Durch die notwendige Fortführung des Transferrubel-Verrechnungsverkehrs der ehemaligen DDR mit den Ländern des ehemaligen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im zweiten Halbjahr 1990 sind aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie aus Regierungskrediten und Investitionsbeteiligungen der DDR deutsche Guthaben in Höhe von insgesamt rd. 11,8 Mrd. Transferrubel entstanden. Davon entfallen allein rd. 7,4 Mrd. Transferrubel auf die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion.
Die Bundesregierung verhandelt seit Mai 1991 unter Federführung des BMF mit den ehemaligen RGW-Ländern über Regelungen für diese Transferrubel-Guthaben.
Die Verhandlungen haben sich als sehr komplex und schwierig erwiesen. Dabei war und ist es Ziel der Bundesregierung, zu befriedigenden Lösungen zu gelangen, die auch die unterschiedliche wirtschaftliche Situation der einzelnen Länder im Reformprozeß bei grundsätzlicher Gleichbehandlung berücksichtigen.
Mit fast allen Ländern konnte die Höhe der Transferrubel-Guthaben einvernehmlich festgestellt werden. Vereinbarungen über eine Schuldenregelung konnten bereits mit mehreren Ländern getroffen werden.
Mit Ungarn und Polen sind im Mai 1993 bzw. im Juni 1994 Regierungsabkommen geschlossen worden. Die Forderungen gegenüber Vietnam und Albanien sind in bilaterale Umschuldungsabkommen einbezogen worden, die 1994 auf der Grundlage von im Pariser Club getroffenen multilateralen Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Auch die Transferrubel-Forderungen gegenüber Bulgarien sollen in Kürze in einem bilateralen Umschuldungsabkommen geregelt werden.
Mit Rumänien und der Mongolei ist ein fortgeschrittenes Verhandlungsstadium mit der Aussicht auf eine baldige Unterzeichnung von Regierungsabkommen erreicht.
Durch die Aufspaltung der Tschechoslowakei in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik haben sich die Verhandlungen verzögert. Die Bundesregierung erwartet jedoch, auch mit diesen Ländern noch in diesem Jahr die Verhandlungen abschließen zu können. Mit Kuba konnte in zwei Verhandlungsrunden eine grundsätzliche Anerkennung der Verbindlichkeiten noch nicht erreicht werden.
Mit Rußland wurde — im Rahmen einer Globallösung, zu der die Liegenschaften der Westgruppe der Truppen und deren vorzeitiger Abzug gehören — eine verfahrensmäßige Vereinbarung getroffen. In der am 16. Dezember 1992 in Moskau unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung sind Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Präsident Boris Jelzin übereingekommen, im Laufe von acht Jahren die Transferrubel-Frage nicht zum Gegenstand einer Diskussion zu machen. Nach Ablauf dieser Frist werden beide Seiten die Diskussion hierüber wieder aufnehmen. Bis dahin sollen auf der russischen Seite keine Belastungen im Zusammenhang mit der Regulierung des Transferrubel-Saldos entstehen. Da Rußland die Auslandsverbindlichkeiten der ehemaligen Sowjetunion übernommen hat, werden mit den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion Verhandlungen über das gegenüber der Sowjetunion aufgelaufene Transferrubel-Guthaben nicht geführt.