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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Patienten schützen und Zahntechnikerhandwerk sichern (G-SIG: 13011337)

Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Zahnarzt und Zahntechniker, Wettbewerbssituation des deutschen Zahntechnikerhandwerks gegenüber der ausländischen Konkurrenz, Problem der Rabattgewährung an Zahnärzte, Vertragsbeziehungen zwischen Krankenkassenverbänden und im Ausland Zahnersatz produzierenden Dentallaboren, gesetzgeberische Konsequenzen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/388113. 02. 96

Patienten schützen und Zahntechnikerhandwerk sichern

der Abgeordneten Horst Schmidbauer (Nürnberg), Klaus Kirschner, Siegmar Mosdorf, Ernst Schwanhold, Iris Follak, Sabine Kaspereit, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Dieter Heistermann, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Walter Kolbow, Brigitte Lange, Waltraud Lehn, Dr. Martin Pfaff, Gudrun Schaich-Walch, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Dr. R. Werner Schuster, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Dr. Wolfgang Wodarg, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Das Zahntechnikerhandwerk leistet mit seinen 70 000 Beschäftigten in 7 000 gewerblichen Laboren mit 14 500 Auszubildenden (1994) einen wichtigen Beitrag für den Wirtschafts- und Lebensstandort Bundesrepublik Deutschland. Die hohe Qualität der zahntechnischen Leistungen ist unbestritten.

Die Zukunft der Branche ist jedoch trotz der von den Zahlen suggerierten dynamischen Entwicklung unsicher. Wachsende internationale Konkurrenz durch Billiganbieter zahntechnischer Produkte geht zunehmend zu Lasten der zahntechnischen Qualitätsbetriebe und damit auch zu Lasten der Patienten.

Deshalb ist zu klären, ob eine strukturelle Neuordnung des Verhältnisses Zahntechniker - Zahnärzte - Krankenkassen sowie die Festschreibung verbindlicher Bedingungen für einen fairen Qualitätswettbewerb zwischen den Anbietern zahntechnischer Leistungen gesundheitspolitisch notwendig sind.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen24

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die fachliche Arbeits- und damit Kompetenzverteilung zwischen Zahnarzt und gewerblichem Zahntechniker eine klare Entflechtung der bisherigen wirtschaftlichen Überschneidung der beiden Berufs- und Tätigkeitsfelder wünschenswert macht, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen leitet sie daraus ab?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine zahnärztliche Selbstbeschränkung im Sinne der Konzentration auf heilkundliche, insbesondere präventive Maßnahmen - unter Verzicht auf die eigenverantwortliche Herstellung zahntechnischer Arbeiten, vor allem im prothetischen Bereich - notwendig ist und eine solche klare Kompetenz- und Aufgabenzuteilung der alleinigen Qualitätsorientierung bei der Zusammenarbeit der beiden dann eigenständigen Berufe zuträglich wäre, und welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf folgert sie hieraus?

3

Unterstützt die Bundesregierung - insbesondere unter präventionspolitischen Gesichtspunkten - die Forderung von Teilen der Zahnärzteschaft, daß die Zahntechnik in die Hand des Zahnarztes gehöre, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, warum?

4

Was hindert die Bundesregierung daran, Modalitäten der Direktabrechnung. zwischen Zahntechnikern und den Krankenkassen - vergleichbar der Praxis in den anderen gesundheitstechnischen Berufen - gesetzlich zu fixieren? Wie beurteilt sie die Vor- und Nachteile von Direktabrechnungsmodellen für die beteiligten Gruppen im Lichte der in anderen Bereichen offensichtlich funktionierenden Praxis?

5

Hält die Bundesregierung eine gleichberechtigte Beteiligung der Zahntechniker im Bundesausschuß Zahnärzte und Krankenkassen in allen sie betreffenden Fragen für notwendig, und wenn ja, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sie sieht?

6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte ihrer sich aus § 135 Abs. 5 SGB V (Qualitätssicherung) ergebenden Verpflichtung nachgekommen sind?

Ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen Ergebnissen die danach der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu übermittelnden Daten über die personelle und technische Ausstattung ihrer Labore geführt haben und ob die Krankenkassen das Ergebnis dieser Mitteilungen von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung angefordert haben?

Was. hat die Bundesregierung selbst getan, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Regelung sicherzustellen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Prinzip der persönlichen Verantwortung des Handwerksmeisters bei der Herstellung von individuellen Zahnprothesen wesentlich zu der anerkannt hohen Qualität der Zahntechnik in Deutschland beigetragen hat?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dieses Prinzip im medizinisch-technischen Bereich grundsätzlich im ordnungspolitischen Sinn als Bewahrung von Strukturqualität stützen und fördern?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor,

wie viele zahntechnische Praxislabore in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten fünf Jahren betrieben werden,

— wie hoch deren Umsatz und Beschäftigtenzahl ist,

— wie hoch der Gesamtumsatz und der Einsatz fachlich ausgebildeter Zahntechniker in Praxislaboren ist?

Über welche aktuellen Daten zu den in Praxislaboren gefertigten und abgerechneten zahntechnischen Leistungen verfügt die Bundesregierung?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß eine Liberalisierung der Vertragsbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Praxislaboren und gewerblichen Laboren zwingend notwendig macht, und wenn ja, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um die geforderte Gleichstellung zu sichern bzw. Wettbewerbsverzerrungen auszuschließen?

10

Auf welche Weise können nach Auffassung der Bundesregierung nicht leistungsbezogene Wettbewerbsvorteile von zahntechnischen Praxislaboren gegenüber zahntechnischen Meisterlaboren beseitigt werden?

Ist die Bundesregierung bereit, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen allen zahntechnischen Laboren - unabhängig davon, ob der Inhaber Zahnarzt oder Zahntechniker ist - zu verwirklichen?

Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den gleichen Marktzugang, die gleichen rechtlichen Voraussetzungen bei der Produktion, die gleichen Vertragschancen im Verhältnis zu den Krankenkassen und die gleichen Vorschriften hinsichtlich Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten?

11

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang unzulässiger Rabatte, die gewerbliche Labore Zahnärzten gewähren, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, daß diese Rabatte an die Krankenkassen und Beitragszahler weitergegeben werden?

12

In welcher Weise hat die Bundesregierung die bereits Mitte der 80er Jahre von der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg (Sonderkommission Dental der Kriminalpolizei Hamburg) ergangenen Anregungen zur Erschwerung bzw. Verhinderung der aufgedeckten zahlreichen Vorteilsgewährungen wie illegale Rabattgewährungen oder sonstige geldwerte Vergünstigungen von gewerblichen Dentallaboren an Zahnärzte umgesetzt unter den Aspekten

— der Veränderung des Vertragsrechts (Trennung des Abrechnungsweges, Schaffung einer separaten Abrechnungsstelle Protethik),

— der Leistungskontrolle durch Kostenträger bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung und Einbindung des Patienten bzw. der Versicherung in das Abrechnungswesen (Bestätigung der aufgeschlüsselten Abrechnungsunterlagen)?

13

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um Wettbewerbsnachteile des deutschen Zahntechnikerhandwerks gegenüber ausländischen Billiganbietern zu beseitigen?

14

Ist der Bundesregierung bekannt,

— wie groß der Importanteil (absolut und relativ) von Zahnersatz in die Bundesrepublik Deutschland ist und aus welchen Ländern in welchen Größenordnungen importiert wird,

— wie hoch die Zahl der Zahnärzte ist, die importierte Ware beziehen,

in welchem Umfang die gesetzlichen Krankenkassen Rechnungen über importierten Zahnersatz erhalten,

— ob dabei sichergestellt ist, daß importierter Zahnersatz nur in der Höhe erstattet wird, wie es sich nach dem allen Verträgen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zugrundeliegenden Prinzip des Ausgleichs der regional angemessenen Kosten ergibt?

15

Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, daß Importware verwendende Zahnärzte in jedem Fall die Originalrechnungen nachzuweisen haben?

Wenn nein, warum nicht?

Hält die Bundesregierung es in diesem Zusammenhang für sinnvoll, einen solchen Nachweis ebenfalls für die privatzahnärztliche Versorgung (auch für Beihilfeberechtigte) einzuführen, und wenn ja, welche Initiativen wird sie ergreifen?

16

Welche, Risiken sieht die Bundesregierung in der Praxis des Billigimports von Zahnersatz

a) aus Mitgliedstaaten der EU bzw.

b) aus Nichtmitgliedstaaten,

und teilt sie die diesbezügliche Position des Sachverständigenrats für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich Zahnärzte an Importfirmen bzw. ausländischen zahntechnischen Laboren - unter Umgehung des deutschen Zahntechnikerhandwerks - oder an Dentalvertriebsgesellschaften gewinnbringend beteiligen?

Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung zum Beispiel im Hinblick auf einen möglichen Änderungsbedarf des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder des Steuerrechts?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Dentalhandelsfirmen Zahnärzten verdeckte Rabatte für die Verwendung billig importierter zahnmedizinischer Produkte gewähren?

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um diesen Sachverhalt zu überprüfen?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie wann ergreifen?

Wenn nein, warum wird sie untätig bleiben?

19

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die von Dentalhandelsfirmen an Zahnärzte gelieferten und in Praxislaboren pro forma weiterverarbeiteten Produkte den Patienten gegenüber

a) nicht als Importware ausgewiesen und

b) als Leistung des Praxislabors in Rechnung gestellt werden?

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Größenordnung solcher Fälle, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um solche als Umgehungstatbestände zu würdigenden Praktiken auszuschließen?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Verträge zwischen Dentalhandelsfirmen - deren Stammkapital in einigen Fällen den gesetzlichen Mindestbetrag von 50 000 DM nicht übersteigt - und Kassenverbänden bzw. Krankenkassen weder Schadenersatz bzw. Gewährleistungsaspekte noch eine ausreichende versicherungstechnische Abdeckung des Produkthaftungsrisikos zum Inhalt haben?

Wie gedenkt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Gewährleistungs- und Produkthaftungsrechte zu sichern?

21

Unterstützt die Bundesregierung das Anliegen - oder mit welchen Argumenten lehnt sie es ab -, den Zahnärzten eine Auskunftspflicht gegenüber den Versicherten (und ihren Kassen) zur Herkunft zahntechnischer Leistungen abzuverlangen?

22

Sieht die Bundesregierung die Qualitätssicherung bei Billigimporten - gemessen an den deutschen Standards - als gesichert an?

Durch welche institutionalisierten Verfahren wird die Qualitätssicherung insbesondere von Importwaren im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gesichert?

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Qualitätssicherung zu gewährleisten?

23

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Hinblick auf die Praxis von Krankenkassenverbänden, mit Dentallaboren, die im Ausland Zahnersatz herstellen, Verträge abzuschließen - wohlwissend, daß die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden hohen Ansprüche für Ausbildung der Zahntechniker, labortechnische Hygiene und Qualität der Produkte im Ausland unterlaufen werden können?

24

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Sachverhalt - auch in Würdigung des „Herzklappenskandals" - daß Krankenkassen bzw. Kassenverbände, die mit im Ausland produzierenden Dentallaboren Verträge abschließen, dabei eine mögliche verdeckte umsatzabhängige Gewinnbeteiligung bzw. sonstige Vergütungen deutscher Zahnärzte in Kauf nehmen, und welche gesetzgeberischen Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?

Bonn, den 8. Februar 1996

Horst Schmidbauer (Nürnberg) Klaus Kirschner Siegmar Mosdorf Ernst Schwanhold Iris Follak Sabine Kaspereit Petra Ernstberger Dagmar Freitag Dieter Heistermann Marianne Klappert Dr. Hans-Hinrich Knaape Walter Kolbow Brigitte Lange Waltraud Lehn Dr. Martin Pfaff Gudrun Schaich-Walch Wilhelm Schmidt (Salzgitter) Regina Schmidt-Zadel Dr. R. Werner Schuster Antje-Marie Steen Dr. Peter Struck Dr. Wolfgang Wodarg Rudolf Scharping und Fraktion

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