Technik, Kosten und Normen der Restmüllbehandlung
der Abgeordneten Rolf Köhne, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Nachdem durch die Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) Bedingungen für die Ablagerung von Restmüll vorgeschrieben wurden, die nach Ansicht von Fachleuten nur durch eine thermische Behandlung (Müllverbrennung) erreicht werden können, ist die Diskussion um die angemessene Form der Restmüllbehandlung nicht etwa beendet worden, sondern hat an Umfang und Intensität eher zugenommen.
Insbesondere in den neuen Bundesländern befürchten die entsorgungspflichtigen Körperschaften, daß durch den in der TASi über den Parameter des Glühverlustes festgeschriebenen Zwang zur Müllverbrennung mit einer erheblichen Erhöhung der Kosten bei der Abfallwirtschaft gerechnet werden muß, was angesichts der aktuellen Erfahrungen mit dem Bau von Abwassersystemen und Kläranlagen und den damit verbundenen Belastungen einen weiteren Anlaß zur Besorgnis gibt.
Diese Befürchtungen scheinen durch Erfahrungen in den alten Bundesländern gerechtfertigt zu sein, wo der Bau und Betrieb von Müllverbrennungsanlagen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, mit erheblich höheren Kosten für die Abfallentsorgung verbunden sind und wo Müllverbrennungsanlagen, deren Kapazität für die regional anfallende Müllmenge zu groß Bernessen wurde, Abfälle über Entfernungen von Hunderten Kilometern heranholen. Es gibt Befürchtungen, die sich auf die seit 1990 zu verzeichnenden Anläufe in den neuen Bundesländern zum Bau von Müllverbrennungsanlagen, oft als „Umwelt- und Entsorgungszentrum" kaschiert, stützen, daß Ostdeutschland wieder zur billigen Müllkippe für den Müll aus dem Westen wird und Anwohner sowie die Bürger der entsorgungspflichtigen Körperschaften die Lasten tragen müssen.
Fragen bezüglich einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung durch Abgase, die bei der Verbrennung von Abfällen entstehen, werden nicht hinreichend erörtert. Durch eingeschränkte Verfahrensbeteiligung werden Genehmigungsverfahren nicht beschleunigt, vielmehr wird das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Möglichkeiten erheblich erschüttert.
Mangelhafte oder fehlende Untersuchungen von alternativen Abfallkonzepten und eine restriktive Verfahrenspraxis bringen entsorgungspflichtige Körperschaften und Genehmigungsbehörden um ein gutes Stück fachlicher und politischer Kritik.
Fachleute aus der Abfallwirtschaft bezweifeln mittlerweile den Sinn der in der TASi festgeschriebenen Festlegung auf die thermische Behandlung. Unter Berufung auf die in der TASi gestatteten Übergangsfristen wurden Verfahren zur „Kalten Vorbehandlung" von Restmüll, die auch als „Mechanisch-Biologische Vorbehandlung" bezeichnet wird, entwickelt und in großem Maßstab erprobt. Es gibt zahlreiche Aussagen, daß diese Verfahren kostengünstiger als jede Form der thermischen Behandlung seien und den Umweltzielen der TASi gerecht würden, wobei als einziger Parameter der Glühverlust überschritten werde.
Weitere Argumente ergeben sich aus dem Strukturwandel in der Abfallwirtschaft. Durch die Umsetzung der Verpackungsverordnung werden in wachsendem Maße Mengen von Materialien mit einem hohen Heizwert, insbesondere Kunststoffe und Papier, einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt. Weiterhin sind durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, vor allem im Bereich gewerblicher Abfälle, die Abfallmengen rückläufig. Das hat in einigen Fällen schon dazu geführt, daß Abfallwirtschaftskonzepte völlig überarbeitet werden mußten. Infolge der Privatisierung der Abfallwirtschaft ist auch ein zunehmendes Interesse an der Aufarbeitung von Restmüll zu standardisierten Industriebrennstoffen bzw. einer Umwandlung zu Synthesegas, d. h. einer stofflichen Verwertung, zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen28
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Maßnahmen zur getrennten Erfassung von Abfallfraktionen zur Verwertung, wie die Einführung der Biotonnen, zurückgestellt oder abgelehnt wurden, weil die Auslastung einer Müllverbrennungsanlage in Frage gestellt worden wäre?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt, der sich aus dem wirtschaftlichen Zwang zur Auslastung von Müllverbrennungsanlagen und dem Ziel des Vorrangs stofflicher Verwertung ergibt, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um der stofflichen Verwertung Vorrang zu geben?
Bei welchen entsorgungspflichtigen Körperschaften sind Einrichtungen oder Anlagen zur mechanisch-biologischen Stabilisierung von Restmüll im Versuchsbetrieb, in Betrieb oder in Planung?
Wie werden Vorhaben zur mechanisch-biologischen Stabilisierung von Restmüll finanziert?
Welche Bundesländer geben Zuschüsse oder Fördermittel für Einrichtungen zur mechanisch-biologischen Stabilisierung von Restmüll?
Mit welchen Mitteln fördert der Bund die mechanisch-biologische Stabilisierung von Restmüll im Zeitraum 1990 bis 1996?
Mit welchen Mitteln fördert der Bund im Vergleich zur mechanisch-biologischen Stabilisierung von Restmüll die thermische Behandlung von Restmüll im Zeitraum 1990 bis 1996?
Wie groß ist die Spannweite der Kosten für die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen, gerechnet ohne die Kosten bis zur Anlieferung des Mülls und ohne die Kosten für die Ablagerung der Schlacke?
Welchen Anteil haben daran die Kosten für die Behandlung und Ablagerung der Filterstäube und Reststoffe der Rauchgasreinigung?
Welche Behandlungskosten (DM/Megagramm Restmüll) werden für die Behandlung von einer Tonne Restmüll für die Anlagen erwartet, mit deren Bau in diesem Jahr begonnen wird?
Welchen Anteil haben diese Behandlungskosten an der Müllgebühr, die ein Vier-Personen-Haushalt jährlich zu bezahlen hat?
Wie hoch sind die Kosten für die Behandlung von Restmüll bei den verschiedenen thermischen Verfahren, insbesondere Rostfeuerung, Schwelbrennverfahren, Thermoselect?
Welche Veränderungen der Restmüllmenge und Restmüllzusammensetzung werden durch die Umsetzung abfallpolitischer Maßnahmen, wie sie sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ableiten lassen, und der flächendeckenden Einführung des Dualen Systems erwartet?
Wird sich aufgrund der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Notwendigkeit ergeben, die Planungen hinsichtlich des Bedarfs an Anlagen zur thermischen Behandlung (Müllverbrennungsanlagen) zu überprüfen?
Wie ist die Aufnahmefähigkeit des Baustoffmarktes für Schlacke aus der thermischen Behandlung von Restmüll zu beurteilen?
Welche Normen, Güterichtlinien für Baustoffe, stehen einem breiten Einsatz von Schlacke aus der thermischen Behandlung von Restmüll entgegen?
In welchen Anwendungsbereichen muß von der Anwendung von Schlacke aus thermischer Behandlung von Restmull Abstand genommen werden, und aus welchen Gründen?
Wie wird sich der Heizwert von Restmüll unter der Berücksichtigung des Vorrangs der stofflichen Verwertung entwickeln?
Ist gewährleistet, daß der für die thermische Behandlung geforderte Heizwert erreicht wird, wenn Kunststoffe verstärkt in der sog. „Gelben Tonne" getrennt erfaßt werden oder durch Maßnahmen der Abfallvermeidung nicht mehr anfallen oder durch andere Materialien ersetzt werden?
Was geschieht mit dem Müll, wenn der Heizwert unterschritten wird?
Aufgrund welcher, mit naturwissenschaftlichen Methoden begründeten Argumentation erfolgte die Festlegung des Glühverlustes auf den Wert von 5 Prozent?
Welche Erkenntnisse, Erfahrungen, Meßergebnisse geben Grund zu der Annahme, daß die umweltpolitischen Ziele der Technischen Anleitung Siedlungsabfall bezüglich der Inertisierung von Restmüll mit einem höheren Wert nicht erreicht werden könnten?
Welche schlüssigen, mit naturwissenschaftlichen Methoden durchgeführten Untersuchungen gibt es, die beweisen, daß ein mit mechanisch-biologischen Verfahren stabilisierter Restmüll eine Gefahr für die Umwelt darstellt?
Welche Entwicklungen gibt es zum Bau von Anlagen zur thermischen Behandlung von Restmüll mit Kapazitäten, die erheblich unter dem heute üblichen Standard von mindestens 150 000 Mg/a liegen?
Mit welchen Mitteln fördert die Bundesregierung die Entwicklung kleinerer Anlagen zur thermischen Behandlung von Restmüll?
Welche der Technischen Anleitung Siedlungsabfall vergleichbaren Regelungen gibt es in anderen Ländern der Europäischen Union?
Welche Konzepte zur Behandlung von Restmüll werden in anderen Ländern verfolgt?
Welche Bedeutung hat der Glühverlust von 5 Prozent in anderen Ländern der Europäischen Union?