Stärkung des Vertrages zur Nichtverbreitung von Kernwaffen
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Mit der im Mai 1995 beschlossenen unbefristeten Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages ist ein notwendiger, aber keineswegs hinreichender Schritt getan, um die Anzahl der Atomwaffenstaaten weiterhin begrenzt zu halten. Neben einer völkerrechtlich bindenden Übereinkunft über die Beendigung der Atomwaffentests und weiteren nuklearen Abrüstungsschritten wird es für die zukünftige Wirksamkeit dieses Vertrages auch entscheidend sein, ob es gelingt, die Kontrollregimes, die im Zusammenhang mit dem Vertrag geschaffen wurden, zu verbessern und auszubauen. Mit diesem Ziel hatte der Deutsche Bundestag am 23. Juni 1993 einen entsprechenden Antrag einstimmig angenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Was hat die Bundesregierung getan, um den Beschluß des Deutschen Bundestages zur Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 23. Juni 1993 umzusetzen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Stärkung der Kontrollmöglichkeiten der IAEO unternommen?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung für erweiterte Inspektionsrechte der IAEO gemacht?
Welche Vorschläge hat die Bundesregierung für Verdachtskontrollen in nichtdeklarierten Anlagen gemacht?
Welche Initiativen hat die Bundesregierung zur Einbeziehung von Anlagen und Anlagenteilen in das Inspektionsregime der IAEO ergriffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sämtliche zivilen Nuklearanlagen der VN-Vertragsstaaten, auch die der Nuklearwaffenstaaten, in die von der IAEO durchgeführten Spaltstoff-Kontrollen aufzunehmen?
Hat die Bundesregierung Mittel vorgesehen, um einen technischen und personellen Ausbau der IAEO mitzufinanzieren?
Welche der Vorschläge des Deutschen Bundestages zur Effektivierung des Kontrollregimes für die Nichtverbreitung hat die Bundesregierung aufgegriffen und umgesetzt? Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, damit neue nukleartechnologische Entwicklungen von vornherein internationaler Kontrolle unterworfen werden?
Welche Maßnahmen des vorgeschlagenen Reformprogramms der IAEO (des „93 plus 2"-Programms) zur Verbesserung des Informationszuganges der IAEO und der Transparenz des Bestandes an Nuklearmaterial unterstützt die Bundesregierung?
Welche Bedenken erhebt die Bundesregierung gegen eine Umweltüberwachung, bei der Proben von Wasser, Boden und Luft entnommen und untersucht werden?
Ist die Bundesregierung inzwischen, nach Kenntnis der vielfältigen nationalen und internationalen Einwände, bereit, auf den Gebrauch von HEU in Forschungsreaktoren zu verzichten?
Welche Maßnahmen zur Entsorgung von Plutonium und anderen waffentauglichen Spaltstoffen unterstützt die Bundesregierung?
Warum stellt die Bundesregierung für die nukleare Abrüstung in Rußland, Belarus, Kasachstan und der Ukraine nur 13 Mio. DM zur Verfügung, ein Betrag, der angesichts des Umfangs der von diesen Staaten zu leistenden Abrüstung und des deutschen Interesses an dieser Abrüstung völlig unzureichend ist? Hält die Bundesregierung die Abrüstungshilfe für die vier Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion für nachrangig?
Welche Fortschritte gibt es bei der Einführung einheitlicher Standards für die Kontrolle des Exports nuklearer Materialien?
Was hat die Bundesregierung getan, damit die IAEO ein Mandat zu Verdachts- und Sonderinspektionen auch bei Dual-use-Gütern erhält?
Mit welchen Initiativen hat sich die Bundesregierung für die Einrichtung eines Transferregisters der VN eingesetzt, das sämtliche nuklearen Transfervorgänge und Transferanfragen, einschließlich des Dual-use-Bereichs, umfaßt?