BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand (G-SIG: 13010255)

Kompetenzen des Beauftragten der Bundesregierung und der anderer Institutionen zur Mittelstandsförderung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

28.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/65901.03.95

Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand

der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft und der weiteren Abgeordneten der PDS

Vorbemerkung

Die Ernennung eines Beauftragten für den Mittelstand ist sehr zu begrüßen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Aufgabenteilung gibt es zwischen dem Mittelstandsbeauftragten und der dafür zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Wirtschaft sowie dem dafür verantwortlichen beamteten Staatssekretär?

2. Welche konkreten Geschäftsbereiche, Aufgaben und Befugnisse hat der Beauftragte für den Mittelstand?

3. Seit wann gibt es diese Funktion?

4. Welche Mittel wurden für den Beauftragten bereitgestellt?

5. Wie reiht sich die Ernennung von neuen Beauftragten in die Absichten der Bundesregierung zu einem schlanken Staat ein?

6. Welche Kommissionen, Arbeitsgruppen und Beauftragte gibt es im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft? Wann wurden sie jeweils gegründet, wer sind die jeweiligen Vorsitzenden, welche Mittel stehen jeweils bereit? Wie sieht hier die Aufgabenteilung aus?

7. Welche konkreten Aufgaben und Ergebnisse haben eine Bundes- und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zusammenfassung und Vereinfachung der Instrumente der Mittelstandsförderung?

8. Mit welchen konkreten Angaben wird vom Bundesministerium für Wirtschaft der Begriff „Mittelstandswunder in den neuen Bundesländern" untersetzt?

9. Werden — und falls ja, wie werden — mit dem neuen Beauftragten der Bundesregierung

  • a) die Förderung und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in Reformkonzepte zur Veränderung wirtschaftlicher und sozialer Strukturen integriert,
  • b) eine Beseitigung der Wettbewerbsbenachteiligung der ostdeutschen Existenzgründer und kleinen sowie mittleren Unternehmen angestrebt,
  • c) eine Aufwertung des öffentlichen Sektors, der Genossenschaften, kommunalen Unternehmen und insbesondere solcher Unternehmensformen, die nach gemeinnützigen Prinzipien jenseits von bürokratischer Verwaltung und Gewinnerwirtschaftung tätig sind, erfolgen,
  • d) die Kompetenzen und Entscheidungsspielräume für regionale Akteure erhöht,
  • e) aktiv ein öffentlicher Erfahrungsaustausch unter den kleinen und mittleren Unternehmen angestrebt werden?

Bonn, den 24. Februar 1995

Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Dr. Gregor Gysi für die weiteren Abgeordneten der PDS

Ähnliche Kleine Anfragen