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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Allgemeinverfügung nach § 47a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) (G-SIG: 13011052)

Im Verkehr befindliche, nicht dem LMBG entsprechende ausländische Lebensmittel, Herkunft, Kennzeichnung dieser Lebensmittel, Ausnahmen nach § 37 LMBG

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.12.1995

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 13/299209.11.95

Allgemeinverfügung nach § 47a des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)

der Abgeordneten Marina Steindor und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Lebensmittel, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der EU rechtmäßig in Verkehr befinden, dürfen in das Inland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, auch wenn sie den in Deutschland geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen.

Rechtsgrundlage dafür ist § 47a LMBG. Absatz 4 dieses Paragraphen sieht vor, daß die Abweichungen angemessen kenntlich zu machen sind, soweit dies zum Schutz des Verbrauchers erforderlich ist.

Während laufend über Anträge nach § 47a LMBG entschieden wird, besteht immer noch Unklarheit über die Kenntlichmachung bzw. Kennzeichnung der Produkte. Dem Verbraucher wird diese Information vorenthalten.

Da es hier um Fragen von öffentlichem Interesse geht, bitten wir die Bundesregierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Fragen13

1

Wie viele Anträge nach § 47a LMBG wurden von wem seit Inkrafttreten dieses Paragraphen bis zum heutigen Tage gestellt?

2

Wie viele Anträge wurden davon negativ beschieden?

3

Wie viele Anträge wurden positiv beschieden?

4

Für welche Lebensmittel wurde eine Allgemeinverfügung nach § 47 a LMBG erlassen?

5

In welchen Eigenschaften wichen die Lebensmittel von den im LMBG festgelegten Kriterien ab?

6

Wann wurde die Allgemeinverfügung wo bekannt gegeben?

7

Aus welchen Ländern kamen die Lebensmittel?

8

Bei welchen dieser Lebensmittel wurde eine Kennzeichnung vorgesehen?

9

Bei welchen dieser Lebensmittel wurde auf eine Kennzeichnung mit welcher Begründung verzichtet?

10

Gegen wie viele der abgelehnten Anträge nach § 47 a LMBG ist Widerspruch eingelegt worden?

11

Wie viele Widersprüche führten zur Klage?

12

Bei welchen Lebensmitteln wurden seit dem 12. März 1987 Ausnahmen nach § 37 LMBG zugelassen?

13

Aufgrund welcher Eigenschaften wurde die Ausnahmeregelung nach § 37 LMBG notwendig?

Bonn, den 9. November 1995

Marina Steindor Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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