Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/2108
02. 08. 95
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Schultz (Everswinkel), Ingrid
Becker-Inglau, Brigitte Adler, Ursula Schmidt (Aachen), Doris Barnett, Anni Brandt-
Elsweier, Tilo Braune, Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Elke Ferner, Gabriele
Fograscher, Arne Fuhrmann, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Christel
Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Susanne Kastner, Siegrun Klemmer, Thomas
Krüger, Konrad Kunick, Nicolette Kressl, Christa Lörcher, Ulrike Mascher, Ursula
Mogg, Reinhold Robbe, Horst Sielaff, Günter Schluckebier, Dagmar Schmidt
(Meschede), Heinz Schmitt (Berg), Dr. Werner Schuster, Wieland Sorge, Antje-Marie
Steen, Ludwig Stiegler, Uta Titze-Stecher, Adelheid Tröscher, Hans Wallow,
Matthias Weisheit, Hildegard Wester, Hanna Wolf
— Drucksache 13/1819 —
Massenhafter Kindesmord in der Volksrepublik China
Der britische Fernsehsender Chanel 4 hat am 13. Juni 1995,
übernommen von RTL in der Sendung Extra am 19. Juni 1995, eine Filmreportage
gesendet, wonach
— die Volksrepublik China im Rahmen ihrer Geburtenkontrollpolitik
Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation, das Aussetzen weiblicher
Babys und Kindestötung im großen Umfang fördert oder zumindest
duldet,
— seit 1959 15 Millionen überwiegend weibliche Babys in China
verschwunden sind,
— ausgesetzte weibliche Babys in Waisenhäusern unter grausamen
Bedingungen an Betten und Stühlen gefesselt verkommen oder
— in Sterbezimmern ohne jede Versorgung elendiglich zu Tode
kommen.
1. Sind die dargestellten Verhältnisse der Bundesregierung bekannt,
und werden sie von ihr bestätigt?
Der Bundesregierung sind die angesprochenen Fernsehreporta
-gen sowie weitere Berichte bekannt, die darauf hinweisen, daß es
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 28. Juli 1995
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
bei der Durchführung der chinesischen Familienplanungspolitik
zu schweren Menschenrechtsverletzungen an Frauen und
Mädchen in Form von Zwangssterilisationen, Zwangsabtreibungen,
Aussetzungen und anderen Formen der Gewalt kommt.
Aus eigenem Augenschein sind der Bundesregierung die in den
Fernsehreportagen dargestellten Verhältnisse nicht bekannt. Sie
verfügt auch nicht über Möglichkeiten, sie zu verifizieren.
Zur Rechtslage allgemein ist folgendes bekannt: Die in seiner
Verfassung verankerte Familienplanungspolitik Chinas sieht vor,
daß Ehepaare nur ein Kind haben können. Ausnahmen werden
u. a. auf dem Lande zugelassen, falls das erste Kind ein Mädchen
ist; in diesem Falle ist ein zweites Kind erlaubt. Die chinesische
Regierung betont, daß angesichts der knappen Ressourcen und
der Größe seiner Bevölkerung von 1200 Millionen Menschen
— China ernährt 21 % der Weltbevölkerung auf 7 % der
landwirtschaftlichen Nutzfläche — an einer strikten Familienpla
-
nungspolitik festgehalten werden müsse. Zwangsmaßnahmen zur
Durchsetzung dieser Politik würden von ihr jedoch nicht gebilligt.
Gemäß Gesetz über den Schutz der Minderjährigen seien
Mißhandlungen, Aussetzung von Kindern und Kindestötung unter
Strafandrohung gestellt, Schwangerschaftsunterbrechungen bzw.
Sterilisation nach dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit von
Müttern und Kindern nur nach vorheriger schriftlicher
Einwilligung erlaubt.
2. In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, auf die Regierung
der Volksrepublik China einzuwirken, daß die geschilderten
menschenverachtenden, frauendiskriminierenden und kinderfeindlichen
Verhältnisse abgestellt werden?
Mitglieder der Bundesregierung haben in verschiedenen
Gesprächen mit chinesischen Politikern und Politikerinnen
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch an Frauen und Mädchen,
angesprochen und dagegen deutlich Stellung genommen.
Die Bundesregierung hat die chinesische Regierung auch konkret
auf den Filmbericht von Channel 4 angesprochen. Diese hat die
Existenz von Unzulänglichkeiten einschließlich Mißhandlung von
Kindern in einigen Waisenhäusern, insbesondere in abgelegenen
Regionen, eingeräumt. Sie hat erklärt, solche Fälle nach
Bekanntwerden abzustellen und die Schuldigen bestrafen zu wollen. Die
Existenz von „Sterbezimmern", in denen Babys „ohne jede
Versorgung elendiglich zu Tode kämen" wurde kategorisch
abgestritten.
Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zur Verbesserung
der Menschenrechtslage in China fortsetzen. Sie wird
insbesondere die chinesische Regierung weiterhin dazu drängen, in ihrer
Familienplanungspolitik auch die Menschenrechte für Kinder und
Frauen zu gewährleisten.
3. Unter welchen Umständen ist die Bundesregierung bereit,
unmittelbar oder über die UNESCO die geschilderten Verhältnisse in China
zu untersuchen?
Der Erkenntniswert einer Untersuchung der geschilderten
Verhältnisse bei der Durchführung der Familienplanungspolitik
durch eine ausländische Regierung oder eine Internationale
Organisation wäre gering, da sie nur in Abstimmung mit der
chinesischen Regierung möglich wäre. Es ist außerdem wenig
wahrscheinlich, daß die Regierung der Volksrepublik China einer
solchen, aus ihrer Sicht die Souveränität des Landes berührenden,
Inspektion zustimmen würde.
4. In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, dazu beizutragen,
daß die geschilderten Verhältnisse ein zentraler
Verhandlungsgegenstand der 4. Weltfrauenkonferenz im September in Peking
werden?
Auf der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen
wird die Situation von Frauen und Mädchen weltweit behandelt
werden. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte
werden dabei ein zentrales Thema der Konferenz sein. Die deutsche
Delegation wird sich — gemeinsam mit den Partnern in der EU —
aktiv daran beteiligen.
5. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn die
geschilderten Verhältnisse nicht in absehbarer Zeit abgestellt
werden?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.]