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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verhalten der Bundesregierung zum russischen Vorgehen im Tschetschenien-Konflikt (G-SIG: 13010171)

Informationen der Bundesregierung über die kriegerische Entwicklung in Tschetschenien, Anmeldung massiver Truppenbewegungen, Menschen- und Völkerrechtsverletzungen und Verstöße gegen internationale Verträge, Befassung der OSZE mit Tschetschenien, Aussetzung der Aufnahme Rußlands in den Europarat, Bewertung des Krieges in Tschetschenien als innerrussische Angelegenheit, Meinungsbildung im Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/43708. 02. 95

Verhalten der Bundesregierung zum russischen Vorgehen im Tschetschenien-Konflikt

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Während der Tschetschenien-Debatte im Deutschen Bundestag am 19. Januar 1995 haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. ihre tiefe Sorge und Bestürzung über die bedrohliche Entwicklung der Lage in Tschetschenien zum Ausdruck gebracht. Sie haben festgestellt, daß das russische Vorgehen in Tschetschenien eine schwere Verletzung der Prinzipien der OSZE, der Bestimmungen des Wiener Dokuments 1992/1994 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen der KSZE und der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen darstellt. Der Deutsche Bundestag hat die Bewertung der deutschen und der russischen Regierung, die Gewaltanwendung in Tschetschenien sei eine „innere Angelegenheit" der Russischen Föderation, in seine Resolution nicht aufgenommen. Er hat statt dessen festgestellt, daß die Gewaltanwendung und die Mißachtung von Menschenrechten unvertretbar sind.

Gewaltanwendung und die Mißachtung von Menschenrechten finden in Tschetschenien weiterhin statt.

Die Bundesregierung hat in der Tschetschenien-Debatte des Deutschen Bundestages wichtige Fragen unbeantwortet gelassen. Ihr Verhalten vor und nach dieser Debatte hat Zweifel aufkommen lassen, ob die Bundesregierung alles in ihrer Macht Stehende getan hat und alles tut, um eine Beendigung der Gewaltanwendung und der Völker- und Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien zu erreichen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen32

1

Ab welchem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung Kenntnis von den massiven russischen Truppenbewegungen in den Nord-Kaukasus, die nach Presseberichten seit Anfang Dezember 1994 stattfanden und am 11. Dezember zur russischen Militärintervention in Tschetschenien führten?

2

Wann, von wem und wie ist die Bundesregierung von der kriegerischen Entwicklung in Tschetschenien informiert worden?

3

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese massiven Truppenbewegungen nach internationalen Vereinbarungen wie dem Wiener Dokument über Vertrauensbildende Maßnahmen (VSBM-Dokument) der Anmeldung und der Einladung von KSZE-Beobachtern bedurft hätten?

4

Sind diese Truppenbewegungen angemeldet worden und wann?

Falls nicht, warum wurde eine derartige Anmeldung und Einladung nicht schon Anfang Dezember 1994 angemahnt?

5

Wurde diese Anmeldung und Einladung zu einem späteren Zeitpunkt angemahnt?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das russische Vorgehen in Tschetschenien Artikel 48 des Ersten Zusatzprotokolls zum Rot-Kreuz-Abkommen von 1949 verletzt?

7

Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, daß Rußland sich einer solchen Verletzung des o. g. Abkommens schuldig gemacht hat, was hat sie unternommen?

8

Auf welche Stellungnahmen und welches Handeln bezog sich die Bundesregierung im einzelnen, als sie im Deutschen Bundestag am 19. Januar 1995 erklärte: „Wir waren in den Stellungnahmen und im Handeln diejenigen, die als erste reagiert haben"?

9

Waren diese Stellungnahmen und dieses Handeln darauf gerichtet, Rußland vor Augen zu halten, daß es bei dem militärischen Einsatz in Tschetschenien keineswegs um innere Angelegenheiten Rußlands geht und auch nicht nur um die Unverhältnismäßigkeit der Mittel, sondern um Menschen- und Völkerrechtsverletzungen und massive Verstöße gegen internationale Verträge wie die KSZE-Charta, die Budapester Beschlüsse der OSZE, das VSBM-Dokument, die Bestimmungen der Zusatzprotokolle zu den Rot-Kreuz-Abkommen etc.?

10

Bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung den Aussagen des Bundesministers des Auswärtigen entsprochen, wonach die Bundesregierung „sofort nach Beginn der Auseinandersetzungen und vor anderen ein Ende des Blutvergießens in Tschetschenien gefordert und eine schnelle politische Lösung verlangt" habe und sich „auf allen denkbaren Kanälen" für eine Befassung der OSZE eingesetzt habe?

11

Wer war der Adressat dieser Forderungen, und wie war die Reaktion dieses Adressaten auf die Forderungen der Bundesregierung?

12

Welche „anderen" Staaten sind gemeint, denen die Bundesregierung mit den o. g. Forderungen zuvorgekommen sein will, und bezieht sich diese Feststellung insbesondere auch auf Frankreich?

13

Wie hat die Bundesregierung die besonderen Möglichkeiten genutzt, die sie durch die deutsche Ratspräsidentschaft in der EU bis Ende 1994 hatte, um die Beendigung der Menschen- und Völkerrechtsverletzungen durch Rußland einzufordern?

14

Wann, wie und über welche Kanäle hat die Bundesregierung sich für eine Befassung der OSZE mit den Völker- und Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien eingesetzt?

15

Warum hat der Bundesminister des Auswärtigen die Entscheidung des Europarates, die Aufnahme Rußlands wegen des russischen Vorgehens in Tschetschenien vorerst auszusetzen, als „falsch" interpretiert?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß der Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, Sergej Kowaljow, der ein ausgewiesener Demokrat, engagierter Verfechter der Menschenrechte und Kenner der Situation in Tschetschenien ist, vor dem Europarat ebenfalls eine Aussetzung der Aufnahmeentscheidung empfohlen hat?

17

Ist der Bundesminister des Auswärtigen nach wie vor der Meinung, Rußland hätte ungeachtet der eklatanten Verletzungen der Menschen- und Minderheitenrechte, der massiven Verstöße gegen internationale Rechtsnormen und Vereinbarungen in den Europarat aufgenommen werden müssen?

18

Welche Aussagen hat der Bundesminister des Auswärtigen bei seinem Treffen mit dem russischen Außenminister Kosyrew in der Schweiz gemacht, der in einem von der Russischen Informationsagentur am 31. Januar 1995 verbreiteten Artikel erklärte, der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, habe bei Verhandlungen mit ihm in bezug auf Tschetschenien die Position der russischen Regierung „eindeutig bekräftigt" und dafür „Verständnis" aufgebracht?

19

Sind die Behauptungen des russischen Außenministers zutreffend?

20

Falls sie nicht zutreffen: Hat die Bundesregierung die Behauptungen des russischen Außenministers als falsch zurückgewiesen?

21

Hat die Bundesregierung die im Monitor-Dienst der Deutschen Welle vom 16. Januar 1995 wiedergegebenen Behauptungen des Pressesprechers des russischen Präsidenten, Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl habe in seinem Telefongespräch mit Präsident Jelzin „Verständnis für das russische Vorgehen" gezeigt, als falsch zurückgewiesen?

22

Was will die Bundesregierung tun, um zu verhindern, daß sie von der russischen Regierung als Kronzeuge für die Legitimität russischer Menschen- und Völkerrechtsverletzungen in Anspruch genommen wird?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der russischen Regierung, der Krieg in Tschetschenien sei eine innerrussische Angelegenheit, wobei sie sich auf den Föderationsvertrag bzw. die neue russische Verfassung vom Dezember 1993 beruft, die einen Austritt aus der Russischen Föderation nicht vorsieht, im Zusammenhang mit der Tatsache, daß Tschetschenien nach der Auflösung der Sowjetunion der Russischen Föderation nie beigetreten ist?

24

Wie erklärt die Bundesregierung die offenkundigen Diskrepanzen zwischen ihrer Bewertung des russischen Vorgehens in Tschetschenien in der Bundestags-Debatte vom 19. Januar 1995 und zuvor in den Aussagen des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, auf dem Dreikönigstreffen der F.D.P. vom 6. Januar 1995 einerseits und den Bewertungen des russischen Vorgehens, wie sie noch bis zum 10. Januar 1995 in mehreren Briefen des Auswärtigen Amtes an deutsche Bürger zum Ausdruck kamen, andererseits?

25

Wann und auf welcher Ebene sind im Auswärtigen Amt Meinungsbildungen zum Tschetschenien-Konflikt erfolgt, und wie sind diese den zuständigen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amtes und den Auslandsvertretungen zur Kenntnis gebracht worden?

26

Welche Weisungen haben einzelne oder alle Auslandsvertretungen zur Darstellung des Standpunktes der Bundesregierung im Tschetschenien-Konflikt erhalten, und sind diese Weisungen im Verlauf des Konfliktes verändert worden?

27

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gemeinsam formulierte Resolution des Deutschen Bundestages zur Lage in Tschetschenien durch entsprechendes Regierungshandeln umzusetzen?

28

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung Jelzins, der Krieg in Tschetschenien sei beendet, und wie bewertet sie die jetzigen Aktionen des russischen Innenministeriums einschließlich der Aktionen der OMON-Einheiten in Tschetschenien?

29

Ist die Bundesregierung bereit, eine Initiative zu ergreifen, die Mechanismen der OSZE zu nutzen, um Konsultationen aller am Tschetschenien-Konflikt beteiligten Seiten zu ermöglichen?

30

Über welche anderen konkreten Mittel verfügt die Bundesregierung, um zumindest einen Waffenstillstand, wenn nicht gar die Einstellung der militärischen Aktionen in Tschetschenien zu erreichen?

Welche dieser Mittel gedenkt sie zu nutzen und wann?

31

Was wird die Bundesregierung tun, falls sich die Situation in Tschetschenien nicht bessert, sondern noch weiter verschärft?

32

Mit welchen konkreten Maßnahmen entspricht die Bundesregierung der Forderung des Deutschen Bundestages, die russischen Demokraten, die sich für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, zu unterstützen?

Bonn, den 8. Februar 1995

Rudolf Scharping und Fraktion

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