125jähriges Bestehen des Auswärtigen Amtes
der Abgeordneten Andrea Lederer, Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
In den Medien und über Plakatierung wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Auswärtige Amt im Jahre 1995 sein 125jähriges Bestehen begehe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten sind anläßlich dieses Jahrestages vorgesehen?
Welche Kosten werden dafür in Anschlag gebracht?
Auf welche Weise trägt das Auswärtige Amt der Tatsache Rechnung, daß die 125jährige Existenz das 45jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland, den deutschen Faschismus, die Weimarer Republik und den Ersten Weltkrieg umfaßt?
Auf welche Weise erinnert das Auswärtige Amt an den deutschen Faschismus und den Zweiten Weltkrieg sowie die Rolle und die besondere Bedeutung des Auswärtigen Amtes in dieser Zeit?
Wie verhält sich das Auswärtige Amt zum Vorwurf einer unreflektierten Kontinuität, der durch die Feier zu seinem 125jährigen Bestehen naheliegt?
Ist das Auswärtige Amt bereit, durch Verzicht auf weitere Feierlichkeiten freiwerdende Mittel für humanitäre Hilfe in Krisengebieten zur Verfügung zu stellen?
Erhalten ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des diplomatischen Dienstes eine dem „Ehrensold für die Träger höchster deutscher Kriegsauszeichnungen" (Kapitel 33 08, Titel 68101-936 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1994) vergleichbare monatliche, jährliche oder einmalige Gratifikation?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Hat die Mitarbeit im Auswärtigen Amt während der Jahre 1933 bis 1945 Auswirkungen auf die Höhe der Renten- bzw. Versorgungsansprüche?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie steht die Bundesregierung dem Sachverhalt gegenüber, daß aufgrund der Verleihung des preußischen Ordens „Pour le mérite" ein monatlicher „Ehrensold" gezahlt wird, obwohl der Staat „Preußen" auf Beschluß der Alliierten aufgelöst wurde?