Verbleib von 2 200 Tonnen Uran aus der Wiederaufbereitung
der Abgeordneten Rolf Köhne, Wolfgang Bierstedt, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Betreiber von deutschen Atomkraftwerken haben Verträge über die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente mit ausländischen Firmen geschlossen. Die bis 1990 geschlossenen Verträge sehen vor, daß insgesamt ca. 4 750 Tonnen nach La Hague (Frankreich) und 900 Tonnen nach Sellafield (Großbritannien) geliefert werden sollen.
In La Hague wurden bislang ca. 4 000 Tonnen abgebrannter Brennelemente abgeliefert, von denen ca. 2 400 Tonnen aufgearbeitet wurden. Der Rest soll bis ca. im Jahr 2002 aufgearbeitet werden. Die Aufarbietung der Lieferungen in der Wiederaufbereitungsanlage Sellafield soll in diesem Jahr beginnen und voraussichtlich im Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Rechtlich steht einer Kündigung dieser Altverträge nichts im Wege. Zwei Neuverträge mit Sellafield wurden nach 1990 bereits gekündigt. Kündigungsfristen für Verträge über Aufbereitungsmengen in La Hague wurden bis Ende Juni dieses Jahres verlängert, da für die nähere Zukunft drei Optionen zur Auswahl stehen.
Die erste Option sieht die Verarbeitung des im Ausland abgetrennten Plutoniums zu Plutonium-Uran Mischoxid-Brennelementen (MOX-BE) in Hanau vor. Die zweite Option wäre die Kündigung der Altverträge und der Verzicht auf die Wiederaufbereitung auch im Ausland. Die dritte Option würde auf den Neubau einer Anlge zur MOX-BE-Fertigung in Großbritannien oder La Hague hinauslaufen, wodurch die Plutonium-Wirtschaft auf lange Zeit festgeschrieben würde.
Die Fortführung der Wiederaufbereitung im Ausland, die Fertigung und der Einsatz von MOX-BE wird auch von seiten großer Teile der Elektrizitätswirtschaft abgelehnt. Zum einen sind die Wiederaufbereitung und die Fertigung von MOX-BE kostspielig und sicherheitstechnisch bedenklich, zum anderen wächst das zu entsorgende Abfallvolumen an und schafft damit Probleme hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen aus der Wiederaufbereitung.
Da französische Gesetze die Lagerung ausländischer Abfälle in Frankreich untersagen, müssen die Abfälle rückgeliefert werden. Für die Rücklieferung steht aber nicht genügend Zwischenlagerkapazität zur Verfügung. Auf Grund der unterschiedlichen Spezifikation in den Staaten und der zum Teil problematischen Konditionierung von radioaktiven Abfällen werden Abfallbehandlungsanlagen notwendig werden.
Aus den gelieferten und aufgearbeiteten Mengen an abgebrannten Brennelementen entspringt eine Vervielfachung des zu entsorgenden Mülls. Aus den 2 000 Tonnen aufbereiteten Brennelementen errechnen sich 1 540 Einheiten verglasten Mülls (Glaskokillen). Die Menge entspricht 77 Behältern oder 20 Rücktransporten pro Jahr.
Würde die gesamte Menge von 4 600 Tonnen aus Altverträgen aufgearbeitet, so würden 3 500 Glaskokillen oder ca. 175 Behälter rückgeliefert. Unter anderem würden dann auch größere Mengen an Hülsen und Strukturteilen anfallen, die ebenfalls hochradioaktiv sind.
Rückgeliefert werden müssen auch ca. 50 000 m3 mittelradioaktive Abfälle aus der Wiederaufbereitung in Frankreich. Unter diese Menge fallen auch die auf Grund ihres Brandverhaltens besonders gefährlichen Schlämme, die in Frankreich mit Bitumen vermischt werden. Daneben sind Mengen an Filterharzen zu entsorgen.
Würden die Altverträge mit den französischen Partnern von vor 1990 zur Gänze abgearbeitet, so wüchse auch die Menge des abgetrennten Plutoniums auf insgesamt ca. 40 Tonnen weiter an. Bislang wurden ca. 25 Tonnen Plutonim abgetrennt. Abzüglich dieser abgetrennten Menge Plutoniums errechnet sich die nicht weiter verwendbare Restmenge eines Isotopengemisches aus Uran und anderen Spaltprodukten (kurz: Restmenge Uran aus der Aufbereitung) mit einer Gesamtmenge von 2 200 Tonnen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Wie groß ist diese bis dato angefallene Restmenge Uran aus der Aufbereitung tatsächlich?
Wo werden diese Restmengen Uran aus der Aufbereitung zur Zeit gelagert?
Wie werden diese Restmengen Uran aus der Aufbereitung zur Zeit gelagert?
Wer sind die Eigentümer dieser Restmengen Uran aus der Aufbereitung zur Zeit?
Wer sind die Besitzer dieser Restmengen Uran aus der Aufbereitung zur Zeit?
Gehen diese Restmengen Uran aus der Aufbereitung in anderen Besitz, respektive in anderes Eigentum über, und an wen und wann?
Wohin sollen die bislang angefallenen Restmengen Uran aus der Aufbereitung verbracht werden?
Wann sollen die bislang angefallenen Restmengen Uran aus der Aufbereitung verbracht werden?
Sieht die Bundesregierung eines Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten zur Zwischenlagerung der angefallenen Restmengen Uran aus der Aufbereitung in Deutschland?
Sieht die Bundesregierung einen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten zur Endlagerung, oder könnte nach ihren Berechnungen ein Endlager ausreichend sein?
Das Atomgesetz forderte bis 1994 den Vorrang der Verwertung für radioaktive Reststoffe dieser Art. Wie kamen die Energieversorgungsunternehmen der im Atomgesetz geforderten Verwertung nach?
Was hat sich durch die Änderung des Atomgesetzes in bezug auf die Wiederverwertung des aufgearbeiteten Urans geändert?