Memorandum zur Vereinfachung der EU-Agrarreform
der Abgeordneten Dr. Günther Maleuda, Eva-Maria Bulling-Schröter, Andrea Lederer, Dr. Willibald Jacob, Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im Agrarbericht 1995 der Bundesregierung wird darüber informiert, daß die Bundesregierung im Juni 1994 der EU ein zweites „Memorandum zur Vereinfachung der Agrarreform" vorgelegt hat und zuversichtlich ist, weitere Vereinfachungen zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Beschlüsse des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission, des Agrarministerrats und des Europaparlaments können für betriebswirtschaftliche Entscheidungen landwirtschaftlicher Unternehmen eine Bedeutung haben (untergliedert nach Sachgebieten und Anzahl der Gesetze, Vorschriften und Regelungen — im weiteren als Bestimmungen bezeichnet — sowie eine detaillierte Aufstellung aller aktuell für landwirtschaftliche Unternehmen relevanten Bestimmungen als Anlage)?
Wie hat sich die Anzahl der unter Frage 1 genannten Bestimmungen in den zurückliegenden fünf Jahren für die einzelnen Sachgebiete entwickelt?
In welcher Weise sichert die Bundesregierung die umfassende Information aller landwirtschaftlichen Unternehmen über die EU-Bestimmungen und deren Veränderung?
Welche Einrichtungen des Bundes und der Länder und welche nachgeordneten Einrichtungen sind für die Unterstützung der landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Einhaltung und Nutzung der EU-Bestimmungen verantwortlich?
Welche finanziellen Hilfen gewährt die Bundesregierung den landwirtschaftlichen Unternehmen, damit diese nicht ungerechtfertigt mit den Kosten des Verwaltungs- und Beratungsaufwandes belastet werden?
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand, der innerhalb der EU-Verwaltung der Bundesregierung und der Bundesländer für die Umsetzung der EU-Agrarpolitik aufgewendet werden muß (in DM und Personen)?
Wie groß sind die Anzahl und der Wert der durch Länder und einzelne landwirtschaftliche Unternehmen gestellten und genehmigten Anträge auf Fördermittel aus dem EU-Haushalt in den einzelnen EU-Ländern, gegliedert nach den verschiedenen Förderrichtlinien?
Welche Institutionen sind mit der Kontrolle über die Einhaltung der Bestimmungen beauftragt, und welche Kosten sind damit verbunden?
Wie hoch sind die Anzahl und der Betrag der aufgedeckten Verstöße gegen EU-Bestimmungen im Bereich der Landwirtschaft in den einzelnen Ländern der EU?
In welchem Umfang sind in den letzten fünf Jahren die in der EU vorgesehenen Fördermittel durch die jeweiligen Anspruchsberechtigten für die verschiedenen Förderrichtlinien ausgeschöpft worden?
Wie hoch ist der Anteil der 3 000 Rechtsakte der EU auf dem Gebiet der Agrarpolitik, die betriebswirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Unternehmen haben könnten?
In welchem Umfang könnte die Anzahl der Bestimmungen durch die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips verringert werden?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, daß durch EU-einheitliche Regelungen der Wettbewerb reglementiert und eingeschränkt wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung, EU-einheitliche Regelungen zu fordern und anzustreben?
Auf welchen Gebieten ist eine Vereinheitlichung nicht zweckmäßig bzw. nicht möglich? Warum nicht?
Auf welchen Gebieten erstrebt die Bundesregierung eine Konvergenz der jeweiligen nationalen Lösungen?
Welche agrarpolitischen Lösungen stellen nationale Besonderheiten der Bundesrepublik Deutschland dar, und sollten deshalb nicht durch EU-Bestimmungen vereinheitlicht werden?
Für welche Sachverhalte bzw. auf welchen Gebieten der Agrarpolitik strebt die Bundesregierung zukünftig nach weiteren EU-einheitlichen Regelungen?
Auf welchen Gebieten ist in den letzten Jahren der Regelungsbedarf auf EU-Ebene zurückgegangen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich der Übertragung von Entscheidungskompetenz für die EU-Agrarpolitik auf das Europäische Parlament?