Modellprojekt „Maßnahmen zur Erfolgskontrolle im Bereich der Sozialhilfegesetzgebung" und die Reform der Sozialhilfe 1995
der Abgeordneten Petra Bläss, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie und Senioren beschloß 1994 die Durchführung und finanzielle Förderung eines Modellprojektes „Maßnahmen zur Erfolgskontrolle im Bereich der Sozialhilfegesetzgebung". Das Modellprojekt wird vom Otto-Blume-Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik e. V. in Köln durchgeführt. In der Projektbeschreibung heißt es:
„Mit den im Rahmen des FKPG und des 2. SKWPG vorgenommenen Änderungen des BSHG wurden für die Hilfe zum Lebensunterhalt neue Regelungen geschaffen, die der vorangegangenen Reformdiskussion über Möglichkeiten zur Effektivierung der Hilfegewährung und zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung Rechnung getragen haben. Dazu zählen vor allem:
- der Ausbau des Instrumentariums zur Förderung der Selbsthilfe (§§ 17, 18 bis 20, 76 Abs. 2 a BSHG);
- die konkrete Regelung der einmaligen Leistungen (§ 21 BSHG);
- die Maßnahmen zur Verminderung von Mißbrauch (§§ 15 a, 25, 25 a, 95, 117 BSHG);
- die Verwaltungsvereinfachung und die Verbesserung der Zusammenarbeit (§§ 15b, 18, 19, 97, 103 ff. BSHG);
- die Schließung von Gesetzeslücken (§§ 92 a, 92 c, 122 a BSHG).
Diese Regelungen bieten erhebliche Chancen, das fundamentale Ziel der Sozialhilfe — Förderung und Stärkung des Selbsthilfepotentials — zu erreichen, die Sozialhilfe besser auf den individuellen Hilfebedarf auszurichten und neue Möglichkeiten zur Vermeidung oder zur Überwindung von Sozialhilfebedürftigkeit zu schaffen. Gleichzeitig kann mit einer solchen Effektivierung der Hilfegewährung eine erhebliche finanzielle Entlastung der Träger der Sozialhilfe erreicht werden. Ob bzw. in welchem Maße diese Ziele erreicht werden können, hängt entscheidend davon ab, inwieweit das vom BSHG angebotene Instrumentarium von den Trägern der Sozialhilfe genutzt und in die Praxis der Hilfegewähsetzt wird. Das Bundesministerium für Familie und Senioren beabsichtigt daher, die neuen Regelungen und Instrumente im Rahmen eines Modellprojektes zu erproben und gegebenenfalls auf der Grundlage der Praxiserfahrungen weiterzuentwickeln.
(...) Bekanntlich wurden die Neuregelungen des BSHG im Rahmen des FKPG und des 2. SKWPG unter erheblichem Zeitdruck geschaffen, ohne daß zuvor Praxistests, Planspiele oder intensivere Vorbereitungen der Träger möglich waren. Das vorrangige Ziel der Seminarreihe besteht daher darin, in der Art eines „Planspiels" alle relevanten Bedingungen für die Umsetzung der Neuregelung zu prüfen und diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die für den in der zweiten Projektphase erfolgenden Praxistest notwendig sind."
Zu den Schwerpunkten der durch die angesprochenen gesetzlichen Änderungen eröffneten „neuen Chancen für einen verstärkten und zielgerichteten Einsatz einzelner Hilfen" zählten insbesondere „die Intensivierung der Beratung der Hilfesuchenden und der Ausbau der Hilfe zur Arbeit", wie es in der Projektbeschreibung heißt.
Die „Vorlaufphase" des Modellprojekts mit mehreren Seminarreihen in der Zeit von Januar bis Mai 1995 wurde Anfang Mai 1995 abgeschlossen und dem zuständigen Bundesministerium für Gesundheit ein Bericht übersandt.
Bereits am 6. April 1995 erläuterte der Bundesminister für Gesundheit, Horst Seehofer, die „Eckpunkte" einer erneuten Sozialhilfe-Reform, zu denen zählten die „Effektivierung der Hilfen", die „Begrenzung der Kostensteigerung" und die „Verbesserung der Wiedereingliederung arbeitsloser Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger in den Arbeitsmarkt", d. h. der „Hilfe zur Arbeit".
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Sozialhilfeträger haben sich an der bisherigen ersten Phase des Modellprojekts beteiligt, und welche Sozialhilfeträger werden sich an der zweiten Phase beteiligen?
Wann wird die nächste Phase des Modellprojekts beginnen, wann wird sie voraussichtlich enden, und welche weiteren Phasen sind in welchem Zeitrahmen vorgesehen?
Aus welchen Haushaltstiteln unterstützte das Bundesministerium für Familie und Senioren das Modellprojekt, wofür wurden die Mittel in welcher Höhe verwandt, aus welchen Haushaltstiteln unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit das Modellprojekt in 1995, in welcher Höhe und für welche Zwecke erfolgt die Mittelvergabe?
Haben die alte und bzw. oder die neue Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Erfolgskontrolle der Sozialhilfegesetzgebung, insbesondere auch der Änderungen durch das FKPG und das 2. SKWPG durchgeführt?
Wenn ja, um welche Maßnahmen handelte es sich dabei, und welche empirisch-wissenschaftlich fundierten Ergebnisse erbrachten sie?
Wenn nein, warum nicht?
Warum initiierte die Bundesregierung erst im November 1994 ein Projekt, in dem modellhaft die Verwirklichung der mit den Änderungen des BSHG durch das FKPG und das 2. SKWPG beabsichtigten Ziele getestet, erprobt und für eine allgemeine Umsetzung vorbereitet werden sollte, und warum wurden die „erhebliche(n) Chance(n)" dieser Regelungen, „das fundamentale Ziel der Sozialhilfe" zu erreichen, nicht bereits früher systematisch genutzt?
Trifft die Behauptung in der Projektbeschreibung zu, daß die Neuregelungen im Rahmen des FKPG und des 2. SKWPG „unter erheblichem Zeitdruck" ohne vorherige „Praxistests, Planspiele oder intensivere Vorbereitung der Träger" gesetzlich verankert wurden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum war dies der Fall, bzw. entspricht es einer von der Bundesregierung unterstützten üblichen Gesetzgebungspraxis?
Trifft es zu, daß der erste Bericht über die Ergebnisse der ersten Phase des Modellprojektes der Bundesregierung erst vorlag, nachdem sie sich auf die „Eckpunkte" einer erneuten Reform der Sozialhilfe verständigt und diese der Öffentlichkeit vorgestellt hatte?
Wenn nein, wann lagen der Bundesregierung dann Ergebnisse vor, und um welche handelte es sich?
Wenn ja, warum wurden nicht zumindest diese ersten Ergebnisse abgewartet, um sie in die Entwicklung neuer Änderungen des BSHG einfließen zu lassen?
Worin unterscheiden sich die Zielsetzungen der neuen „Eckpunkte" für eine Änderung des BSHG von den Zielsetzungen der Änderungen durch das FKPG und das 2. SKWPG?
Welche empirisch-wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit wann für die beabsichtigten Änderungen des BSHG in 1995 vor?
Wenn keine, auf welche Erkenntnisse stützte sich die Bundesregierung dann, als sie die „Eckpunkte" verabschiedete?
Welche „Praxistests", „Planspiele" oder anderweitige „intensivere Vorbereitungen der Träger" auf die beabsichtigten Änderungen des BSHG hat die Bundesregierung für die diesjährige Gesetzesnovelle vorbereitet, wo wurden gegebenenfalls welche Teile der beabsichtigten Änderungen mit welchen Ergebnissen erprobt und, sofern Sozialhilfeträger hieran beteiligt waren, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung in der Gesetzgebung zum BSHG ohne fundierte Erfahrungen der Praxis über die bestmögliche konkrete Ausgestaltung der einzelnen Hilfearten und ihrer Abstimmung auf den jeweils individuellen Hilfebedarf auskommen kann und will, weil es ihr in erster Linie nicht um praxiserfahrene Hilfegewährung, sondern um fiskalische und monetäre Zielsetzungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der Höhe des steuerlichen Existenzminimums einerseits und einer Verminderung der Kosten und relativen Kostensteigerungen trotz steigender Sozialhilfebedürftigkeit und Empfängerinnen- und Empfänger-Zahlen andererseits geht?
Wenn nein, welche Anhaltspunkte sprechen gegen diese Auffassung?