Einsatz und Erfolg arbeitsmarktpolitischer Förderinstrumente (ABM, §§ 249 h und 242 s AFG) zur Verminderung der Arbeitslosigkeit 1995 und ihre Finanzierungsstruktur
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 nahm der Gesetzgeber verschiedene Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen vor, die zum 1. August 1994 bzw. zum 1. Januar 1995 wirksam wurden. Im Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit und im Haushaltsgesetz 1995, Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, sind die Ansätze für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen gegenüber dem Vorjahr verändert und teilweise gesenkt worden. Von verschiedenen Seiten wurde und wird befürchtet, daß im Zusammenwirken beider Vorgänge im Laufe dieses Jahres gravierende Einbrüche in Teilbereichen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und ihrer Träger eintreten werden, die gegenwärtig noch durch einen „Überhang" an Bewilligungen aus dem Vorjahr verdeckt würden. Auch deute die bisherige Akzeptanz neuer Förderinstrumente (§ 242 s AFG) auf einen Fehlschlag hin. Dieser Fehlschlag sei insbesondere durch den Rückzug Dritter aus der Kofinanzierung von Maßnahmen zu befürchten.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den alten Ländern (ABM-West)
1. Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 AFG gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
2. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
3. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) seit 1990 an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmearten beteiligt waren (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
4. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung (gegebenenfalls nach Maßnahmearten) darüber, a) wie sich seit 1990 die Gesamtkosten zur Durchführung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Durchschnitt entwickelten, b) mit welchen absoluten Beträgen und relativen Anteilen seit 1990 die Bundesanstalt für Arbeit an der Aufbringung dieser Gesamtkosten beteiligt war und ist, c) in welchem absoluten und relativen Umfang die Träger mit Eigenmitteln an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligt waren und sind, d) in welchem absoluten und relativen Umfang sich jeweils andere Mittelgeber (Land, Landkreise, Kommunen, EG und sonstige) an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligten und beteiligen?
5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der „volkswirtschaftlichen Bilanz" von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1980 (getrennt nach Mehrausgaben, Minderausgaben, Mehreinnahmen usw. der einzelnen Haushalte wie Bundesanstalt für Arbeit, Renten- und Krankenversicherung, Bundeshaushalt usw. und Ausgaben- bzw. Einnahmenart)?
6. Welche Gründe und Erwägungen haben die Bundesregierung angesichts ihrer Auffassung, daß sich die wichtige arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitische Rolle der ABM-Förderung auch an ihrem zahlenmäßig hohen Niveau ablesen läßt, dazu veranlaßt, eine Ausweitung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahr 1996 gegenüber 1995 in ihren Haushaltsplanungen nicht vorzusehen?
II. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in den neuen Ländern (ABM-Ost)
7. Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
8. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
9. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) seit 1990 an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmearten beteiligt waren (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
10. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung (gegebenenfalls unterschieden nach Maßnahmearten) darüber, a) wie sich seit 1990 die Gesamtkosten zur Durchführung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Durchschnitt entwickelten, b) mit welchen absoluten Beträgen und relativen Anteilen seit 1990 die Bundesanstalt für Arbeit an der Aufbringung dieser Gesamtkosten beteiligt war und ist, c) in welchem absoluten und relativen Umfang die Träger mit Eigenmitteln an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligt waren und sind, d) in welchem absoluten und relativen Umfang sich jeweils andere Mittelgeber (Land, Landkreise, Kommunen, EG und sonstige) an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligten und beteiligen?
11. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der „volkswirtschaftlichen Bilanz" von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1980 (getrennt nach Mehrausgaben, Minderausgaben, Mehreinnahmen usw. der einzelnen Haushalte wie Bundesanstalt für Arbeit, Renten- und Krankenversicherung, Bundeshaushalt usw. und Ausgaben- bzw. Einnahmenart)?
12. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den zum 1. Januar 1996 wirksam werdenden rechtlichen Veränderungen in der Verteilung und Vergabe der Fördermittel im einzelnen hinsichtlich a) des Umfangs, in dem im Jahr 1996 Fördermittel beantragt und beansprucht werden; b) der Verteilung der Fördermittel und der 100 %-Förderungen auf die Landesarbeitsamtsbezirke und Arbeitsamtsbezirke; c) der Veränderungen in der Trägerstruktur und insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von ABS-Gesellschaften an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; d) der Aufbringung von Eigenmitteln durch die Träger und einer erforderlichen stärkeren Beteiligung von weiteren Mittelgebern an der Gesamtfinanzierung; e) der Arbeitsentgelte und Arbeitszeiten der beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und welche rechtlichen Vorbereitungen haben die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit bisher zur Umsetzung der Änderungen unternommen?
III. ABM für Ältere nach § 97 AFG
13. Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?
14. Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
15. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 97 AFG entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das Arbeitsförderungsgesetz gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
16. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der absolut und relativ wachsenden (Langzeit)-Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitssuchenden, insbesondere auch älteren Frauen, zu begegnen?
IV. Lohnkostenzuschüsse nach § 249h AFG (Produktive Arbeitsförderung Ost)
17. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?
18. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften (bitte auch für April und Mai), und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h AFG vorgenommen?
19. Wie verteilten sich in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?
20. Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 aus § 249 h-Maßnahmen entlassen?
21. Welche Auswirkungen werden nach Auffassung der Bundesregierung die zum 1. Januar 1996 wirksam werdenden Rechtsangleichungen der § 249 h-Maßnahmen an die § 242 s-Maßnahmen im einzelnen haben, wie werden sie sich insbesondere auf laufende Maßnahmen auswirken, und welche Alternativen stehen denjenigen Trägern offen, die bis zum 31. Dezember 1995 Förderungen nach der Variante „80 % Arbeitszeit" erhalten?
V. Lohnkostenzuschüsse nach § 242 s AFG (Produktive Arbeitsförderung West)
22. Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein?
23. Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 242 s AFG vorgenommen?
24. Wie verteilten sich in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
25. Welche Erkenntnis besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Lohnkostenzuschüsse auf einzelne Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.)?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der niedrigen Förderzahlen die Aussichten, das von ihr anvisierte Ziel von 20 000 Förderfällen im Jahresdurchschnitt 1995 noch zu erreichen, und in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit einem Einsatz nicht abgerufener Mittel zur Deckung der Ausgaben für die Arbeitlosenhilfe?
VI. Beteiligung von Arbeitlosenhilfe(ALHi)-Beziehern und -Bezieherinnen
27. Wie viele Arbeitslose im ALHi-Bezug waren seit 1990 jeweils im Quartalsdurchschnitt insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken getrennt nach den Förderungsarten ABM-West, ABM-Ost, §§ 249h und 242 s AFG Lohnkostenzuschüssen einbezogen, welächen Anteil an allen geförderten Arbeitslosen stellten sie jeweils, und wie hoch war ihr relativer Anteil an allen Arbeitslosen im Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe?
28. Welche entsprechenden Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung von arbeitslosen Sozialhilfeberechtigten?
29. Welche rechtlichen und sonstigen Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich sein, um a) Arbeitslose im ALHi-Bezug entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen im Leistungsbezug des Arbeitsamtes an ABM und Lohnkostenzuschuß(LKZ)-Maßnahmen zu beteiligen und dadurch noch im kommenden Haushaltsjahr 700 Mio. DM (ABM) bzw. 300 Mio. DM (LKZ) zu ersparen, und b) um sozialhilfeberechtigte Arbeitslose entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen an ABM und LKZ-Maßnahmen zu beteiligen und dadurch im kommenden Haushaltsjahr die kommunalen Haushalte entscheidend zu entlasten?
Fragen29
Wie viele Anträge auf Förderung nach § 94 AFG gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) seit 1990 an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmearten beteiligt waren (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung (gegebenenfalls nach Maßnahmearten) darüber, a) wie sich seit 1990 die Gesamtkosten zur Durchführung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Durchschnitt entwickelten, b) mit welchen absoluten Beträgen und relativen Anteilen seit 1990 die Bundesanstalt für Arbeit an der Aufbringung dieser Gesamtkosten beteiligt war und ist, c) in welchem absoluten und relativen Umfang die Träger mit Eigenmitteln an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligt waren und sind, d) in welchem absoluten und relativen Umfang sich jeweils andere Mittelgeber (Land, Landkreise, Kommunen, EG und sonstige) an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligten und beteiligen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der „volkswirtschaftlichen Bilanz" von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1980 (getrennt nach Mehrausgaben, Minderausgaben, Mehreinnahmen usw. der einzelnen Haushalte wie Bundesanstalt für Arbeit, Renten- und Krankenversicherung, Bundeshaushalt usw. und Ausgaben- bzw. Einnahmenart)?
Welche Gründe und Erwägungen haben die Bundesregierung angesichts ihrer Auffassung, daß sich die wichtige arbeitsmarkt-, sozial- und gesellschaftspolitische Rolle der ABM-Förderung auch an ihrem zahlenmäßig hohen Niveau ablesen läßt, dazu veranlaßt, eine Ausweitung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahr 1996 gegenüber 1995 in ihren Haushaltsplanungen nicht vorzusehen?
Wie viele Anträge auf Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern der neuen Bundesländer ein, und wie viele Bewilligungen von Maßnahmen für wie viele zu beschäftigende Arbeitslose wurden jeweils in diesen Zeiträumen getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken ausgesprochen, und wie verteilten sich Anträge und Bewilligungen auf Erst-/Neuanträge bzw. -bewilligungen und auf Folgeanträge bzw. Weiterbewilligungen?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 von den Arbeitsämtern auf die bewilligten Maßnahmen vermittelt, und wie verteilen sich diese Zahlen auf erstmalige Vermittlungen und erneute Zuweisungen bzw. Verlängerungen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Trägergruppen (Kommunen, sonstige öffentliche Körperschaften, gemeinnützige Vereine, Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, sonstige) seit 1990 an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in welchem Umfang bei welchen Maßnahmearten beteiligt waren (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken)?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung (gegebenenfalls unterschieden nach Maßnahmearten) darüber, a) wie sich seit 1990 die Gesamtkosten zur Durchführung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Durchschnitt entwickelten, b) mit welchen absoluten Beträgen und relativen Anteilen seit 1990 die Bundesanstalt für Arbeit an der Aufbringung dieser Gesamtkosten beteiligt war und ist, c) in welchem absoluten und relativen Umfang die Träger mit Eigenmitteln an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligt waren und sind, d) in welchem absoluten und relativen Umfang sich jeweils andere Mittelgeber (Land, Landkreise, Kommunen, EG und sonstige) an der Gesamtfinanzierung seit 1990 beteiligten und beteiligen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der „volkswirtschaftlichen Bilanz" von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seit 1980 (getrennt nach Mehrausgaben, Minderausgaben, Mehreinnahmen usw. der einzelnen Haushalte wie Bundesanstalt für Arbeit, Renten- und Krankenversicherung, Bundeshaushalt usw. und Ausgaben- bzw. Einnahmenart)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den zum 1. Januar 1996 wirksam werdenden rechtlichen Veränderungen in der Verteilung und Vergabe der Fördermittel im einzelnen hinsichtlich a) des Umfangs, in dem im Jahr 1996 Fördermittel beantragt und beansprucht werden; b) der Verteilung der Fördermittel und der 100 %-Förderungen auf die Landesarbeitsamtsbezirke und Arbeitsamtsbezirke; c) der Veränderungen in der Trägerstruktur und insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von ABS-Gesellschaften an der Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen; d) der Aufbringung von Eigenmitteln durch die Träger und einer erforderlichen stärkeren Beteiligung von weiteren Mittelgebern an der Gesamtfinanzierung; e) der Arbeitsentgelte und Arbeitszeiten der beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, und welche rechtlichen Vorbereitungen haben die Bundesregierung und die Bundesanstalt für Arbeit bisher zur Umsetzung der Änderungen unternommen?
Wie viele Anträge auf Lohnkostenzuschüsse nach § 97 AFG gingen jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 bei den Arbeitsämtern bzw. Landesarbeitsämtern ein, und wie viele Bewilligungen wurden jeweils für welchen Zeitraum ausgesprochen (bitte getrennt nach Landesarbeitsamtsbezirken und Bundesländern)?
Wie viele zuvor arbeitslose Personen, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 in Maßnahmen nach § 97 AFG beschäftigt?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 aus Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 97 AFG entlassen, und wie viele von ihnen waren anschließend arbeitslos, wie viele traten in eine andere Fördermaßnahme ein, und wie viele nahmen ein nicht über das Arbeitsförderungsgesetz gefördertes Arbeitsverhältnis auf?
Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der absolut und relativ wachsenden (Langzeit)-Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitssuchenden, insbesondere auch älteren Frauen, zu begegnen?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 249 h AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein, und wie verteilten sie sich auf die einzelnen Maßnahmenbereiche?
Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, wie viele davon bei Beschäftigungsgesellschaften (bitte auch für April und Mai), und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 249 h AFG vorgenommen?
Wie verteilten sich in den Monaten Juni, Juli und August 1994 und 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Maßnahmenbereiche, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die geförderten Arbeitnehmergruppen, ihre Arbeitszeiten und die einzelnen Trägerarten?
Wie viele Arbeitslose, insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen sowie Landesarbeitsamtsbezirken, wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1994 und 1995 aus § 249 h-Maßnahmen entlassen?
Welche Auswirkungen werden nach Auffassung der Bundesregierung die zum 1. Januar 1996 wirksam werdenden Rechtsangleichungen der § 249 h-Maßnahmen an die § 242 s-Maßnahmen im einzelnen haben, wie werden sie sich insbesondere auf laufende Maßnahmen auswirken, und welche Alternativen stehen denjenigen Trägern offen, die bis zum 31. Dezember 1995 Förderungen nach der Variante „80 % Arbeitszeit" erhalten?
Wie viele Anträge auf Zuschüsse gemäß § 242 s AFG gingen in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 für wie viele zu beschäftigende Personen insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen ein?
Wie viele Maßnahmen für wie viele zuzuweisende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insgesamt und getrennt nach Geschlecht) wurden jeweils in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern begonnen, und wie viele Arbeitsvermittlungen wurden in den genannten Monaten in Maßnahmen nach § 242 s AFG vorgenommen?
Wie verteilten sich in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 1995 die insgesamt laufenden Maßnahmen und zugewiesenen Beschäftigten in den Landesarbeitsamtsbezirken bzw. Bundesländern auf die einzelnen Trägerarten, Maßnahmenbereiche, geförderten Arbeitnehmergruppen und Arbeitszeiten?
Welche Erkenntnis besitzt die Bundesregierung über die Verteilung der Lohnkostenzuschüsse auf einzelne Trägergruppen (Beschäftigungsgesellschaften, soziale Betriebe, Kommunen, Verbände usw.)?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der niedrigen Förderzahlen die Aussichten, das von ihr anvisierte Ziel von 20 000 Förderfällen im Jahresdurchschnitt 1995 noch zu erreichen, und in welchem Umfang rechnet die Bundesregierung mit einem Einsatz nicht abgerufener Mittel zur Deckung der Ausgaben für die Arbeitlosenhilfe?
Wie viele Arbeitslose im ALHi-Bezug waren seit 1990 jeweils im Quartalsdurchschnitt insgesamt und getrennt nach Männern und Frauen in den einzelnen Landesarbeitsamtsbezirken getrennt nach den Förderungsarten ABM-West, ABM-Ost, §§ 249h und 242 s AFG Lohnkostenzuschüssen einbezogen, welchen Anteil an allen geförderten Arbeitslosen stellten sie jeweils, und wie hoch war ihr relativer Anteil an allen Arbeitslosen im Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe?
Welche entsprechenden Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Beteiligung von arbeitslosen Sozialhilfeberechtigten?
Welche rechtlichen und sonstigen Maßnahmen werden nach Auffassung der Bundesregierung erforderlich sein, um a) Arbeitslose im ALHi-Bezug entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen im Leistungsbezug des Arbeitsamtes an ABM und Lohnkostenzuschuß(LKZ)-Maßnahmen zu beteiligen und dadurch noch im kommenden Haushaltsjahr 700 Mio. DM (ABM) bzw. 300 Mio. DM (LKZ) zu ersparen, und b) um sozialhilfeberechtigte Arbeitslose entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen an ABM und LKZ-Maßnahmen zu beteiligen und dadurch im kommenden Haushaltsjahr die kommunalen Haushalte entscheidend zu entlasten?