Verbleib des veräußerten Teils von 2 400 Tonnen wiederaufbereiteten Urans (WAU) aus deutschen Atomkraftwerken
der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Laut Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/1607) auf die Kleine Anfrage (Drucksache 13/1353) wurde ein Großteil des deutschen Energieversorgungsunternehmen zugeordneten WAU unter Beteiligung der EURATOM-Versorgungsagentur veräußert.
Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen bezüglich der näheren Umstände der Veräußerung, der derzeitigen Eigentümer respektive Besitzer und der weiteren Verwendung.
Andererseits erklärt die Bundesregierung, vertreten durch ihren Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Klinkert, daß die Kenntnis über den Verbleib von öffentlichem Interesse ist und daß sich das WAU aufgrund der Gesetzeslage entweder in der Wiederaufbereitung in Frankreich oder auf dem Weg der ordnungsgemäßen Entsorgung innerhalb Deutschlands befinden muß, ohne dies jedoch konkret zu belegen.
Gleichzeitig ergeben sich aus Informationen von russischen und italienischen Umweltgruppen Verdachtsmomente, daß radioaktive Reststoffe von der französischen COGEMA nach Rußland geliefert (Aussage von Fr. Popova gegenüber der Delegation des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages) bzw. von der italienischen Mafia im Mittelmeer versenkt (Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 21. Juni 1995) worden sein könnten und daß darin auch Material aus deutschen Atomanlagen enthalten sein könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen Wir die Bundesregierung:
Fragen6
Ist dem Atomgesetz genüge getan, wenn die Bundesregierung ihre diesbezügliche Souveränität an eine supranationale Organisation abtritt, ohne daß sie Informationen darüber hat, auf welche konkrete Weise die nationalen Bestimmungen eingehalten werden?
Wird sich die Bundesregierung, da von öffentlichem Interesse, konkrete Kenntnis über den Verbleib des veräußerten WAU beschaffen, und wenn ja, bis wann?
Wie würde es die Bundesregierung politisch und juristisch werten, wenn die o. a. Verdachtsmomente zuträfen?
Welche konkreten Kontrollmechanismen bieten die Gewähr, daß mit radioaktiven Reststoffen aus deutschen Atomanlagen entsprechend § 9 a des Atomgesetzes verfahren wird?
Welche konkreten Informationen liegen der Bundesregierung vor, die ausschließen, daß die o. a. Verdachtsmomente zutreffen könnten?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihren konkreten Informationsstand?