Verkauf der Deutschen Kreditbank AG an die Bayerische Landesbank
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der weiteren Abgeordneten der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesminsterium der Finanzen hat am 22. Februar 1995 im Rahmen seiner „Finanznachrichten" 7/95 die Erklärung der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen zum Verkauf der „Deutschen Kreditbank AG" an die „Bayerische Landesbank" vom 31. Januar 1995 veröffentlicht. Darin wird mitgeteilt, daß die „Hausbank der mittlerweile fast vollständig privatisierten Treuhandunternehmen sowie der Wohnungsbaugesellschaften (...) nach einer internationalen Ausschreibung und intensiven Verkaufsverhandlungen nunmehr privatisiert werden (konnte) ".
Die „Deutsche Kreditbank" wurde in der DDR am 19. März 1990 auf der Grundlage des Aktiengesetzes aus dem Jahre 1937 gegründet. Mit einem zwischen der Staatsbank der DDR und der Deutschen Kreditbank am 21. Juni 1990 geschlossenen Einbringungsvertrag wurden die Besitz- und Schuldposten aus der Geschäftstätigkeit der Staatsbank der DDR — soweit es sich um bankgeschäftliche Aktivitäten handelte — auf die Deutsche Kreditbank übertragen. Ebenfalls am 21. Juni 1990 übertrug die Staatsbank der DDR ihre Beteiligung an der Deutschen Kreditbank auf die Treuhandanstalt, die später auch die Aktien der anderen Gründungsaktionäre erwarb und seit Anfang 1993 das gesamte Grundkapital hielt, das mit Auflösung der Treuhandanstalt zum 31. Dezember 1994 auf das Bundesministerium der Finanzen übergegangen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
In welcher Höhe hatte die Deutsche Kreditbank AG Kredite von der Staatsbank der ehemaligen DDR übernommen?
Welchen Kreditbestand hatte die Deutsche Kreditbank AG zum 31. Dezember 1994 in ihrer Bilanz ausgewiesen?
Wie hoch war der Kreditbestand in der Gruppe — Treuhand-Unternehmen, — Nicht-Treuhand-Unternehmen, — kommunaler Wohnungsbau, — genossenschaftlicher Wohnungsbau, — Kredite für den Bau gesellschaftlicher Einrichtungen zum 1. Juli 1990, zum 31. Dezember 1990 und zum 31. Dezember 1994 gewesen?
In welchem Umfang wurden bis zum 31. Dezember 1994 Wertberichtigungen auf Forderungen an Kunden gebildet?
Wurden Kredite für den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau sowie Kredite zum Bau gesellschaftlicher Einrichtungen wertberichtigt?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
In welcher Höhe konnte die Bank bis zum 31. Dezember 1994 Zinsüberschüsse erwirtschaften?
In welcher Höhe hatte die Bank in der DM-Eröffnungsbilanz Eigenkapital ausgewiesen?
Wurde die Struktur des Eigenkapitals bis zum 31. Dezember 1994 verändert?
Wenn ja, wie oft und mit welcher Begründung?
Wie entwickelte sich das Eigenkapital durch Zu- und Abführungen bis zum 31. Dezember 1994?
Trifft es zu, daß Eigenkapital zugunsten des Bundeshaushalts abgeführt wurde?
Wenn ja, wann und in welcher Höhe?
In welchen Publikationen und mit welcher Begründung wurde die Deutsche Kreditbank AG zum Verkauf ausgeschrieben?
Wurden auch Grundstücke und Gebäude zum Verkauf angeboten?
Wenn ja, wie viele und zu welchem Preis?
Wie viele Interessenten bekundeten ihr Kaufinteresse?
Mit wie vielen Interessenten wurde verhandelt?
Trifft es zu, daß sich die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem Übergang der Zuständigkeit von der Treuhandanstalt auf das Bundesministerium der Finanzen verzögerte?
Wenn ja, warum?
In welcher Höhe hat die Bayerische Landesbank Kreditforderungen der DKB erworben?
Für welchen Betrag hat das Bundesministerium der Finanzen die Deutsche Kreditbank AG an die Bayerische Landesbank veräußert?
In welchem Einzelplan und an welcher Haushaltsstelle des Bundeshaushalts 1995 wird dieser Verkaufserlös etatisiert?