Ökologischer Umbau des Steuersystems
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD
Gegenwärtig wird durch unser Steuer- und Abgabensystem - wider alle ökologische Vernunft - das besonders teuer gemacht, wovon wir gegenwärtig im Überfluß haben: Arbeit. Dagegen ist das, woran wir - zumal unter globalen Gesichtspunkten - eigentlich sparen müßten und dessen Knappheit uns immer deutlicher vor Augen tritt, in einem Zeitalter, in dem bei jeder Entscheidung auch ökologische Gesichtspunkte eine Rolle spielen müssen, viel billiger: Energie und Rohstoffe.
Ökonomisch wie ökologisch sinnvoller wäre es, im Mix der Produktionsfaktoren menschliche Arbeit billiger zu machen und im Gegensatz den Verbrauch von Rohstoffen und Energie zu verteuern (Dr. Wolfgang Schäuble, Vorsitzender der Bundestagsfraktion der CDU/CSU).
Auf dem Parteitag der CDU vom 15. bis 18. Oktober 1995 führte der Bundeskanzler, Dr. Helmut Kohl, aus, daß kein Vernünftiger sich dagegen wehren werde, mit der Lenkungsfunktion von Steuern stärker Umweltpolitik zu machen.
Im Verkehrsbereich die Begünstigung der Einführung umweltverträglicherer Kraftstoffe und umweltverträglicherer Fahrzeuge.
Ebenso trägt der seit 1992 ermäßigte Mineralölsteuersatz für Kraft-Wärme-Kopplung zum Klimaschutz und zur Erreichung des CO2-Minderungsziels bei.
Ziel der Bundesregierung ist es, das Steuerrecht nach Umweltgesichtspunkten zielgerecht zu erweitern, nicht aber das gesamte Steuersystem umzugestalten. Die Vorstellungen gehen dahin, in einzelnen Lebensbereichen (beispielsweise Verkehr, Wohnen, Arbeit/Produktion) anzusetzen. Umweltpolitische Lenkungseffekte sollen erzielt werden, ohne die Steuerbelastung insgesamt zu erhöhen.
Umweltsteuern haben - wie auch der Sachverständigenrat in seinem jüngsten Jahresgutachten zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung feststellt (vgl. Nummer 336) - sachlogisch z. B. nichts mit der notwendigen Senkung von Lohnzusatzkosten zu tun.
Fragen und Antworten5
Beabsichtigt die Bundesregierung - wenn ja, wann - das Steuersystem ökologisch weiterzuentwickeln und dabei Vorschläge für eine aufkommensneutrale Umschichtung innerhalb des Steuersystems vorzulegen, damit die Steuer- und Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Lohn-/ Einkommensteuer) gesenkt und im Gegenzug die Steuern auf Umwelt- und Energieverbrauch angehoben werden?
Die Erhaltung einer gesunden und lebenswerten Umwelt ist ein zentrales Ziel der Bundesregierung. Neben vielen anderen Maßnahmen werden deshalb seit mehr als einem Jahrzehnt auch mit Hilfe des Steuerrechts umweltpolitische Akzente gesetzt. Dabei erfolgt eine umweltorientierte Lenkung, ohne daß der Zweck der Steuern, die Finanzierung der Staatsausgaben, in Frage gestellt wird. Beispiele für diese Politik sind im Verkehrsbereich die Begünstigung der Einführung umweltverträglicherer Kraftstoffe und umweltverträglicherer Fahrzeuge.
Ebenso trägt der seit 1992 ermäßigte Mineralölsteuersatz für Kraft-Wärme-Kopplung zum Klimaschutz und zur Erreichung des CO2-Minderungsziels bei.
Ziel der Bundesregierung ist es, das Steuerrecht nach Umweltgesichtspunkten zielgerecht zu erweitern, nicht aber das gesamte Steuersystem umzugestalten. Die Vorstellungen gehen dahin, in einzelnen Lebensbereichen (beispielsweise Verkehr, Wohnen, Arbeit/Produktion) anzusetzen. Umweltpolitische Lenkungseffekte sollen erzielt werden, ohne die Steuerbelastung insgesamt zu erhöhen.
Umweltsteuern haben - wie auch der Sachverständigenrat in seinem jüngsten Jahresgutachten zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung feststellt (vgl. Nummer 336) - sachlogisch z. B. nichts mit der notwendigen Senkung von Lohnzusatzkosten zu tun.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft, der sich für einen nationalen Alleingang bei der Einführung einer CO 2-Energiesteuer ausspricht, falls es nicht zu einem international abgestimmten Vorgehen kommt?
Die Bundesregierung setzt sich nach wie vor für eine EU-weite, aufkommensneutrale CO 2-/Energiebesteuerung ein. In diesem Zusammenhang muß sichergestellt sein, daß zumindest nach einer fest bemessenen Übergangsphase eine einheitliche CO2-/Energiebesteuerung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union steht. Es wäre ökonomisch und vor allem auch ökologisch unsinnig, Arbeitsplätze am Wi rtschaftsstandort Deutschland durch hohe Umweltstandards und hohe/höhere (Umwelt-)Steuern zu vernichten, wenn diese dann hinter der Grenze in Ländern mit deutlich niedrigeren Umweltstandards und niedrigeren (Umwelt-)Steuern neu entstehen.
Über die Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen ersatzweise erforderlich werden könnten, falls es innerhalb der Europäischen Union nicht zu einem abgestimmten Vorgehen bei der CO2-/Energiebesteuerung kommt, hat die Bundesregierung derzeit nicht zu entscheiden, da die Bemühungen um eine EU-weite Lösung fortgesetzt werden.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft, für den zur ökologischen Weiterentwicklung des Steuersystems auch eine Durchforstung bestehender Steuern und Subventionen auf ökologische Fehlwirkungen gehört?
Beabsichtigt die Bundesregierung - wenn ja, wann und in welcher Form - in bestehenden Steuern ökologisch kontraproduktive Subventionstatbestände abzubauen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Wie bereits im Bericht der Bundesregierung zur Zukunftssicherung des Standortes Deutschland dargelegt, ist das finanz- und wirtschaftspolitische Instrumentarium im Hinblick auf seine Umweltrelevanz zu überprüfen und - wo nötig - zu modifizieren. Im Bereich der Steuern findet diese Überprüfung im Rahmen der zielgerichteten umweltorientierten Weiterentwicklung des Steuersystems statt. Dabei sind die Kriterien der Aufkommensneutralität und der Aufrechterhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu berücksichtigen.
So wird sich die Bundesregierung beispielsweise im Zuge der bis zum 31. Dezember 1997 vorgesehenen Überprüfung der Steuerbefreiungen des Artikels 8 der Richtlinie 92/81 /EWG vom 19. Oktober 1992 erneut für die Abschaffung der obligatorischen Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe einsetzen.
Die Bundesregierung prüft, inwieweit darüber hinaus Subventionen ökologisch kontraproduktiv wirken; sie wird im Hinblick auf die Wettbewerbssituation eine entsprechende Prüfung auch im Rahmen der EG und der OECD anregen.
Beabsichtigt die Bundesregierung - wenn ja, wann und in welcher Form - im Steuersystem ökologische Anreize zu verstärken?
Wie bereits dargelegt, werden seit langem ökologische Anreize im Steuersystem gesetzt. Jüngstes Beispiel sind - im Lebensbereich Wohnen - die ökologischen Komponenten im Rahmen der neuen Wohneigentumsförderung. Weitere Anreize in den Bereichen Verkehr und Arbeit/Produktion werden angestrebt.