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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost) (G-SIG: 13010406)

Arbeitsaufnahmen in ABM in den neuen Bundesländern 1995, regionale Unterschiede, Regelförderung, Trägergruppen, Neueinstellung von Arbeitslosen, Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

25.04.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/108706. 04. 95

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost)

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Mit Wirkung für Arbeitsaufnahmen ab dem 1. Januar 1995 (§ 242 t Abs. 1 AFG) änderte das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 die Bemessungsgrundlage („berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt") für die Fördersätze von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Arbeitsaufnahmen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen fanden seit dem 1. Januar 1995 jeweils in den Monaten Januar, Februar und März in den neuen Bundesländern, getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Männern und Frauen, statt, die von der Neuregelung betroffen waren, und wie viele Arbeitsaufnahmen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Bundesländern, getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Männern und Frauen, wurden jeweils in den Vorjahresmonaten gezählt?

2

Wie viele Arbeitsaufnahmen, getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Männern und Frauen, entfielen jeweils in den Monaten Januar, Februar und März auf Maßnahmen mit Regelförderung und wie viele auf Maßnahmen mit Höher- und Höchstförderung?

3

Wie viele Anträge auf Regelförderung gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar und März 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen? (Bitte getrennt für Anträge und Bewilligungen nach Erst-/Neuanträgen und Weiterbewilligungen ausweisen.)

4

Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Sonstige) verteilten sich in welcher absoluten Höhe jeweils im ersten Quartal 1994 und 1995 die bewilligten Maßnahmen mit Regelförderung, und wie setzten sich für jede Trägergruppe die Tätigkeitsbereiche (Maßnahmenfelder) zusammen? (Bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken.)

5

Wie viele Bewilligungen mit Regelförderung wurden in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken im ersten Quartal 1995 mit einem Fördersatz von 50 % und wie viele mit einem Fördersatz von 75 % ausgesprochen?

6

Wie viele Anträge auf Höher- und Höchstförderung gingen jeweils in den Monaten Januar, Februar und März 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen? (Bitte getrennt für Anträge und Bewilligungen nach Erst-/Neuanträgen und Weiterbewilligungen ausweisen.)

7

Auf welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, Beschäftigungsgesellschaften, gemeinnützige Vereine, Sonstige) verteilten sich in welcher absoluten Höhe jeweils im ersten Quartal 1994 und 1995 die bewilligten Maßnahmen mit Höher- und Höchstförderung, und wie setzten sich für jede Trägergruppe die Tätigkeitsbereiche (Maßnahmenfelder) zusammen?

8

Wie viele arbeitslose Männer und wie viele arbeitslose Frauen wurden auf Maßnahmen mit Höher- bzw. Höchstförderung jeweils im ersten Quartal 1994 und 1995, getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, neu eingestellt?

9

Wie viele Anträge und Bewilligungen von Höher- bzw. Höchstförderung entfielen im ersten Quartal 1995 auf Maßnahmen, in denen „Arbeitnehmer, deren Unterbringung auf dem Arbeitsmarkt besonders erschwert ist" , beschäftigt werden, wie viele auf Maßnahmen, deren Träger eine ABS-Gesellschaft ist, wie viele auf Maßnahmen, deren „Träger finanziell außerstande ist, einen Teil des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts zu übernehmen" , und wie viele arbeitslose Männer und Frauen wurden jeweils in diesen Kategorien durch die Bewilligungen, getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken, beschäftigt?

10

Worauf führt die Bundesregierung die im Vergleich zu den Vorjahreszeiträumen im ersten Quartal 1995 eingetretenen Veränderungen bei den Anträgen, Bewilligungen und Zuweisungen von Arbeitslosen zurück, und wie beurteilt sie die quantitativen und qualitativen Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen durch das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994?

Bonn, den 5. April 1995

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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