Gefährdung der Mehrwegsysteme im Getränkebereich
der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Brigitte Adler, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Ursula Burchardt, Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Dr. Marliese Dobberthien, Ludwig Eich, Gernot Erler, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Susanne Kastner, Klaus Kirschner, Nicolette Kressl, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Dietmar Schütz (Oldenburg), Richard Schuhmann (Delitzsch), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Konstanze Wegner
Vorbemerkung
Seit Juni 1991 ist die Verpackungsverordnung in Kraft. § 9 verlangt einen allgemeinen, Bemittelten Anteil von Mehrwegverpakkungen für Bier, Mineralwasser, Wein, Fruchtsäfte und andere Erfrischungsgetränke von 72 %. Eine konkrete Mehrwegschutzquote besteht lediglich für Konsummilch (17 %).
Der Entwurf der Getränkemehrwegverordnung vom November 1991 sieht für die einzelnen Getränkearten differenzierte Quoten vor, die sich von 1997 (dem damals geplanten Inkrafttreten) bis 2002 nochmals erhöhen sollten.
In einer Entschließung vom Februar 1995 hat der Bundesrat seine Forderung nach dem sofortigen Erlaß einer Mehrwegverordnung für die oben genannten Getränkearten erneut bekräftigt — BR-Drucksache 317/94 (Beschluß). Denn ohne eine verbindliche Vorgabe von Mehrwegquoten für die verschiedenen Getränkebereiche sind die traditionell gut ausgebauten Mehrwegsysteme für Massengetränke in Gefahr.
Insbesondere auf dem Biermarkt ist die Einwegdose auf dem Vormarsch. Dosenanbieter sind vor allem Großbrauereien, wie z. B. Warsteiner, Holsten, Beck's und Tuborg, die durch Preisdruck das Mehrwegsystem der mittelständischen Brauereien zu unterlaufen suchen.
In den Bereichen Erfrischungsgetränke (Getränke mit CO2) und Mineralwasser, in denen Mehrwegglasflaschen zu 76,7 % bzw. 90,7 % (Stand 1992) im Umlauf sind, ist eine Umstellung auf leichtere Behälter geplant. Dabei steht eine Entscheidung zwischen einer reinen Kunststoffflasche aus Polyethylenterephthalat (PET) und einer Leichtglasflasche mit Kunststoffbeschichtung an.
Wird die Getränkemehrwegverordnung weiter verzögert, können entsprechende Investitionsentscheidungen die in diesen Bereichen bestehenden Mehrwegsysteme gefährden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie haben sich die Mehrwegquoten für die einzelnen Getränkesegmente in den Bundesländern seit 1991 entwickelt? Haben alle Bundesländer ihre gesetzte Quote von 1991 erreicht? Würden § 7 und § 8 der Verpackungsverordnung automatisch in Kraft treten, wenn eines der Bundesländer die Quote nicht erreicht haben sollte, und welche Konsequenzen würden sich ergeben? Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um die alle Getränkesegmente betreffende geringe Mehrwegquote in den neuen Bundesländern zu erhöhen?
Wann ist mit dem Erlaß der seit 1991 angekündigten Getränkemehrwegverordnung zu rechnen, die das umweltpolitisch unerwünschte Vordringen der Einwegdose/-flasche stoppen könnte?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, wonach die Mehrwegschutzquote in der Verpackungsverordnung ein ausreichendes Instrument zur Verhinderung des Vordringens der Einweggebinde und zur Stützung der Mehrweganteile auf hohem Niveau darstelle?
Teilt sie die Auffassung, daß die Stützung der Mehrwegsysteme — auch als Schutzmechanismus für kleinere und mittlere Abfüller — auf eine verbindliche, gesetzliche Grundlage gestellt werden muß, die über die Anforderungen der Verpackungsverordnung hinausgeht?
Treffen Informationen zu, nach denen es Ausnahmen von der Regelung gibt, daß Mehrweggebinde mit Pfand belegt werden müssen? Wenn ja, welche Ausnahmen sind dies und warum existieren sie?
Wann werden die Prüfungsergebnisse der Ökobilanzstudie für Getränkeverpackungen vorliegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, daß bei Unterschreiten der Mehrweganteile von 1991 bzw. der Schutzquote von 72 % und der dann nach § 7 Verpackt/ wirksam werdenden Pfandpflicht für Einweggebinde sich die Getränkeindustrie eher an die neuen Bedingungen anpaßt und nach dem Vorbild des DSD auf vermehrtes Recycling von Dosen-, Glas- und Verbundverpackungen setzt, statt auf die Erhaltung der Mehrwegsysteme? Mit welchen Vorkehrungen will sie einer solchen Fehlentwicklung entgegentreten?
Welches sind die für Mai 1995 angekündigten Ergebnisse der von der 43. Umweltministerkonferenz geforderten Studie über die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen einer obligatorischen Pfand- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen? Welche Handlungsoptionen leitet die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen ab?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der anstehenden Entscheidung der Genossenschaft Deutscher Brunnen über die Einführung einer PET-Flasche bzw. Leichtglas-Einwegflasche? Welches sind die Ergebnisse der Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern der Mineralwasser- und Weinbranche hinsichtlich der Stützung der Mehrwegsysteme?
Ist die von großen Mineralbrunnen-Abfüllern favorisierte PET-Flasche überhaupt als Mehrweggebinde zu betrachten, wenn feststeht, daß sie die für eine bakteriologische Reinigung erforderliche Hitzestufe von 80 °C nicht verträgt?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter lebensmittelrechtlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß die PET-Flasche CO2 emittiert und daß bei längerer Lagerzeit die Geschmacksneutralität des Getränks aufgrund des Inhaltsstoffs Acetaldehyd nicht gewährleistet ist?
Wurden die PET-Flasche bzw. die Leichtglasflasche und die Getränkedose aus Weißblech bzw. Aluminium im Rahmen der Ökobilanzstudie zu Getränkeverpackungen ebenfalls untersucht und bewertet? Wenn nein, ist beabsichtigt, die Untersuchungen auf diese Getränkeverpackungen auszudehnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer starken Konzentration im Mineralbrunnenbereich infolge der Tatsache, daß bei Umstellung der Abfüllsysteme auf die PET Flasche enorm hohe Investitionskosten anfallen würden, die für kleine und mittlere Unternehmen existenzgefährdend wären?
Wie beurteilt die Bundesregierung ähnliche Konzentrationstendenzen und den Verdrängungswettbewerb im Bereich der Brauereien, der durch die Einwegdose wegen der relativ einfachen Erschließung neuer Regionen und Distributionswege (wie z. B. Tankstellen und Kioske) gefördert wird?
Wie beurteilt sie den Trend zur Einwegdose vor dem Hintergrund, daß der Dosenbieranteil 1980 erst bei 0,5 % lag und eine Mehrwegflasche 40 bis 60 Getränkedosen ersetzen kann, unter abfallpolitischen Gesichtspunkten?
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, daß bei einem Dosenbieranteil von 12,6 % im Jahr 1993 keine akute Gefahr für die Mehrwegsysteme bei Bier bestehe (Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gerd Müller vom 11. Mai 1995)? Welche Anzahl von 0,5-Liter-Bierdosen entspricht dem Anteil von 12,6 % am Bierabsatz?
Wie viele Getränkedosen befinden sich gegenwärtig auf dem deutschen Markt, und wie beurteilt die Bundesregierung die Recyclingfähigkeit der aus Weißblech und Aluminium bestehenden Dosen?
Welche Entwicklungen bei Einweggebinden im Getränkebereich erwartet die Bundesregierung in der Zukunft?