Medizinischer Gebrauch von Cannabis
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Cannabis, eine seit Jahrtausenden bekannte Heilpflanze, kann aufgrund der rechtlichen Situation in der Bundesrepublik Deutschland im Moment als Medikament nicht angewendet werden. Wissenschaftliche Forschungen und die Erfahrungen von Patientinnen und Patienten zeigen, daß Cannabis vielfältige lindernde und heilsame Effekte hat. So können z. B. schwere Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Gewichtsverlust und die Nebenwirkungen von Chemotherapie mit Cannabis wirksam bekämpft werden.
Schwerstkranke Menschen, die an Aids, Krebs, Multipler Sklerose , Rückenmarkverletzungen, Asthma, neurologischen Spastiken u. a. leiden, könnten einen wesentlichen Nutzen daraus ziehen. Dabei hat sich Cannabis als verträglicher und hilfreicher erwiesen als gängige Medikamente, die oft schwerste Nebenwirkungen haben (z. B. Medikamentenabhängigkeit). Neuere Studien in verschiedenen Ländern haben darüber hinaus weitere Anwendungsgebiete aufgezeigt.
Die internationale medizinische Forschung zu Cannabis hat in den letzten Jahren einen fundamentalen Umschwung erfahren. Insbesondere die Entdeckung spezifischer Bindungsstellen im Zentralnervensystem (Cannabinoidrezeptoren) 1988 und der Nachweis körpereigener Cannabinoide, der sog. Anandamide, 1992 sind Meilensteine einer wissenschaftlichen Neubewertung von Cannabis.
Ungeachtet dessen hat die rechtliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren kaum Fortschritte gemacht. So ist die medizinische Forschung zu Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland unverantwortlicherweise nahezu blockiert.
Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Ärztinnen und Ärzten fordern nun auch zunehmend Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik Deutschland legalen Zugang und verstärkte Forschung zu Cannabis.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Anträge zur medizinischen Forschung mit Cannabis und Cannabinoiden sind in den zuständigen Einrichtungen des Bundes (insbesondere Bundesopiumstelle und Bundesinstitut für Arzneimittelforschung, vormals BGA) durch welche Antragsteller seit 1988 gestellt worden?
Wie wurden diese Anträge beschieden und mit welcher Begründung?
Welche Anträge zum medizinischen Gebrauch von Cannabis und Cannabinoiden sind in den zuständigen Einrichtungen des Bundes (insbesondere Bundesopiumstelle und Bundesinstitut für Arzneimittelforschung, vormals BGA) seit 1988 gestellt worden?
Wie wurden diese Anträge beschieden und mit welcher Begründung?
Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage wurden und werden die entsprechenden Anträge entschieden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Strafverfolgungen seit dem 1. Januar 1993 nach dem Betäubungsmittelgesetz vor, bei denen der medizinische Gebrauch von Cannabis eine Rolle spielte?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung über den aktuellen Stand der internationalen Cannabisforschung unterrichtet?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Wenn nach Ansicht der Bundesregierung kein Handlungsbedarf besteht, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die rechtliche Situation beim medizinischen Gebrauch von Cannabis in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der EU vor (insbesondere den Niederlanden, Großbritannien, der Schweiz, den USA, Neuseeland, Australien, Israel)?
Wenn keine, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Erkenntnisse?
Während der Fachtagung „Medizinischer Gebrauch von Cannabis", veranstaltet am 29. Oktober 1995 von der Berliner Ärztekammer und der Deutschen Aids-Hilfe e. V. in Berlin, forderten Patientinnen und Patienten sowie Expertinnen und Experten legalen Zugang und verstärkte Forschung zum medizinischen Gebrauch von Cannabis und Cannabisprodukten.
Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu diesen Forderungen?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf angesichts der Tatsache, daß mehr und mehr Patientinnen und Patienten sich der Kriminalisierung durch die erzwung illegale Beschaffung von Cannabis auf dem Schwarzmarkt und den Risiken einer nicht ärztlich begleiteten Therapie aussetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen?