Übernahme der ehemaligen Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft durch die Deutsche Genossenschaftsbank im Zusammenhang mit der Regelung der Altschulden im landwirtschaftlichen Bereich der neuen Bundesländer
der Abgeordneten Dr. Gerald Thalheim, Dr. Uwe Küster, Christel Deichmann, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Renate Jäger, Ilse Janz, Sabine Kaspereit, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Thomas Krüger, Konrad Kunick, Werner Labsch, Christine Lucyga, Winfried Mante, Markus Meckel, Christian Müller (Zittau), Gerhard Neumann (Gotha), Volker Neumann (Bramsche), Albrecht Papenroth, Otto Schily, Gisela Schröter, Dr. Mathias Schubert, Ilse Schumann, Richard Schuhmann (Delitzsch), Ernst Schwanhold, Rolf Schwanitz, Erika Simm, Wieland Sorge, Dr. Bodo Teichmann, Wolfgang Thierse, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber
Vorbemerkung
Nach wie vor ist für die Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern keine befriedigende Regelung erzielt worden. Zum Stand Dezember 1994 wurde lediglich 65 Prozent der nach Artikel 25 Abs. 3 Einigungsvertrag bewilligten Entschuldung in Höhe von 1,4 Mrd. DM abgewickelt.
Die Rechtsnachfolger der ehemaligen LPG sind nach wie vor mit erheblichen Altkrediten belastet. Bei einer großen Zahl von Betrieben war die Schuldenbelastung offensichtlich ein Grund dafür, daß auf eine Umwandlung verzichtet wurde bzw. die Betriebe in Liquidation bzw. Konkurs gegangen sind. Allein bei den 522 in Liquidation oder Konkurs befindlichen Betrieben liegen Altschulden in Höhe von rd. 2 Mrd. DM.
Zwar müssen mit den sogenannten Rangrücktrittsvereinbarungen die Altschulden nicht mehr sofort bedient werden. Ein Anteil von 20 Prozent des Gewinns vor Steuern ist für Zins- und Tilgungsleistung einzusetzen. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Ergebnisse hat teilweise die Belastung dennoch zugenommen.
Für die Altschulden werden Zinsbelastungen nach dem Fibor-Satz berechnet, der deutlich über dem sonst in der Landwirtschaft üblichen Zinssatz liegt.
Diese Entwicklung hat bei den Betroffenen zu Enttäuschung und Verunsicherung über die Entwicklungschancen der Betriebe geführt. Von Anfang an gab es Zweifel, ob die Deutsche Genossenschaftsbank überhaupt berechtigt ist, die Erfüllung von Forderungen zu verlangen, die von der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu DDR-Zeiten begründet wurden. Hinzu kommt, daß die Deutsche Genossenschaftsbank (DG-Bank) — im Gegensatz zum üblichen Bankgeschäft — auch in komplizierten wirtschaftlichen Situationen bisher in keinem Fall bereit war, auf ein Vergleichsangebot einzugehen. Das hat zusätzlich zu Enttäuschungen geführt und die Akzeptanz der DG-Bank bei den Schuldnern weiter gemindert. In diesem Zusammenhang werden vor allem die Übernahmebedingungen der Bank für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft als sehr kritisch angesehen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
War die Treuhandanstalt mit dem Verkauf der Genossenschaftsbank Berlin (GBB) an die DG-Bank betraut oder sonst irgendwie, wenn ja, wie an der Transaktion beteiligt?
Sind die Bedingungen dieses Verkaufs nach der deutschen Einheit von seiten der Treuhandanstalt bzw. des Bundesministers der Finanzen einer eingehenden Prüfung unterzogen worden?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, was waren die Gründe für diese Unterlassung?
Welchen Umfang in DM hatte das Bankgeschäft der GBB, Aktiva und Passiva, zu dem Zeitpunkt, als die DG-Bank die GBB gekauft bzw. übernommen hat?
Trifft es zu, daß der Kaufpreis der DG-Bank für die GBB in Form einer Beteiligung der GBB an der DG-Bank in Höhe von 120 Mio. DM „gezahlt" wurde?
Hält die Bundesregierung diese Beteiligung für eine angemessene Gegenleistung für die Übernahme der GBB und den Wert ihres Bankgeschäftes durch die DG-Bank?
Zu welchem Zeitpunkt ist die Ausfallhaftung für die Altverbindlichkeiten mit der DG-Bank geregelt worden, und wie sieht diese Ausfallhaftung im einzelnen aus?
Hat die Tatsache, daß der Bund für die nichteintreibbaren Forderungen haftet, eine Rolle für die Ausgestaltung der Übernahmekonditionen gespielt?
Wieviel DM hat die DG-Bank bisher bzw. wird sie bisher mit Sicherheit durch die Entschuldungshilfen des Bundes über die Treuhandanstalt gemäß Einigungsvertrag und darüber hinaus im Wege der Ausfallhaftung nichteintreibbarer Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen letztendlich vom Bund erhalten?
Wieviel DM Altschulden der früheren sog. volkseigenen Güter hat der Bund bisher zugunsten der DG-Bank übernommen?
Was sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung bisher im Zusammenhang mit Altschulden die DG-Bank besserstellt als die landwirtschaftlichen Unternehmen, und warum lehnt sie eine weitergehende Erleichterung bei den Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen ab?
Ist der Bund an der DG-Bank kapitalmäßig oder sonst wie beteiligt, so daß er neben Verlusten auch an den Gewinnen beteiligt ist, und hat dies gegebenenfalls Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Übernahmekonditionen gehabt?
Wie wertet die Bundesregierung den Umstand, daß derjenige, der die Interessen des Bundes bei dem Verwaltungsrat der DG-Bank als hoher Kommissar vertritt, personenidentisch ist mit demjenigen, der die Interessen des Bundes als alleiniger Kapitalhalter der GBB vertritt?
Sieht die Bundesregierung hier eine unzulässige Interessenkollision?
Hat sich der Bundesrechnungshof bisher schon mit dem Gesamtkomplex der Altschuldenregelung in der Landwirtschaft der neuen Länder - frühere landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG), frühere volkseigene Güter (VEG), Genossenschaftsmolkereien etc. - und mit dem Verkauf der GBB an die DG-Bank befaßt?
Was sind ggf. die wesentlichen Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse?