Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1175
13. Wahlperiode
24. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer,
Heinrich Graf von Einsiedel, Gerhard Zwerenz und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/782 —
Drohende Eskalation des Krieges im ehemaligen Jugoslawien
Nach dem 31. März 1995 droht ein Wiederaufflammen des Krieges in
Kroatien zwischen Kroaten und Serben in der Krajina. Eine Ausweitung
dieses Krieges scheint vorgezeichnet: Die bosnisch-serbischen Truppen
haben bereits angedroht, auf der Seite der Krajina-Serben einzugreifen.
Auch ein militärisches Eingreifen Rest-Jugoslawiens ist für diesen Fall
nicht mehr auszuschließen.
In Bosnien droht ebenfalls im Frühjahr/Sommer eine Intensivierung und
Ausweitung des Krieges. Auch die Bundesregierung hat in der Antwort
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Lederer, Heinrich
Graf von Einsiedel, Gerhard Zwerenz und der weiteren Abgeordneten
der PDS „VN-Blauhelme — Abzug aus Bosnien-Herzegowina"
(Drucksache 13/607) größere militärische Aktivitäten der Konfliktparteien für
diesen Zeitraum nicht mehr ausgeschlossen.
Diese drohende militärische Eskalation hat offensichtlich auch damit zu
tun, daß den Kriegsparteien in der jüngeren Vergangenheit in großem
Umfang Kriegswaffen und Rüstungsgüter zugeführt worden sind.
Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung, sich an einer
Militäraktion der NATO im ehemaligen Jugoslawien zu beteiligen, deren
vorgeblicher Zweck darin bestehen soll, den Abzug der UNO-
Blauhelme zu sichern.
Vorbemerkung
Nach wie vor ist richtig, daß aufgrund der politischen und
militärischen Entwicklungen im ehemaligen Jugoslawien ab Frühjahr/
Frühsommer 1995 größere militärische Aktivitäten der
Konfliktparteien nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere wird
der bis Ende April vereinbarte Waffenstillstand für Bosnien-
Herzegowina zunehmend brüchiger. Die Verlängerung/
Neuordnung der VN-Präsenz im ehemaligen Jugoslawien gemäß der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 19. April 1995
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Resolutionen 981, 982 und 983 des VN-Sicherheitsrats vom
31. März 1995 könnte allerdings die Chance für politische
Friedensbemühungen wieder stärken.
Vor diesem Hintergrund ist es unseren Partnern im Atlantischen
Bündnis, die zu den UNPROFOR-Truppenstellern gehören,
wichtig, im Rahmen der NATO die notwendigen Vorbereitungen zu
treffen, um, falls erforderlich, einen (Teil)Abzug von UNPROFOR
aus Bosnien-Herzegowina und/oder Kroatien zu unterstützen. Es
handelt sich dabei nicht um einen „vorgeblichen Zweck".
1.1 Seit wann existieren in der NATO Pläne (contingency planning)
für den Fall eines Abzugs der UNO-Blauhelme aus Bosnien?
Ein erstes vorläufiges Operationskonzept der NATO-
Militärbehörden wurde im November 1994 innerhalb der NATO
vorgestellt.
1.2 Was hat nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, daß
sich im Herbst 1994 der VN-Generalsekretär — wie die
Bundesregierung hat wissen lassen — für eine zügige Fertigstellung der
Pläne ausgesprochen hat?
Befürchtungen einer Lageverschlechterung in Bosnien-
Herzegowina gründeten sich im November 1994 u. a. auf die Zuspitzung
der militärischen und humanitären Lage, vor allem im Raum Bihac
und auf Bestrebungen im US-Kongreß zur Aufhebung des
Waffenembargos gegenüber der bosnischen Regierung.
1.3 Welche Änderungen der Lage haben sich Ende 1994 ergeben, die
zu der Anfrage des SACEUR bezüglich deutscher Tornado-
Unterstützung geführt haben?
Wie bereits mehrfach in den zuständigen Ausschüssen des
Deutschen Bundestages erläutert, gab es im November 1994 eine
gestiegene Bedrohung der NATO-Flugzeuge über Bosnien-
Herzegowina durch hochwertige Luftabwehrwaffen.
1.4 Was hat die Bundesregierung — entgegen üblicher Praxis — dazu
bewogen, diese Eventualplanung in die Öffentlichkeit zu tragen?
Die Bundesregierung hat zu keiner Zeit die Öffentlichkeit über
den Inhalt von Eventualfallplanungen der NATO unterrichtet.
1.5 Was hat die Bundesregierung veranlaßt, über die erbetene Unter
-
stützung durch die fünf ECR-Tornados hinauszugehen und dem
SACEUR auch Marineverbände anzubieten?
Die vom NATO-Oberbefehlshaber Europa im Dezember 1994
nach Beschluß des NATO-Rats von den NATO- Mitgliedstaaten
erbetenen Beiträge (erste provisorische Angaben) zur
Unterstützung eines eventuellen UNPROFOR-Abzugs bezogen sich auf
Heeres-, Luftwaffen- und Marinekräfte.
1.6 Welche Aufgabe haben Bundeswehr-Soldaten im „Warrior Pre
-
paration Centre" in Kaiserslautern übernommen?
Das Warrior Preparation Centre (WPC) in Kaiserslautern/
Einsiedlerhof ist eine nationale Einrichtung der US- Streitkräfte für
computergestützte Übungen von Großverbänden. Am WPC sind keine
deutschen Soldaten eingesetzt.
1.7 Seit wann sind dort Bundeswehrangehörige am Planungsprozeß
beteiligt?
Dieses trifft nicht zu, am WPC findet kein Planungsprozeß statt.
1.8 Die Bundesregierung beabsichtigt, 70 Soldaten in den Führungs
stab des Rapid Reaction Corps, das die Operationen der
Landstreitkräfte von Sarajewo aus befehligen soll, zu entsenden. Mit
welchen Aufgabenbereichen sind diese Soldaten befaßt?
Die Soldaten nehmen Stabs- und Unterstützungsfunktionen im
Führungsstab ALLIED COMMAND EUROPE RAPID REACTION
CORPS (ARRC) im Rahmen des organischen deutschen Anteils
dieses integrierten NATO-Stabes wahr. Falls es zu einem Einsatz
kommen sollte, ist ein Verbleib in diesen Funktionen notwendig,
um den Stab arbeitsfähig zu erhalten.
1.9 Aus welchen Verbänden sollen diese Soldaten rekrutiert werden?
1.10 Wie ist diese Tatsache vor dem Hintergrund der Aussage des
Bundesministers der Verteidigung, Volker Rühe, zu werten,
deutsche Soldaten hätten auf dem Boden des ehemaligen
Jugoslawien nichts zu suchen?
Der Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, hat im
Verteidigungsausschuß am 21. Dezember 1994 festgestellt: „Es ist nicht
unsere Politik, Bodentruppen ,soweit wie möglich' nicht zu
entsenden, sondern unsere Politik ist: keine Bodentruppen in
Bosnien. Diejenigen, die im Hauptquartier sind, sind integ rierter
Bestandteil des Hauptquartiers. Insofern ist das in diesem Bereich
kein nationaler Beitrag. "
1.11 Hat die Bundesregierung dem SACEUR der NATO verbindliche
Zusagen bezüglich der Beteiligung der Bundeswehr gemacht?
Wenn nein, welchen Wert haben unter diesen Umständen diese
Zusagen für die Planungsarbeit des SACEUR?
Die Bundesregierung hat gegenüber SACEUR militärische Kräfte
als Grundlage der militärischen Eventualfallplanung —
entsprechend üblicher Verfahren innerhalb der NATO — angezeigt. Erst
bei heranstehender Implementierung einer solchen Planung
werden die Nationen um die endgültige Zusage von Kräften — in Art
und Umfang abhängig vom konkreten Fall — ersucht. Die
Entsendung der Kräfte steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen
Zustimmung.
2.1 Aus welchen westlichen Nationen sind nach Erkenntnissen der
Bundesregierung Militärberater für die kroatische Regierung
tätig?
In wessen Auftrag handeln sie?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
Militärberater in Kroatien vor.
2.2 Befinden sich unter den Militärberatern auch Deutsche?
Wenn ja, wie viele?
Wenn ja, sind diese Deutschen mit Wissen oder Billigung der
Bundesregierung in Kroatien tätig?
Mit Wissen der Bundesregierung sind keine deutschen
Militärberater in Kroatien tätig.
2.3 Handelt es sich bei den Militärberatern um ehemalige Ange
-
hörige der NVA, um ehemalige oder derzeitige
Bundeswehrangehörige oder Bundeswehroffiziere?
Siehe Antwort zu Fragen 2.1 und 2.2.
2.4 Würden sich deutsche Militärberater strafbar machen?
Wenn ja, nach welchen Gesetzen?
Personen, die nicht Staatsbürger Kroatiens sind, setzen sich der
Gefahr der Strafverfolgung aus, wenn sie die geltenden
Strafgesetze nicht beachten. Das deutsche Strafrecht gilt für
Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter gemäß § 5 StGB und für
Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter gemäß § 6
StGB. Die Geltung des deutschen Strafrechts für Auslandstaten in
anderen Fällen regelt § 7 StGB. Schließlich ergibt sich aus § 1 a
WStG, daß das deutsche Strafrecht bei Auslandstaten deutscher
Soldaten anwendbar ist.
3.1 Aus welchen Ländern haben die drei Kriegsparteien nach
Erkenntnissen der Bundesregierung in den letzten beiden Jahren
Waffen und Militärausrüstungen zugeführt bekommen?
3.2 In welchem Umfang bewegen sich diese Waffenlieferungen?
Welche Waffen sind in diesem Zeitraum zugeführt worden?
In den vergangenen Jahren sind an alle drei Kriegsparteien
Waffenlieferungen erfolgt. Eine Spezifizierung nach Land und
Umfang ist nicht möglich.
3.3 Ist es zutreffend, daß Militärtechnik aus Beständen der Bundes
-
wehr, bzw. aus Beständen der ehemaligen NVA, an Kroatien
geliefert wurde? (Dabei soll es sich u. a. um Transportfahrzeuge
handeln. In der kroatischen Zeitung „Globus" vom 23. Dezember
1994 sind Beschreibungen kroatischer Waffen mit Fotos
abgedruckt. Darunter befinden sich auch deutsche Kriegswaffen, z. B.
die in Deutschland entwickelte G 3 von Heckler & Koch,
Oberndorf.)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, über
welche Adresse diese Rüstungsgüter nach Kroatien gelangt sein
könnten?
Dies ist nicht zutreffend; die Bundesrepublik Deutschland hat
keine „Militärtechnik" aus Beständen der Bundeswehr bzw. der
ehemaligen NVA an Kroatien geliefert.
3.4 Am 2. März 1995 berichtete die Nachrichtenagentur AP über
Hinweise von UNO-Vertretern, das bestehende Waffenembargo
in Bosnien würde durch NATO-Flugzeuge umgangen. DER SPIE-
GEL berichtet in seiner Ausgabe vom 6. März 1995 über
regelmäßige Flüge von C-130 Hercules-Maschinen unbekannter
Herkunft nach Sarajewo und Tuzla, mit denen umfangreiches
militärisches Gerät den bosnisch-muslimischen Truppen zugeführt
wird. Ortskundige Beobachter haben den begründeten Verdacht
geäußert, daß die USA bereits heute in größerem Umfang Waffen
an die muslimische Seite liefern. Liegen der Bundesregierung
darüber Erkenntnisse vor?
Die angesprochenen Beobachtungen über Flugbewegungen im
Raum Tuzla waren Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung
der NATO-Militärbehörden und UNPROFORs. Nach deren
Ergebnis konnten Waffenlieferungen nicht bestätigt werden.
3.5 Was unternimmt die Bundesregierung, um die US-amerikanische
Regierung von einer einseitigen Aufhebung des Waffenembargos
abzubringen?
3.6 Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, falls das Embargo ein
seitig aufgehoben wird?
Die Haltung der Bundesregierung zu diesen Fragen ist der
Regierung und dem Kongreß der Vereinigten Staaten von Amerika in
Washington bekannt. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, haben die
deutsche Position erläutert. Die Bundesregierung hat zuletzt
anläßlich des Besuches von Präsident Izetbegovic in der
Bundesrepublik Deutschland am 16./17. März 1995 dargelegt, daß sie
eine einseitige Aufhebung des Waffenembargos ablehnt.
3.7 Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Diskussion um den Abzug der VN-Blauhelme und dem Drängen
der USA nach der Aufhebung des Waffenembargos für die
bosnischen Muslime?
Siehe Antwort zu Ziffer 1.2.
3.8 Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, daß nach
Angaben der US-Regierung die USA beim Aufbau eines
gemeinsamen militärischen Kommandos von bosnisch-muslimischen
und bosnisch-kroatischen Truppen im Rahmen der muslimisch
-
kroatischen Konföderation geholfen haben?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau der Föderation
zwischen Bosniaken und bosnischen Kroaten und begrüßt
diesbezüglich alle Maßnahmen, wenn sie geeignet sind, Spannungen
zwischen Bosniaken und bosnischen Kroaten abzubauen und den
Konflikt im ehemaligen Jugoslawien zu entschärfen.
4.1 Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das im Dezem
ber 1994 abgeschlossene Abkommen zwischen den USA und
Kroatien über die Nutzung des kroatischen
Luftwaffenstützpunktes auf der Insel Brac durch die US-Luftwaffe?
Keine.
4.2 Sind der Bundesregierung nähere Einzelheiten über den gegen
wärtig stattfindenden Ausbau des Stützpunktes bekannt?
Nein.
4.3 Welche Rolle spielt der Stützpunkt Brac in der Eventualplanung
der NATO?
Im derzeitigen Stand der Eventualfallplanung der NATO spielt
der Stützpunkt Brac keine Rolle.
5.1 Auf welchen Routen sollen die Blauhelme ggf. aus Bosnien
Herzegowina abgezogen werden?
Führen diese Routen auch durch serbisch kontrolliertes Gebiet?
Wenn nein, durch welche Konfliktparteien kann nach Auffassung
der Bundesregierung der Abzug der Blauhelme nachhaltig
gestört werden?
Detailplanungen möglicher Landoperationen im Rahmen eines
möglichen UNPROFOR-Rückzugs liegen noch nicht vor.
5.2 Haben mit diesen Konfliktparteien bereits Verhandlungen über
einen Blauhelmabzug stattgefunden?
Wenn nein, warum nicht?
6
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß UNPROFOR mit den
Konfliktparteien bereits derartige Verhandlungen aufgenommen
hätte.
5.3 Welche Bedrohung für den Abzug der VN-Blauhelme ergibt sich
nach Meinung der Bundesregierung durch die bosnisch-
serbische Raketenabwehr?
Die bosnischen Serben verfügen über radargesteuerte und
infrarotgelenkte Boden/Luft-Flugkörper zum Einsatz gegen
Luftfahrzeuge in niedrigen, mittleren und großen Höhen. Diese Systeme
stellen eine Bedrohung für Transport- und Kampfflugzeuge von
VN und NATO dar.
5.4 Gibt es militärische Einsatzpläne für den Fall eines abgeschlosse
-
nen Abzugs der Blauhelme?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Nein.
5.5 Gibt es innerhalb der NATO Konzepte, wie nach einem mög
lichen Blauhelm-Abzug auf das weitere Kriegsgeschehen
eingewirkt werden soll?
Wenn ja, wie sehen diese Konzepte aus?
Nach einem möglichen Abzug von UNPROFOR bedarf es einer
neuen Lagebewertung.
5.6 Bleibt die Bundesregierung bei ihrer Auffassung, daß für den
Abzug der Blauhelme ein neues Mandat des VN-Sicherheitsrats
nötig ist?
Die Staaten, die für die VN-Friedenstruppen zur Verfügung
gestellt haben, sind in den Entscheidungen über den Verbleib oder
Abzug ihrer Truppen frei.
Das Recht der NATO-Staaten zur Vorbereitung und
Durchführung einer Unterstützungsoperation für einen etwaigen Abzug
von VN-Friedenstruppen im ehemaligen Jugoslawien ergibt sich
bereits aus allgemeinem Völkerrecht und aus bestehenden
Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, die u. a. zum Schutz der
Sicherheit der Friedenstruppen aufrufen. Dies war auch die
übereinstimmende Auffassung im Sicherheitsrat bei den jüngsten Beratungen
über die Resolutionen vom 31. März 1995 zur Neuordnung und
Bestätigung der F riedenstruppen-Mandate im ehemaligen
Jugoslawien.
Die Unterstützung einer — nach wie vor hypothetischen —
Rückzugsoperation durch die NATO-Staaten würde in enger
Abstimmung mit den Vereinten Nationen erfolgen. Der Generalsekretär
der Vereinten Nationen hat in seinem jüngsten UNPROFOR-
Lagebericht vom 22. März 1995 die gute Zusammenarbeit mit der
NATO hervorgehoben und darauf hingewiesen, daß die
Eventualfallplanung der NATO für einen etwaigen Rückzug auf sein
Ersuchen hin eingeleitet worden sei. Dieser Hintergrund bestätigt,
daß auch eine etwaige Beteiligung deutscher Streitkräfte an einer
Rückzugsoperation im Rahmen und nach den Regeln der
Vereinten Nationen erfolgen würde.
5.7 Wird sie sich an der Abzugsoperation beteiligen, auch wenn kein
Mandat des VN-Sicherheitsrats vorliegt?
Eine Entscheidung der Bundesregierung über die Beteiligung der
Bundeswehr an einer Abzugsoperation wird erst getroffen, wenn
sich dafür konkret die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist die
Zustimmung des Deutschen Bundestags erforderlich.
5.8 Stehen die ggf. durchzuführenden militärischen Operationen
unter der politischen Kontrolle der Vereinten Nationen oder der
NATO?
Militärische Operationen der NATO zur Unterstützung eines
Abzugs von VN-Truppen aus dem ehemaligen Jugoslawien
werden, wenn es dazu kommt, unter der Ägide des NATO-Rats in
engem Zusammenwirken mit den Vereinten Nationen
durchgeführt werden.
5.9 Wer übt die militärische „operational control" aus?
Militärisch verantwortlicher Oberbefehlshaber mit „operational
control" für die NATO-Unterstützung eines UNPROFOR-
Rückzugs ist der NATO- Oberbefehlshaber Südeuropa (CINCSOUTH).
5.10 Auf welchen Artikel des Nordatlantik-Vertrages würde die
NATO ein militärisches Eingreifen im ehemaligen Jugoslawien
stützen?
Die in der Planung befindliche NATO-Operation dient
ausschließlich dem Schutz eines eventuellen Abzuges der VN-
Friedenstruppe UNPROFOR oder Teilen derselben aus Kroatien und/oder
Bosnien-Herzegowina. Die NATO-Mitgliedstaaten stützen ihr
Vorgehen dabei nicht auf einen einzelnen Artikel des
Nordatlantikvertrags. Vielmehr unterstützen sie, wie bei der Überwachung
und Durchsetzung des von den Vereinten Nationen verhängten
Waffen- und Handelsembargos in der Adria und der
Überwachung und Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien-
Herzegowina, im Rahmen des Nordatlantikvertrages internationale
Friedensmissionen unter der Autorität des VN-Sicherheitsrates.
6.1 Wie steht die Bundesregierung dazu, daß es nach Angaben
deutscher Journalisten derzeit in Bosnien enorme
Truppenbewegungen und eine Aufrüstung der bosnisch-muslimischen Seite
gibt?
Nach den Informationen der Bundesregierung haben alle
Konfliktparteien in Bosnien größere Truppenbewegungen
durchgeführt und ihre Streitkräfte aufgerüstet.
6.2 Wie steht die Bundesregierung dazu, daß es in Kroatien ebenfalls
erste Vorbereitungen für einen neuen Krieg gibt?
Die Kündigung des UNPROFOR-Mandats für Kroatien am 12.
Januar 1995 durch die kroatische Regierung erhöhte in der Tat
zunächst die Gefahr kriegerischer Eskalationen.
Inzwischen hat die kroatische Regierung einem neuen VN-
Mandat in Kroatien zugestimmt, das mit Resolution 981 am 31. März
1995 vom Sicherheitsrat der VN beschlossen worden ist. Dies
schafft einen günstigen Rahmen für die internationalen
Bemühungen um eine friedliche Reintegration der serbisch kontrollierten
Gebiete Kroatiens und ebnet den Weg zu einer dauerhaften und
tragfähigen politischen Lösung des Konflikts.
6.3 Während die USA eine militärische Zusammenarbeit mit der
bosnisch-muslimischen und kroatischen Seite pflegen,
intensiviert offensichtlich die Russische Föderation die militärische
Kooperation mit Serbien-Montenegro. Wie beurteilt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Gefahr einer Eskalation
und Ausweitung des Krieges auf dem Balkan?
Eine militärisch ins Gewicht fallende Zusammenarbeit der USA
mit Bosnien-Herzegowina und Kroatien ist der Bundesregierung
nicht ersichtlich.
Was das am 28. Februar 1995 zwischen Rußland und der
Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) abgeschlossene
Abkommen über militärische Zusammenarbeit anbelangt, so hat die
russische Seite zugesagt, daß dieses erst nach Aufhebung der
gegen die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro)
gerichteten Sanktionen in Kraft tritt. Die Bundesregierung
erwartet, daß die russische Seite sich an diese Erklärung hält.
Die Gefahr einer Eskalation und Ausweitung des Krieges im
ehemaligen Jugoslawien ergibt sich aus der Tatsache, daß die
jeweilige politische Führung der Serben in Bosnien-Herzegowina
und in Kroatien sich nach wie vor weigert, den Kontaktgruppen-
Plan für Bosnien-Herzegowina und den Z-4-Plan für die Krajina
als Grundlagen einer politischen Lösung zu akzeptieren.
6.4 Wie macht die Bundesregierung ihren Einfluß geltend, um die
kroatische Regierung von einem neuerlichen „Waffengang"
abzuhalten?
Die Bundesregierung war nach der kroatischen Kündigung des
UNPROFOR-Mandats am 12. Januar 1995 im regelmäßigen
Kontakt mit Zagreb. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus
Kinkel, warnte am 12. Januar 1995 den kroatischen
Außenminister Granic in Bonn und am 31. Januar 1995 Präsident Tudjman in
Zagreb vor den unkalkulierbaren Risiken ihrer Entscheidung und
appellierte nachdrücklich an Kroatien, diese Entscheidung zu
revidieren.
Das Thema einer weiteren VN-Präsenz in Kroatien und eines
neuen VN-Mandats für Kroatien stand ebenfalls im Mittelpunkt
der Unterredung zwischen dem Bundeskanzler und dem
kroatischen Präsidenten Tudjman am 11. März 1995 am Rande des VN-
Sozialgipfels in Kopenhagen und eines Telefongesprächs
zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel und
dem kroatischen Außenminister Granic am 11. März 1995.
6.5 Welche Vorschläge unterbreitet die Bundesregierung der Kon
-
taktgruppe der Fünf, um diese drohende kriegerische Eskalation
abzuwenden?
Der deutsche Vertreter der Kontaktgruppe steht in engem
regelmäßigen Kontakt mit den anderen Mitgliedern der
Kontaktgruppe. Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, daß der
von ihr maßgeblich mitformulierte Friedensplan der
internationalen Kontaktgruppe sowie die Vorschläge der Europäischen
Union zur gegenseitigen Anerkennung aller Nachfolgestaaten
des früheren Jugoslawien in ihren international anerkannten
Grenzen die besten Grundlagen für eine Friedenslösung im
früheren Jugoslawien bilden. Gemeinsam mit ihren Partnern wird die
Bundesregierung in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, auf
eine friedliche politische Lösung hinzuarbeiten.]