Folgen einer Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Erzeugnisse
der Abgeordneten Jella Teuchner, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Ernst Bahr, Doris Barnett, Wolfgang Behrendt, Hans-Werner Bertl, Anni Brandt-Elsweier, Tilo Braune, Hans Büttner (Ingolstadt), Christel Deichmann, Dr. Marliese Dobberthien, Petra Ernstberger, Lothar Fischer (Homburg), Gabriele Fograscher, Iris Follak, Katrin Fuchs (Verl), Arne Fuhrmann, Iris Gleicke, Günter Gloser, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hemker, Dr. Barbara Hendricks, Monika Heubaum, Uwe Hiksch, Gerd Höfer, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Eike Hovermann, Brunhilde Irber, Renate Jäger, Ilse Janz, Sabine Kaspereit, Susanne Kastner, Hans-Peter Kemper, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Klaus Lennartz, Dr. Christine Lucyga, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Dr. Rolf Niese, Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Reinhold Robbe, Otto Schily, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Walter Schöler, Dr. Mathias Schubert, Dr. Angelica Schwall-Düren, Horst Sielaff, Erika Simm, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wieland Sorge, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Dr. Gerald Thalheim, Uta Titze-Stecher, Ute Vogt (Pforzheim), Hans Wallow, Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright, Uta Zapf
Vorbemerkung
Nach Auffassung Belgiens und der EU-Kommission ist die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Erzeugnisse (Blumen, Zierpflanzen, Baumschulerzeugnisse) seit dem 1. Januar 1995 rechtswidrig. Als Grund wird angeführt, daß die 6. EU-Mehrwertsteuerrichtlinie nach Übergangslösungen in den Jahren 1993 und 1994 festlegt, daß der ECOFIN-Rat vor Ablauf des Jahres 1994 über das weitere Verfahren zu entscheiden hat.
Ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission, der den einzelnen Mitgliedstaaten freistellt, welchen Mehrwertsteuersatz sie auf gartenbauliche Produkte anwenden, fand im Sommer 1995 nicht die erforderliche einstimmige Zustimmung, das Europäische Parlament hat sich erst im Dezember 1995 mit ergänzenden Anmerkungen für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen.
Belgien vertritt nun die Rechtsauffassung, daß alle Mitgliedstaaten seit 1. Januar 1995 den normalen Mehrwertsteuersatz hätten anwenden müssen, da keine fristgerechte Entscheidung getroffen worden sei. Die Europäische Kommission unterstützt diese Auffassung und hat im Dezember 1995 an die Mitgliedstaaten Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Österreich Mahnschreiben versandt. Darin ergeht die Aufforderung an die o. g. Länder, ihre Besteuerung entsprechend zu ändern. Die belgische Regierung ist zudem bereit, zur Durchsetzung ihrer Rechtsauffassung Klage beim Europäischen Gerichtshof zu erheben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Wie lautet die Rechtsauffassung der Bundesregierung bezüglich der von Belgien beabsichtigten und von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften befürworteten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, die das Ziel verfolgt, Deutschland und sechs weiteren Mitgliedstaaten der EU die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Erzeugnisse zu untersagen und zur Anwendung des normalen Mehrwertsteuersatzes zu zwingen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der EU unternommen, um die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Erzeugnisse in Deutschland zu sichern?
Wie hoch wären die steuerlichen Mehreinnahmen, wenn sich die Rechtsauffassung Belgiens und der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen und die Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Erzeugnisse gezwungen werden sollte?
Welche Auswirkungen auf die Einkommensstruktur der Gartenbaubranche erwartet die Bundesregierung bei einer Einführung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Produkte?
Welche Auswirkungen auf die Betriebsgrößenstruktur in der Gartenbaubranche erwartet die Bundesregierung bei einer Einführung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Produkte?
Welche Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation in der Gartenbaubranche erwartet die Bundesregierung bei einer Einführung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Produkte?
Welche Auswirkungen auf die Verbraucherpreise erwartet die Bundesregierung bei einer Einführung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Produkte?
Wie bewertet die Bundesregierung die bei einer Einführung des normalen Mehrwertsteuersatzes auf gartenbauliche Produkte entstehenden gesamtgesellschaftlichen Folgekosten?