Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/2409
22. 09. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner
und der Gruppe der PDS
— Drucksache 13/2213 —
Neue Wege in der Arbeitsmarktpolitik
Angesichts der anhaltend hohen Sockelarbeitslosigkeit, kaum
beschäftigungswirksamer Wachstumsraten und abnehmender Anteile der
Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik an den Gesamtausgaben des Bundes
kommt der Förderung der Erprobung neuer Wege in der
Arbeitsmarktpolitik größere Bedeutung zu.
Der Haushaltstitel 685 01 „Förderung der Erprobung neuer Wege
in der Arbeitsmarktpolitik" besteht bereits seit 1986. Ursprünglich
konzipiert als Fördertitel für benachteiligte Jugendliche, wurde
der förderfähige Personenkreis später erweitert, und die
Fördermittel wurden zur Verbesserung der Wiedereinstiegschancen von
Langzeitarbeitslosen und Problemgruppen des Arbeitsmarktes
eingesetzt.
Als Reaktion auf die Veränderungen nach der Einheit
Deutschlands, die verbunden waren mit dem massenhaften Zerfall der
alten Beschäftigungsstrukturen in den neuen Bundesländern
wurde der Titel ab 1992 in Abgrenzung zum
Langzeitarbeitslosenprogramm auf die finanzielle Förderung solcher Projekte
vorwiegend in den neuen Bundesländern orientiert, deren Zielstellung
konsequent als Einheit von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik
auf die Einrichtung von Dauerarbeitsplätzen gerichtet ist.
Erprobt werden sollen ab 1992 insbesondere solche Modelle, die
über die im AFG bereits geregelten Förderinstrumentarien hinaus
neue Wege aufzeigen, wie für besondere Zielgruppen,
insbesondere Frauen, Jugendlichen, Behinderten, älteren Arbeitslosen
aus Beschäftigungsinitiativen, Dauerarbeitsplätze durch Aus-,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung vom 20. September 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Zu- bzw. Existenzgründungen wirtschaftlich gesichert werden
können.
Die aus dem Titel „Förderung der Erprobung neuer Wege in der
Arbeitsmarktpolitik" vergebenen Zuwendungen sind Teil eines
Gesamtfinanzierungskonzepts für jedes Modellvorhaben und
können für Sach- und Investitionskosten sowie als Personalkosten
gewährt werden. Weitere Zuwendungen werden beispielsweise
von der Bundesanstalt für Arbeit oder von den Landesministerien
gewährt. Einzelne Projekte werden von Kommunen, freien
Trägern oder auch kirchlichen Einrichtungen finanziell unterstützt.
Einnahmen der Projektträger aus dem Verkauf der hergestellten
Produkte werden immer als Eigenanteil in das Projekt
zurückgeführt (Anlage 3). Die Höhe der vom Bundesministerium für Arbeit
und Sozialordnung gewährten Zuwendung richtet sich nach der
Anzahl der im Projekt Beschäftigten und der Zahl der
Dauerarbeitsplätze, die entstehen sollen.
Wegen fehlender Vergleichbarkeit mit den bis 1992 aufgrund der
damaligen Titelkonzeption geförderten Benachteiligtenprojekten
beziehen sich die folgenden Antworten ausschließlich auf die seit
1992 gültige o. a. Zielstellung des Haushaltstitels 685 01.
1. Wie viele Modellprojekte oder vergleichbare Maßnahmen wurden
in den einzelnen Haushaltsjahren seit 1990 aus Mitteln des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gefördert (bitte getrennt
nach Bundesländern)?
1992 bis 1995 Thüringen 5
Sachsen 6
Brandenburg 1
Sachsen-Anhalt 1
Niedersachsen 1
Hessen 1
2. Welche Modellprojekte oder vergleichbaren Maßnahmen, die mit
Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung
gefördert wurden, erhielten in dem Zeitraum seit 1990 Fördermittel in
welcher Höhe von welchen anderen Fördermittelgebern (bitte
getrennt nach Bundesländern)?
3. Welche Träger bzw. Trägerarten wurden in dem Zeitraum seit 1990
im Rahmen der Erprobung neuer Wege in der Arbeitsmarktpolitik
für welche Modellprojekte in welcher Höhe gefördert (bitte
getrennt nach Bundesländern)?
Die im Zeitraum von Mai 1992 bis zum heutigen Tag geförderten
Projektmaßnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
4. Welche Modellprojekte oder vergleichbaren Maßnahmen mit wie
vielen Teilnehmern und Teilnehmerinnen (bitte getrennt) wurden
in dem Zeitraum seit 1990 in welcher Höhe in den Bereichen bzw.
mit den Konzeptschwerpunkten
a) Modellprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene,
b) innovative arbeitsmarktpolitische Projekte, die Arbeitsplätze für
schwervermittelbare Arbeitslose schaffen oder berufliche
Qualifizierung beinhalten,
c) Modellprojekte, die schwervermittelbaren Arbeitslosen die
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ermöglichen,
d) überregionale Beratung lokaler Ausbildungs- und
Beschäftigungsinitiativen,
e) Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik auf
regionaler und lokaler Ebene,
f) Unterstützung von Arbeitlosen und von Arbeitslosigkeit
Bedrohten bei der Gründung selbständiger Existenzen,
g) Befähigung von besonders beeinträchtigten Arbeitslosen zur
Eingliederung in die Arbeitswelt,
h) Förderung des Selbsthilfegedankens
gefördert (bitte getrennt nach Bundesländern)?
Die Auswahl der Modellprojekte erfolgte unter Beachtung des
Gesamtrahmens einer möglichen Förderung. Die in den einzelnen
Modellprojekten berücksichtigten Konzeptschwerpunkte wurden
in die Projektbeschreibung (Anlage 3) aufgenommen.
5. Wie viele arbeitslose und wie viele von Arbeitslosigkeit bedrohte
Personen (bitte getrennt und getrennt nach Geschlecht ausweisen)
wurden in den einzelnen Bundesländern seit 1990 von den
geförderten Maßnahmen erfaßt?
Die Beantwortung der Frage ist der Anlage 2 zu entnehmen.
6. Für welche Modellprojekte oder vergleichbare Maßnahmen
wurden seit 1990 in welcher Höhe
a) Lohnkostenzuschüsse für wie viele Personen in welcher
durchschnittlichen Höhe je Person (bitte getrennt nach Geschlecht),
b) Kosten für Beratung,
c) Kosten für Betreuungspersonal
geleistet?
Die Beantwortung der Frage ist der Anlage 2 zu entnehmen.
7. Wie viele Arbeitsplätze für Beratungs- und Betreuungspersonen
wurden, getrennt nach Bundesländern und Maßnahmenarten, für
welche Zeiträume finanziell gefördert, geschaffen oder erhalten?
Brandenburg
Nur im Modellprojekt des Evangelischen Vereins zur Förderung
von Initiativen gegen Arbeitslosigkeit — Fürstenwalde/Neuruppin
wurden vier Arbeitsplätze für Beratungspersonen geschaffen. Die
Mitarbeiter des Modellprojektes haben in diesem Rahmen
— die Koordination der Zusammenarbeit verschiedener Träger
-
gesellschaften zur Initiierung von Projekten wahrgenommen,
— die Zusammenarbeit kommunaler Verwaltungen
untereinander und dieser zu Trägergesellschaften zwecks Schaffung
von mehr Beschäftigungsinitiativen organisiert,
— eigenständige Projekte konzipiert und initiiert,
— Erfahrungen bei der Entwicklung und Durchführung von
Projekten ausgetauscht und weitergegeben,
— Projektträger gewonnen,
— separate Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und in eigener
Trägerschaft realisiert,
— Ausgründungen vorbereitet und begleitet.
8. Nach welchen Kriterien und Richtlinien erfolgte die Vergabe der
Fördermittel?
Im Jahr 1993 wurde ein Merkblatt erarbeitet. Es enthält die
wichtigsten Förderbedingungen. Dieses Mate rial geht den
interessierten Projektträgern bereits vor der Antragstellung zu. Auf
Antragsformulare wurde wegen der Unterschiedlichkeit der
Projektinhalte verzichtet (Anlage 4).
9. Welche wissenschaftlichen Experten und Institutionen waren für
welche geförderten Modellprojekte oder vergleichbaren
Maßnahmen mit der wissenschaftlichen Begleitforschung beauftragt, und
wie hoch beziffern sich jeweils die Ausgaben hierfür?
Für eine wissenschaftliche Begleitforschung standen keine
Fördermittel zur Verfügung. Die aus den Projekten gewonnenen
Erkenntnisse und Erfahrungen werden im Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung zusammengefaßt und ausgewertet.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele
Teilnehmer und wie viele Teilnehmerinnen insgesamt seit 1990
(bitte getrennt nach Geschlecht) sechs Monate nach Beendigung
ihres Ausscheidens aus der geförderten Maßnahme
a) arbeitslos waren,
b) an einer weiteren Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme
nach dem Arbeitsförderungsgesetz teilnahmen,
c) im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder eines
Lohnkostenzuschusses nach dem Arbeitsförderungsgesetz
gefördert wurden,
d) in einem ungeförderten, unbefristeten Arbeitsverhältnis
standen,
e) eine selbständige Existenz begründet hatten,
f) sich vom Arbeitsmarkt zurückgezogen hatten?
Thüringen
Bisher wurde erst eine Modellmaßnahme abgeschlossen. Das
Projekt ist allerdings nicht repräsentativ, da es sich nicht um ein
Existenzgründungsprojekt handelt. Im Ergebnis dieser
Projekterprobung des Bildungswerkes „Blitz" in Stadtroda wurde ein
weiterführendes Konzept für den Aufbau eines ökologischen
Gewerbe- und Beratungszentrums entwickelt. Dieses Zentrum soll
mit Unterstützung der Europäischen Union im Laufe der nächsten
fünf Jahre in dem Ort Hütten aufgebaut werden. In dieses
Vorhaben sind zwei Teilnehmerinnen der „Lernwerkstätten" involviert.
Zwei weitere ältere Arbeitnehmerinnen aus dem Projekt
Lernwerkstätten sind inzwischen in einem neuen Projekt des Vereins
„Betreutes Wohnen für junge Volljährige" beschäftigt. Ihnen
gelang es, sich aufgrund der bisher erworbenen Kenntnisse
schnell in neue Arbeitsbereiche einzuarbeiten und sich mit viel
Engagement selbst einen Arbeitsplatz aufzubauen.
Von den jugendlichen Teilnehmerinnen konnten drei in eine
Dauerbeschäftigung, weitere drei in eine Fortbildung und eine
Teilnehmerin in eine Anschluß-ABM vermittelt werden. Sechs
Teilnehmer wurden nach Abschluß der Maßnahme arbeitslos.
Weitere , gesicherte Kenntnisse über die Projektergebnisse stehen
noch nicht zur Verfügung, da die ersten Sach- und
Erfahrungsberichte erst Anfang 1996 vorliegen werden.
11. Welche geförderten Modellprojekte oder vergleichbaren
Maßnahmen wurden mit welchem Erfolg im Zusammenhang mit
Beschäftigungsgesellschaften und ABS-Gesellschaften durchgeführt?
Die Beantwortung dieser Fragestellung ist der Anlage 5 zu
entnehmen.
12. Welche Modellprojekte oder vergleichbaren Maßnahmen wurden
mit welchem Erfolg im Anschluß an Entlassungen größeren
Ausmaßes durch Betriebe gefördert, und bei welchen Maßnahmen
wurden die Modellprojekte in Zusammenarbeit mit den entlassenden
Betrieben durchgeführt?
Niedersachsen
In Papenburg meldete die Fa. Sürken Maschinen- und Schiffbau
am 4. Juni 1992 Konkurs an. 450 Mitarbeiter wurden arbeitslos.
15 ältere Arbeitslose fanden im Modellprojekt „Einstieg in einen
spezialisierten Maschinen- und Anlagenbau, Schwerpunkt
Umwelttechnik" der INUMA-GmbH wieder eine Beschäftigung.
13. In welcher Weise wurde bei der Vergabe von Fördermitteln eine
Förderung von arbeitslosen Frauen und insbesondere von
alleinerziehenden Frauen und „Berufsrückkehrerinnen" berücksichtigt?
Obwohl vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
nur ausnahmsweise Personalkosten übernommen werden
können, wird stets darauf geachtet, benachteiligte Gruppen des
Arbeitsmarktes wie arbeitslose Frauen, Jugendliche, Ältere mit
der Bereitschaft und Fähigkeit, das Projekt zur Wirtschaftlichkeit
zu führen, in die Projekte einbezogen werden (Anlage 3).
14. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
arbeitsmarktpolitischen Erfolgsaussichten der geförderten „neuen Wege"
im einzelnen, und welche Schlußfolgerungen hinsichtlich einer
weiteren Förderung oder einer Aufnahme in das
arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes hat sie aus
dem Erfolg oder Mißerfolg der einzelnen Modellprojekte gezogen
und wird sie innerhalb des nächsten Jahres ziehen?
Erste mögliche verallgemeinerungsfähige Aussagen über die
arbeitsmarktpolitischen Erfolgsaussichten werden frühestens 1996,
beim Abschluß weiterer geförderter Projekte mit einer
Zielstellung zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen aus
Beschäftigungsprojekten durch Zu- oder Existenzgründungen vorliegen.
Bereits vorhandene Erfahrungen aus der bisherigen Projektarbeit
lassen aber erkennen, daß die erfolgreiche Schaffung von
wirtschaftlich beständigen Dauerarbeitsplätzen in erster Linie von der
Motivation und Risikobereitschaft der in das Projekt
einbezogenen Arbeitslosen abhängt. Wie diese notwendige Einstellung
erreicht und welchen Einfluß u. a. darauf die Struktur- und
Arbeitsweise des Trägers, der Inhalt, die Zielstellung und das
Management des Beschäftigungsprojektes sowie dessen Verbindungen
zum Markt und seinen Erfordernissen haben, muß noch weiter
erprobt werden.
15. In welchem quantitativen Umfang waren seit 1990 in die
geförderten Modellprojekte arbeitslose Sozialhilfeberechtigte und
Sozialhilfeträger einbezogen?
Die Beantwortung dieser Frage ist der Anlage 2 zu entnehmen.
16. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß seit 1990 der
Abfluß der im Bundeshaushalt für die Erprobung neuer Wege in der
Arbeitsmarktpolitik bereitstehenden Mittel erheblich hinter den
Haushaltsansätzen zurückbleibt?
Die Ursachen für die bis 1994 nicht mögliche vollständige
Mittelbindung sind vielfältig. Gründe dafür sind — insbesondere in den
neuen Bundesländern — u. a.
— das Fehlen von genügend marktwirtschaftlich professionellen
Trägern, die in der Lage sind, Beschäftigungsprojekte zu
entwickeln, die der Zielstellung des Titels nach Schaffung von
wirtschaftlich beständigen Dauerarbeitsplätzen entsprechen
und die geforderten umfangreichen haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen zu erfüllen,
— ungeklärte Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden,
— Restitutionsansprüche auf für das Projekt notwendige
Gebäude,
— restriktive Haltung der Kammern bei der Erteilung der
erforderlichen Unbedenklichkeitserklärungen sowie
— mitunter divergierende und oft der Zielstellung und dem
Erprobungscharakter der Maßnahme nicht entsprechende
Förderrichtlinien der weiteren Zuwendungsgeber.
Im Jahre 1995 konnten erstmals die zur Verfügung stehenden
5 Mio. DM durch Zuwendungsbescheide gebunden werden. Eine
ähnliche positive Mittelnutzung ist wegen der bereits
vorliegenden förderfähigen Projekte auch in den nachfolgenden Jahren zu
erwarten.
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 2409
Anlage 1
Im Zeitraum Mai 1992 bis August 1995 bewilligte Zuwendungen aus dem Titel 685 01
„Förderung der Erprobung neuer Wege in der Arbeitsmarktpolitik"
Bundesland Maßnahmeträger
Projekttitel
Zuwendungssumme
Thüringen Thüringer Landfrauen e.V. 102 125,00 DM
Meiningen
Landfrauen geben Lebenshilfe
Bildungswerk „Blitz" e.V. 168 625,00 DM
Lernwerkstätten Alt und Jung —
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen für Jugendliche und
ältere Arbeitslose
Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V., Apolda 818 800,00 DM
boz-tex-Design, Schnittgestaltung
Projektmanagement für die Textilbranche und
Vereinskonfektion
Regionalverband Mittelständischer Unternehmer Thüringen- 1 478 616,66 DM
Nordost, Sömmerda
Marketing Osteuropa
Verein zur Regionalförderung von Forschung, Innovation 1 901 620,00 DM
und Technologie für die Strukturentwicklung e.V.
Umweltzentrum Rositz
Sachsen Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau 713 150,00 DM
Errichtung eines Zentrums der Begegnung
Verein zur Förderung und Entwicklung 617 189,00 DM
des oberen Bielatales e.V.
Instandsetzung, Sanierung, Beschilderung und Ausstattung
mit Rastpunkten sowie Wartung von Radwanderwegen im
LSG Sächsische Schweiz
Arbeitslosenverband KV Auerbach, Klingenthal, 838 875,00 DM
Reichenbach
Textiles Kunsthandwerk — Wiederbelebung und Erhaltung
vogtländischer Tradition
idee e.V. Innovative Design-Entwicklung Bautzen 2 111 335,92 DM
Innovative Design-Entwicklung (Handwerkerinnenhof)
Design + Kunst e.V. 1 742 463,37 DM
Errichtung eines Ateliers zur Wahrung traditioneller
Drucktechniken und Begegnungsstätte
Kultur- und Heimatverein Sörnewitz e.V. 1 026 132,51 DM
Thematische Beherbungsstätte — Dem Beruf auf der Spur —
Aufbauwerk der Region 620 398,66 DM
Riesa, Meißen, Großenhain GmbH
Regionales Datenbank-Informationszentrum
Brandenburg Evangelischer Verein zur Förderung der Initiativen gegen 1 061 563,00 DM
Arbeitslosigkeit e. V. Fürstenwalde/Neuruppin
Modell einer Verknüpfung von arbeitsmarktpolitischen
Initiativen mit Strukturentwicklungsmaßnahmen in
verschiedenen Regionen Brandenburgs
Sachsen-Anhalt Qualifizierungs- und Strukturförderungsgesellschaft im 1 049 392,00 DM
Landkreis Genthin
Errichtung und Betrieb eines Landschaftspflegehofes im
LSG „Fiener Bruch"
Niedersachsen INUMA-GmbH Papenburg 381 804,12 DM
Einstieg in einen spezialisierten Maschinen-
und Anlagenbau, Schwerpunkt Umwelttechnik
Hessen Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. Kassel 1 327 645,00 DM
Förderung und Qualifizierung von Schuldnerberatung zur
Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von überschuldeten
Arbeitnehmern und Arbeitslosen
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Anlage 2
Geförderte Personen*) / Personalkosten
geförderte arbeitslose Personen a) Personalkosten
davon darunter
b) Kosten für Beratung
in DM
Projektträger/Bundesland gesamt Männer Frauen Jugend- Ältere allein-
Sozialliche über erziehende
hilfebis 25 50 Frauen emp-
Jahre Jahre von fänger
von von Spalte 3 von
Spalte 1 Spalte 1 Spalte 1
1 2 3 4 5 6 7 8
Thüringen
1. Thüringer Landfrauenverband e.V. 25 — 25 — 2 — — a) —
— Meiningen b) —
2. Bildungswerk BLITZ e.V. 17 12 5 9 1 5 — a) —
— Stadtroda b)-
3. Bildungswerk der Thüringer 18 — 18 — 7 — — a) 1 weibliche Person
Wirtschaft e.V. Höhe: 151 424,00
— Apolda b) —
4. Regionalverband Mittelständischer 15 7 8 — 3 — — a) 2 männliche Personen
Unternehmer Thüringen-Nordost 1 weibliche Person
— Sömmerda Höhe: 622 380,58
ç b) —
5. Verein zur Regionalförderung von 31 13 18 1 8 3 — a) 2 männliche Personen
Forschung, Innovation und Technologie 1 weibliche Person
für die Strukturentwicklung e.V. Höhe: 697 690,00
— Rositz b) —
*) Alle Beschäftigten, die auch zeitweise im Projekt selbst beschäftigt wurden, oder in anderen Projekten des Trägers beschäftigt sind, die mit dem BMA-Projekt in Verbindung stehen.
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noch Anlage 2
geförderte arbeitslose Personen a) Personalkosten
davon darunter
b) Kosten für Beratung
in DM
Projektträger/Bundesland gesamt Männer Frauen Jugend- Altere allein-
Sozialliche über erziehende
hilfebis 25 50 Frauen emp-
Jahre Jahre von fänger
von von Spalte 3 von
Spalte 1 Spalte 1 Spalte 1
1 2 3 4 5 6 7 8
Sachsen
6. Kirchliche Erwerbsloseninitiative 69*) 27 42 7 12 8 25 a) —
— Zschopau b) —
7. Bielatal e.V. 36 11 25 — 18 — — a) 1 männliche Person
Höhe: 101 983,00
b) —
8. Arbeitslosenverband e.V. 11 — 11 — 7 — — a) 1 weibliche Person
— Reichenbach Höhe: 250 969,27
b) —
9. idee e.V. 38 — 38 4 7 17 1 a) 4 weibliche Personen
- Bautzen 1 männliche Person
Höhe: 867 198,00
b) —
10. Design + Kunst e.V. 10 8 2 — 2 — — a) 3 weibliche Personen
— Chemnitz Höhe: 631 610,00
b) —
11. Kultur- und Heimatverein 49 20 29 5 11 2 10 a) —
b) —
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noch Anlage 2
geförderte arbeitslose Personen a) Personalkosten
davon darunter
b) Kosten für Beratung
in DM
Projektträger/Bundesland gesamt Männer Frauen Jugend- Ältere allein-
Sozialliche über erziehende
hilfebis 25 50 Frauen emp-
Jahre Jahre von fänger
von von Spalte 3 von
Spalte 1 Spalte 1 Spalte 1
1 2 3 4 5 6 7 8
12. Aufbau der Region 8 — 8 — — — — a) 1 weibliche Person
Riesa, Meißen 1 männliche Person
Höhe: 370 000,00
b) —
Brandenburg
13. Evangelischer Verein zur Förderung 4 3 1 — 1 — - a) 1 weibliche Person
von Initiativen gegen Arbeitslosigkeit 1 männliche Person
— Fürstenwalde/Neuruppin Höhe: 503 971,00
b) Höhe: 93 000,00
Sachsen-Anhalt
14. Qualifizierungs- und Struktur- 18 7 11 - 4 3 — a) 1 männliche Person
förderungsgesellschaft mbH Höhe: 223 739,53
b) —
Niedersachsen
15. INUMA-GmbH 17 17 — — 15 — — a) —
b) —
Hessen
16. Schuldnerberatung 4*) 1 3 — — — — a) 3 weibliche Personen
— Kassel 1 männliche Person
Höhe: 749 720,00
b) —
*) Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen.
Anlage 3 .
1. Projekttitel: Landfrauen geben Lebenshilfe
Träger: Thüringer Landfrauenverband e. V.
Mittelbedarf (in DM):
Gesamtkosten
1992
216 832
davon BMA 55 079*)
BA 87 142
ESF 74 611
Sach- und Bearbeitungsstand:
Vom BMA wurden die Sach- und Investitionsausgaben gefördert,
die erforderlich waren, um ab 1. Oktober 1992 in zehn
Stützpunkten Unterstützung und Hilfe für ältere und hilfsbedürftige
Menschen auf dem Lande im Haushalt und bei Behörden zu geben.
Ab 1. Januar 1993 bis September 1995 wurde das Projekt vom
Thüringer Ministerium für Arbeit und Soziales und von der BA
weitergeführt.
Konzeptionsschwerpunkt: 4. b), c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 25 ABM-Beschäftigte (Frauen)
Projektdauer (BMA): 1. September bis 31. Dezember 1992
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 25
*) Tatsächliche Mittelinanspruchnahme.
2. Projekttitel: Förderung und Qualifizierung von
Schuldnerberatung zur Verbesserung der
Arbeitsmarktchancen von überschuldeten Arbeitnehmern und
Arbeitslosen
Träger: BAG-Schuldnerberatung
Mittelbedarf (in DM) :
1992 1993 1994 1995 gesamt
Gesamtkosten 71 945 725 650 738 450 749 450 2 285 495
davon BMA 55 645 432 100 413 900 426 000 1 327 645
Einnahmen 16 000 290 000 319 900 319 900 945 800
Eigenmittel 300 3 550 4 600 3 550 12 050
Sach- und Bearbeitungsstand:
Als Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und
Sozialordnung des Deutschen Bundestages vom 25. September 1991
und 18. März 1992 zur Thematik „Arbeitsplatzgefährdung durch
Überschuldung" erfolgte die Förderung einer Qualifizierung von
Sozialberatern, Personalwirtschaftern und Betriebsräten auch in
Unternehmen zur Schuldnerproblematik mit dem Ziel,
verschuldete Arbeitnehmer vor Entlassung zu schützen und für
verschuldete Arbeitslose eine Wiedereinstellung zu ermöglichen.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. e), h)
Projektteilnehmer: 4 vom BMA finanzierte Arbeitnehmer
Projektdauer: 1. Oktober 1992 bis 31. Dezember 1995
Mittelabfluß 1995: 144 532 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 4
3. Projekttitel: Lernwerkstatt Alt und Jung
Träger: Bildungswerk „Blitz e.V."
Mittelbedarf (in DM) :
1993 1994 gesamt
Gesamtkosten 371 845 377 950 749 795
davon BMA 107 675 60 950 168 625
BA 264 170 317 000 581 170
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit diesem Projekt wurde versucht, über ein gegenseitiges Helfen
und gemeinsames Arbeiten von Alt und Jung in einer Holz- und
Nähwerkstatt, im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie beim
betreuten Wohnen, das z. T. geringe Vertrauen der Arbeitslosen in
die Sinnhaftigkeit solcher Projektarbeit und zu ihren eigenen
Einflußmöglichkeiten zu erhöhen.
Gegenwärtig erfolgt mit dem Träger nach Vorlage des
Verwendungsnachweises und des Erfahrungsberichtes die Auswertung.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. a), b), c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 14 ABM-Teilnehmer und 1 vom BMA finanzierter Anleiter
Projektdauer: 25. Februar 1993 bis 31. Dezember 1994
Mittelabfluß 1995: Schlußrate nach Prüfung des Verwendungsnachweises
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 14
4. Projekttitel: Modell einer Verknüpfung von
arbeitsmarktpolitischen Initiativen mit
Strukturentwicklungsmaßnahmen in verschiedenen Regionen
Brandenburgs (Fürstenwalde/Neuruppin)
Träger: Evangelischer Verein zur Förderung der Initia
-
tive gegen Arbeitslosigkeit
Mittelbedarf (in DM) :
1993 1994 1995 1996 gesamt
Gesamtkosten 484 486 740 337 735 838 180 156 2 140 817
davon BMA 292 717 357 543 329 043 82 260 1 061 563
AA Fürstenwalde 29 700 16 380 16 380 3 780 66 240
AA Neuruppin 16 380 16 380 3 780 36 540
Kreis Fürstenwalde 15 000 15 000 20 000 5 000 55 000
Kreis Neuruppin 15 000 15 000 5 000 35 000
Stadt Fürstenwalde 23 500 32 265 33 156 8 344 97 285
Stadt Neuruppin 22 255 23 256 5 344 50 765
BeQua Neuruppin 38 549 38 549
L-Min. f. ASGF 176 254 193 473 44 648 414 375
Eigenmittel 85 000 89 250 89 250 22 000 285 500
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit dem Beratungsmodell sollen Methoden der Verknüpfung von
Arbeitsmarktpolitik mit der Strukturpolitik einzelner Regionen in
der Praxis erprobt sowie durch Koordinierung und Kooperation
regionaler Beschäftigungseinrichtungen eine schnellere
Überleitung dort Beschäftigter oder an FuU-Maßnahmen Teilnehmender
in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. d), e), f), g), h)
Projektteilnehmer: 8 ABM-Teilnehmer und 2 vom BMA finanzierte Anleiter
Projektdauer: 1. April 1993 bis 31. März 1996
Mittelabfluß 1995: 146 080 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 7
5. Projekttitel: Einrichtung und Betrieb eines Landschaftspflege
-
hofes im Landschaftsschutzgebiet „Fiener Bruch"
Träger: QSG-Qualifizierungs- und Strukturförderungs
gesellschaft mbH
Mittelbedarf (in DM) :
1993 1994 1995 gesamt
Gesamtkosten 1 712 632 975 914 989 813 3 678 359
davon BMA 623 632 233 114 185 213 1 041 959
BA 832 500 676 800 735 600 2 244 900
Eigenleistung 62 500 66 000 69 000 197 500
Landkreis 194 000 194 000
Sach- und Bearbeitungsstand:
Bewirtschaftung und Landschaftspflege des
Landschaftsschutzgebietes „Fiener Bruch". Aufgrund der inzwischen erreichten
großen Resonanz in der Öffentlichkeit besteht die berechtigte
Hoffnung auf Eigenerwirtschaftung der erforderlichen Mittel nach
Existenzgründung über die Teilbereiche Tourismus,
Dienstleistungen für Wiedereinrichter und Agrargenossenschaften und
-gmbH, Öko-Landwirtschaft und alternativer Tierhaltung,
Realisierung von Umwelt- und Pflegeprogrammen des Landes und der
EU.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 17 Teilnehmer und 1 vom BMA finanzierter Anleiter
Projektdauer: 1. Januar 1993 bis 31. Dezember 1995
Mittelabfluß 1995: 89 231 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 15
6. Projekttitel: Errichtung eines Zentrums der Begegnung
Träger: Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau
Mittelbedarf (in DM):
1993 1994 1995 gesamt
Gesamtkosten 784 000 950 150 149 500 1 883 650
davon BMA 393 000 320 150 713 150
BA 213 000 213 000
Robert-Bosch-Stiftung 38 000 159 000 197 000
Freistaat Sachsen
Denkmalschutz
50 000 114 500 164 500
Stadt Zschopau
Stadtsanierung
176 000 176 000
Landratsamt Zschopau 135 000 135 000
Eigenmittel 50 000 245 000 35 000 285 000
Sach- und Bearbeitungsstand:
Eine Beratungsstelle des Trägers wird zum Zentrum der
Begegnung entwickelt und gleichzeitig die Beschäftigungsprojekte
„Zukunft Pflanzen" und „Sozialer Möbeldienst" begonnen. Am
15. April 1995 konnte die Kirchliche Erwerbsloseninitiative ihre
Arbeit in den mit Fördermitteln des BMA errichteten Räumen
aufnehmen. Nach Vorlage des Verwendungsnachweises und des
Erfahrungsberichtes wird mit dem Träger der erreichte Stand
ausgewertet.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), g), h
Projektteilnehmer: 30 ABM-Teilnehmer
Projektdauer: 1. Januar 1993 bis 31. Mai 1995
Mittelabfluß 1995: Schlußrate nach Prüfung des Verwendungsnachweises
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 30
7. Projekttitel: Instandsetzung, Sanierung, Beschilderung und
Ausstattung mit Rastpunkten an Radwander- und
Wanderwegen
Träger: Verein zur Förderung und Entwicklung des
oberen Bieletales e. V.
Mittelbedarf (in DM):
1993 1994 1995 1996 gesamt
Gesamtkosten 407 565 901 801 1 364 905 1 135 988 3 810 259
davon BMA 211 065 155 301 261 905 199 288 827 559
AA 196 500 746 500 1 103 000 900 000 2 946 000
Eigenmittel 36 700 36 700
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit dem Projekt sollen Dauerarbeitsplätze geschaffen werden,
durch die im LSG „Sächsische Schweiz" dringend erforderliche
Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten und die Sicherung
eines ständig hohen Niveaus an Ausstattung und Sicherheit von
Radwegen, Rastpunkten, Wegen, Stiegen usw. gewährleistet
werden.
Die Aufträge kommen von den Gemeinden, den Forstämtern und
der Verwaltung des Nationalparkes. Für die Zukunft bestehen
gute Aussichten auf Erhaltung dieses Kundenstammes.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 35 ABM-Teilnehmer und 1 vom BMA finanzierter Anleiter
Projektdauer: 1. November 1993 bis 31. Oktober 1996
Mittelabfluß 1995: 108 111 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 7
8. Projekttitel: Modellprojekt boz-tex-Design-Schnittgestaltung,
Projektmanagement für die Textilbranche und
Vereinskonfektion
Träger: Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft
Mittelbedarf (in DM):
1994 1995 1996 gesamt
Gesamtkosten 788 276 1 182 097 491 649 2 462 022
davon BMA 386 705 315 025 117 070 818 800
BA 305 640 637 183 307 893 1 250 716
L-Min. für Gesundheit und Soziales 50 404 44 005 24 335 118 744
ESF 45 527 95 034 42 351 182 912
L-Min. für Wirtschaft und Verkehr 90 850 90 850
Sach- und Bearbeitungsstand:
In dem Beschäftigungsprojekt erproben bisher arbeitslose
Ingenieurinnen, Konfektionsnäherinnen und Schneiderinnen die
Schaffung von Dauerarbeitsplätzen in einem Servicebüro für
Designentwicklung und Produktion sowie in einer Vereinsnäherei
zum Erhalt des kulturellen Brauchtums. Beide Einrichtungen
genießen in der Region bereits einen guten Ruf.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), f), h)
Projektteilnehmer: 16 ABM-Teilnehmer und 1 vom BMA finanzierter Anleiter
Projektdauer: 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1996
Mittelabfluß 1995: 143 435 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 17
9. Projekttitel: Modellprojekt „Textiles Kunsthandwerk —
Wiederbelebung und Erhaltung vogtländischer
Tradition"
Träger: Arbeitslosenverband Deutschland, Kreisverband
Auerbach—Klingenthal—Reichenbach e. V.
Mittelbedarf (in DM) :
1994 1995 1996 gesamt
Gesamtkosten 603 625 689 853 695 799 1 789 277
davon BMA 299 712 258 111 281 052 838 875
BA 283 025 313 694 92 409 689 128
Sächs. Staatsmin. f. Wirtschaft u. Arbeit 20 888 23 048 25 338 69 274
Eigenmittel 95 000 297 000 392 000
Sach- und Bearbeitungsstand:
In einem Frauenprojekt werden aus Stoffresten textile
Flächenbilder und Raumelemente hergestellt, die schon jetzt ein großes
öffentliches Interesse finden. Gegenwärtig gibt es speziell mit
dem AA Plauen einige Probleme hinsichtlich der weiteren
Übernahme der Personalkosten. Für sechs AN wurden
zwischenzeitlich schon vom Träger Dauerarbeitsplätze eingerichtet.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), f), h)
Projektteilnehmer: 7 ABM-Teilnehmer, 6 vom Träger finanzierte Teilnehmer und
1 vom BMA finanzierter Anleiter
Projektdauer: 1. April 1994 bis 31. Dezember 1996
Mittelabfluß 1995: 50 100 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 15
10. Projekttitel: Einstieg in einen spezialisierten Maschinen- und
Anlagenbau, Schwerpunkt Umwelttechnik
Träger: INUMA-GmbH, Papenburg
Mittelbedarf (in DM):
1993 1994 gesamt
Gesamtkosten 108 278 618 802 727 080
davon BMA 103 675 278 129 381 804
AA 230 199 230 199
Land 800 15 200 16 000
Eigenmittel 3 803 95 274 99 077
Sach- und Bearbeitungsstand:
Durch die vom BMA geförderten Umbaumaßnahmen einer
ehemaligen Schlosserei sollte für 15 Arbeitslose die Möglichkeit
geschaffen werden, über ein neues Produktionsprofil ihre
Dauerarbeitsplätze zu schaffen und diese durch eine anschließende
Existenzgründung wirtschaftlich zu sichern.
Die Auftragslage hat sich zögernd, insgesamt jedoch
zufriedenstellend entwickelt. Bestätigt hat sich der Einstieg in einen
spezialisierten Maschinen- und Anlagenbau mit Schwerpunkt im
Bereich Umwelttechnik als zukunftsträchtiges Marktsegment.
Gegenwärtig werden die für eine Existenzgründung noch
erforderlichen Voraussetzungen (notwendigen fachlichen
Qualifikationen) geschaffen.
Nach Vorlage des Verwendungsnachweises und des
Erfahrungsberichtes wird mit dem Träger die Verallgemeinerungsfähigkeit
des Modellprojektes ausgewertet.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), e), f), g), h)
Projektteilnehmer: 15 Teilnehmer über LKZ
Projektdauer: 15. Dezember 1993 bis 31. Dezember 1994
Mittelabfluß 1995: Schlußrate nach Prüfung des Verwendungsnachweises
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 15
11. Projekttitel: Innovative Design-Entwicklung
Träger: idee e. V. Bautzen
Mittelbedarf (in DM) :
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 1 583 181 1 956 873 1 880 873 714 681 6 135 608
davon BMA 735 978 638 791 562 791 173 826 2 111 386
BA 747 185 1 278 031 1 278 031 530 845 3 834 092
Sächs. Mimst. f. Arbeit u. Wirtschaft 30 038 40 051 40 051 10 010 120 150
Sächs. Aufbauwerk 60 980 69 980
Sach- und Bearbeitungsstand:
In der Stadt Bautzen besteht die Absicht, modellhaft zu erproben,
wie im künstlerisch-handwerklichen Bereich Dauerarbeitsplätze
für ehemals arbeitslose Frauen entstehen können (traditionelles
Lausitzer Handwerk).
Konzeptionsschwerpunkte: 4. c), f), h)
Projektteilnehmer: 36 ABM-Beschäftigte und 5 vom BMA finanzierte Anleiter
Projektbeginn: 1. Mai 1995 (mit Ausnahmegenehmigung des BMA/BMF
und begrenzter Mittelbereitstellung bis 1. Juli 1995 i. H. v.
40 000 DM)
derzeitiger Mittelabfluß: 391 193 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 41
Deutscher Bundestag — 13, Wahlperiode Drucksache 13/2409
12. Projekttitel: Errichtung eines Ateliers zur Bewahrung
traditioneller Drucktechniken
Träger: Design + Kunst e. V. (Chemnitz)
Mittelbedarf (in DM):
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 623 722 1 033 983 857 348 433 240 2 948 293
davon BMA 520 522 654 609 385 744 181 588 1 742 463
BA 85 200 346 674 437 904 218 952 1 088 730
Eigenmittel 18 000 32 700 33 700 32 700 117 100
Sach- und Bearbeitungsstand:
Der Träger der Maßnahme beabsichtigt, neue Möglichkeiten der
Bewahrung alter Drucktechniken zu erschließen und diese durch
ihre weitere Anwendung am Leben zu erhalten. Gleichzeitig wird
ein kommunikatives Begegnungszentrum geschaffen, in dem
Besuchern die Arbeit der Druckerei vorgestellt wird. Es ist
beabsichtigt, die Druckerei in die wirtschaftliche Selbständigkeit zu
führen.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 12 ABM-Teilnehmer und 3 vom BMA finanzierte Anleiter
Projektbeginn: 1. Juli 1995
Mittelabfluß: 220 365,30 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 12
13. Projekttitel: Regionales Datenbank-Informationssystem
Träger: Aufbauwerk der Region Riesa, Meißen, Großen
-
hain GmbH
Mittelbedarf (in DM) :
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 457 986 599 430 473 310 1 530 726
davon BMA 205 106 207 140 212 100 624 346
BA 50 000 362 290 176 210 588 500
Sächsisches Staatsministerium 10 000 10 000 5 000 25 000
Eigenmittel des Trägers 192 880 20 000 80 000 292 880
Sach- und Bearbeitungsstand:
Vom BMA wird hier erprobt, ob aus dem Modellprojekt zur
Bereitstellung und Aufbereitung von regionalen Daten zur
Unterstützung der kommunalen Standort- und Strukturentwicklung fünf
Dauerarbeitsplätze für schwervermittelbare arbeitslose Frauen in
einen selbständigen Betrieb entstehen.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), e), f), g), h)
Projektteilnehmer: 8 Mitarbeiterinnen über ABM und 2 vom BMA finanzierte
Anleiterinnen
Die nicht in den selbständigen Betrieb zu übernehmenden
5 Mitarbeiterinnen werden vom Träger in Dauerarbeitsplätze
vermittelt.
Projektbeginn: am 1. Juli 1995
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 7
14. Projekttitel: Marketing Osteuropa
Träger: Regionalverband Mittelständischer Unter
-
nehmer-Nordost (Sömmerda)
Mittelbedarf (in DM) :
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 419 033 848 567 858 634 439 033 2 565 267
davon BMA 247 600 495 200 495 200 247 600 1 485 600
BA 171 433 342 867 342 867 171 433 1 028 600
Eigenmittel 10 500 20 567 20 000 51 067
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit dem Modellprojekt „Marketing Osteuropa" wird in
Zusammenarbeit mit bestehenden Unternehmen (Telekom) erprobt, wie
mit der Aufarbeitung und dem Verkauf gebrauchter, nicht mehr
benötigter Kommunikationstechnik Dauerarbeitsplätze entstehen
können.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. c), f), g), h)
Projektteilnehmer: 12 ABM-Beschäftigte und 3 vom BMA finanzierte Anleiter
Projektbeginn: 1. Juli 1995
Mittelabfluß: 100 405,35 DM
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 12
15. Projekttitel: Umweltzentrum Rositz
Träger: Verein zur Regionalförderung von Forschung,
Innovation und Technologie für die
Strukturentwicklung e. V.
Mittelbedarf (in DM):
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 1 062 040 2 186 630 2 245 340 1 137 720 6 631 730
davon BMA 289 110 645 510 647 050 319 950 1 901 620
BA (Altenburg) 396 500 812 700 853 830 437 040 2 500 070
BA (Jena) 135 000 276 750 290 610 148 860 851 220
Thür. Minist. f. Arbeit u. Soziales 164 140 297 560 294 020 150 090 905 810
Eigenmittel des Trägers 77 290 154 110 159 830 81 780 473 010
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit der Modellmaßnahme kann der Antragsteller die industrielle
Neuansiedlung in der Region Rositz (ehemals Wismutgebiet mit
zahlreichen Teerseen) auf ökologisch/umwelttechnischem Gebiet
unterstützen. Das Projekt verfolgt das Ziel, bis zu 29 Arbeitsplätze
für Wissenschaftler und Techniker zu schaffen.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. c), e), f), g), h)
Projektteilnehmer: 28 ABM- und § 249 h-Mitarbeiter und 3 vom BMA finanzierte
Anleiter
Projektbeginn: 1. Juli 1995
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 29
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode . Drucksache 13/2409
16. Projekttitel: „Thematische Beherbergungsstätte — Dem Beruf
auf der Spur"
Träger: Kultur- und Heimatverein Spörnewitz e. V.
Mittelbedarf (in DM) :
1995 1996 1997 1998 gesamt
Gesamtkosten 848 000 221 980 1 069 980
davon BMA 800 000 99 980 899 980
Eigenmittel des Trägers 48 000 122 000 170 000
Sach- und Bearbeitungsstand:
Mit diesen Mitteln fördert das BMA den Umbau eines ehemaligen
Rathauses in eine „Thematische Beherbergungsstätte" als
zweckbezogene Einrichtung zum längeren und inhaltlich
ausgerichteten Besuch einer zeitgleich errichteten Schauwerkstatt für
traditionelles, ländliches Gewerke. Vorrangig genutzt werden soll
diese Stätte von Schulklassen u. a. für die Berufsorientierung.
Insgesamt sollen in diesen zwei Einrichtungen 16 neue
Arbeitsplätze für schwer vermittelbare arbeitslose Frauen entstehen.
Konzeptionsschwerpunkte: 4. b), c), f), g), h)
Projektteilnehmer: nach Abschluß der Baumaßnahme 6 Dauerarbeitsverträge
Projektbeginn: Es wurde einem unverbindlichen vorzeitigen Projektbeginn
(Baumaßnahme) zum Dezember 1994 zugestimmt.
zu schaffende Dauerarbeitsplätze: 6
Anlage 4
Berlin, März 1993 Bundesministerium
für
Arbeit und Sozialordnung
Merkblatt
für die Beantragung von Bundesmitteln aus der Haushaltsstelle
„Förderung der Erprobung neuer Wege in der
Arbeitsmarktpolitik"
a) Im Bundeshaushalt sind bei Kapitel 1112, Titel 685 01, 5 Mio.
DM für die Förderung der Erprobung neuer Wege in der
Arbeitsmarktpolitik veranschlagt.
Die Mittel sollen unter Berücksichtigung der besonderen
regional- bzw. branchenspezifischen Problemfelder — vor allem in
den neuen Bundesländern — der Förderung von
Modellprojekten dienen, die inbesondere folgende Konzeptschwerpunkte
beinhalten:
— Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik auf
regionaler und lokaler Ebene,
— Unterstützung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit
Bedrohten bei der Gründung selbständiger Existenzen,
— Befähigung von besonders beeinträchtigten Arbeitslosen zur
Eingliederung in die Arbeitswelt,
— Förderung des Selbsthilfegedankens.
b) Bei der Beantragung von Bundesmitteln sind die
Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und die dazu ergangenen
Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von
Zuwendungen zu beachten. Auf die Gewährung der Zuwendung besteht
kein Rechtsanspruch. Über die Förderung im Einzelfall, die als
sogenannte Projektförderung gewährt wird, entscheidet das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) nach
pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
Im einzelnen sind danach erforderlich:
1. Ein schriftlicher Antrag
1.1 Der Antrag muß zunächst Angaben zur Person bzw.
Institution des Antragstellers enthalten. Beizufügen sind
— soweit zutreffend — ein Auszug aus dem
Handelsregister bzw. Vereinsregister, die Satzung bzw. der
Gesellschaftsvertrag sowie eine Bescheinigung des
Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit.
1.2 Der Antrag muß sodann die zur Beurteilung und
Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben
enthalten. Maßgebend ist dabei die Übereinstimmung des
Projektinhalts mit dem im Haushaltsansatz festgelegten
Förderungskonzept.
Inhaltliche Schwerpunkte sollen die Darstellung
— des neuen Weges in der Arbeitsmarktpolitik,
— des Modellcharakters und
— der Perspektive des Projekts nach Auslaufen der
Bundesförderung sein.
1.3 Darüber hinaus hat der Antrag
— Angaben zum zeitlichen Umfang des Projekts,
— Angaben über die durch das Projekt bedingten
Ausgaben,
— Angaben über Eigenmittel und Eigenleistungen,
— Angaben zum Interesse Dritter an dem Projekt und
über etwaige Drittmittel zu enthalten.
In diesen Fällen ist der Teil der Gesamtmaßnahmen für
den eine anteilige Finanzierung durch das BMA
beantragt wird, besonders zu erläutern.
1.4 Bei Baumaßnahmen sind dem Antrag beizufügen
— ein Grundbuchauszug,
— Auszug aus der Katasterkarte,
— der Grundstückskaufvertrag bzw. Vorvertrag,
— die Planungsunterlagen bestehend aus Lageplan des
B auvorhab ens , Entwurfsplänen, bauaufsichtliche und
sonstige Genehmigungen (Vorbescheide genügen),
— ein Erläuterungsbericht.
Letzterer soll Auskunft geben über
Veranlassung und Zweck der geplanten
Baumaßnahme(n),
Raumbedarf und Nutzung,
Benennung des künftigen Eigentümers, Mieters,
Betreibers oder Nutznießers der Anlage (bei
Mietverhältnissen mit Vorlage des Mietvertrages),
Bau- und Ausführungsart,
Gesamtkosten der Baumaßnahmen mit Angabe der
Kosten, für die die Zuwendung beantragt wird,
Bauzeiten und Baumittelbedarf in den einzelnen
Haushaltsjahren,
die vorgesehene Abwicklung der Baumaßnahmen und
jeweils mindestens drei Kostenangebote für die
einzelnen Gewerke.
1.5 Sonderbestimmungen sind zu beachten, wenn ein
Förderantrag Baumaßnahmen umfaßt, für die die Zuwendungen
von Bund und Ländern zusammen mehr als 750 000 DM
beantragen sollen. In diesen Fällen hat die
Antragsstellung nach den — hier beigefügten — Hinweisen ZBau zu
erfolgen.
2. Ein Finanzierungsplan
2.1 Der Finanzierungsplan ist die aufgegliederte Berechnung
der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden
Ausgaben mit einer Übersicht über die beabsichtigte
Finanzierung. In den Finanzierungsplan müssen die
vorstehend unter 1.3 bis 1.5 genannten Angaben eingehen.
Es ist Sache des Antragsstellers, bereits vor der
Antragsstellung alle für das Projekt geeigneten
Fördermöglichkeiten zu prüfen. Soweit Eigenmittel veranschlagt
werden, ist die Art und Weise ihrer Erwirtschaftung
mitzuteilen und zu belegen.
Als Zuwendungsgeber kommen neben dem BMA die
Bundesanstalt für Arbeit (Fördermöglichkeiten nach dem
AFG), andere Bundesministerien, Länderministerien mit
landesspezifischen Förderprogrammen, Kommunen, freie
Träger, Stiftungen u. a. in Betracht. Evtl.
Finanzierungsanteile anderer Zuwendungsgeber sind durch deren
schriftliche Zusagen bzw. bereits erlassene
Zuwendungsbescheide zu belegen. Mit der BMA-Zuwendung und den
Eigenmitteln bzw. zusätzlichen Mitteln weiterer
Zuwendungsgeber muß die Gesamtfinanzierung des Projekts
gesichert sein. Die Sicherung der Gesamtfinanzierung ist
Vorbedingung jeder Zuwendungsgewährung.
2.2 Bei mehrjähriger Förderung (maximal drei Jahre) ist der
Finanzierungsplan nach Haushaltsjahren
aufzuschlüsseln.
2.3 Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Höhe der
im Rahmen des BMA-Projekts anfallenden
zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese werden vom BMA anhand des
vom Antragssteiler vorgelegten Finanzierungsplanes
unter Beachtung der nachstehenden Kriterien festgesetzt.
2.3.1 Für personenbezogene Sachausgaben wird eine
Pauschale in Höhe von 15 % der tatsächlich anfallenden
Personalausgaben gewährt. Bei der Berechnung der
Pauschale muß sichergestellt sein, daß nur solche Personen
erfaßt werden, die im Antrag des
Zuwendungsempfängers genannt sind und deren Einstellung und
Eingruppierung das BMA zugestimmt hat. Die im Rahmen der
Pauschale getätigten Ausgaben bedürfen keines Nachweises.
Für personalbezogene Investitionen (Büroausstattungen)
sind unter Beachtung des sog. Besserstellungsverbotes
Ausgaben bis zu folgender Höhe zuwendungsfähig:
Für Projektleiter bis zu 7 200 DM,
für Sachbearbeiter (BAT Vb-III) bis zu 5 000 DM,
für Schreibkräfte, Bürokräfte
(BAT XIII-Vc) bis zu 3 800 DM.
Zusätzlich können für die Einrichtung eines
Bildschirmarbeitsplatzes (PC, Computerschreibtisch und
Computerstuhl) bis zu 1 100 DM für Projektleiter und
Sachbearbeiter und bis zu 550 DM für Schreibkräfte und Bürokräfte
bewilligt werden.
Ausgaben für externe Beratung können nur dann bewil
-
ligt werden, wenn eine Beratung durch das Personal des
Trägers selbst nicht gewährleistet werden kann. Die
Gründe hierfür sind vom Antragssteller zu erläutern.
Honorare für externe Berater können in die Berechnung
der personalbezogenen Sachausgaben nicht einbezogen
werden.
2.3.2 Zuwendungsfähig sind auch Mieten und
Bewirtschaftungskosten der gemieteten Räume, wobei
Höchstgrenzen sowohl in preislicher als auch in räumlicher Hinsicht
zu beachten sind. Eine Bewilligung ist nur nach Vorlage
eines rechtsverbindlichen Mietvertrages möglich.
2.3.3 Ausgaben für Seminare, Tagungen und
Fortbildungsmaßnahmen sind für jede Veranstaltungsart gesondert zu
beantragen. Bei der Antragstellung ist darzulegen, wie
sich die Höhe des veranschlagten Ausgabenansatzes
errechnet (Angabe der Anzahl der Veranstaltungen,
anfallende Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
anfallende Fahrtkosten etc.). Bei der Berechnung der
Ausgaben ist zu beachten, daß eine Erstattung nur im
Rahmen des Bundesreisekostengesetzes möglich ist.
2.3.4 Die Zuwendungsfähigkeit von Bauinvestitionen wird
anhand der gemäß Nr. 1.4 und 1.5 vorzulegenden
Unterlagen festgestellt.
2.3.5 Die Notwendigkeit sonstiger Investitionen (Geräte,
Maschinen etc.) ist besonders zu begründen. Die
veranschlagten Ausgaben sind durch mindestens drei
Kostenangebote zu belegen.
3. Eine Erklärung, daß mit der Maßnahme noch nicht
begonnen worden ist.
4. Eine Erklärung darüber, ob der Zuwendungsempfänger
allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum
Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt ist. In diesem Fall
hat der Antragsteller im Finanzierungsplan die sich
ergebenden Vorteile auszuweisen.
c) Zuwendungsanträge sind an das Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung, Abteilung VIII, Klosterstraße 47,
0-1020 Berlin zu richten.
Anlage 5
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit
Beschäftigungsgesellschaften und ABS-Gesellschaften durchgeführt wurden.
Thüringen
Modellprojekt: Umweltzentrum Rositz
Der Verein zur Regionalförderung von Forschung, Innovation und
Technologie für die Strukturentwicklung (ReFIT), als Träger einer
am 1. Juli 1995 begonnenen vom BMA geförderten Maßnahme, ist
vom Gründungsstatus keine ABS-Gesellschaft. Entsprechend
seiner satzungsgemäßen Arbeitsweise beschäftigt ReFIT e.V. jedoch
zur Zeit 540 Arbeitnehmer in AB- und § 249 h-Maßnahmen.
Das heißt, in diesem zweckorientierten Betätigungsfeld arbeitet
ReFIT e.V. ähnlich wie andere Beschäftigungsgesellschaften.
Im Zusammenhang mit seinem satzungsgemäßen
Gesamtanliegen ist es ReFIT e.V. bisher gelungen,
10 Ausgründungen, darunter
7 GmbH
3 Zweigvereine
zu schaffen, in denen zum heutigen Zeitpunkt ca. 90 bis 100
ehemalige Arbeitnehmer aus ABM-Projekten bei ReFIT e.V.
einen Arbeitsplatz gefunden haben.
Einer der Zweigvereine ist heute eine evaluierte mit ReFIT e.V.
eng verbundene wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung am
Standort Jena mit ca. 28 Beschäftigten und drei Auszubildenden.
ReFIT e.V. selbst beschäftigt heute 14 Arbeitnehmer in
unbefristeten Arbeitsverhältnissen, von denen 12 aus ABM-Projekten bei
ReFIT e.V. heraus und einer aus Arbeitslosigkeit ihre Tätigkeit
aufnehmen konnten.
Sachsen
Modellprojekt: Errichtung eines Begegnungszentrums
Die Kooperation mit einer Beschäftigungsgesellschaft bezieht sich
auf die Sanierung des Gebäudes des Zentrums für Begegnung
und Beratung. Der Bauabschnitt „Innensanierung" wurde im
Jahre 1993 durch die Beschäftigungsgesellschaft SAQ—S, ABS
-
Sondervermögen Straßenfahrzeugbau Sitz Zwickau,
Niederlassung Zschopau durchgeführt.
Im weiteren Verlauf hat die Kirchliche Erwerbsloseninitiative mit
Beschäftigungsprojekten in eigener Trägerschaft notwendige
Leistungen übernommen.
Modellprojekt: Thematische Beherbergungsstätte
Das ABM-Projekt
Schauwerkstatt für traditionelle ländliche Gewerke
wurde durch die ABS Coswig/Weinböhla GmbH erarbeitet und
beim AA Riesa eingereicht. Nach einjähriger Laufzeit als ABM mit
dem Ende per 30. September 1995 erfolgte vor wenigen Tagen
eine Verlängerung der ABM für ein weiteres Jahr durch das AA
Riesa.
Grundlage dieser Entscheidung waren die guten
Arbeitsergebnisse beim Betreiben der Schauwerkstatt für Keramik,
Glasbearb eitung , Textilbearbeitung, Hauswirtschaftsservice.
Brandenburg
Modellprojekt: Modell einer Verknüpfung von
arbeitsmarktpolitischen Initiativen mit
Strukturentwicklungsmaßnahmen in verschiedenen Regionen
Brandenburgs
Kooperationspartner sind vor allem die
— Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH
Neuruppin,
— Initiative Jugendarbeitslosigkeit Neuruppin e. V.,
— ASR Kyritz,
— ABS Fürstenwalde,
— Diakonisches Werk Fürstenwalde.]