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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Produktkontrolle der verglasten High Active Waste (HAW-)Abfälle in La Hague (G-SIG: 13011358)

Sicherheitskontrolle der in La Hague verglasten Abfälle, Transporte mit nicht den Anforderungen entsprechenden Abfallgebinden nach Gorleben, Kriterien des Bundesamts für Strahlenschutz für die Produktkontrolle

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

20.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/396504. 03. 96

Produktkontrolle der verglasten High Active Waste (HAW-)Abfälle in La Hague

der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Zusammenarbeit mit dem überwiegend vom Bund unterhaltenen Forschungszentrum Jülich und der französischen Firma Cogema ist ein sogenanntes „qualifiziertes Verfahren" zur Verglasung hochaktiver Abfälle in La Hague entwickelt worden. Diese Abfälle sollen zur Zwischen- und Endlagerung nach Deutschland gebracht werden.

Bei einer Besichtigung des Forschungszentrums Jülich vertrat ein Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz den Standpunkt, daß für den Fall, daß Vermutungen auftreten würden, ein Abfallgebinde entspräche nicht den Anforderungen, dann nach einem erfolgten Transport ins Zwischenlager Gorleben immer noch genügend Zeit vor einer Endlagerung für zu treffende Maßnahmen wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

a) Welche Möglichkeiten stehen dem deutschen Sachverständigen des Forschungszentrums Jülich in La Hague zur Verfügung, eigene Messungen an den Abfallgebinden durchzuführen, nach einer erfolgten Verglasung eine Produktkontrolle durchzuführen, aus den verglasten Abfällen Proben zu nehmen bzw. eine solche Probennahme zu veranlassen?

b) Stehen überhaupt entsprechende Vorrichtungen in La Hague zur Verfügung?

2

a) Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport eines Abfallgebindes, das unter dem Verdacht steht, nicht den Anforderungen zu entsprechen, von La Hague nach Gorleben zu unterbinden, selbst wenn die französische Seite auf einen Transport bestehen sollte?

b) Welche Möglichkeiten zur Analyse und Nachkonditionierung bestehen in der Bundesrepublik Deutschland in einem solchen Fall?

3

a) Seit wann werden Abfälle, die nach Deutschland gebracht werden sollen, nach diesem „qualifizierten Verfahren" verglast?

b) Wie viele Abfallgebinde werden aus La Hague zu erwarten sein, die vor der Einrichtung dieses „qualifizierten Verfahrens" konditioniert worden sind?

c) Welche Möglichkeiten der Produktkontrolle in La Hague stehen für diese bereits konditionierten Abfallgebinde zur Verfügung?

4

a) Welche endlagerrelevanten sechzehn Eigenschaften, auf deren Grundlage nach Aussagen von Vertretern der Produktkontrollstelle und des Bundesamtes für Strahlenschutz bei der oben erwähnten Besichtigung die Produktkontrolle erfolgt, sind im einzelnen festgelegt worden?

b) Unter wessen Beteiligung ist die Definition dieser Eigenschaften vorgenommen worden?

c) Auf welche Endlagerformation wurden diese Eigenschaften bezogen?

d) Welche Rolle spielt bei der Definition die langfristige Zwischenlagerung?

5

a) Wann rechnet die Bundesregierung mit dem ersten Transport verglaster Abfälle aus La Hague?

b) Wann wurde die Kalthantierung mit dem Abfallbehälter im Zwischenlager Gorleben durchgeführt?

c) Welche Probleme traten bei der Kalthantierung auf?

d) Wie wurden diese Probleme inzwischen behoben?

Bonn, den 4. März 1996

Ursula Schönberger Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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