Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kulturpflanzen in der EU
der Abgeordneten Matthias Weisheit, Lilo Blunck, Ernst Bahr, Hans-Werner Bertl, Friedhelm Julius Beucher, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Edelgard Bulmahn, Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Annette Faße, Monika Ganseforth, Günter Graf (Friesoythe), Hans-Joachim Hacker, Christel Hanewinckel, Stephan Hilsberg, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Ulrike Mehl, Kurt Palis, Dagmar Schmidt (Meschede), Dietmar Schütz (Oldenburg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Margitta Terborg, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Hanna Wolf (München), Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Nach Presseinformationen liegen den zuständigen Behörden nach dem Gentechnikrecht in der Gemeinschaft verschiedene Anträge zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kulturpflanzen, die u. U. auch für eine Verwendung als Lebensmittel infrage kommen, vor, ohne daß bisher die für das Inverkehrbringen gentechnisch hergestellter Lebensmittel in der Gemeinschaft vorgesehene Verordnung über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten (Novel Food) verabschiedet und in Kraft getreten ist.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Anträge zum Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Kulturpflanzen in der EU liegen z. Z. den zuständigen Behörden vor?
Um welche Arten von Kulturpflanzen und gentechnische Veränderungen handelt es sich jeweils?
Wann wurden die Anträge von wem und in welchen Mitgliedstaaten gestellt, und wie ist der derzeitige Verfahrensstand?
Zu welchem Zweck sollen die Pflanzen in Verkehr gebracht werden, und wieweit beinhaltet dies auch eine (spätere) Verwendung als Lebensmittel?
Ist für eine solche Verwendung als Lebensmittel eine Genehmigung erforderlich, und nach welchen Rechtsvorschriften hat ggf. die Genehmigung zu erfolgen?
Nach welchen Kriterien hat in diesen Fällen eine Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit zu erfolgen, und wieweit liegen entsprechende Untersuchungsergebnisse vor?
Wie hat die Bundesrepublik Deutschland dementsprechend im EU-Konsultationsverfahren zu den vorliegenden Anträgen Stellung genommen?
Welche Behörden und Stellen waren in welcher Form bei der Prüfung beteiligt?
Welche Stellungnahmen haben die anderen EU-Mitgliedstaaten abgegeben?
Hält die Bundesregierung die Regelungen des Gentechnikgesetzes und die zugrundeliegenden EG-Richtlinien für ausreichend, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen zu gewährleisten?
Welche anderen Rechtsvorschriften sind in den anliegenden Fällen zu beachten?
Welche Kennzeichnungsregelungen sieht das geltende Recht vor?
Welche Haltung beabsichtigt die Bundesregierung bei einer Entscheidung über die vorliegenden Anträge im zuständigen Ausschuß der Gemeinschaft einzunehmen?
Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für ausreichend, um einen angemessenen Verbraucherschutz im Sinne von Artikel 129a des EG-Vertrages zu gewährleisten?
Wenn ja, welchen weitergehenden Zweck verfolgt dann die Novel-Food-Verordnung?
Wenn nein, welche nationalen Handlungsmöglichkeiten bestehen?