Rückführung von Flüchtlingen in den Libanon
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/3292 —
Fragen und Antworten5
Hat es im Zusammenhang mit dem Besuch des libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri am 10. Oktober 1995 in der Bundesrepublik Deutschland auch Erörterungen über die Rückführung von Flüchtlingen aus dem Libanon in ihren Herkunftsstaat, insbesondere von Palästinensern und Kurden, gegeben?
Die Frage der Rückführung von Flüchtlingen aus dem Libanon wurde im Zusammenhang mit dem Besuch des libanesischen Ministerpräsidenten bei Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl am 10. Oktober 1995 nicht erörtert. Im übrigen wird auf das Schreiben von Bundesminister Dr. Klaus Kinkel an das Mitglied des Bundestages, Amke Dietert-Scheuer, vom 18. Oktober 1995 Bezug genommen.
Ist bei einer Wiedereinreise von Palästinensern mit einem anerkannten Flüchtlingsstatus in den Libanon, die nach Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 19. Oktober 1995 mit einem Visum, das zur „dauerhaften Einreise" berechtigt, wieder möglich ist, geklärt, um welche Jahrgänge palästinensischer Flüchtlinge es sich dabei handelt? Spielt hierbei der Zeitpunkt ihrer letzten Registrierung durch die UNRWA (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East) dabei eine Rolle?
Bei Vorgesprächen zum Besuch des libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri am 10. Oktober 1995 in der Bundesrepublik Deutschland erläuterte ein Vertreter der libanesischen Delegation auf die Frage des Auswärtigen Amtes nach Rückkehrmöglichkeiten von Palästinensern in den Libanon, daß libanesische Palästinenser mit einem anerkannten Flüchtlingsstatus künftig ein Visum benötigen, das allerdings zur „dauerhaften Einreise" berechtigt. Eine Beschränkung auf bestimmte Jahrgänge nannte er dabei nicht. Die Rechtsgrundlage für die neuen Visaerfordernisse, um deren Übermittlung das Auswärtige Amt gebeten hatte, hat die Botschaft des Libanon bisher nicht zugesandt.
Wurde im Fall, daß eine mögliche Rückführung von Flüchtlingen aus dem Libanon bei dem Besuch des libanesischen Ministerpräsidenten diskutiert wurde, dies auch vor dem Hintergrund des zur Zeit forciert betriebenen Wiederaufbaus Beiruts erörtert, aufgrund dessen die Wiederansiedlung von Flüchtlingen aus dem Lager Burj al-Barajneh nicht möglich sein wird, da dort für den Bau einer Autobahn mindestens 200 Häuser abgerissen werden?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von Plänen der libanesischen Regierung über die Zukunft zahlreicher palästinensischer Flüchtlinge in den Beiruter Siedlungen Al-Daouk und Al-Hay Rerbi in der Nähe des Lagers Al-Shatila, die durch den Abriss zahlreicher Häuser für den Bau von Hotels obdachlos werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen des Wiederaufbaus der libanesischen Hauptstadt Beirut geplant ist, nicht mehr sanierungsfähige Gebäude abzureißen. Soweit es sich dabei um öffentliche Gebäude handelt, werden die Hausbewohner mit einem geringen Geldbetrag abgefunden. Zwar bestehen Pläne der libanesischen Regierung zur Neuansiedlung der Hausbewohner, diese beziehen sich jedoch nicht auf Palästinenser. Dies gilt ebenso für die Bewohner von palästinensischen Siedlungen, die von Sanierungsmaßnahmen betroffen sind. Hinsichtlich der damit verbundenen Probleme führt die libanesische Regierung Gespräche mit den betroffenen Palästinensern.
Plant die Bundesregierung Maßnahmen auf bilateraler oder internationaler Ebene vor dem Hintergrund derzeit besonders für palästinensische Flüchtlinge schwierigen Wohn- und Lebenssituation im Libanon?
Die Bundesregierung unterstützt schon seit Jahren in erheblichem Umfang palästinensische Flüchtlinge über UNRWA und beabsichtigt, diese Unterstützung auch in Zukunft fortzuführen. UNRWA erhält dabei bilateral Mittel aus dem Bundeshaushalt und multilateral über den deutschen Anteil an EU-Leistungen für diese Organisation. Nach vorläufigen Angaben von UNRWA leistete die Bundesrepublik Deutschland 1995 Beiträge in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. US-Dollar. Dies sind 1,1 Mio. US-Dollar mehr als 1994. Unter Einbeziehung des deutschen Anteils an den Beiträgen der EU liegt Deutschland mit 29,4 Mio. US-Dollar auf Rang 2 der Geberliste.
Über die konkrete Verteilung des in den deutschen Gesamtleistungen enthaltenen freiwilligen Regelbeitrags in Höhe von 3,5 Mio. DM und der besonderen deutschen Hilfe in Höhe von 6,4 Mio. DM entscheidet UNRWA selbst. Eine Aufschlüsselung der regionalen Verwendung des deutschen Beitrags durch UNRWA erfolgt nicht. Diese Leistungen kommen auch palästinensischen Flüchtligen im Libanon zugute.
Darüber hinaus wurden aus den Mitteln der humanitären Hilfe für palästinensische Flüchtlinge im Libanon über andere Hilfsorganisationen Gelder bereitgestellt. So wurden 1995 bislang konkrete Hilfsprojekte aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes mit 2 039 180 DM und aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 2 970 000 DM gefördert. Künftige Anträge von UNRWA auf entsprechende Treuhandfinanzierungen wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten wohlwollend prüfen.