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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verbesserung der Finanzierung von Friedensmissionen der Vereinten Nationen (G-SIG: 13010694)

Neue Beitragsskala der VN für die Jahre 1995 bis 1997, Änderung der Berechnungsformel für die Beitragstabelle, Zahlungsverhalten der VN-Mitglieder, freiwillige Leistungen, Kostenentwicklung der friedenserhaltenden Maßnahmen, Finanzierungsmodelle

Fraktion

SPD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/192804. 07. 95

Verbesserung der Finanzierung von Friedensmissionen der Vereinten Nationen

der Abgeordneten Dr. Eberhard Brecht, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Lilo Blunck, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Peter Struck, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen (VN) ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Da das in der Charta angelegte System kollektiver Sicherheit wegen der Auswirkungen des Ost-West-Konflikts nie dauerhaft funktionsfähig war, entwickelte die VN in der Folgezeit mit den friedenserhaltenden Maßnahmen (FEM, „Peacekeeping") ein wirksames Instrument der kooperativen Friedenswahrung. Dadurch ließ sich die Funktionsfähigkeit der VN in bestimmten Grenzen aufrechterhalten. Ziel des Peacekeeping ist es, durch die Stationierung von Blauhelmsoldaten der VN in Krisengebieten eine Konflikteindämmung und/oder eine Konfliktregelung herbeizuführen. Grundlegende Voraussetzungen dieser klassischen Form des Peacekeeping sind die Unparteilichkeit der VN und die Zustimmung der Konfliktparteien.

Mit den weltpolitischen Veränderungen seit Ende der achtziger Jahre ergaben sich erhebliche quantitative und qualitative Veränderungen bei den Peacekeeping-Operationen. Seit 1988 ist nicht nur ein sprunghafter Anstieg der Friedensmissionen, sondern auch eine Erweiterung des Aufgabenspektrums bzw. eine ständige Weiterentwicklung der Einsatzformen der Maßnahmen zu verzeichnen.

Dieser Entwicklung steht jedoch eine sich verschlechternde Zahlungsmoral vieler Mitgliedsländer der Weltorganisationen entgegen. Immer neue Friedensaufgaben werden den VN übertragen, ohne daß die Mitgliedsländer ihren Zahlungsverpflichtungen für beschlossene Missionen nachkommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, daß die Ausgaben für Blauhelmmissionen den Umfang des regulären VN-Haushalts gegenwärtig bei weitem übertreffen. Die schlechte Zahlungsmoral vieler Mitglieder hat die Weltorganisation nicht nur in beträchtliche Liquiditätsnöte gestürzt, sie führt darüber hinaus zu regelmäßigen Verzögerungen bei der Aufstellung neuer Kontingente, zur Behinderung der Durchführung der Mandate oder sogar zur gänzlichen Gefährdung von Missionen. Wenn die Finanzierung der friedenserhaltenden Maßnahmen nicht in absehbarer Zeit entscheidend verbessert wird, droht das System der kooperativen Friedenswahrung insgesamt zu scheitern.

Alle Mitgliedstaaten sind durch die Charta gehalten, ihre Pflichtbeiträge vollständig und rechtzeitig zu entrichten. Die durch die mangelnde Zahlungsmoral verursachte Schuldenlage der VN ist ebenso ein Skandal wie der Verstoß gegen die VN-Charta. Dieser Mißstand wird noch durch die Tatsache verschärft, daß sich unter den größten Schuldnern viele finanzkräftige Mitgliedstaaten befinden, bzw. dadurch, daß sich die Finanzkraft zahlreicher Mitgliedstaaten seit Festlegung der Zahlungsskala erheblich verschoben hat.

Um den wachsenden Liquiditätsnöten abzuhelfen, bedarf es sowohl einer entschiedenen Verbesserung der Zahlungsmoral wichtiger Mitglieder als auch einer Reihe von Reformmaßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der friedenserhaltenden Maßnahmen. Der vormalige Generalsekretär Perez de Cuellar und der amtierende Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali haben eine Reihe von Vorschlägen der Generalversammlung unterbreitet, die dazu dienen sollen, die Liquiditätsnöte der Peacekeeping-Haushalte zu verringern und damit die künftige Finanzierung der Friedensmissionen sicherzustellen. Jedes Mitglied der VN ist aufgefordert, aktiv an der Prüfung der unterbreiteten Vorschläge und bei der Realisierung beschlossener Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung der Blauhelmaktionen mitzuwirken.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie steht die Bundesregierung zu der von der 49. Generalversammlung verabschiedeten neuen Beitragsskala für die Jahre 1995 bis 1997? Wie stand die Bundesregierung zur Abschaffung des Beitragsbegrenzungsschemas (Resolution 48/223 B)? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Kompromiß, daß dieses Schema in zwei gleich großen Etappen auslaufen soll? Was hielt die Bundesregierung von dem Vorschlag des Beitragsausschusses, die ersten 50 Prozent in drei Tranchen, die auf die Jahre 1995 bis 1997 verteilt werden, auslaufen zu lassen? Wurde die Beitragsskala im Konsens verabschiedet, oder gab es sowohl im Verlauf als auch zum Schluß der Beratungen kontroverse Abstimmungen? Wenn, ja, wie war das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Bundesregierung in den zuständigen Gremien?

2. Gibt es bereits schriftliche Darstellungen, in denen die Bundesregierung ihre eigenen Vorstellungen zur Verbesserung der Finanzierung der FEM darlegt?

3. Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Reform der Beitragsskala soll gemäß Resolution 49/19 A der Generalversammlung zum 15. Mai 1995 einen Bericht vorlegen. Wurde dieser Bericht inzwischen vorgelegt? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung den dort festgehaltenen Stand der Diskussion?

4. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in den Gremien der VN, die mit der Finanzierung der FEM befaßt sind? Strebt die Bundesregierung mittel- oder langfristig eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsformel für die Beitragstabelle an? Wenn ja, welche neue Formel schlägt sie vor, und welche Forderungen bzw. Zielvorstellungen verbindet sie mit einer solchen Änderung?

5. Wie ist das derzeitige tatsächliche Zahlungsverhalten der Mitglieder der VN hinsichtlich der Pflichtbeiträge für FEM einzuschätzen? Gibt es Veränderungen in positiver oder negativer Richtung? Welche Staaten haben die größten Zahlungsrückstände?

6. Kommt die Bundesregierung ohne Verzögerungen ihren Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung beschlossener FEM der VN nach? Gibt es Geldmittelforderungen der VN im Zusammenhang mit der Planung, Aufstellung und Durchführung von FEM, die die Bundesregierung aus bestimmten Gründen ablehnt?

7. Welche Staaten stellen den VN über ihre Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Geldmittel oder andere Ressourcen zur Realisierung von FEM zur Verfügung? Welche freiwilligen Leistungen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher erbracht?

8. Sieht die Bundesregierung ihre Rückerstattungsansprüche für erbrachte Pflichtleistungen zur Realisierung friedenserhaltender Operationen durch die Liquiditätsnöte der VN dauerhaft gefährdet? Wird dadurch die Bereitschaft der Bundesregierung beeinträchtigt, die VN bei beschlossenen FEM aktiv zu unterstützen?

9. Wie schätzt die Bundesregierung die künftige finanzielle Entwicklung der FEM ein? Welche Kostenentwicklungen und welche Finanzierungsprobleme sind zu erwarten, wenn eine Reform der Finanzierung und eine Änderung des Verhaltens der Mitglieder nicht eintreten?

10. Wie schätzt die Bundesregierung die angekündigte amerikanische Beitragskürzung der Finanzierung von FEM ein? Welche absehbaren Folgen sind mit der amerikanischen Beitragskürzung verbunden, sowohl für die VN-Friedensoperationen insgesamt wie auch für die Bundesrepublik Deutschland als drittgrößte Beitragszahlerin?

11. Welcher bilateralen oder multilateralen Einwirkungsmöglichkeiten bedient sich die Bundesregierung, um das Zahlungsverhalten der USA gegenüber den VN zu verbessern? Bei welchem bilateralen Anlaß und in welchem multilaterialen Kontext wurden zuletzt in welcher Weise und mit welchem Petitum Vertreter der amerikanischen Regierung bzw. des Kongresses auf die angekündigten Beitragskürzungen angesprochen?

12. Wie funktioniert der von der 47. Generalversammlung eingerichtete Reservefonds für FEM? Hat er die Liquiditätsprobleme der Peacekeeping-Haushalte mildern und die Krisenreaktionsfähigkeit der VN erhöhen können? Werden seine Mittel immer noch teilweise zweckfremd eingesetzt? Hält die Bundesregierung die geforderte Aufstockung auf 800 Mio. Dollar für sinnvoll, und wäre sie bereit, dazu mit eigenen Mitteln beizutragen?

13. Hat sich die Bundesregierung an dem aus freiwilligen Mitteln zu bildenden Treuhandfonds beteiligt, der zur Finanzierung einer Reserve an grundlegender Ausrüstung und Versorgungsgegenständen für FEM gedacht ist? Wenn nicht, aus welchen Gründen hat sie sich nicht beteiligt?

14. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Generalsekretär ermächtigt werden, die finanziellen Verpflichtungen von bis zu 20 Prozent der geschätzten Kosten einer VN-Friedensoperation zu übernehmen, sobald diese Operation vom Sicherheitsrat genehmigt worden ist?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des von der Ford-Foundation getragenen Ogata-Volcker-Reports, anstelle der Einzelfinanzierung der FEM einen Jahreshaushalt für Friedensmissionen zu setzen?

16. Entspricht die seit vergangenem Jahr eingeführte Regelung, internationale Einsätze der Bundeswehr aus einem eigenen Titel des Verteidigungshaushaltes zu finanzieren, dem Vorschlag des Generalsekretärs und des Ogata-Volcker-Reports, dem zufolge FEM aus den Verteidigungshaushalten der Mitgliedstaaten finanziert werden?

17. Was ist aus dem in der „Agenda for Peace" unterbreiteten Vorschlag Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali geworden, einen „Stiftungsfonds für Friedensaufgaben" (Peace Endowment Fund) einzurichten? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesem Vorschlag in den Gremien der VN eingenommen?

18. Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, den VN unabhängige Finanzquellen einzuräumen? Welche Auffassung hat die Bundesregierung z. B. zum Vorschlag, den VN — nach einer entsprechenden Änderung des IWF-Abkommens — Zugang zu Sonderziehungsrechten des IWF zur Finanzierung von Friedensmissionen einzuräumen, und wie wird sie begründet?

19. Ist die Bundesregierung bereit, die Anregung des Generalsekretärs in seinem Bericht für die 48. Generalversammlung mit dem Titel „Improving the capacity of the United Nations for Peacekeeping" (A/48/403*) aufzunehmen, wonach die Mitgliedsländer auch eigene Reserven für unvorhergesehene FEM bilden sollten, um ihren Verpflichtungen gegenüber den VN rechtzeitig nachkommen zu können?

20. Wie muß nach Auffassung der Bundesregierung das schwerfällige Verfahren der Aufstellung und Genehmigung des Haushalts für Friedensoperationen reformiert werden? Wie steht sie zu dem Vorschlag des Generalsekretärs, daß die Mitgliedstaaten zur Deckung der unmittelbaren Anlaufkosten einer beschlossenen Friedensoperation mit einem Drittel des veranschlagten Gesamtbetrags veranlagt werden sollten?

Fragen20

1

Wie steht die Bundesregierung zu der von der 49. Generalversammlung verabschiedeten neuen Beitragsskala für die Jahre 1995 bis 1997? Wie stand die Bundesregierung zur Abschaffung des Beitragsbegrenzungsschemas (Resolution 48/223 B)? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Kompromiß, daß dieses Schema in zwei gleich großen Etappen auslaufen soll? Was hielt die Bundesregierung von dem Vorschlag des Beitragsausschusses, die ersten 50 Prozent in drei Tranchen, die auf die Jahre 1995 bis 1997 verteilt werden, auslaufen zu lassen? Wurde die Beitragsskala im Konsens verabschiedet, oder gab es sowohl im Verlauf als auch zum Schluß der Beratungen kontroverse Abstimmungen? Wenn, ja, wie war das Abstimmungsverhalten der Vertreter der Bundesregierung in den zuständigen Gremien?

2

Gibt es bereits schriftliche Darstellungen, in denen die Bundesregierung ihre eigenen Vorstellungen zur Verbesserung der Finanzierung der FEM darlegt?

3

Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zur Reform der Beitragsskala soll gemäß Resolution 49/19 A der Generalversammlung zum 15. Mai 1995 einen Bericht vorlegen. Wurde dieser Bericht inzwischen vorgelegt? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung den dort festgehaltenen Stand der Diskussion?

4

Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung in den Gremien der VN, die mit der Finanzierung der FEM befaßt sind? Strebt die Bundesregierung mittel- oder langfristig eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsformel für die Beitragstabelle an? Wenn ja, welche neue Formel schlägt sie vor, und welche Forderungen bzw. Zielvorstellungen verbindet sie mit einer solchen Änderung?

5

Wie ist das derzeitige tatsächliche Zahlungsverhalten der Mitglieder der VN hinsichtlich der Pflichtbeiträge für FEM einzuschätzen? Gibt es Veränderungen in positiver oder negativer Richtung? Welche Staaten haben die größten Zahlungsrückstände?

6

Kommt die Bundesregierung ohne Verzögerungen ihren Zahlungsverpflichtungen zur Finanzierung beschlossener FEM der VN nach? Gibt es Geldmittelforderungen der VN im Zusammenhang mit der Planung, Aufstellung und Durchführung von FEM, die die Bundesregierung aus bestimmten Gründen ablehnt?

7

Welche Staaten stellen den VN über ihre Pflichtbeiträge hinaus freiwillige Geldmittel oder andere Ressourcen zur Realisierung von FEM zur Verfügung? Welche freiwilligen Leistungen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher erbracht?

8

Sieht die Bundesregierung ihre Rückerstattungsansprüche für erbrachte Pflichtleistungen zur Realisierung friedenserhaltender Operationen durch die Liquiditätsnöte der VN dauerhaft gefährdet? Wird dadurch die Bereitschaft der Bundesregierung beeinträchtigt, die VN bei beschlossenen FEM aktiv zu unterstützen?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die künftige finanzielle Entwicklung der FEM ein? Welche Kostenentwicklungen und welche Finanzierungsprobleme sind zu erwarten, wenn eine Reform der Finanzierung und eine Änderung des Verhaltens der Mitglieder nicht eintreten?

10

Wie schätzt die Bundesregierung die angekündigte amerikanische Beitragskürzung der Finanzierung von FEM ein? Welche absehbaren Folgen sind mit der amerikanischen Beitragskürzung verbunden, sowohl für die VN-Friedensoperationen insgesamt wie auch für die Bundesrepublik Deutschland als drittgrößte Beitragszahlerin?

11

Welcher bilateralen oder multilateralen Einwirkungsmöglichkeiten bedient sich die Bundesregierung, um das Zahlungsverhalten der USA gegenüber den VN zu verbessern? Bei welchem bilateralen Anlaß und in welchem multilaterialen Kontext wurden zuletzt in welcher Weise und mit welchem Petitum Vertreter der amerikanischen Regierung bzw. des Kongresses auf die angekündigten Beitragskürzungen angesprochen?

12

Wie funktioniert der von der 47. Generalversammlung eingerichtete Reservefonds für FEM? Hat er die Liquiditätsprobleme der Peacekeeping-Haushalte mildern und die Krisenreaktionsfähigkeit der VN erhöhen können? Werden seine Mittel immer noch teilweise zweckfremd eingesetzt? Hält die Bundesregierung die geforderte Aufstockung auf 800 Mio. Dollar für sinnvoll, und wäre sie bereit, dazu mit eigenen Mitteln beizutragen?

13

Hat sich die Bundesregierung an dem aus freiwilligen Mitteln zu bildenden Treuhandfonds beteiligt, der zur Finanzierung einer Reserve an grundlegender Ausrüstung und Versorgungsgegenständen für FEM gedacht ist? Wenn nicht, aus welchen Gründen hat sie sich nicht beteiligt?

14

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung der Generalsekretär ermächtigt werden, die finanziellen Verpflichtungen von bis zu 20 Prozent der geschätzten Kosten einer VN-Friedensoperation zu übernehmen, sobald diese Operation vom Sicherheitsrat genehmigt worden ist?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des von der Ford-Foundation getragenen Ogata-Volcker-Reports, anstelle der Einzelfinanzierung der FEM einen Jahreshaushalt für Friedensmissionen zu setzen?

16

Entspricht die seit vergangenem Jahr eingeführte Regelung, internationale Einsätze der Bundeswehr aus einem eigenen Titel des Verteidigungshaushaltes zu finanzieren, dem Vorschlag des Generalsekretärs und des Ogata-Volcker-Reports, dem zufolge FEM aus den Verteidigungshaushalten der Mitgliedstaaten finanziert werden?

17

Was ist aus dem in der „Agenda for Peace" unterbreiteten Vorschlag Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali geworden, einen „Stiftungsfonds für Friedensaufgaben" (Peace Endowment Fund) einzurichten? Welche Haltung hat die Bundesregierung zu diesem Vorschlag in den Gremien der VN eingenommen?

18

Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag, den VN unabhängige Finanzquellen einzuräumen? Welche Auffassung hat die Bundesregierung z. B. zum Vorschlag, den VN — nach einer entsprechenden Änderung des IWF-Abkommens — Zugang zu Sonderziehungsrechten des IWF zur Finanzierung von Friedensmissionen einzuräumen, und wie wird sie begründet?

19

Ist die Bundesregierung bereit, die Anregung des Generalsekretärs in seinem Bericht für die 48. Generalversammlung mit dem Titel „Improving the capacity of the United Nations for Peacekeeping" (A/48/403*) aufzunehmen, wonach die Mitgliedsländer auch eigene Reserven für unvorhergesehene FEM bilden sollten, um ihren Verpflichtungen gegenüber den VN rechtzeitig nachkommen zu können?

20

Wie muß nach Auffassung der Bundesregierung das schwerfällige Verfahren der Aufstellung und Genehmigung des Haushalts für Friedensoperationen reformiert werden? Wie steht sie zu dem Vorschlag des Generalsekretärs, daß die Mitgliedstaaten zur Deckung der unmittelbaren Anlaufkosten einer beschlossenen Friedensoperation mit einem Drittel des veranschlagten Gesamtbetrags veranlagt werden sollten?

Bonn, den 3. Juli 1995

Dr. Eberhard Brecht Gert Weisskirchen (Wiesloch) Lilo Blunck Dr. Ulrich Böhme (Unna) Hans Büttner (Ingolstadt) Dr. R. Werner Schuster Dr. Angelica Schwall-Düren Dr. Peter Struck Rudolf Scharping und Fraktion

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