Auswirkungen des Tätigwerdens der „Government Services Administration" auf die Arbeitssituation der bei den US-Streitkräften tätigen deutschen Zivilbeschäftigten
der Abgeordneten Dr. Hansjörg Schäfer, Gerd Andres, Doris Barnett, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Karl Diller, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Alfred Hartenbach, Frank Hofmann (Volkach), Ingrid Holzhüter, Gabriele Iwersen, Jann-Peter Janssen, Susanne Kastner, Fritz Rudolf Körper, Walter Kolbow, Dr. Elke Leonhard, Ursula Mogg, Jutta Müller (Völklingen), Leyla Onur, Georg Pfannenstein, Dr. Eckhart Pick, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Heinz Schmitt (Berg), Ottmar Schreiner, Reinhard Schultz (Everswinkel), Horst Sielaff, Johannes Singer, Wieland Sorge, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Jella Teuchner, Siegfried Vergin, Hans Wallow, Dr. Konstanze Wegner, Lydia Westrich, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die „Government Services Administration" (GSA) ist eine amerikanische Bundesbehörde, die in den USA Dienstleistungen, z. B. das Betreiben von Fuhrparks amerikanischer Behörden, erbringt.
Laut Auskunft der Bundesregierung vom 10. Juli 1996 will die US Regierung im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen und Effizienzbestrebungen die Tätigkeit der GSA auch auf die in Deutschland stationierten US-Streitkräfte ausdehnen.
Mittlerweile sind Modellvorhaben in dieser Richtung angelaufen. Die Bundesregierung konnte im Jahr 1996 mögliche Auswirkungen für ortsansässige Zivilbeschäftigte noch nicht beurteilen. Die Bundesregierung sagte zu, den Status der GSA unter dem Gesichtspunkt der Voraussetzungen des Artikels 71 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu prüfen.
Mittlerweile hat die Bundesregierung in einer Verbalnote an die Botschaft der Vereinigten Staaten vom 25. Juli 1997 erklärt, daß Anknüpfungspunkte für die Privilegierung der GSA, ihres Personals oder ihrer Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland nach dem NATO-Truppenstatut oder dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut nicht vorliegen. Dementsprechend könnten die wirtschaftlich relevanten Tätigkeiten der GSA, insbesondere die Fahrzeugbeschaffung und der Fahrzeugverkauf für die US Streitkräfte, nicht unter Inanspruchnahme der Privilegien nach dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und der entsprechenden truppenzollrechtlichen Bestimmungen erfolgen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die US-Regierung die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt?
Sind Auswirkungen für ortsansässige Zivilbeschäftigte der US Streitkräfte bekannt?
Wieviel Personal der GSA ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland tätig?
In welcher Form wird die Bundesregierung die Angaben ggf. überwachen?
Werden koordinierte Überprüfungen durch Finanz-, Zoll- und Arbeitsverwaltungen durchgeführt?
Wie sieht die Unterrichtung der zuständigen Landesregierungen aus?
Wie wird die Unterrichtung der zuständigen Betriebsvertretungen gewährleistet?
Welche Tätigkeitsfelder der GSA außerhalb des Fahrzeugbereichs sieht die Bundesregierung?
Welche Auswirkungen hätte dies ggf. für die Zivilbeschäftigten?