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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Aufgaben der Arbeitslosenversicherung (G-SIG: 13011198)

Funktion von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Definition der "ausreichenden Leistung" für den Versicherten, Gewährleistung der Aufgaben der Arbeitslosenversicherung 1996

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

25.01.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/345218. 12.95

Aufgaben der Arbeitslosenversicherung

der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesregierung äußerte am 24. Oktober 1995: „Aufgabe der Arbeitslosenversicherung ist es, Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz und damit ihr Arbeitseinkommen verloren haben, in der Zeit der Bemühungen um eine neue Beschäftigung finanziell zu sichern." Und die Bundesregierung betonte ihre Absicht, daran festzuhalten, „daß eine verläßliche und ausreichende soziale Sicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit nur durch eine staatliche Pflichtversicherung, die grundsätzlich alle Beschäftigten erfaßt, gewährleistet werden kann. Nur diese bietet - in Zusammenhang mit der Darlehens- und Zuschußpflicht des Bundes - die Gewähr, daß auch bei hoher Arbeitslosigkeit ausreichende Leistungen für den Versicherten zur Verfügung stehen. " (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Tätigkeit von privaten Versicherern und Vereinen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit" - Drucksache 13/2734)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie verträgt sich mit der Aufgabe der Arbeitslosenversicherung, arbeitslose Arbeitnehmer „in der Zeit der Bemühungen um eine neue Beschäftigung finanziell zu sichern", die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeld-Bezuges auf im Regelfall zwölf Monate?

a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Bemühungen um eine neue Beschäftigung nach im Regelfall zwölf Monaten beendet sind?

Wenn nein, warum nicht?

b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach erschöpftem Arbeitslosengeld-Anspruch die Arbeitslosenhilfe die Aufgabe der finanziellen Sicherung übernehmen muß?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts ihrer Verpflichtung zu gewährleisten, daß auch bei hoher Arbeitslosigkeit ausreichende Leistungen für den Versicherten zur Verfügung stehen, die in den vergangenen fünfzehn Jahren vorgenommenen Veränderungen insbesondere bei der Dauer und der Höhe der Leistungen für den Versicherten?

a) Sieht die Bundesregierung einen Gegensatz zwischen der Verpflichtung, auch bei hoher Arbeitslosigkeit ausreichende Leistungen für den Versicherten zur Verfügung zu stellen, und der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland durch Verminderung der Lohnkosten auch im Wege der Beitragssenkung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie gewichtet die Bundesregierung die beiden gegensätzlichen Ziele staatlicher Politik?

b) Wie quantifiziert die Bundesregierung „ausreichende Leistungen für den Versicherten"?

3

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Tatsache, daß einerseits eine Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit „grundsätzlich alle Beschäftigten" erfassen sollte, daß andererseits aber bestimmte Beschäftigtengruppen systematisch von dieser Versicherung ausgeschlossen werden, so insbesondere abhängig Beschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit unter 18 Stunden oder Referendare, und sieht sie hierin keinen Widerspruch im System der Arbeitslosenversicherung?

4

Welche Überlegungen haben die Bundesregierung geleitet, als sie als Aufgabe der Arbeitslosenversicherung eine verläßliche und ausreichende finanzielle Sicherung beschrieb, aber Anfang Oktober zur Kenntnis nehmen mußte, daß im Bundesgebiet West 6,5 % der Arbeitslosengeldbezieher eine monatliche Leistung von unter 600 DM und weitere 32,8 % eine monatliche Leistung zwischen 600 und 1200 DM erhielten und daß im Bundesgebiet Ost die vergleichbaren Sätze 6,5 % und 57,4 % betragen, und insbesondere welche Überlegungen leiteten die Bundesregierung hinsichtlich der Frage, wie sie ihre Aussage den etwa 760 000 Arbeitslosen mit einem monatlichen Arbeitslosengeld von unter 1200 DM plausibel machen kann?

5

Worin dokumentiert sich das Interesse und das Bemühen der Bundesregierung, daß Arbeitslose während der Zeit der Arbeitssuche tatsächlich ausreichend und verläßlich finanziell durch die Arbeitslosenversicherung gesichert sind?

6

Welche Bemühungen wird die Bundesregierung 1996 unternehmen, um sicherzustellen, daß gemäß den Aufgaben der Arbeitslosenversicherung jeder Arbeitslose ausreichend und verläßlich finanziell gesichert sein wird?

Bonn, den 6. Dezember 1995

Dr. Heidi Knake-Werner Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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