Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurden von 1984 bis 1995 1 254 Proben (945 Weine/309 Moste) auf Iprodion, 1 294 Proben (995 Weine/299 Moste) auf Procymidon, 1 264 Proben (943 Weine/321 Moste) auf Vinclozolin und 156 Proben (156 Weine/0 Moste) auf Metaboliten überprüft.
Aufgrund der dabei angewandten Untersuchungsmethoden kann von der Validität der gewonnenen Daten ausgegangen werden.
Welche Minimal-, Maximal- und Median-Werte wurden für die drei Stoffe gefunden?
a) Soweit die Untersuchungsergebnisse als Einzelwerte vorliegen und damit die Erstellung von Häufigkeitsprofilen, Median- und Percentilwerten möglich war, lassen sie sich wie folgt zusammenfassen:
Weine
Iprodion (447 Proben) Mittelwert 0,018 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,700 mg/l Median < 0,001 mg/l Procymidon (497 Proben) Mittelwert 0,002 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,330 mg/l Median < 0,001 mg/l Vinclozolin (445 Proben) Mittelwert < 0,001 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,020 mg/l Median < 0,001 mg/l Metaboliten — u. a. 3,5-Dichloranilin — (156 Proben) Mittelwert < 0,03 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,0107 mg/l Median < 0,001 mg/l
Iprodion war zu 72 %, Procymidon in 87,7 % und Vinclozolin in 95,1 % der untersuchten Weine nicht nachweisbar. Daher liegen auch alle Medianwerte unterhalb der analytischen Nachweisgrenze. 99 % der Weine enthielten weniger als 0,3 mg/l Iprodion, 0,054 mg/l Procymidon und 0,006 mg/l Vinclozolin. 69,2 % der Weine waren frei von Rückständen an Metaboliten; 99 % der untersuchten Proben wiesen Werte unterhalb von 0,0068 mg/l auf.
Traubenmost
Iprodion (136 Proben) Mittelwert 0,112 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 4,000 mg/l Median < 0,001 mg/l Procymidon (126 Proben) Mittelwert 0,024 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,470 mg/l Median < 0,001 mg/l Vinclozolin (129 Proben) Mittelwert 0,005 mg/l Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,150 mg/l Median < 0,001 mg/l Metaboliten keine Angaben
Iprodion war in 66,2 %, Procymidon in 76,2 To und Vinclozolin in 70,5 To der untersuchten Moste nicht nachweisbar. 99 % der Traubenmoste enthielten weniger als 1,850 mg/l Iprodion, 0,340 mg/l Procymidon und 0,067 mg/l Vinclozolin.
b) Daten zu Weinen und Traubenmosten, die lediglich als Zusammenfassung von Einzelergebnissen vorliegen, sind nachfolgend zusammengestellt:
Weine
Iprodion (498 Proben) Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,090 mg/l Procymidon (498 Proben) Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,180 mg/l Vinclozolin (498 Proben) Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,110 mg/l Metaboliten keine Angaben
Iprodion war in 90,36 %, Procymidon in 86,35 % und Vinclozolin in 87,95 % der untersuchten Weine nicht nachweisbar.
Traubenmoste
Iprodion (173 Proben) Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,240 mg/l Procymidon (173 Proben) . Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,240 mg/l Vinclozolin (192 Proben) Minimalwert < 0,001 mg/l Maximalwert 0,240 mg/l Metaboliten keine Angaben
Iprodion war in 80,92 %, Procymidon in 80,92 % und Vinclozolin in 82,81 % der untersuchten Traubenmoste nicht nachweisbar.
c) Zur Einordnung dieser Wirkstoffrückstände im Traubenmost und Wein, insbesondere hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz, ist auf folgendes hinzuweisen:
- Wie unter Nummer 3 dargestellt, betragen die durch die Richtlinie 93/58/EWG festgelegten und durch die Rückstands-Höchstmengenverordnung in nationales Recht übernommenen harmonisierten Höchstwerte in der Europäischen Gemeinschaft für Trauben (Tafeltrauben und Keltertrauben) für die Stoffe Iprodion 10 mg/kg, Procymidon 5 mg/kg und Vinclozolin, einschließlich seiner Abbau- und Reaktionsprodukte, soweit sie noch die 3,5-Dichloranilingruppe enthalten, insgesamt berechnet als Vinclozolin, 5 mg/kg.
- Als weiterer Indikator zur Einordnung der festgestellten Werte bei Wein können die ADI („acceptable daily intake") -Werte der WHO bzw. die DTA („duldbare tägliche Aufnahme ") -Werte des BgVV herangezogen werden. Dabei handelt es sich um diejenige mit einem Sicherheitsfaktor von in der Regel 100, in bestimmten Ausnahmefällen von bis zu 1000, versehene Menge eines Stoffes, ausgedrückt in mg/kg KG (Körpergewicht), die der Verbraucher täglich ohne erkennbaren Schaden für die Gesundheit aufnehmen kann, d. h. bei der auch bei lebenslanger Aufnahme der angegebenen Tagesdosis eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht zu erwarten ist.
Für die drei Wirkstoffe wurden folgende Werte festgesetzt: Stoff ADI (WHO) Jahr DTA (BgVV) Jahr [mg/kg KG] der Festsetzung [mg/kg KG] der Festsetzung Iprodion 0,20 (1992) 0,20 (1992) Procymidon 0,10 (1989) 0,05 (1989) Vinclozolin 0,07 (1988) 0,03 1 ) (1992)
- 1 ) Nach neuesten Informationen des BgVV ist eine Herabsetzung dieses DTA-Wertes vorgesehen.
Die von der WHO und dem BgVV festgesetzten Werte würden bei einem Erwachsenen mit 50 kg Körpergewicht durch den ausschließlichen Konsum von Wein somit erst beim lebenslangen Verzehr von mehr als 8 l/Tag erreicht werden, selbst bei Zugrundelegen der gefundenen Maximalwerte. Die durch andere Lebensmittel aufgenommenen Rückstandsmengen sind hierbei nicht berücksichtigt.