung von US-Schulden an die Vereinten Nationen an die Einhaltung dieser Richtlinien zu binden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Maßnahmen ergreift und unterstützt die Bundesregierung, um die Beschlüsse der Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung 1994 in Kairo und der Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking (vgl. Kapitel C Frauen und Gesundheit, insbesondere Nummer 96) zur reproduktiven Gesundheit von Frauen umzusetzen?
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen dafür ein, daß es kein Junktim von Förderung von Familienplanungsorganisationen und deren Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen gibt?
Ist die Bundesregierung bereit, sich als Mitglied der Vereinten Nationen dafür einzusetzen, daß dieses im Gesetz des US-Repräsentantenhauses vorgesehene Junktim aufgehoben wird? Wenn nein, warum nicht?