Darlehen und Zuschüsse des Bundes an Gesellschaften für Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitsfirmen)
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fördert seit dem 1. August 1994 Gesellschaften für Arbeitnehmerüberlassung (Zeit- oder Leiharbeitsfirmen), sofern die geförderten Unternehmen sich besonders um den Verleih von schwervermittelbaren Arbeitslosen bemühen. Diese Förderung sah und sieht sich der Kritik unterschiedlicher Kreise ausgesetzt, so des Bundesverbandes für Zeitarbeit, von gewerkschaftlichen Verbänden, Arbeitslosengruppen und politischen Parteien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Gesellschaften für Arbeitnehmerüberlassung haben seit dem 1. August 1994 Anträge auf Darlehen und Zuschüsse jeweils in welcher Höhe aus Haushaltsmitteln des Bundes gestellt?
Welche Anträge auf Zuschüsse wurden bisher in welcher Höhe und für welchen Zeitraum bewilligt?
Welche Anträge auf Darlehen wurden bisher in welcher Höhe und für welchen Zeitraum bewilligt?
Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge und Antragssummen sowie die bisher ausgesprochenen Bewilligungen und Bewilligungssummen für Zuschüsse und Darlehen auf gemeinnützige Gesellschaften und auf gewerbliche Unternehmen für Arbeitnehmerüberlassung?
In welchen Fällen erfolgt neben der Gewährung von Zuschüssen und Darlehen des Bundes eine zusätzliche Mittelgewährung aus Landesmitteln, in welcher Höhe wurden Landesmittel bewilligt, und in welchen Fällen war die Bewilligung von Bundesmitteln von der zusätzlichen Bereitstellung von Landesmitteln abhängig?
Wie viele Personen standen in den geförderten Gesellschaften am 31. März 1995 und am 30. Juni 1995 in einem Arbeitsverhältnis als Leiharbeitskräfte bei der Überlassungsfirma (insgesamt und nach Geschlecht)?
a) Wie viele dieser Arbeitskräfte waren unmittelbar vor ihrer Einstellung als Leiharbeitskräfte arbeitslos (insgesamt und nach Geschlecht)?
b) Wie viele der eingestellten, zuvor arbeitslosen Arbeitskräfte entstammen den sog. Problemgruppen des Arbeitsmarktes, und wie verteilen sie sich auf die einzelnen Gruppen (insgesamt und nach Geschlecht)?
c) Wie viele Arbeitskräfte wurden von den geförderten Arbeitnehmerüberlassungsgesellschaften in den einzelnen Monaten des Jahres 1995 für drei oder mehr Monate ausgeliehen (insgesamt und nach Geschlecht)?
d) Wie viele ausgeliehene Arbeitskräfte wurden von der entleihenden Firma in ein befristetes und wie viele in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen (insgesamt und nach Geschlecht)?
e) Wie viele Angehörige der „Problemgruppen des Arbeitsmarktes" befanden sich darunter (insgesamt und nach Geschlecht)?
Wie viele der von geförderten Unternehmen eingestellten Leiharbeitskräfte wurden zwischenzeitlich wieder entlassen (insgesamt und nach Geschlecht)?
Welche der geförderten Unternehmen führen bisher Qualifizierungsmaßnahmen in den verleihfreien Zeiten durch, und wie viele Leiharbeitskräfte nahmen hieran teil?
Wie vielen Arbeitslosen wurde seit dem 1. Januar 1995 von den Vermittlungsabteilungen der Bundesanstalt für Arbeit die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bei einer mit Bundesmitteln geförderten Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung vorgeschlagen, wie viele Arbeitslose lehnten die Aufnahme eines solchen Arbeitsverhältnisses ab, und wie viele Sperrzeiten wurden im Zusammenhang mit dieser Ablehnung ausgesprochen (insgesamt und nach Geschlecht)?
Wie viele Stammarbeitskräfte beschäftigten die geförderten Unternehmen am 31. März und am 30. Juni 1995 (insgesamt und nach Geschlecht)?
Auf welche Branchen und Berufe konzentriert sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Verleihtätigkeit der geförderten Arbeitnehmerüberlassungsfirmen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Unterschiede in der Verleihtätigkeit zwischen geförderten und nichtgeförderten, insbesondere gewerblichen Leih- und Zeitarbeitsfirmen vor?
Welcher Parameter bedient sich die Bundesregierung zur Beurteilung von Erfolg und Mißerfolg der Förderung unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten, und welche Zwischenergebnisse sieht sie?