Volltext (unformatiert)
[Drucksache 13/4943
18. 06. 96
Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Schulz (Berlin), Margareta Wolf
(Frankfurt), Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksache 13/4010 -
Substanz und Wirksamkeit des sogenannten Aktionsprogramms der
Bundesregierung für Investitionen und Arbeitsplätze
Anläßlich der Verabschiedung des
Jahreswirtschaftsberichts 1996 hat die Bundesregierung ein
„Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze"
(Drucksache 13/3629) vorgelegt. Durch 50 Maßnahmen soll ein
politischer Beitrag zur Verbesserung der Produktions-,
Investitions- und Beschäftigungsbedingungen am
Standort Deutschland geleistet werden. Die
Bundesregierung begreift diese Initiative als Teil notwendiger
Maßnahmen, bei der Staat, Gewerkschaften und
Wirtschaft an einem Strang ziehen müssen, um bis zum Ende
des Jahrzehnts die Zahl der registrierten Arbeitslosen
zu halbieren.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist jetzt
entschlossenes Handeln im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes notwendig, das vor allem dem Zusammenhang
zwischen Lohn-, Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik
Rechnung trägt. Die Bundesregierung ist daher
entschlossen, konkrete Schritte zu unternehmen.
Anläßlich verschiedener anderer Programme der
Bundesregierung - etwa der Maßnahmen zum Klimaschutz
- konnte man den Eindruck gewinnen, daß die Menge
der angekündigten Maßnahmen umgekehrt
proportional zur Wirksamkeit der Einzelmaßnahmen ist. Die
Bundesregierung hat daher in der Vergangenheit
nachdrücklich auf die Synergieeffekte der einzelnen
Maßnahmen verwiesen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
haben es immer außerordentlich begrüßt, wenn die
Wechselwirkungen unterschiedlicher Vorhaben
beachtet und Einzelprojekte als Bestandteil von
Gesamtkonzepten betrachtet werden.
Dennoch ist es notwendig, die einzelnen Maßnahmen
kritisch zu hinterfragen, damit deutlich wird, welche
Wirkungen und Folgen sie im einzelnen haben, und
somit, welche synergetischen Effekte von ihnen zu
erwarten sind.
Vorbemerkung
Mit dem Aktionsprogramm für Investitionen und
Arbeitsplätze und seiner Konkretisierung und Ergänzung
durch das Programm für mehr Wachstum und
Beschäftigung leistet die Bundesregierung ihren
angekündigten Beitrag zum Bündnis für Arbeit und zur
Standortsicherung. Die zügige Umsetzung dieser Initiativen, die
ein konsistentes und wirksames Gesamtkonzept zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft
und der sozialen Stabilität unseres Landes darstellen,
verbessert auf breiter Front die Bedingungen für den
Investitions- und Beschäftigungsstandort Deutschland.
Die Belastung durch Steuern und Abgaben wird
zurückgeführt, der Privatinitiative durch weitere
Privatisierungen staatlicher Beteiligungen und Leistungen,
dem Abbau von Regulierungen und der Rückführung
auf einen „Schlanken Staat" mehr Raum gegeben, die
Standortqualität durch erhöhte Anstrengungen bei
Ausbildung, Forschung und Innovationen sowie den
Ausbau der Verkehrs-, Forschungs- und Telekommu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
14. Juni 1996 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
nikations-Infrastruktur verbessert, die Flexibilität des
Arbeitsmarktes erhöht und die Wirtschaftsstruktur
durch die Offensive für unternehmerische
Selbständigkeit in ihrer mittelständischen Basis gestärkt.
Mit den Maßnahmen unterbreitet die Bundesregierung
der deutschen Wirtschaft und ausländischen Investoren
wesentliche Anreize für mehr Investitionen und
Arbeitsplätze. In einer Reihe von Gesetzesvorhaben ist
die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die
Bundesregierung appelliert an die Länder, ihrer
Verantwortung für mehr Beschäftigung mit einer
konstruktiven Mitwirkung an den jetzt notwendigen
Reformschritten gerecht zu werden. Inwieweit der im „Bündnis
für Arbeit und zur Standortsicherung" gemeinsam
angestrebte Abbau der Arbeitslosigkeit erreicht werden
kann, hängt darüber hinaus davon ab, wie konsequent
und zügig die anderen Beteiligten - Wirtschaft und
Gewerkschaften - ihre Zusagen erfüllen.
Isolierte • Wirkungsaussagen zum Aktionsprogramm,
erst recht zu seinen Einzelmaßnahmen, sind weder
möglich noch sinnvoll. Entscheidend ist, daß alle
Beteiligten ihr Verhalten und ihre Maßnahmen am
Beschäftigungsziel orientieren und daß die Investitions-
und Beschäftigungschancen von Unternehmen und
Tarifpartnern mutig und kreativ ergriffen werden.
I. Offensive für unternehmerische Selbständigkeit und
Innovationsfähigkeit
1. Welche Entscheidungen für eine nachhaltige
steuerliche Entlastung von Existenzgründern im
verarbeitenden Gewerbe und in technologieorientierten,
produktionsnahen Dienstleistungsbereichen sind
notwendig, und wann sollen diese getroffen
werden?
Welche Steuerausfälle hätte eine auf drei Jahre
begrenzte Befreiung von der Einkommen-,
Körperschaft- und Gewerbesteuer zur Folge, inwieweit
würde dies zu einer Verbesserung der
Standortbedingungen führen, und welche
Beschäftigungseffekte würden dadurch erzielt werden?
Welche steuerlichen Auswirkungen hätte eine
Verbesserung der Möglichkeiten von
Steuerstundungen bei Investitionsrücklagen (§ 7 g EStG),
inwieweit würde dies zu einer Verbesserung der
Standortbedingungen führen, und welche
Beschäftigungseffekte würden durch diese Maßnahme
erzielt?
Wie würden sich die jeweiligen Maßnahmen zur
begrenzten Steuerbefreiung jeweils auf die
Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen
auswirken? [1] 1)
Die Bundesregierung will mit ihrer Offensive für
unternehmerische Selbständigkeit und
Innovationsfähigkeit Existenzgründer u. a. im Rahmen des
Jahressteuergesetzes 1997 (Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
im Mai 1996) nachhaltig steuerlich entlasten. Die
dadurch zu erzielenden Beschäftigungseffekte lassen sich
jedoch nicht exakt beziffern.
1) Die Zahlen in [ ] geben die jeweiligen Nummern des
Aktionsprogramms an.
Existenzgründern soll die Möglichkeit eingeräumt
werden, von dem bestehenden Instrument der
Ansparrücklage (§ 7 g EStG) in erweitertem Umfang
Gebrauch zu machen. Sie sollen die Rücklage im
Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung und den beiden
folgenden Wirtschaftsjahren auch dann bilden können,
wenn eine Investition erst für das dritte oder vierte
Wirtschaftsjahr nach der Rücklagenbildung "geplant ist.
Außerdem soll der Höchstbetrag der Rücklage von
300 000 DM auf 600 000 DM verdoppelt werden.
Schließlich soll auf den Gewinnzuschlag verzichtet
werden, wenn die geplante Investition nicht durchgeführt
wird. Mit diesen Maßnahmen ist zudem eine
erhebliche Liquiditätsstärkung und damit eine Verbesserung
der Eigenkapitalbildung junger Unternehmen
verbunden. Gleichzeitig wird das Insolvenzrisiko dieser
Unternehmen verringert und ein kontinuierlicher
Betriebsaufbau unterstützt.
Die von der Bundesregierung ins Auge gefaßte
Verbesserung der Möglichkeit von Steuerstundungen bei
Investitionsrücklagen (Ansparabschreibung) nach § 7 g
EStG hat im Entstehungsjahr 1997
Steuermindereinnahmen in Höhe von 75 Mio. DM zur Folge.
Eine auf drei Jahre begrenzte Befreiung der Existenz
-
gründer von der Einkommen-, Körperschaft- und
Gewerbesteuer hätte Steuerausfälle in einer
Größenordnung von 5 Mrd. DM jährlich zur Folge.
Mißbräuchliche Gestaltungen wären kaum auszuschließen. Bei
einer Beschränkung der Steuerbefreiung auf
Existenzgründungen im verarbeitenden Gewerbe würden sich
die Steuerausfälle auf etwa 500 Mio. DM vermindern.
Je nach Definition der „technologieorientierten,
produktionsnahen Dienstleistungsbereiche" kämen weite
re erhebliche Steuermindereinnahmen hinzu.
Die Steuerausfälle bei Einkommen-, Körperschaft- und
Gewerbesteuer würden sich bei beiden Maßnahmen zu
jeweils etwa einem Drittel auf Bund, Länder und
Gemeinden verteilen.
2. Welche steuerlichen Auswirkungen hätten
Entlastungen der Eigenkapitalbasis von Unternehmen
insbesondere im Rahmen der Unternehmensteuer
-r eform und der Reform von Erbschaft- und Schen
kungsteuer sowie der Vermögensteuer, welche
Standortverbesserungen könnten dadurch bewirkt
werden, und welche Beschäftigungseffekte werden
dadurch erzielt?
Wie viele Arbeitsplätze werden durch die
Umsetzung der EG-Richtlinie über
Wertpapierdienstleistungen in welchen Bereichen geschaffen?
Wie soll eine Reform der Förderung von
Beteiligungsgesellschaften mit Blick auf die Stärkung des
Engagements in risikoreicheren Anlagen konkret
aussehen, und welche Beschäftigungseffekte
werden dadurch eintreten?
Welche steuerlichen Auswirkungen hätte eine
Verkürzung der Fristen für eine steuerfreie
Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, welche
Beschäftigungswirkungen wären dadurch zu
erzielen?
Welche Unternehmenstypen würden in welchen
Größenordnungen profitieren? [2]
Mit dem Jahressteuergesetz 1997 sollen die
betriebliche Vermögensteuer und die Gewerbekapitalsteuer
abgeschafft sowie die Gewerbeertragsteuer
mittelstandsfreundlich gesenkt werden. Vermögen- und
Gewerbekapitalsteuer sind Substanzsteuern, die zu
Nachteilen im internationalen Standortwettbewerb führen
und in Verlustphasen das Insolvenzrisiko von
Unternehmen erhöhen. Sie behindern die
Eigenkapitalentwicklung in den Unternehmen und machen sie damit
für Konkurse anfälliger. Für die entstehenden
Mindereinnahmen erhalten die Gemeinden einen vollen
Ausgleich bei der Umsatzsteuer. Das Jahressteuergesetz
1997 ist im Mai 1996 eingebracht worden.
Die Umsetzung der EG-Richtlinie über
Wertpapierdienstleistungen wird die Marktzugangsbarrieren für
Unternehmen, die das Effekten- und Depotgeschäft
betreiben, erheblich verringern, den Emissionsmarkt
beleben und die Zahl börsennotierter Unternehmen
vergrößern. Der Sparer hat damit mehr
Auswahlmöglichkeiten bei der Anlage in Aktien. Gleichzeitig bringt
dies mehr Liquidität für die Aktien kleinerer
Unternehmen an deutschen Börsen.
Beteiligungsgesellschaften können damit ihre Anteile
besser verkaufen mit der Folge, daß das Geschäft der
Entwicklung neuer Unternehmen profitabler wird. In
diesen Zusammenhang fügt sich auch die Reform der
Förderung der Beteiligungsgesellschaften mit Blick auf
eine Stärkung von Engagements in risikoreicheren
Anlagen ein. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie soll dem
Parlament nach der Sommerpause vorgelegt werden, so
daß ein Inkrafttreten Anfang 1997 möglich ist.
Die Verkürzung der Fristen für eine steuerfreie
Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen eröffnet
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften zusätzliche
strategische Handlungsmöglichkeiten. Sie können
Anteile eines Unternehmens, das sich positiv entwickelt
hat, früher verkaufen, um die Erlöse in neuen
Beteiligungen zu verwenden. Von dem Abbau dieses
Investitionshemmnisses gehen positive Wirkungen auf die
Beschäftigung aus, ohne daß sie quantifizierbar sind.
Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen,
die für eine Beteiligung von
Unternehmensbeteiligungsgesellschaften in Frage kommen. Die Umsetzung
dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Drittes
Finanzmarktförderungsgesetzes. Die Vorlage des
Referentenentwurfs soll noch 1996 erfolgen.
Von diesen geplanten Reformen werden besonders
innovative Existenzgründer und mittelständische
Unternehmen profitieren.
3. Welche Umschichtungen sollen im ERP-
Innovationsprogramm erfolgen, wie sehen die
verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten für die marktnahe
Forschung und die Entwicklung neuer Produkte
konkret aus, und welche Beschäftigungseffekte
werden dadurch in welchem Zeitraum erzielt? [3]
Das ERP-Innovationsprogramm ist das
Nachfolgeprogramm des im August 1994 gestarteten KfW-
Innovationsprogramms, mit dem etwa 1200 innovative
Vorhaben mit Krediten in Höhe von 2,4 Mrd. DM gefördert
wurden. Mit der Fortsetzung im Rahmen des ERP-
Sondervermögens seit März 1996 konnte dieser Förderweg
auf eine langfristige Grundlage gestellt werden. Das
Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft langfristige, zinsgünstige
und situationsgerechte Finanzierungsmöglichkeiten
für angewandte Forschung und Entwicklung
(Programmteil I) bis zur Marktreife (Programmteil II). Der
Zinssatz liegt um 0,5 Prozentpunkte unter dem
jeweiligen ERP-Regelzinssatz für die alten und neuen Länder.
Die Antragsberechtigung der Unternehmen ist an
einen konsolidierten Jahresumsatz von in der Regel bis
zu 250 Mio. DM gekoppelt. In der
Markteinführungsphase beträgt die Umsatzgrenze in den alten Ländern
40 Mio. DM. Wesentlich im ERP-Innovationsprogramm
ist auch die Haftungsfreistellung. Die durchleitenden
Institute werden in Höhe von 40 % des Kreditbetrages
von ihrer Haftung entlastet, für Unternehmen mit
einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. DM sogar in Höhe
von 50 %. Die Haftungsfreistellung beinhaltet eine
vorrangige Befriedigung der Ansprüche der
durchleitenden Bank. Damit wird dem Kredit
Risikokapitalcharakter verliehen.
Im ERP-Wirtschaftsplan für 1996 ist das ERP-
Innovationsprogramm mit einem Zusagevolumen von bis zu
1 Mrd. DM dotiert. Die im Aktionsprogramm
enthaltene Aufstockung des ERP-Innovationsprogramms wird
durch Umschichtung aus anderen ERP-
Förderprogrammen finanziert. Der Zusagerahmen kann
voraussichtlich zum 1. August 1996 erhöht werden.
Die direkten Arbeitsplatzeffekte machten im
Vorläuferprogramm, dem KfW-Innovationsprogramm, 1,3
zusätzliche Arbeitsplätze pro Kreditbetrag von 1 Mio. DM
aus. Unter Einschluß der mittelbaren und vor allem der
längerfristig - nach Markteinführung der neuen
Produkte und Verfahren - zu erwartenden
Arbeitsplatzeffekte ist die Beschäftigungswirkung der
Innovationsförderung um ein Vielfaches höher zu veranschlagen.
4. Bis zu welcher Höhe und zu welchen Konditionen
wird die Kreditanstalt für Wiederaufbau (MW) für
Beteiligungen das Ausfallrisiko übernehmen,
welche Beschäftigungseffekte werden dadurch
ausgelöst?
Inwieweit werden für diese Maßnahme zusätzliche
Bundesmittel benötigt? [4]
Im KfW-Risikokapitalprogramm wird die Kreditanstalt
für Wiederaufbau insbesondere für
Beteiligungsgesellschaften Avalkredite bereitstellen, um sie in die Lage
zu versetzen, verstärkt Risikokapital an kleine und
mittlere Unternehmen zu gewähren. Vor allem Venture
-
Capital (VC)-Gesellschaften sollen angesprochen
werden, da sie jungen Unternehmen neben einer
Kapitalbeteiligung auch Know-how anbieten und auf
diese Weise die Formulierung
unternehmensstrategischer Entscheidungen unterstützen. Dieser Markt ist in
Deutschland noch nicht in größerem Umfang
erschlossen worden. Mittelfristig soll mit diesem Programm aus
Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das
ohne Rückgriff auf Bundesmittel umgesetzt wird,
zusätzliches Beteiligungskapital in Höhe von 1 Mrd. DM
mobilisiert werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau
wird jeweils bis zu 50 % des Risikos gegen Erhebung
einer marktüblichen Provision übernehmen. Die
Maßnahme wird voraussichtlich im Juni durch
Bankenrundschreiben umgesetzt.
Die Beteiligungs-Finanzierung stärkt die
Eigenkapitalbasis des Unternehmens. Damit wird eine Grundlage
für den Bestand des jeweiligen Unternehmens und sein
weiteres Wachstum geschaffen, das Risiko im Falle
eines Generationenwechsels im Unternehmen
abgefedert und ein Beitrag zur Beschäftigungssicherung
geleistet. Die längerfristig zu erwartenden
Beschäftigungseffekte lassen sich nicht exakt quantifizieren.
Erfahrungen mit Venture-Capital-Finanzierungen in
den USA und in England zeigen, daß erfolgreiche
innovative, durch VC geförderte Unternehmen
überdurchschnittliche Wachstumsraten und damit
Beschäftigungseffekte - gerade in anspruchsvollen
Betätigungsfeldern - realisieren konnten.
5. Unter welchen Bedingungen erfolgt die
zinsgünstige Finanzierung des Umlaufvermögens
wettbewerbsfähiger Unternehmen aus Eigenmitteln der
KfW, welche Arbeitsplatzeffekte sind dadurch zu
erzielen? [5]
Im Rahmen des KfW-Mittelstandsprogramms werden
von der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit Mitte
Februar auch in den westlichen Ländern einschließlich
Berlin (West) Liquiditätskredite angeboten. Mit diesen
Darlehen sollen vorübergehende Liquiditätsengpässe,
die die Existenz von Unternehmen und damit
Arbeitsplätze gefährden, behoben werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Jahresumsatz
einschließlich mehrheitlich verbundener Unternehmen
1 Mrd. DM nicht überschreitet, und freiberuflich
Tätige. Voraussetzung ist, daß die Unternehmen
grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und ihre
Zukunftsaussichten von den durchleitenden Kreditinstituten positiv
eingeschätzt werden. Mit dem Darlehen soll eine
Verbesserung der Finanzierungsstruktur erreicht werden.
Die Unternehmen können einen Kredit bis zu 30 % der
zuletzt festgestellten Bilanzsumme beantragen,
maximal 10 Mio. DM. Ihnen soll damit die Möglichkeit
eingeräumt werden, einen Teil ihres Liquiditätsbedarfs
langfristig und zu festen Zinssätzen zu finanzieren. Die
Liquiditätshilfe kann nur einmal pro Unternehmen
beantragt werden, Aufstockungen auf Basis aktueller
Bilanzzahlen bis zum Maximalbetrag sind jedoch
möglich. Die Kreditlaufzeit kann bis zu sechs Jahren bei
einem tilgungsfreien Anlaufjahr betragen. Der Zinssatz
entspricht dem des KfW-Mittelstandsprogramms für
eine zehnjährige Laufzeit.
Für den Kredit sind vom Darlehensnehmer
bankübliche Sicherheiten zu stellen. Um die durchleitenden
Kreditinstitute auf Wunsch teilweise vom Kreditrisiko zu
entlasten, bietet ihnen die Kreditanstalt für
Wiederaufbau an, sie für einen Aufschlag von 0,2 Prozentpunkten
p. a. zu 40 % von der Haftung freizustellen. Dies gilt für
Kredite, die einen Betrag von 2 Mio. DM nicht
überschreiten. Die Arbeitsplatzeffekte lassen sich nicht
voraussagen. Die in den neuen Ländern früher
eingeführte Liquiditätshilfe hat mit einem Kreditvolumen von
1 Mrd. DM den Erhalt von etwa 70 000 Arbeitsplätzen
gefördert.
6. Wie soll die Intensivierung des
Technologietransfers zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
erfolgen, welche Maßnahmen sollen die
Anmeldung und Nutzung von Patenten fördern, wie soll
die Zusammenarbeit staatlicher
Forschungseinrichtungen mit der Wirtschaft bei der Entwicklung
und Durchführung von Forschungsprojekten
verstärkt werden, und welche Maßnahmen zur
Förderung der Gründung/Ausgründung von
technologieorientierten Unternehmen sollen ergriffen
werden?
Welche Beschäftigungseffekte werden dadurch in
welchen Zeiträumen erzielt? [6]
Leistungsspektrum und Leistungsfähigkeit der
Transferstellen an Universitäten, Hochschulen, öffentlichen
Forschungseinrichtungen sowie der freien
Transfereinrichtungen sind unterschiedlich, ihre fachliche
Orientierung und organisatorische Anbindung äußerst
vielgestaltig. In den neuen Ländern hat die
Bundesregierung den Aufbau von Agenturen für
Technologietransfer und Innovationsförderung (ATI) sowie
Branchen- und technologiespezifischer Transferzentren
(TTZ) unterstützt.
Die Bundesregierung wird sich künftig insbesondere
der Verbesserung der direkten technologischen
Austauschbeziehungen zwischen
Forschungseinrichtungen und Unternehmen widmen. Technologietransfer
erfordert eine sehr frühe Kooperation von Wissenschaft
und Wirtschaft. Dazu gehören die Schaffung von
Transferanreizen in Instituten, die Motivierung der
Wissenschaftler zu verstärktem Technologietransfer,
innovationsstärkende Regelungen der Ergebnisverwertung
staatlich geförderter Forschung und Entwicklung sowie
die Bearbeitung geeigneter Innovationsprojekte in
interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft.
Maßnahmen zur Förderung der Patentaktivitäten und
Patentzugängigkeit sind ebenfalls wichtiger Teil der
Verstärkung des Technologietransfers. Die
Bundesregierung hat den Zugang von kleinen und mittleren
Unternehmen zu Patenten durch den Aufbau von
Patentinformationszentren (PIZ) gefördert. Zugleich wird
durch ein bundesweites Netzwerk (Projekt zur
Innovationsstimulierung der deutschen Wirtschaft durch
wissenschaftlich/technische Information, genannt INSTI)
sichergestellt, daß verfügbare Informationen für
Erfinder besser als bisher zugänglich gemacht werden. Um
insbesondere kleine und mittlere Unternehmen an
das Patentsystem heranzuführen, sind
Aufklärungsmaßnahmen und ein Kostenzuschuß zur ersten
Patentanmeldung kleiner Unternehmen im Rahmen
vorhandener Mittel geplant. Eine Patentinitiative in
Forschungseinrichtungen wird sich auf
Aufklärungsmaßnahmen über die Bedeutung und den Wert von
Schutzrechten konzentrieren. Auch an den
Universitäten sollen die Studenten bereits während der
Hochschulausbildung in geeigneten Disziplinen Kontakt mit
dem Patentwesen bekommen. Darüber hinaus setzt sich
die Bundesregierung auf internationaler und
europäischer Ebene für die Wiedereinführung der
Neuheitsschonfrist ein.
Im Zeitraum 1. September 1994 bis 30. September 1996
hat die Bundesregierung ca. 40 000 ungenutzte
Patente der ehemaligen DDR auf ihre wirtschaftliche
Verwertbarkeit überprüft. Die Ergebnisse dieser
Evaluierung sind erhältlich bei der Technologie- und
Innovationsagentur Brandenburg. Ein Zugriff auf die
Daten ist auch über das Fachinformationszentrum
Karlsruhe möglich. Mit Hilfe der Technologieagenturen
in den neuen Ländern sollen diese Patente jetzt
vermarktet werden, unter besonderer Berücksichtigung
interessierter kleiner und mittlerer Unternehmen.
Angesichts der Bedeutung neuer Technologien für die
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zielt die
Forschungspolitik der Bundesregierung auf eine engere
Zusammenarbeit der staatlichen
Forschungseinrichtungen mit den Unternehmen ab. Auch die Gründung
technologieorientierter Unternehmen durch
Mitarbeiter von Forschungseinrichtungen und Hochschulen
(Ausgründung) ist ein wichtiger Weg, FuE-Ergebnisse
in die industrielle Anwendung zu überführen oder
wissenschaftlich technische Dienstleistung zu
privatisieren. Ausgründungen ergänzen das Instrumentarium
des „Technologietransfers über Köpfe" und schaffen
zusätzliche Arbeitsplätze in einem Bereich hoher
Wertschöpfung.
Wesentliche Elemente zur Steigerung der
Kooperationsfähigkeit insbesondere auch mit kleinen und
mittleren Unternehmen und zur Erleichterung von
Ausgründungen sind die Schaffung von Anreizstrukturen
und personalwirtschaftliche
Flexibilisierungsmaßnahmen (z. B. zeitlich begrenzte Beurlaubungen bzw.
Wiedereinstellungszusagen) sowie die Umstrukturierung
von Forschungseinrichtungen im Sinne eines
privatwirtschaftlichen Aufgabenmanagements.
Der Zugang zu Risikokapital ist ein zentraler Punkt bei
der Gründung technologieorientierter Unternehmen.
Auf die vorhergehenden Antworten wird verwiesen.
Eine Spezifizierung von Beschäftigungseffekten der
genannten Maßnahmen zur Förderung der innovativen
Infrastruktur und privatwirtschaftlicher Aktivitäten ist
nicht möglich. Es ist Aufgabe der Wirtschaft, Anreize
und unternehmerische Handlungsspielräume zur
Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu
nutzen.
7. Welche Beschäftigungswirkungen in welchen
Branchen bzw. Bereichen können erzielt werden,
falls Deutschland noch in diesem Jahrzehnt in der
Biotechnologie eine Spitzenstellung einnehmen
sollte?
Wie sind die Arbeitsplatzeffekte anderer
Technologiebereiche zu bewerten, die - wie etwa die
Photovoltaik - ökonomische und ökologische
Notwendigkeiten verbinden?
Inwieweit beschränkt sich die Verbesserung der
gesellschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen auf den Bereich Biotechnologie, sieht die
Bundesregierung andere Bereiche, bei denen es sich
lohnen würde, die genannten Bedingungen
ebenfalls zu verbessern? [7]
Wie schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage
„Wirtschaftliche Ausrichtung der Gentechnik" - Drucksache
13/2792 - dargestellt, geht die Bundesregierung davon
aus, daß bei weiterer Verbesserung der
Rahmenbedingungen und vor allem des Gesetzesvollzuges auf
Länderebene gute Chancen für eine in Zukunft positivere
wirtschaftliche Entwicklung der Biotechnologie in
Deutschland bestehen. Aufgrund des
Querschnittscharakters der modernen Biotechnologie zeichnen sich
große Potentiale vor allem in den Anwendungsfeldern
Medizin, Pharmazie, Ernährung, Landwirtschaft und
Umwelt ab. Sichere Aussagen über quantitative
Beschäftigungseffekte in der Biotechnologie können - wie
bei anderen jungen Querschnittstechnologien - nicht
gemacht werden. In qualitativer Hinsicht ist zu
erwarten, daß durch den Ausbau der Biotechnologie
insbesondere höher qualifizierte Arbeitsplätze mit einem
steigenden Anteil an akademisch ausgebildetem
Personal wie Chemikern, Biologen, Biochemikern und
Verfahrensingenieuren entstehen. Auch wird der Einsatz
der Biotechnologie Arbeitsplätze in anderen Branchen
(z. B. Chemie/Pharma, Landwirtschaft/Ernährung,
Umweltschutz) erhalten und schaffen.
Die Bundesregierung mißt neben der Biotechnologie
einer Vielzahl weiterer Technologien große Potentiale für
die Entstehung neuer Arbeitsplätze und die Gestaltung
eines umweltgerechteren Wirtschaftswachstums zu.
Hierzu zählen, um nur die wichtigsten zu nennen, neue
Entwicklungen im produktionsintegrierten
Umweltschutz und im Bereich neuer Energie- und
Verkehrstechnologien sowie in der Informations- und
Kommunikationstechnik, der Lasertechnik, der Plasmatechnik,
der Mikrosystemtechnik, der Fertigungstechnik und
den Werkstofftechnologien.
Im Bereich Photovoltaik (PV) sind für die Produktion
von PV-Zellen vergleichsweise geringe
Arbeitsplatzeffekte zu erwarten. Bei der Nutzung von PV-Zellen, z. B.
durch Integration in bestehende bzw. bei der Errichtung
neuer Gebäude, können die Beschäftigungseffekte nur
dann beträchtlich sein, wenn die spezifischen
Stromgestehungskosten der Photovoltaik in den Bereich
konkurrierender Stromerzeugungssysteme gelangen. Bei
der Nutzung von PV-Zellen in High-Tech-Produkten
zeichnen sich unabhängig von den spezifischen
Stromgestehungskosten positive Beschäftigungswirkungen
ab, bei insgesamt aber beschränktem Marktvolumen.
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, im
Rahmen einer Deregulierungsoffensive Planungs- und
Genehmigungsverfahren insgesamt zu vereinfachen und
zu beschleunigen. Insbesondere bei neuen
Technologien, Produkten und Verfahren soll die Genehmigung von
Anträgen innerhalb von höchstens sechs Monaten
verwirklicht werden. Darüber hinaus sollen die rechtlichen
Rahmenbedingungen bezüglich ihrer Auswirkung auf
Forschung, neue Technologien, Produkte und
Verfahren überprüft werden.
Die Bundesregierung hat sich seit 1982 von dem
Grundsatz leiten lassen, daß eine Wirtschaftsordnung um so
erfolgreicher ist, je mehr sich der Staat auf seine
Kernaufgaben beschränkt und dem einzelnen Freiheit läßt.
Eine solche Politik verbessert auch die
Rahmenbedingungen für alle Technologiebereiche.
II. Mehr Beschäftigung durch eine zukunftsgerichtete
Finanz- und Steuerpolitik
8. Durch welche über das sog. Haushaltsmoratorium
hinausgehenden Einsparungen soll die
Staatsquote bis zum Jahr 2000 auf ein Niveau von 46 %
abgesenkt werden?
Welche deutlichen Einsparungsmöglichkeiten sieht
die Bundesregierung im Bereich von Ländern und
Gemeinden, insbesondere angesichts der Tatsache,
daß die Gewerbesteuer gesenkt, Gewerbekapital-
und Vermögensteuer abgeschafft werden sollen?
Welche Beschäftigungseffekte werden von diesen
Maßnahmen ausgehen? [8]
Um bis zum Jahr 2 000 die Staatsquote auf das Niveau
vor der Wiedervereinigung zu senken, muß aus
heutiger Sicht der Anstieg der Staatsausgaben um 2 %
unterhalb des Wachstums des nominalen
Bruttoinlandsprodukts liegen. Dazu bedarf es strikter
Ausgabendisziplin auf allen Ebenen, einschließlich der
Sozialversicherungen. Durch gemeinsames Vorgehen von Bund,
Ländern und Gemeinden im Rahmen des
vorgeschlagenen Nationalen Stabilitätspaktes sollen alle
Konsolidierungspotentiale konsequent genutzt und die
Ausgabenstruktur der öffentlichen Haushalte wachs
-
tumsfreundlicher gestaltet werden. In Anbetracht ho
her Staatsschulden und einer hohen Steuer- und Ab
gabenbelastung sind die Rückführung der Staatsquote
und die wachstumsgerechte Ausrichtung öffentlicher
Ausgaben der volkswirtschaftlich richtige Weg,
dauerhaft Wohlstand und Arbeitsplätze zu schaffen.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in
den letzten 13 Jahren ergriffen, um das
Steuersystem zu vereinfachen sowie wachstumsfreundlicher
und arbeitsplatzfördernder auszurichten?
Inwieweit erfolgte in den letzten 13 Jahren eine
Veränderung der Steuerstruktur in Richtung Entlastung
bei den direkten Steuern und somit eines stärkeren
Gewichts bei den indirekten Steuern?
Welche Arbeitsplatzeffekte wurden durch die
genannten Maßnahmen erzielt?
Welche Möglichkeiten zur Erhöhung anderer
indirekter Steuern als der Mehrwertsteuer hat die
Bundesregierung mit welchem Ergebnis geprüft? [9]
Die Zuordnung steuerlicher Maßnahmen zu den
steuerpolitischen Zielsetzungen Vereinfachung,
Wachstumsfreundlichkeit und Arbeitsplatzförderung führt zu
erheblichen Abgrenzungsproblemen.
Da unter steuerliche Maßnahmen mit
Vereinfachungscharakter grundsätzlich auch alle steuerentlastenden
und bereinigenden Maßnahmen fallen, würde eine
komplette Aufstellung aller in den letzten 13 Jahren von
der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen den
Umfang dieser Anfrage sprengen; insoweit wird auf die
Finanzberichte und Jahresberichte der
Bundesregierung verwiesen.
Beispielhaft wurden durch die Steuergesetzgebung der
letzten Jahre - neben der Übernahme der
Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung - folgende
wichtige Steuervereinfachungen verwirklicht:
- die Einführung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags in
Höhe von 2 000 DM,
- die Abschaffung von sieben Steuern (zum 1.
Januar 1991 die Börsenumsatzsteuer, zum 1. Januar 1992
die Gesellschaft- und die Wechselsteuer, zum 1.
Januar 1993 die Leuchtmittelsteuer, die Salzsteuer, die
Zuckersteuer und die Teesteuer), die Hunderte von
Gesetzes- und Verordnungsvorschriften sowie von
Verwaltungsregelungen überflüssig machten,
- die Aussetzung der Vermögensteuer und der
Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern bis Ende
1996,
- die Verzehnfachung des Sparer-Freibetrags auf
6 000 DM,
- die Vereinfachung der Kürzungsregelungen für den
Sonderausgaben-Vorwegabzug von
Versicherungsbeiträgen.
Andererseits wurden Forderungen, die zu
Komplizierungen geführt hätten, bewußt nicht aufgegriffen, wie
die Einführung einer kommunalen Baulandsteuer, eine
kaum zu administrierende Wertschöpfungspräferenz
für die neuen Länder und eine Kappung des Ehegat
ten-Splittings, die Modellen zur Verlagerung von Ein
kommensquellen Vorschub geleistet hätten.
Das Jahressteuergesetz 1996 enthält unter anderem
folgende wirksame und pragmatische Schritte zur
Steuervereinfachung:
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
Drucksache 13/4943
- Rechtsverordnungsermächtigung für eine
wahlweise Kurzveranlagung (ab 1997),
wahlweise Pauschalierung von Werbungskosten für
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit
42 DM pro Quadratmeter,
- die Rechtsgrundlage für eine wahlweise
Pauschalierung der Betriebsausgaben bei kleineren
Gewerbetreibenden und Freiberuflern,
- Verdoppelung der Höchstbeträge für den
Sonderausgabenabzug von Ausbildungskosten von bisher
900 DM/1 200 DM (zu Hause/auswärts) auf
1 800 DM/2 400 DM,
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Freigrenze für
Kleinunternehmer von 25 000 DM auf 32 500 DM.
Außerdem wurden durch die Steuerfreistellung des
Existenzminimums mehr als 1,4 Millionen Bürger aus der
Einkommensteuerpflicht entlassen.
Steuervereinfachende Maßnahmen sind in der Regel
auch ein Beitrag zur wachstumsfreundlicheren und
arbeitsplatzfördernden Ausgestaltung des
Steuersystems. Weitergehende Angaben enthält die Antwort
zu Frage 9.1.
Andere indirekte Steuern als die Mehrwertsteuer sind
in der Vergangenheit verschiedentlich erhöht worden.
Diese Steuern werden auch künftig auf dem Prüfstand
stehen (vgl. Nummer 9 des Aktionsprogramms).
9.1 Welche Steuerentlastungen für Unternehmen hat
die Bundesregierung in den vergangenen 13
Jahren vorgenommen?
Wie hat sich die Belastung der Unternehmen durch
Einkommensteuer, Gewerbeertragsteuer,
Gewerbekapitalsteuer, Körperschaftsteuer und
Vermögensteuer in diesem Zeitraum verändert?
Wie viele Arbeitsplätze will die Bundesregierung
durch die Abschaffung von Gewerbekapital- und
Vermögensteuer sowie Senkungen bei der
Gewerbeertragsteuer und der Erbschaft- und
Schenkungsteuer neu schaffen? Um wie viele Punkte soll bis
zum Jahr 1998 die Mehrwertsteuer angehoben
werden?
Wie viele Arbeitsplätze sind durch die steuerlichen
Entlastungsmaßnahmen mit der Steuerreform 1990,
dem Standortsicherungsgesetz und dem
Investitionserleichterungsgesetz geschaffen worden?
Wie viele Arbeitsplätze wurden im gleichen
Zeitraum abgebaut?
Wie war die Gewinnentwicklung der Unternehmen
in den vergangenen 13 Jahren, und in welchen
Bereichen wurden die meisten Investitionen -
unterschieden nach Kapitalanlagen,
Anlageinvestitionen - getätigt, wie viele Arbeitsplätze wurden
dadurch geschaffen?
Welche Arbeitsplatzeffekte wurden durch das
Standortsicherungsgesetz ausgelöst, das „die
Ertragsbesteuerung der Unternehmen auf das niedrigste
Niveau seit Bestehen der Bundesrepublik
Deutschland gesenkt hat"?
Die wesentlichen steuerlichen Entlastungs- sowie
Mehrbelastungsmaßnahmen für die Wirtschaft seit
Oktober 1982 ergeben sich aus den nachfolgenden
Aufstellungen.
Die wesentlichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen
für die Wirtschaft seit Oktober 1982
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermindereinnahmen (-)/
Steuermehreinnahmen (+)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung
und zur Entlastung des Bundeshaushalts
(Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20. 12. 1982
1 Befristete Rücklage bei Erwerb von Betrieben, deren Fortbestand
gefährdet ist - 600 1) - 221
2 Wegfall von 40 v. H. in 1983 und von 50 v. H. ab 1984 der
Hinzurechnung von Dauerschulden und von Dauerschuldzinsen - 1725 + 150
Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen
(Steuerentlastungsgesetz 1984) vom 22. 12. 1983
3 Entlastung bei der Vermögensteuer - 1 560 /
4 Senkung der Schachtelgrenze bei der indirekten Anrechnung
ausländischer Körperschaftsteuer und bei der Gewerbesteuer - 110 - 22
5 Sonderabschreibungsmöglichkeiten
- für kleine und mittlere Betriebe - 1 000 - 366
- für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen - 300 - 116
6 Verdoppelung des Höchstbetrages für den Verlustrücktrag - 200 - 92
7 Verlängerung der Gewährung von Sonderabschreibungen bei
Schiffen und Luftfahrzeugen (- 100 2) ) (- 35)
8 Anhebung des erhöhten Freibetrages bei Betriebsveräußerung
und -aufgabe - 40 - 17
9 Beseitigung körperschaftsteuerlicher Nachteile bei
Vorabausschüttungen und verdeckten Gewinnausschüttungen
- laufende Auswirkungen - 15 - 7
- einmalige Auswirkungen - 250 - 125
10 Wegfall ermäßigt belasteter Eigenkapitalanteile in der
Gliederungsrechnung für das verwendbare Eigenkapital - 10 - 5
11 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage
für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie
(Stahlinvestitionszulagen-Änderungsgesetz) vom 22. 12. 1983 - 700 - 350
Steuerbereinigungsgesetz 1985 vom 14. 12. 1984
12 Bewertung von Edelmetallvorräten nach der Lifo-Methode
- laufende Auswirkungen - 25 - 10
- einmalige Auswirkungen - 100 3) - 40
1) Sehr grobe Schätzung; insbesondere wegen Unsicherheiten durch Einbeziehung existenzgefährdeter Unternehmen;
Steuerverschiebung, kein endgültiger Steuerausfall.
2) Verzicht auf Steuermehreinnahmen.
3) Verzicht auf Steuermehreinnahmen, die bei Auflösung der Preissteigerungsrücklage nach geltendem Recht in den Jahren
1985 bis 1992 entstehen würden.
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermindereinnahmen (-)/
Steuermehreinnahmen (+)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für
Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und
Warmwasseranlagen vom 19. 12. 1985
13 Verkürzung der Abschreibungsdauer für Wirtschaftsgebäude
von 50 Jahren auf 25 Jahre - auf 4 Jahre kumuliert - 3 600 - 1 250
14 Anhebung der Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG für
unbewegliche Wirtschaftsgüter von 40 v. H. auf 50 v. H. - 80 - 28
15 Anhebung der Investitionszulage nach § 19 BerlinFG auf
unbewegliche Wirtschaftsgüter von 15 v. H. auf 20 v. H., bei
FuE-Gebäuden von 20 v. H. auf 25 v. H. - 20 - 9
Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. 12. 1985
16 Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für
Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie - 160 - 80
17 Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes - 80 - 80
Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten
Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur
Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz)
vom 19. 12. 1985
18 Passivierungspflicht für Pensionsverpflichtungen und
Aktivierung des Firmenwerts - 50 - 17
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
(Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988) vom 14. 07. 1987
19 Verbesserung der Sonderabschreibungen für kleine und
mittlere Betriebe nach § 7 g EStG - 500 - 185
Steuerreformgesetz 1990 vom 25. 07. 1988
20 Entlastungen durch die Tarifreform 1990 (§32 a Abs. 1 EStG) - 5 000 - 2 125
21 Absenkung der Körperschaftsteuersätze (§ 23 Abs. 1 bis 3 KStG) - 2 000 - 1 000
Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur
Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in
Privathaushalten vom 30. 06. 1989
22 Abschaffung der kleinen Kapitalertragsteuer; anteilig - 200 - 102
23 Änderung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
(§34 EStG) - 40 - 17
24 Verbesserung der Abschreibungen für Mietwohnungen
(§ 7 Abs. 5 EStG) - 240 - 93
Vereinsförderungsgesetz vom 18. 12. 1989
25 Zusätzlicher Spendenabzug durch Ausweitung gemeinnütziger
Zwecke; anteilig - 90 - 38
26 Anhebung der Freibeträge bei der Körperschaft- und
Gewerbesteuer - 15 - 5
27 Erhöhung des Abzugssatzes zur Förderung mildtätiger Zwecke
von 5 v. H. auf 10 v. H. des Gesamtbetrages der Einkünfte
(§ 10 b EStG und § 9 Nr. 3 KStG); anteilig - 90 - 39
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermindereinnahmen (-)/
Steuermehreinnahmen (+)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
Wohnungsbauförderungsgesetz vom 22. 12. 1989
28 Anhebung der Wertgrenze für Werbegeschenke vom 50 DM
auf 75 DM (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) - 50 - 17
29 Verlängerung der Wiederanlagefrist in § 6 b EStG auf vier Jahre
und bei Gebäuden auf sechs Jahre - 90 - 33
30 Gewerbekapitalsteuerfreiheit für Luftfahrzeuge im
internationalen Verkehr (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 GewStG) - 10 + 4
31 Jubiläumsrückstellungen im Bewertungsrecht entsprechend
Neuregelung bei der Einkommensteuer (§§ 103 a, 109 Abs. 4 BewG) - 10 + 2
32 Übernahme der Lifo-Methode in das Bewertungsrecht
(§ 11 Abs. 2 und § 109 Abs. 4 BewG) - 50 + 6
Finanzmarktförderungsgesetz vom 22. 02. 1990
33 Aufhebung der Börsenumsatzsteuer ab 1991 - 600 - 600
34 Aufhebung der Gesellschaftsteuer ab 1992 - 260 - 429
35 Aufhebung der Wechselsteuer ab 1992 - 130 - 225
DDR-Investitionsgesetz vom 26. 06. 1990
36 Einführung von steuerfreien Rücklagen und Berücksichtigung
bestimmter Verluste - 705 - 259
Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz vom 13. 12. 1990
37 Verbesserung des Spendenabzugs, insbesondere von
Großspenden (§ 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG, § 8 Nr. 9 und § 9 Nr. 5 GewStG) - 130 + 5
Steueränderungsgesetz 1991 vom 24. 06. 1991
38 Staffelung der Meßzahl nach dem Gewerbeertrag bei
Unternehmen in den neuen Ländern (§ 11 Abs. 2 GewStG) - 70 + 6
39 Nichterhebung der Gewerbekapitalsteuer in den neuen Ländern
(§ 37 Nr. 1 bis 3 GewStG i. V. mit § 136 Nr. 3 BewG) - 90 + 12
40 Einführung von Sonderabschreibungen in den neuen Ländern
(§§ 2 und 3 FördG) - 1700 - 631
41 Gewährung einer Investitionszulage in den neuen Ländern
(InvZuLG 1991) einschl. späterer Änderungen
0 der Rechnungsjahre 1991 bis 1997 ca. - 5 000 - 2 400
42 Nichterhebung der Vermögensteuer in den neuen Ländern
(§ 136 Nr. 3 und 4 BewG, § 24 c VStG) - 200 -
Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. 02. 1992
43 Steuerfreiheit für Zuwendungen des Arbeitgebers an
Arbeitnehmer für Kinderbetreuungseinrichtungen (§ 3 Nr. 33 EStG) - 15 - 6
44 Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte
anstelle des Abzugs vom Gesamtbetrag der Einkünfte
(§ 34 c Abs. 2 und 3 EStG) - 10 +4
45 Absenkung der Kapitalertragsteuer für inländische
Schachteldividenden an in einem EG-Staat sitzende Muttergesellschaften
auf 5 v. H. (§ 44 d EStG) - 200 - 100
46 'Erhöhung des Freibetrags bei der Gewerbeertragsteuer von
36 000 DM auf 48 000 DM; Staffelung der Meßzahlen in
fünf Schritten von 1 v. H. bis 5 v. H. je zusätzlich 24 000 DM
Gewerbeertrag ab 01. 01. 1993 (§ 11 Abs. 1 und 2 GewStG) - 2 335 + 245
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermindereinnahmen (-)/
Steuermehreinnahmen (+)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
47 Übernahme der Steuerbilanzwerte in die Vermögensaufstellung
(§ 109 BewG) - 1820 + 166
48 Erhöhung des Freibetrages für Betriebsvermögen um 375 000 DM
auf 500 000 DM (§ 117 a Abs. 1 BewG) - 265 /
Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz vom 21. 12. 1992
49 Entlastungen bei der Branntwein- und Mineralölsteuer im
industriellen Bereich - 720 - 720
Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms
vom 23. 6. 1993
50 Anhebung der Wertfortschreibungsgrenzen bei der
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 BewG) - 50 + 5
Standortsicherungsgesetz vom 13. 09. 1993
51 Einführung einer Ansparabschreibung für kleine und mittlere
Betriebe (§ 7 Abs. 3 bis 6 EStG) - 900 - 311
52 Begrenzung der Grenzsteuerbelastung für gewerbliche Einkünfte
auf 47 v. H. ab VZ 1994 (§ 32 c EStG) - 1400 - 595
53 Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften aus dem Betrieb
von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
(§ 34 c Abs. 4 EStG) - 5 - 2
54 Verlängerung der Sonderabschreibung für Schiffe und
Luftfahrzeuge (§ 82 f Abs. 5 EStDV); Rj. 95 (- 30) (- 12)
55 Beseitigung von Finanzierungsnachteilen inländischer
Kapitalgesellschaften bei Ausschüttung steuerfreier Auslandserträge
(§ 8 b Abs. 1 KStG) - 180 - 113
56 Senkung des normalen KSt-Satzes für einbehaltene Gewinne von
bisher 50 v. H. auf 45 v. H. und Senkung des ermäßigten KSt-Satzes
bei Körperschaften, die nicht dem Anrechnungsverfahren
unterworfen sind, von bisher 46 v. H. auf 42 v. H. ab VZ 1994
(§ 23 Abs. 1 und 2 KStG) - 2 495 - 1244
57 Senkung des KSt-Satzes für ausgeschüttete Gewinne von bisher
36 v. H. auf 30 v. H. ab VZ 1994 (§ 27 Abs. 1 KStG) - 1 545 - 837
58 Verlängerung der Sonderabschreibungen in den neuen Ländern
bis zum Ende des VZ 1996 (§§ 1 bis 5 FördG); Rj. 95 (- 3 200) (- 1 142)
Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz
vom 21. 12. 1993
59 Einführung eines Freibetrages für Betriebsvermögen von
500 000 DM pro Betrieb bei der Erbschaftsteuer für Erwerbe
nach dem 31. 12. 1993 (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 ErbStG) - 250 /
60 Umgliederung des Teilbetrags EK 56 auf EK 50
(§ 54 Abs. 11 KStG) - 20 - 10
61 Ausschluß eines bewertungsrechtlichen Ansatzes von
Forderungen und Schulden zwischen Personengesellschaften und ihren
Mitunternehmern (§ 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG) - 10 + 2
62 Senkung der Kfz-Steuer für Lkw ab 1. 4. 1994
(§ 9 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 i. V. mit § 10 Abs. 3 KraftStG) - 1 400 /
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermindereinnahmen (-)/
Steuermehreinnahmen (+)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts
vom 28. 10. 1994
63 Ausnahmeregelung für nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
steuerbefreite Wohnungsunternehmen (§ 13 Abs. 3 KStG) - 50 - 18
64 Öffnung der zeitlichen Anwendungsregelung (§ 54 Abs. 8 b KStG);
einmaliger Steuerausfall - 25 - 9
Jahressteuergesetz 1996 vom 11. 10. 1995
65 Einführung eines Bewertungsabschlags in Höhe von 25 v. H. für
das den Freibetrag von 500 000 DM übersteigende
Betriebsvermögen (§ 13 Abs. 2 a ErbStG) - 150
66 Einbeziehung der Anteile an Kapitalgesellschaften in den
Freibetrag und den Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen bei
einer Beteiligung an der Kapitalgesellschaft von mindestens
25 v. H. (§ 13 Abs. 2 a ErbStG) - 240
67 Befristete Ausdehnung der steuerneutralen Wiederanlage
betrieblicher Veräußerungsgewinne auf den Erwerb von Anteilen
an mittelständischen Kapitalgesellschaften in den neuen Ländern
und Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die sich an
mittelständischen Unternehmen in den neuen Ländern beteiligen
(§ 6 b EStG i. V. mit § 52 Abs. 8 EStG) - 55 - 22
68 Einbeziehung der Ausrüstungsinvestitionen der
mittelständischen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Berlin
(West) ab 1996 (§ 2 i. V. mit § 8 Abs. 1 FördG) - 18 - 8
69 Einbeziehung eigengenutzter gewerblicher Bauten
mittelständischer Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Berlin
(West) ab 1996 (§ 3 i. V. mit § 8 Abs. 1 FördG) - 32 - 13
70 Steuerermäßigung für Darlehen zur Verstärkung des haftenden
Kapitals von kleinen und mittleren Betrieben in den neuen
Ländern für die Jahre 1996 bis 1998 (§ 7 a FördG) - 65 - 33
71 Einbeziehung des kleinflächigen Handels in die
Investitionszulage von 10 v. H. ab 1996 (§ 5 Abs. 3 InvZulG) - 140 - 62
72 Einbeziehung des Verarbeitenden Gewerbes von Berlin (West)
in die Mittelstandszulage von 10 v. H. ab 1996 (§ 5 Abs. 3 InvZulG) - 85 - 41
73 Erhöhung der Grenze für die Besteuerung nach vereinnahmten
Entgelten von 250 000 DM auf 1 Mio. DM für Unternehmer in
den neuen Ländern für die Jahre 1996 bis 1998 (§ 20 Abs. 2 UStG) - 150 - 76
74 Steuerbefreiung der Grundstücksübertragungen der aufgelösten
Treuhandanstalt in ihre Nachfolgegesellschaften (§ 4 Nr. 4 GrEStG) - 100 /
75 Anhebung der Umsatzfreigrenze für Kleinunternehmer von
25 000 DM auf 32 500 DM (§ 19 Abs. 1 UStG) - 100 - 51
76 Absenkung der Kraftfahrzeugsteuer für lärmarme und
Altnutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 12 t
und 16 t (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG) - 90 /
Eine Addition der einzelnen Positionen ist nur begrenzt aussagefähig, da den einzelnen Maßnahmen
unterschiedliche Entstehungsjahre mit teilweise abweichenden wirtschaftlichen Verhältnissen zugrunde liegen.
Die wesentlichen steuerlichen Mehrbelastungsmaßnahmen
für die Wirtschaft seit Oktober 1982
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (-)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
Steuerreformgesetz 1990 vom 25. 07. 1988
1 Einschränkung des steuerlichen Abzugs von betrieblich
veranlaßten Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 EStG) 100 38
2 Auflösung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen für
Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. 12. 1988 enden
(§ 5 Abs. 4 EStG) 600 214
3 Einschränkung der Übertragungsmöglichkeit von stillen Reser
-
ven, die bei der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter
aufgedeckt werden u. a. (§§ 6 b, 6 c EStG) 200 71
4 Einschränkung der Steuerermäßigung für o. a. Einkünfte, soweit
diese 2 Mio. DM übersteigen (§ 34 Abs. 1 EStG) 45 19
5 Anhebung der Lohnsteuer-Pauschsätze für Teilzeitbeschäftigte
von 10 v. H. auf 15 v. H. bzw. 25 v. H. (§ 40 Abs. 1 EStG) und für
bestimmte Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers
zugunsten der Arbeitnehmer bei Anhebung des begünstigten
Betrages von 2 400 DM auf 3 000 DM (§ 40 b EStG) 200 86
6 Absenkung des Bewertungsabschlags von bis zu 20 v. H. bei
bestimmten Importwaren mit wesentlichen Preisschwankungen
in zwei Stufen auf 10 v. H. (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe m EStG;
§ 80 EStDV) 300 108
7 Einschränkung der Steuerfreiheit der gemeinnützigen Wohnungs-
und Siedlungsunternehmen auf Genossenschaften mit
begrenztem Tätigkeitsbereich u. a. (§ 5 KStG; § 3 GewStG; § 3 VStG) 100 28
8 Einbeziehung der gewinn- und umsatzabhängigen Vergütungen
in die Hinzurechnung der Zinsen zum Gewinn bei der
Berechnung des Gewerbeertrags (§ 8 Nr. 1 GewStG) 50 - 12
9 Änderung der Sonderregelung für die Behandlung der
Dauerschulden bei Kreditinstituten (§ 19 GewStDV) 200 - 71
10 Aufhebung des Investitionszulagengesetzes 1 600 770
11 Absenkung des Sockelkürzungssatzes bei der
Herstellerpräferenz von 3 bzw. 4 v. H. auf 2 bzw. 3 v. H. u. a. (§§ 1 und 1 a BerlinFG) 120 78
12 Wegfall der Abnehmerpräferenz für Röstkaffee und
Kakaohalberzeugnissen unter bestimmten Voraussetzungen
(§ 4 i. V. mit § 2 BerlinFG) 40 26
13 Beschränkung der erhöhten Absetzungen von 75 v. H. für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Berlin auf neue
Wirtschaftsgüter (§ 14 BerlinFG) 150 55
14 Einschränkung der Investitionszulagen nach § 19 BerlinFG 395 187
15 Aufhebung des Auslandsinvestitionsgesetzes bei gleichzeitiger
Übernahme von § 2 AIG in § 2 a EStG 150 53
16 Aufhebung der degressiven Umsatzsteuerermäßigung für
Kleinunternehmer mit Umsatz bis 60 000 DM u. a. (§ 19 a UStG) 150 98
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (-)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
17 Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen,
Abzugsfähigkeit von Nachzahlungs- und Stundungszinsen u. a.
(§ 233 a AO) 900 303
18 Streichung der Einkommen- oder Körperschaftsteuerermäßigung
von höchstens 3 000 DM für vermögenswirksame Leistungen, die
von Kleinbetrieben erbracht werden (§ 15 5. VermBG) 250 110
19 Anhebung des Regelsatzes für die private Pkw-Nutzung auf
30 v. H. bis 35 v. H. (Abschnitt 118 EStR) 100 41-
20 Aufhebung der steuerlichen Anerkennung von
Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten 565 206
21 Auslaufen der Geltungsdauer verschiedener Vorschriften
(§§ 7 d, 24 b EStG; § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe u, § 82 d EStDV) 975 362
Steueränderungsgesetz 1991 vom 24. 06. 1991
22 Abbau von Vorschriften des BerlinFG, soweit Unternehmen
betroffen 5 465 3136
23 Einschränkungen beim Zonenrandförderungsgesetz (§ 3 ZRFG) 85 31
Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. 02. 1992
24 Einschränkung des Verlustausgleichs bei Beteiligungen an
ausländischen Kapitalgesellschaften (§ 2 a Abs. 1 EStG) 250 100
25 Verminderung bzw. Abbau von überhöhten Zuwendungen von
Trägerunternehmen an Unterstützungskassen (§ 4 d EStG) 1 065 393
26 Einschränkung bei Steuersparmodellen auf der Grundlage von
sog. Policendarlehen (§§ 10, 20 EStG) 1 500 548
27 Aufhebung der Steuerermäßigung bei Reedereien mit
Handelsschiffen im internationalen Verkehr
(§ 11 Abs. 3 Nr. 2 und § 13 Abs. 3 GewStG) 18 - 3
28 Zugriffsbesteuerung ausländischer Einkünfte mit
Kapitalanlagecharakter (§§ 7, 10, 11, 12, 14, 20 und 21 AStG) 800 297
Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz vom 21. 12. 1992
29 Technische Änderungen bei der Mineralölsteuer 150 150
30 Einschränkung erhöhter Absetzungen nach § 7 k EStG auf
Werkswohnungen 40 15
Gesetz zur Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms vom 23. 06. 1993
31 Vermeidung von Mißbräuchen beim Betriebsausgabenabzug
von Bewirtungsspesen (Regelung im Verwaltungsweg) 100 33
Standortsicherungsgesetz vom 13. 09. 1993
32 Abschaffung der degressiven Abschreibung für Betriebsgebäude
mit Bauantrag nach dem 21. 12. 1993 (§ 7 Abs. 5 EStG) 3 000 1 048
33 Verschärfte Einschränkung von mißbräuchlichen Gestaltungen
beim Handel mit Körperschaftsteuer-Guthaben
(sog. „Dividenden-Stripping") (§ 50 c EStG) 600 300
34 Begrenzung der steuerlichen Anerkennung der Eigenkapital
ersetzenden Fremdfinanzierung ab VZ 1994 (§ 8 a KStG) 600 300
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (-)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
35 Eingeschränkte Verlustregelung für ehemals gemeinnützige
Wohnungsunternehmen (§ 13 Abs. 3 KStG) 300 108
36 Wegfall der Sonderabschreibungen nach dem FördG für
Altwohnbauten im Betriebsvermögen
(§ 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b FördG) 150 55
37 Verlängerung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für
betrieblich genutzte Pkw von vier auf fünf Jahre (AfA-Tabellen) 450 158
38 Streichung der sog. „Toleranzklausel" für bestimmte
Wirtschaftszweige (AfA-Tabellen) 400 149
39 Begrenzung der zulässigen Pauschalwertberichtigungen 800 316
Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz
vom 21. 12. 1993
40 Ausschluß des Abzugs fiktiver ausländischer Steuer von der
Steuerbemessungsgrundlage (§ 34 c Abs. 6 Satz 2 EStG) 100 43
41 Erfassung von Immobilieninvestitionen ausländischer
Objektgesellschaften 049 Abs. 1 Nr. 2 EStG) 50 21
42 Versagung der Vorteile aus einem DBA gegenüber dem
Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft, wenn dieser die
Gesellschaft hauptsächlich zur Vorteilsverschaffung einsetzt
(§ 50 d Abs. 2 EStG) 100 50
43 Eindämmung bestimmter Steuersparmodelle bei
Anteilsveräußerungen und Umwandlungen u. a. (§ 24 Abs. 3 Satz 2 UmStG
i. V. mit §§ 16 und 23 Abs. 1 EStG) 400 120
44 Begrenzung steuersparender Gestaltungen durch Verlagerung
von Gewinnen ins Ausland (§ 8 Abs. 1 Nr. 7 und § 10 Abs. 6
Satz 2 AStG) 650 235
45 Verhinderung des „Einlagenmodells" bei der Schenkungsteuer
(§ 12 Abs. 1 a ErbStG) 50
46 Ausschluß des Vorsteuerabzugs bei sog. Vorschaltmodellen
(§ 9 Abs. 2 UStG) 100 63
47 Verhinderung des Mißbrauchs durch Gründung inländischer
Tochterunternehmen ausländischer Muttergesellschaften
(§ 18 Abs. 2UStG) 5 3
48 Steuerliche Anerkennung von betrieblichen Bewirtungskosten
nur bei Vorlage von maschinell gefertigten Belegen (Regelung
im Verwaltungswege) 100 33
)
Jahressteuergesetz 1996 vom 11. 10. 1995
49 Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs für
Zuwendungen an Unterstützungskassen (§ 4 d EStG) 105 42
50 Einschränkung der Verrechnung von Veräußerungsverlusten der
in Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen (§ 17 Abs. 2 EStG) 25 11
51 Streichung der Sonderabschreibungen für abnutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens privater Krankenhäuser
(§ 7 f EStG) 20 9
Lfd.
Nr.
Maßnahme
Steuermehreinnahmen/
Steuermindereinnahmen (-)
in Mio. DM
Entstehungsjahre
insgesamt Bund
52 Begrenzung der Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen
für Wirtschaftsgüter bis zu einem Höchstbetrag von 300 000 DM
(§7gEStG) 100 42
53 Neuregelung der Freibeträge für Veräußerungsgewinne
(§ 16 Abs. 4 EStG) 250 118
54 Streichung der Bagatellgrenze von 1 v. H. bei Veräußerung von
Anteilen aus wesentlichen Beteiligungen an
Kapitalgesellschaften (§ 17 Abs. 1 EStG) 80 37
55 Berücksichtigung von vorgenommenen
Gebäudeabschreibungen bei der Ermittlung der Höhe des Spekulationsgewinns
(§ 23 Abs. 4 EStG) 50 24
56 Anhebung der pauschalen Lohnsteuer für
Teilzeitbeschäftigungen und Zukunftssicherungsleistungen von 15 v. H. auf
20 v. H. unter Anhebung des Höchstbetrags für
Zukunftssicherungsleistungen von 3 000 DM auf 3 408 DM
(§§ 40 a und 40 b EStG) 650 340
57 Verbot der Pauschbesteuerung für Arbeitnehmer, die beim
selben Arbeitgeber aus mehr als einer Beschäftigung
Arbeitslohn beziehen (§ 40 a Abs. 4 EStG) 55 26
58 Anteil der Wirtschaft an wesentlichen allgemeinen
Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit
Solidaritätsgesetz vom 24. 06. 1991
- Anhebung der Mineralölsteuer 6 500 6 500
- Anhebung der Versicherungsteuer ab 01. 07. 1991 um
3 v. H.-Punkte auf 10 v. H. 400 400
FKPG vom 23. 06. 1993
- Erhöhung der Versicherungsteuer ab 01. 07. 1993 um
2 v. H.-Punkte, ab 01. 01. 1995 um weitere 3 v. H.-Punkte
(§ 6 VersStG) 900 900
- Erhebung eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 7,5 v. H.
der ESt/KSt ab 01. 01. 1995 (§ 4 SolZG 1995) 8 000 8 000
1. SKWPG vom 21. 12. 1993
- Anhebung der Mineralölsteuer ab 01. 01. 1994
(§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 MinöStG) 4 250 4 250
Eine Addition der einzelnen Positionen ist nur begrenzt aussagefähig, da den einzelnen Maßnahmen
unterschiedliche Entstehungsjahre mit teilweise abweichenden wirtschaftlichen Verhältnissen zugrunde liegen.
Daten der amtlichen Statistik über die Belastung von
Unternehmen mit Gewerbeertrag- und
Gewerbekapitalsteuer liegen für den fraglichen Zeitraum nicht vor.
Zur Belastung mit Einkommen-, Körperschaft- und
Vermögensteuer kann auf Statistiken für die Jahre
1983, 1986 und 1989 zurückgegriffen werden. Eine
Steuerbelastung der Unternehmen im engeren Sinne
kann nur für die Körperschaftsteuer berechnet werden.
Bei der Einkommensteuer liegen Daten über
Steuerpflichtige mit überwiegenden Einkünften aus
Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit vor. Die
Vermögensteuerstatistik differenziert hinsichtlich der
Steuerbelastung nach Gewerbetreibenden und
Angehörigen der Freien Berufe. Die nachstehende
Übersicht enthält die auf der Grundlage der verfügbaren
Daten ermittelbaren Steuerbelastungsquoten.
Steuerbelastungsquoten
(in v. H.)
bei der
1983 1986 1989
Körperschaftsteuer (festgesetz
-
te Körperschaftsteuer/
Gesamtbetrag der Einkünfte)
43,1 42,0 40,6
Einkommensteuer
(festgesetzte Einkommensteuer/
Gesamtbetrag der Einkünfte)
Unbeschränkt steuerpflichtige
natürliche Personen
- mit Einkünften überwie
gend aus Gewerbebetrieb 30,8 31,2 30,4
- mit Einkünften überwie
gend aus selbständiger
Arbeit 32,5 32,3 31,3
Vermögensteuer
(Jahressteuerschuld/Gesamtvermögen)
Nicht natürliche Personen 0,70 0,60 0,60
Natürliche Personen
- Gewerbetreibende 0,42 0,44 0,45
- Freie Berufe 0,38 0,40 0,41
Pläne der Bundesregierung, die Umsatzsteuer zu
erhöhen, gibt es nicht.
Die Beschäftigungswirkungen der steuerlichen
Maßnahmen lassen sich nicht quantifizieren.
Als Indikator für die Gewinnentwicklung wird
üblicherweise das Bruttoeinkommen aus
Unternehmertätigkeit und Vermögen genommen. Bei der
Interpretation der Entwicklung der Bruttoeinkommen aus
Unternehmertätigkeit und Vermögen ist zu beachten,
daß sie als Residualgröße ermittelt werden und alle
Erhebungsungenauigkeiten der Basisstatistiken sowie
die Ableitungs- und Schätzungsunsicherheiten der
Kreislaufrechnungen einschließen. Aus diesen
Einkommen werden im erheblichen Umfang Entnahmen
der Privaten Haushalte und Vermögenseinkommen ge
leistet, die sowohl Erwerbstätigen- als auch
Nichterwerbstätigenhaushalten zufließen.
Das Bruttoeinkommen aus Unternehmertätigkeit und
Vermögen hat im Zeitraum 1980 bis 1993 um 6,2 % p. a.
zugenommen. Die Anlageinvestitionen ohne
Wohnungsbau sind im gleichen Zeitraum in jeweiligen
Preisen um 3,7 % p. a. und in Preisen von 1991 um 1,0 %
p. a. angestiegen. Überdurchschnittlich entwickelten
sich die Anlageinvestitionen bei den gewerblichen
Dienstleistungen sowie in einigen
Verarbeitungsbereichen wie in der Elektrotechnik und im
Ernährungsgewerbe. Die Zahl der Erwerbstätigen hat von 1980 bis
1993 um mehr als 2 Millionen zugenommen, wobei die
Zunahme in den gewerblichen Dienstleistungen
überdurchschnittlich war (+2,6 Millionen); die Rückgänge
im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt betrugen rd.
700 Tausend; Zunahmen ergeben sich allerdings beim
Straßenfahrzeugbau (+13 Tausend) und bei der
Elektrotechnik (+12 Tausend) .
9.2 Wie will die Bundesregierung die Senkung des
Solidaritätszuschlages finanzieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß
durch den frühen Beschluß zur Senkung des
Solidaritätszuschlages die Förderung für den Aufbau
Ost unter Druck gerät und die innerdeutsche
Solidarität in der öffentlichen Wahrnehmung als nicht
mehr notwendig erscheint? Wie viele Arbeitsplätze
will die Bundesregierung durch die Absenkung des
Solidaritätszuschlages schaffen?
Die Senkung des Solidaritätszuschlags ab 1997 ist ein
Schritt, mit dem das Steuersystem wieder
wachstumsfreundlicher und damit beschäftigungsfördernder
ausgestaltet wird, und kein Zeichen mangelnder
innerdeutscher Solidarität. Ein Beitrag für die Finanzierung
soll von den Ländern durch die Rückgabe von
Umsatzsteuermitteln in dem Maße erbracht werden, in dem
diese zur Vorabauffüllung bei der horizontalen
Umsatzsteuerverteilung nicht mehr benötigt werden.
Die finanzielle Förderung des Aufbauprozesses in den
neuen Ländern ist und bleibt ein Schwerpunkt der
deutschen Finanzpolitik. Es werden auch in Zukunft noch
große Finanztransfers notwendig sein, bis
Ostdeutschland den Aufholprozeß abgeschlossen hat.
Soweit aber schon Aufbauziele erreicht worden sind,
kann die Förderung auf einen angemessenen Umfang
reduziert werden.
9.3 Aus welchen Gründen will die Bundesregierung die
notwendigen Entscheidungen für eine Reduzierung
der Steuersätze und der Rückkehr zum linear-
progressiven Tarif in der Einkommensbesteuerung erst
nach 1998 treffen?
Welche steuervereinfachenden Maßnahmen hat
die Bundesregierung geprüft, wie soll eine
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage konkret
aussehen, welche Steuervergünstigungen/
Sonderregelungen sollen abgebaut werden?
Aus welchen Gründen wird auf einen
unverzüglichen Abbau von Subventionen verzichtet?
Erwartet die Bundesregierung nach 1998 einen
spürbaren Beschäftigungseffekt durch diese
Maßnahmen, und wenn ja, warum wird auf eine
unverzügliche Umsetzung dieser Vorhaben verzichtet?
Die Bundesregierung hat am 30. Januar 1996 ihr
steuerpolitisches Konzept in drei Schritten bis in die
nächste Legislaturperiode hinein beschlossen, das mit dem
Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung
konkretisiert worden ist:
In einem ersten Schritt soll insbesondere die
Unternehmensteuerreform mit Wirkung ab 1. Januar 1997
aufkommensneutral verwirklicht werden, die Belastung
mit betrieblicher Vermögensteuer soll zum 1. Januar
1997 wegfallen und die Erbschaft- und
Schenkungsteuer aufgrund des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 zum 1. Januar 1996
neu geregelt werden. Dabei soll die private
Vermögensteuer mit der Erbschaftsteuer zusammengefaßt
werden, um überhöhte Erhebungskosten zu vermeiden.
Dadurch wird eine unter dem Aspekt der sozialen Ge
-
rechtigkeit einseitige Entlastung vermögender
Steuerpflichtiger vermieden.
In einem zweiten Schritt soll mit dem Abbau des
Solidaritätszuschlags zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer begonnen werden. Der Zuschlag wird zum
1. Januar 1997 von 7,5 % auf 6,5 % und ab 1. Januar
1998 um einen weiteren Prozentpunkt auf 5,5 %
gesenkt.
In einem dritten Schritt wird die im Aktionsprogramm
für Investitionen und Arbeitsplätze angekündigte
Reform der Einkommensteuer jetzt vorgezogen. Eine
Kommission unter Vorsitz von Bundesminister Dr. Theodor
Waigel soll bis Ende Oktober 1996 Vorschläge
erarbeiten, wie die Steuersätze deutlich gesenkt werden
können. Das Steuerrecht soll für die Bürger auch durch
Streichung steuerlicher Ausnahmeregelungen und
Vergünstigungen transparenter und einfacher werden.
Die Steuerreform soll am 1. Januar 1999 in Kraft treten.
10. Welche Auswirkungen auf die
Endverbraucherpreise sind durch die Einführung der Umsatz-,
Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht für öffentliche
Betriebe zu erwarten, welche Arbeitsplatzeffekte
hat diese Maßnahme, und welche steuerlichen
Auswirkungen sind davon zu erwarten? [10]
Zur Sicherung gleicher Startchancen im Wettbewerb
um die Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen
wird die Bundesregierung die steuerliche Ungleichbe
handlung privater und staatlicher Anbieter über die
Einführung der Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbe
steuerpflicht für öffentliche Betriebe beseitigen. Derzeit
sind Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, deren
endgültige Entscheidung abgewartet wird, bevor Ein
zelheiten über das weitere Vorgehen beschlossen
werden.
Ziel der Bundesregierung ist die
Steueraufkommensneutralität der Maßnahme, um Gebührenerhöhungen
zu vermeiden. Von daher ist auch nicht mit negativen
Auswirkungen auf das Endverbraucherpreisniveau zu
rechnen. Gesamtwirtschaftlich sind von der
steuerlichen Angleichung eine künftig wirtschaftlichere
Durchführung der betreffenden Aufgaben und eine
erhöhte Investitionsfähigkeit zu erwarten, mit
entsprechend positiven Beschäftigungseffekten.
11. Welche steuerlichen Auswirkungen hätte eine
Rücknahme der gerade erst vorgenommenen
Einschränkungen bei der Privatnutzung von Dienst-
und Geschäftswagen sowie bei den Pauschsätzen
für Verpflegungsmehraufwand?
Wurden die immensen beschäftigungspolitischen
Wirkungen dieser Maßnahmen beim
Jahressteuergesetz 1996 übersehen?
In welchen Bereichen werden dadurch neue
Arbeitsplätze geschaffen bzw. in welchem Umfang
Arbeitsplätze erhalten? [11]
Das Mehraufkommen aufgrund der Pauschalierung der
privaten Pkw-Nutzung mit monatlich 1 % der
Anschaffungskosten und der Vereinheitlichung und
Vereinfachung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
im Jahressteuergesetz 1996 wurde seinerzeit für das
Entstehungsjahr auf 1 060 Mio. DM bzw. 440 Mio. DM
geschätzt.
Die Beschäftigungswirkungen lassen sich nicht
quantifizieren.
III. Lohnzusatzkosten begrenzen - Sozialstaat umbauen
12. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung in
den letzten Jahren unternommen, um die
Beitragssätze zur Sozialversicherung zu senken, und
welche Ergebnisse hatten diese Bemühungen?
Um wieviel Prozentpunkte (ungefähr) könnten die
Beitragssätze der Sozialversicherungen sofort
gesenkt werden, wenn aus diesen Beiträgen
ausschließlich originäre Versicherungsleistungen be
stritten werden würden und alle anderen
„versicherungsfremden" Aufgaben aus Steuermitteln
finanziert werden würden? [12]
Seit Beginn der neunziger Jahre hat die
Bundesregierung durch die nachfolgend genannten Maßnahmen
die finanzielle Situation bei den Sozialversicherungen
- trotz Zusatzbelastungen im Zusammenhang mit der
deutschen Einheit - weitgehend stabil gehalten.
In der Rentenversicherung leistet das Rentenreformge
setz 1992 einen erheblichen Beitrag zur Minderung des
sonst erforderlichen Beitragssatzanstiegs. Dazu tragen
vor allem zwei Maßnahmen bei: Der Ausgabenanstieg
fällt im Vergleich zur vorherigen Bruttoanpassung
durch die Umstellung auf die Dynamisierung der Ren
ten nach der Nettolohnentwicklung niedriger aus;
zugleich führt die Anbindung des Bundeszuschusses an
den Beitragssatz zu Mehreinnahmen und trägt dadurch
zur Dämpfung der Beitragssatzentwicklung bei. Nach
Berechnungen des Sozialbeirats werden alle
Maßnahmen des Rentenreformgesetzes 1992 zu einer
Halbierung des ansonsten allein aus demographischen
Gründen langfristig notwendigen Beitragssatzanstiegs
führen.
Bestandteile des Aktionsprogramms für Investitionen
und Arbeitsplätze im Bereich der Rentenversicherung,
in der nunmehr mit dem Programm für mehr Wachstum
und Beschäftigung konkretisierten Form, sind vor allem
eine Vorziehung und Beschleunigung der nach dem
Rentenreformgesetz 1992 bereits vorgesehenen
stufenweisen Anhebung der vorgezogenen Altersgrenzen
sowie einschränkende Regelungen im Bereich des
Fremdrentenrechts.
Zur Korrektur der bisherigen Frühverrentungspraxis
hat die Bundesregierung mit dem Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in
den Ruhestand bereits die erforderlichen Maßnahmen
zur Entlastung der Rentenversicherung und der
Bundesanstalt für Arbeit beschlossen und auf den Weg der
Gesetzgebung gebracht (Drucksache 13/4366). In
einem weiteren Schritt hat die Bundesregierung mit dem
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer
Gesetze weitere Maßnahmen zur Einflußnahme auf das
tatsächliche Renteneintrittsalter ergriffen. Dieser
Gesetzentwurf sieht vor, daß auch die Altersgrenzen für
die Altersrente für Frauen und für langjährig
Versicherte früher und schneller als nach den Regelungen
des Rentenreformgesetzes 1992 angehoben werden
sollen. Außerdem soll das Recht der Renten wegen
Erwerbs- und Berufsunfähigkeit neu geregelt werden
(vgl. die Antwort auf Frage 14).
Schließlich wird die Bundesregierung eine Kommission
„Fortentwicklung der Rentenversicherung" unter
Vorsitz von Bundesminister Dr. Norbert Blüm einsetzen, die
bis zum Jahresende 1996 Vorschläge erarbeiten soll,
wie auch angesichts der demographischen
Entwicklung der bewährte Generationenvertrag für die Zukunft
fortentwickelt werden kann. Die Vorschläge sollen in
ein Gesetzgebungsverfahren einmünden, das bis zum
Jahresende 1997 abgeschlossen sein soll.
Auch der Beitragssatz zur Bundesanstalt für Arbeit
konnte trotz des erheblichen Finanzierungsbedarfs für
die deutsche Einheit und in jüngster Zeit wieder
steigender Arbeitslosigkeit seit Beginn der neunziger
Jahre bei 6,5 % in etwa stabil gehalten werden. Dies ist auch
das Ergebnis der Umsetzung der drei nachfolgend
genannten umfangreichen Konsolidierungspakete seit
1993, die sich ausgabensenkend auf den Haushalt der
Bundesanstalt für Arbeit auswirken:
- Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen
im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Geset
-
zen (vom 18. Dezember 1992) unter anderem mit
folgenden Maßnahmen:
- Entlastung der Beitragszahler zur Bundesanstalt
für Arbeit von den Eingliederungsleistungen für
Aussiedler,
- verschiedene Maßnahmen im Bereich der
individuellen Förderung der beruflichen Fortbildung
und Umschulung,
- Umgestaltung der Förderkonditionen bei
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
- Verschärfung der Fördervoraussetzungen bei
der Förderung der beruflichen Rehabilitation,
- Nachfolgeregelung zu § 128 des
Arbeitsförderungsgesetzes;
Gesetz zur Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms (vom 23. Juni 1993) mit folgenden
Maßnahmen:
- Umstellung der Anpassung der
Lohnersatzleistungen in den neuen Ländern,
Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit von
Rentenversicherungsbeiträgen bei Bezug von
Kurzarbeitergeld von über sechs Monaten;
- Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-,
Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (vom 21.
Dezember 1993) u. a. mit folgenden Maßnahmen:
- Absenkung der Leistungssätze bei den
Lohnersatzleistungen,
- Umwandlung des Unterhaltsgeldes in
Ermessensleistung,
- Befristung der originären Arbeitslosenhilfe auf
ein Jahr,
Verminderung des Bezugszeitraumes bei der
Eingliederungshilfe für Spätaussiedler auf sechs
Monate.
D as Gesundheitsstrukturgesetz hat dazu beigetragen,
daß von der gesetzlichen Krankenversicherung im
Zeitraum 1993 bis 1995 kein Druck auf die
Lohnzusatzkosten ausgegangen ist. 13,4 % betrug das Beitragssatz
niveau in den alten Ländern zur Jahreswende
1992/1993. Ende 1995 lag das Beitragssatzniveau bei
13,2 %, zum 1. Januar 1996 wieder bei 13,4 %. In den
neuen Ländern hat allerdings im Zeitraum 1993 bis
Anfang 1996 eine Angleichung des Beitragssatzniveaus in
Richtung der Größenordnung der alten Länder (von
12,5 % auf 13,3 %) stattgefunden.
Das inzwischen in die parlamentarische Beratung
eingeführte Beitragsentlastungsgesetz sieht eine
Absenkung der Beitragssätze der einzelnen Krankenkassen
zum 1. Januar 1997 um 0,4 Prozentpunkte vor. Danach
liegt die Beitragsgestaltung voll in der Kompetenz der
Selbstverwaltung der Krankenkassen, wie in der 3.
Stufe der Gesundheitsreform vorgesehen.
Der Begriff „versicherungsfremde Leistungen"
suggeriert, daß es für jeden Zweig der Sozialversicherung
einen abgrenzbaren Katalog von
Versicherungsleistungen gäbe. Bisher ist es jedoch weder der Wissenschaft
noch der Praxis gelungen, einen solchen Katalog
eindeutig zu bestimmen, anhand dessen
„Fremdleistungen" identifizierbar wären.
Die. Ursache für diese Abgrenzungsschwierigkeiten
liegt in dem weitergefaßten Sicherungsauftrag der
Sozialversicherung. Im Unterschied zur
Privatversicherung wird in der Sozialversicherung das die
Privatversicherung prägende strenge Entsprechungsverhältnis
von Leistung und Gegenleistung durch Maßnahmen
des sozialen Ausgleichs - auf der Beitrags- wie
Leistungsseite - abgeschwächt. Dies ist vom
Bundesverfassungsgericht durch ständige Rechtsprechung
gefestigt und bestätigt worden. Der Gesetzgeber hat - so
das Gericht - bei der Bestimmung von
Versichertengemeinschaft (durch Abgrenzung der
Versicherungspflicht), Beitragssätzen und Leistungsspektrum einen
weiten Gestaltungsspielraum, solange grundsätzlich
der Beitrags-Leistungsbezug gewahrt bleibt.
13. Welche finanziellen Auswirkungen auf die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bzw. die
Arbeitslosenversicherung werden die Vorschläge der
Bundesregierung im Zusammenhang mit der sog.
Korrektur von Fehlentwicklungen bei der
Frühverrentung haben?
Welche Beschäftigungseffekte erwartet die Bun
-
desregierung von diesen Vorhaben? [13]
Für die im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines
gleitenden Übergangs in den Ruhestand (Drucksache
13/4336) vorgesehenen Maßnahmen werden auf der
Wertbasis 1995 (ohne Dynamisierung) folgende
Belastungen (+) und Entlastungen (-) in Mrd. DM für die
Bundesanstalt für Arbeit angenommen:
[Be-/Entlastungen der Bundesanstalt für Arbeit in
Mrd. DM]
1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003
- 0,4 - 0,7 - 0,8 - 0,4 - 0,3 - 0,1 + 0,2 + 0,3
Angaben über die „finanziellen Auswirkungen auf die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler" und
Beschäftigungseffekte liegen der Bundesregierung nicht vor. Das
Gesetz tritt voraussichtlich am 1. August 1996 in Kraft.
14. Welche Verbesserungen der Standortbedingungen
erhofft sich die Bundesregierung durch eine Reform
der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten, wie
soll diese Reform im einzelnen aussehen, welche
finanziellen Auswirkungen wird diese Reform
haben, und welche Arbeitsplatzeffekte werden von
dieser Maßnahme erwartet?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gewährung
von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten insge
samt einzuschränken, und falls ja, auf welche Wei
se will sie zusätzliche Arbeitsplätze für die
Betroffenen schaffen? [14]
Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind
reformbedürftig. Nach umfangreichen Vorarbeiten
beabsichtigt die Bundesregierung, möglichst noch im
Herbst dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Zu näheren Einzelheiten der geplanten Neuordnung
können derzeit noch keine Aussagen gemacht werden.
Allgemein läßt sich lediglich sagen, daß beabsichtigt ist,
den erheblichen Teil des Arbeitsmarktrisikos für
leistungsgeminderte Personen, der der
Rentenversicherung durch die Auslegung der Rechtsprechung
übertragen worden ist, sachgerecht zuzuordnen.
15. Welche Arbeitsplatzeffekte werden von der dritten
Stufe der Gesundheitsreform ausgehen? [15]
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die
Maßnahmen zur Sicherung der Beitragssatzstabilität im
Rahmen der 3. Stufe der Gesundheitsreform dazu
beitragen werden, den Anstieg der Lohnzusatzkosten zu
begrenzen, und damit auch einen wichtigen Beitrag zur
Sicherung von Wachstum und Beschäftigung leisten.
Die Maßnahmen, zu denen vor allem das
Krankenhausneuordnungsgesetz 1997 und das GKV-
Weiterentwicklungsgesetz (für den ambulanten Bereich)
gehören, sind vom Deutschen Bundestag
verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet worden.
Eine exakte Quantifizierung der Arbeitsplatzeffekte ist
nicht möglich. Der Bundesminister für Gesundheit hat
jedoch in diesem Zusammenhang dem
Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im
Gesundheitswesen den Auftrag zu einem Sondergutachten erteilt, in
dem Auswirkungen von Ausgaben- und
Beitragssatzveränderungen im Gesundheitswesen und in der
gesetzlichen Krankenversicherung auf Beschäftigung
und Wirtschaftswachstum untersucht werden sollen.
Dabei soll u. a. die Frage erörtert werden, welche
Ausgaben- und Beitragssatzwirkungen sich abschätzen
lassen, wenn unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeits
reserven notwendiger medizinischer Fortschritt im
Gesundheitswesen und in der gesetzlichen
Krankenversicherung zur Anwendung kommt. Weiterhin soll
der Sachverständigenrat der Frage nachgehen, welche
Beschäftigungs- und Wachstumswirkungen sich bei
entsprechenden Ausgaben- und
Beitragssatzveränderungen der gesetzlichen Krankenversicherung im
Gesundheitswesen sowie in Branchen mit
unterschiedlicher Kapital- und Personalintensität in der gesamten
Volkswirtschaft ergeben. Der Sachverständigenrat
wurde gebeten, eine Bestandsaufnahme zu diesem
Thema Mitte 1996 und seinen Endbericht im Frühjahr
1997 vorzulegen.
16. Welche Regelungen zur Verringerung des
Aufwandes für Kuren wird die Bundesregierung bis wann
in ihrem Zuständigkeitsbereich herbeiführen,
inwieweit tragen diese zur Verbesserung der
Standortbedingungen bei, und inwiefern werden
dadurch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen?
Sieht die Bundesregierung Beschränkungen bei
den Kuren als einen Beitrag zu einer am Grundsatz
der Vorsorge orientierten Gesundheitspolitik, und
erhofft sie sich davon insgesamt Einsparungen im
Gesundheitswesen? [16]
Für Bundesbeamte ist die frühere Regelung eines
bezahlten (Sonder-)Urlaubs für die Zeit einer
sogenannten Nachkur oder Schonzeit mit dem Rundschreiben
des Bundesministeriums des Innern an die obersten
Bundesbehörden vom 27. Oktober 1994 gestrichen
worden. Für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen
Dienstes sind bereits im vergangenen Jahr die
Rahmenbedingungen bei der Durchführung von
Kurmaßnahmen durch eine Änderung der einschlägigen
Tarifverträge verändert worden. Seit September 1995
erhalten Beschäftigte nicht mehr wie vor diesem
Zeitpunkt bezahlten Sonderurlaub für die Teilnahme an
einer Kur; statt dessen werden Kurmaßnahmen wie
Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit mit einem Anspruch auf
Zahlung von Krankenbezügen behandelt. Dies hat zur
Folge, daß Kurzeiten auf die Höchstbezugsdauer von
sechs Wochen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung
angerechnet werden. Weitere Schritte zur
Verringerung des Aufwandes für Kuren, z. B. durch Anrechnung
auf den Erholungsurlaub, bedürfen einer Änderung der
bestehenden Tarifverträge für die Angestellten und
Arbeiter des öffentlichen Dienstes und somit des
Einvernehmens mit den zuständigen Gewerkschaften.
Die Bundesregierung wird den Aufwand für Kuren
generell auf die Kosten notwendiger und
erfolgversprechender Kuren beschränken. Maßnahmen zur
Verringerung des Aufwands für Kuren sind im Programm für
mehr Wachstum und Beschäftigung dargestellt. Eine
entsprechende Ausgabenminderung ist ein
wesentlicher Beitrag zur Begrenzung und Rückführung der
Belastung durch Lohnzusatzkosten. Dies stärkt über eine
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit den
Wirtschaftsstandort Deutschland und hat positive
Auswirkungen auf die Erhaltung und Schaffung von
Arbeitsplätzen.
Medizinisch nicht indizierte Kuren sind
gesundheitspolitisch überflüssig, und ihre Kosten verschlechtern
die Standortbedingungen. Die Finanzierung von
Verschwendung, Überflüssigem und Unwirtschaftlichem
lähmt die Bereitschaft von Arbeitgebern und
Versicherten, ihre Beiträge zur Finanzierung der
Sozialversicherung zu leisten. Nur wenn Versicherte und
Arbeitgeber überzeugt sind, daß die von ihnen zu
erwirtschaftenden Finanzmittel sinnvoll verwendet
werden, gelingt es, die Krankenversicherung weiterhin
auf qualitativ hohem Niveau durchzuführen und die
hohe Akzeptanz der Sozialversicherung in der
Bevölkerung zu erhalten.
Für Beamte, Richter und Soldaten werden diese
Maßnahmen der Kostenbegrenzung bei
Krankenversicherungsleistungen und Kuren zeit- und inhaltsgleich
übernommen.
17. Welche Verbesserungen der Standortbedingungen
erwartet die Bundesregierung von der zweiten
Stufe der Pflegeversicherung, und welche
Beschäftigungseffekte werden dadurch eintreten? [17]
Die Bundesregierung erwartet von der Einführung der
2. Stufe der Pflegeversicherung am 1. Juli 1996 keine
Verbesserung der Standortbedingungen des
Wirtschaftsstandortes Deutschland. Die Belastungen der
Wirtschaft durch steigende Lohnzusatzkosten werden
durch die Abschaffung eines Feiertages sowie durch
das umfangreiche Maßnahmenpaket im Programm für
mehr Wachstum und Beschäftigung kompensiert. Die
2. Stufe der sozialen Pflegeversicherung festigt den
sozialen Frieden und dient damit allgemein dem
Wirtschaftsstandort Deutschland.
Die Frage nach den zu erwartenden
Beschäftigungseffekten läßt sich im übrigen nicht ausschließlich im
Zusammenhang mit der Einführung der 2. Stufe der
Pflegeversicherung beantworten. Vielmehr muß hier der
Beschäftigungseffekt im Zusammenhang mit der
Einführung der Pflegeversicherung insgesamt (1. und
2. Stufe) gesehen werden. Wenn die beiden Stufen
(Gewährung von ambulanten und stationären Leistungen)
der sozialen Pflegeversicherung in Kraft getreten sind,
wird sie ungefähr 31 Mrd. DM pro Jahr an Leistungen
für die Pflegebedürftigen bereitstellen. Diese
Leistungen der Pflegekassen werden die Nachfrage im Bereich
des Pflegemarktes ansteigen lassen, und zwar sowohl
nach Gütern im Pflegebereich (Pflegehilfsmittel) als
auch nach pflegerischen Dienstleistungen. Die
Pflegeversicherung führt so nicht nur zu einer wesentlichen
Verbesserung der Pflegeinfrastruktur im ambulanten
wie im teil- und vollstationären Bereich, sie führt
darüber hinaus zu mehr Arbeitsplätzen im
Dienstleistungsbereich. Die Bundesanstalt für Arbeit geht davon
aus, daß mit der Pflegeversicherung und durch sie rd.
150 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Private Investoren gründen ebenso wie bisher
abhängig beschäftigte Pflegefachkräfte selbständig tätige
Pflegedienste, wodurch die Nachfrage nach
Beschäftigten in diesem Bereich zunimmt. Durch die
ansteigende Nachfrage nach Gütern aus dem
Pflegesachmittelbereich kann davon ausgegangen werden, daß die
Produktion dieser Güter unter verstärktem Einsatz von
Arbeitskräften steigen wird.
18. Inwieweit ist es zutreffend, daß es Sache der
Tarifparteien ist, Vereinbarungen zur Verminderung von
Fehlzeiten in den Betrieben zu treffen, auf welche
statistischen Angaben stützt die Bundesregierung
ihre Behauptung, daß Fehlzeiten im
internationalen Vergleich zu hohen zusätzlichen
Kostenbelastungen der deutschen Unternehmen führen,
inwieweit ist diese Behauptung, aufgeschlüsselt nach
unterschiedlichen Wirtschaftssektoren,
quantifizierbar, und wie viele zusätzliche Arbeitsplätze
könnten bei Umsetzung der Vorstellungen der
Bundesregierung in welchen Bereichen entstehen?
Welches ist der spezifische Beitrag der Bundesre
-
gierung zur Lösung dieses Problems? [18]
Die Bundesregierung hat durch das am 1. Juni 1994 in
Kraft getretene Entgeltfortzahlungsgesetz (Artikel 53
des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos
der Pflegebedürftigkeit - Pflege-Versicherungsgesetz)
wichtige Voraussetzungen für eine wirksame
Bekämpfung des Mißbrauchs der Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall geschaffen.
Eine dauerhafte Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
der deutschen Wirtschaft als Voraussetzung für die
Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ist aber
nur möglich, wenn alle Beteiligten hierzu ihren Beitrag
leisten.
Im Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung
sind für den gesetzlich geregelten Bereich der
Entgeltfortzahlung - ohne Eingriff in Tarifverträge - folgende
Maßnahmen vorgesehen:
Es wird eine Wartezeit von einem Monat
Beschäftigung eingeführt.
Bei der Höhe von Urlaubsentgelt werden
Überstunden nicht berücksichtigt.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
wird auf 80 % des Entgelts festgelegt. Alternativ
kann der Arbeitnehmer eine entsprechende
Anrechnung von Urlaubstagen verlangen (für
fünf Krankheitstage ein Urlaubstag).
Für Beamte, Richter, Soldaten und Bezieher von
Amtsgehältern werden entsprechende Regelungen
eingeführt. Für Angestellte und Arbeiter verhandelt
der Bundesminister des Innern mit gleichem Ziel mit
seinen Tarifpartnern.
Das Instrumentarium zur Mißbrauchsbekämpfung
bei der Arbeitsunfähigkeit wird verbessert.
Es wird gesetzlich klargestellt, daß Fehlzeiten bei
der Bemessung der Höhe von Sondervergütungen
berücksichtigt werden können.
Die entsprechenden Gesetze befinden sich im
Gesetzgebungsverfahren.
Nun sind vor allem die Sozial- und Betriebspartner
aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Verminderung
von Fehlzeiten in den Betrieben zu ergreifen. Dies
könnte z. B. durch Berücksichtigung von Fehlzeiten bei
Sönderzahlungen, aber auch durch Verbesserung der
Arbeitsbedingungen in den Betrieben geschehen. Ge
werkschaften und Arbeitgeberverbände haben hierbei
in weit größerem Maße als der Gesetzgeber die
Möglichkeit, Besonderheiten der einzelnen
Wirtschaftszweige zu berücksichtigen und jeweils flexibel und
problembezogen zu reagieren.
Die beschäftigungspolitischen Auswirkungen dieser
Bemühungen werden entscheidend davon abhängen,
in welchem Maße es allen gesellschaftlich relevanten
Kräften gemeinsam gelingen wird, die hohen
Kostenbelastungen der Unternehmen zu senken und damit
Investitionen und Arbeitsplätze zu fördern.
Aufgrund unterschiedlicher Formen der Absicherung
des Einkommensausfalls bei Krankheit und der
unterschiedlichen statistischen Erfassung des
Krankenstandes sind der Krankenstand und die daraus
resultierenden Entgeltfortzahlungssummen international nur mit
Vorbehalten und in der Tendenz vergleichbar.
19. Welche finanziellen Auswirkungen würden auf
welcher föderalen Ebene entstehen, wenn ein über
ein Jahr hinausgehender Anspruch auf
Arbeitslosengeld erst für Arbeitnehmer ab dem 45.
Lebensjahr gewährt werden würde, wie viele Erwerbslose
wären davon betroffen, inwieweit könnten dadurch
die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung
gesenkt werden, und welche Beschäftigungseffekte
würde diese Maßnahme mit sich bringen?
Welche zusätzlichen Belastungen kämen dadurch
auf die Arbeitslosenhilfe zu, in welchem Ausmaß
sind Verlagerungen auf die Sozialhilfe zu erwarten?
Welche Entlastungen des Bundes, welche
zusätzlichen Belastungen von Ländern und Gemeinden
erwartet die Bundesregierung? [19]
Die vorgesehene Verschiebung der maximalen
Bezugszeiten von Arbeitslosengeld für ältere
Arbeitnehmer wird voraussichtlich zu einer Verminderung der
Gesamtzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld um rd.
3,4 % führen. Die von der Bundesanstalt für Arbeit zu
tragenden Aufwendungen für Arbeitslosengeld
werden voraussichtlich um rd. 3,5 % sinken, während die
vom Bund zu tragenden Aufwendungen für die
Arbeitslosenhilfe um rd. 2,0 % der Aufwendungen für
Arbeitslosengeld ansteigen werden. Geringfügige
Auswirkungen auf die von den Gemeinden und Ländern zu
tragenden Kosten für die Sozialhilfe sind zu erwarten,
falls in Einzelfällen aufgrund der Änderung zu einem
früheren Zeitpunkt ergänzende Sozialhilfe zu leisten
ist.
Die vorgesehene Änderung ist Bestandteil der von der
Bundesregierung geplanten umfassenden Reform des
Arbeitsförderungsrechts.
IV. Neue Beschäftigungschancen erschließen
20. Wie viele Dauerarbeitsplätze erwartet die
Bundesregierung für den Fall, daß ihre Vorstellungen zum
Kündigungsschutz Wirklichkeit werden, inwieweit
tragen diese zu einer Verbesserung der Motivation
der davon betroffenen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und somit zu einer Verbesserung der
Standortbedingungen bei? [20]
Die unter Nummer 20 des Aktionsprogramms
vorgesehenen Maßnahmen zur Änderung des
Kündigungsschutzrechts werden sich positiv auf die
Einstellungsbereitschaft insbesondere der kleineren Unternehmen
auswirken und zu zusätzlicher Beschäftigung führen,
Eine Quantifizierung ist nicht möglich.
Das Programm für mehr Wachstum und Beschäftigung
sieht hierzu konkretisierend vor:
- Der Schwellenwert, bis zu dem das
Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, wird von fünf Arbeitnehmern
auf zehn Arbeitnehmer angehoben.
Im Kündigungsschutzrecht und, soweit mit dem
Schutzzweck vereinbar, auch im Arbeitsschutzrecht
werden Teilzeitbeschäftigte bei den
Schwellenwerten entsprechend der Dauer ihrer Arbeitszeit
berücksichtigt. In der Betriebsverfassung und
Unternehmensmitbestimmung bleibt es bei der bishe
-
rigen Regelung.
- Die Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündi
gung wird auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit,
das Lebensalter und die Unterhaltspflichten des
Arbeitnehmers beschränkt; es wird verdeutlicht, daß
die Sozialauswahl ausgeschlossen ist, wenn die
Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, insbesondere
wegen der Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen
des Arbeitnehmers oder zur Sicherung einer
ausgewogenen Personalstruktur, im berechtigten
betrieblichen Interesse liegt.
Die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Sozialauswahl
wird auf grobe Fehlerhaftigkeit beschränkt, wenn
- zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Kriterien
für die Sozialauswahl vereinbart sind oder
- die zu kündigenden Arbeitnehmer in einem In
teressenausgleich namentlich genannt sind.
Der Entwurf eines arbeitsrechtlichen
Beschäftigungsförderungsgesetzes, das die vorgesehenen Änderun
gen des Kündigungsgesetzes enthält, ist von den
Koalitionsfraktionen am 23. Mai 1996 in den Deutschen
Bundestag eingebracht worden.
21. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
Ausweitung der Arbeitsmarktpolitik, der besseren
Verzahnung von Regionalförderung und
Arbeitsmarktpolitik und einer längerfristig angelegten För
derung der sog. Problemgruppen am Arbeitsmarkt?
Welchen zusätzlichen Beitrag zum Abbau der Ar
beitslosigkeit erwartet die Bundesregierung von ei
ner Reform des Arbeitsförderungsgesetzes? [21]
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine umf
assende Reform des Arbeitsförderungsrechts. Die Reform soll
vor allem die Erwerbschancen von Arbeitslosen
verbessern und Arbeitslosigkeit vermeiden helfen, das
Arbeitsförderungsrecht weiterentwickeln und in der
Anwendbarkeit verbessern, Effektivität und Effizienz der
Bundesanstalt für Arbeit erhöhen, Leistungsmißbrauch
besser feststellbar machen, die illegale Beschäftigung
wirksamer bekämpfen und die Beitragszahler
entlasten. Durch die Reform soll die Wirksamkeit der
Arbeitsmarktpolitik in gleichem Umfang mit einem er
heblich geringeren Mitteleinsatz sichergestellt werden.
Die Erleichterung der Integration und Reintegration
von sogenannten Problemgruppen am Arbeitsmarkt,
insbesondere von Langzeitarbeitslosen, in das
Erwerbsleben ist ein Schwerpunkt der Reform.
Langzeitarbeitslosigkeit soll vor allem dadurch vermieden
werden, daß frühzeitig erforderliche und geeignete
Eingliederungsmaßnahmen ergriffen werden. Die
Arbeitsämter sollen künftig bei ihrem Mitteleinsatz
stärker regional- und strukturpolitische Anforderungen
berücksichtigen und damit die Eingliederung
verbessern. Ein Gesetzentwurf zur Reform des
Arbeitsförderungsgesetzes soll noch vor der Sommerpause von der
Bundesregierung beschlossen werden.
22. Wie hoch ist das Potential für neue,
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an f
amilien- und haushaltsbezogenen Dienstleistungen,
welche administrativen Erleichterungen für
Privathaushalte als Arbeitgeber werden von der
Bundesregierung wann eingeführt, und wie viele neue
Arbeitsplätze werden dadurch in welchem Zeitraum
geschaffen werden?
Wie viele Haushalte mit welchen Nettoeinkommen
unterhalten bereits jetzt hauswirtschaftliche
Beschäftigungsverhältnisse, und wie viele Haushalte
mit welchen Nettoeinkommen könnten nach
Einführung der geplanten Erleichterungen
hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse schaffen?
Welche Steuerpflichtige mit welchen
Nettoeinkommen nutzen bereits jetzt die steuerlichen
Vergünstigungen des § 10 EStG? [22]
Derzeit sind rd. 34 000 Personen
sozialversicherungspflichtig in Privathaushalten beschäftigt; die davon
nach § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG geförderten Fälle belaufen
sich schätzungsweise auf etwa 30 000. Hinreichend
gesicherte Aussagen zum Potential für neue
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind
nicht möglich.
Nach Nummer 22 des Aktionsprogramms beabsichtigt
die Bundesregierung, zur Erhöhung der Zahl der
Beschäftigungsverhältnisse die Rahmenbedingungen
auch steuerlich attraktiver zu gestalten sowie
Möglichkeiten zur Entlastung der Privathaushalte als
Arbeitgeber von administrativen Pflichten vorzusehen.
Es ist geplant, den Anwendungsbereich für den
Sonderabgabenabzug dadurch zu erweitern, daß die
bisherigen Voraussetzungen für den Abzug (zwei Kinder,
bei Alleinstehenden ein Kind unter zehn Jahren im
Haushalt oder Hilflosigkeit einer im Haushalt lebenden
Person) entfallen. Die Modalitäten für den Abzug von
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen werden
vereinfacht. Die Obergrenze von bisher 12 000 DM wird
auf 24 000 DM verdoppelt. Mit dem Jahressteuergesetz
1997 sollen die Neuregelungen umgesetzt werden.
23. Welche steuerlichen Auswirkungen haben die
angekündigten Änderungen bei der
Vermögensbildung, wann sollen diese verwirklicht werden, wie
sollen sie finanziert werden, welche
Verbesserungen der Standortbedingungen erhofft sich die
Bundesregierung durch diese Maßnahmen, und welche
Beschäftigungseffekte gehen davon aus? [23]
Die in Nummer 23 des Aktionsprogramms
angekündigten Änderungen des Vermögensbildungsgesetzes
und des § 19 a des Einkommensteuergesetzes
verbessern - insbesondere in den neuen Ländern - die
Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer mit dem
Ziel, die Anreize für die tarifliche Vereinbarung inve
-
stiver Lohnkomponenten zu stärken. Eine höhere
Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenskapital
trägt dazu bei, die Kapitalausstattung und damit die
Investitionsfähigkeit der Wirtschaft im Dienste der
Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern, und begünstigt
darüber hinaus eine beschäftigungsfördernde
moderate Lohnentwicklung, weil die Arbeitnehmer an den
Unternehmensgewinnen partizipieren. Für die neuen
Länder sind diese Wirkungen von besonderer
Bedeutung.
Die Förderungsverbesserungen bewirken geschätzte
Steuermindereinnahmen von insgesamt 960 Mio. DM
(davon Bund rd. 400 Mio. DM). Hierzu wird die
Bundesregierung Finanzierungsvorschläge erarbeiten. Ein
Gesetzentwurf wird vorbereitet.
V. Durch Subventionsabbau und flankierende
Maßnahmen den notwendigen Strukturwandel
beschleunigen und zukunftsträchtige Arbeitsplätze
schaffen
24. Wie viele neue Arbeitsplätze können durch die
Bekräftigung der bis zum Jahr 2000 gegebenen
Zusagen für die deutsche Steinkohle durch die
Bundesregierung bis eben zu diesem Jahr 2000 geschaffen
werden? [24]
Ziel der gewährten Subventionen ist es, den Absatz von
deutscher Steinkohle in der Verstromung zu
ermöglichen und den unvermeidlichen Arbeitsplatzabbau im
Bergbau nicht bruchartig eintreten zu lassen.
Angesichts veränderter energie- und haushaltspolitischer
Rahmendaten sieht die Bundesregierung im
Aktionsprogramm für Investitionen und Arbeitsplätze vor, die
Kohlehilfen bis 2005 auf ein deutlich abgesenktes
Niveau zurückzuführen. Sie prüft derzeit, ob die
Degression der Hilfen bereits ab 1999 eingeleitet werden kann,
und führt hierzu Gespräche mit allen Beteiligten.
Zur Vermeidung von Strukturbrüchen und zur
Schaffung zukunftsträchtiger alternativer Arbeitsplätze
außerhalb des Bergbaus in den betroffenen Regionen
hat die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, nicht
beanspruchte Steinkohlesubventionen zur
Umstrukturierung in den Regionen einzusetzen. Sie geht davon
aus, da�� sich die Revierländer mit einem
entsprechenden Beitrag daran beteiligen.
25. Bis wann sollen die Vorschläge zur Vereinfachung
bzw. Vereinheitlichung rechtlicher Anforderungen
z. B. im Gewerbe-, Bau- und Heimrecht sowie bei
der Nutzungsänderung landwirtschaftlicher
Gebäude vorgestellt werden bzw. in Kraft treten,
welche Verbesserungen der Standortbedingungen
erhofft sich die Bundesregierung davon, und welche
zusätzlichen Arbeitsplätze werden dadurch
geschaffen? [25]
Ein Hauptanliegen der Agrarpolitik der
Bundesregierung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Landwirtschaft insgesamt zu stärken sowie den
Landwirten neue Absatzmärkte und zusätzliche
Erwerbsquellen innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft zu
erschließen. Nicht mehr genutzte landwirtschaftliche
Gebäude können einer neuen Funktion, z. B. im Bereich
Direktvermarktung, zugeführt werden. Solche
Umnutzungen dienen zugleich ökonomischen sowie
ökologischen Zielen, weil damit volks- und
betriebswirtschaftliche Vermögenswerte erhalten werden.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, die Möglichkeiten
der Umnutzung land- und forstwirtschaftlich genutzter
oder ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzter
Bausubstanz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" zu verbessern. Ein Entwurf zur Änderung des
Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe
Agrarstruktur und Küstenschutz wird vorbereitet.
Im Bereich des Baurechts haben die bis zum 31.
Dezember 1997 befristeten Regelungen des
Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch (BauGB) bereits wichtige
Erleichterungen für die Umwandlung
landwirtschaftlich genutzter Gebäude für Wohnzwecke geschaffen.
Mit der Städtebaurechtsnovelle zum 1. Januar 1998 ist
eine Übernahme dieser Regelungen in das Dauerrecht
des BauGB beabsichtigt. Innerhalb der bevorstehenden
Novellierung wird auch geprüft, inwieweit diese
Erleichterungen zur Umnutzung landwirtschaftlicher
Gebäude auch im Außenbereich auf gewerbliche Zwecke
übertragen werden können.
Die Novelle liegt derzeit als Referentenentwurf vor. Ein
Regierungsentwurf soll im August 1996 dem Kabinett
vorgelegt werden.
Weitere Maßnahmen werden derzeit im Hinblick auf
ihre Wirkungen und Realisierungsmöglichkeiten
geprüft.
26. Welche haushaltsrelevanten Auswirkungen wird
die Neuregelung zum Abbau von
Fehlsubventionierungen im Wohnungsbestand haben, welche
zusätzliche Attraktivität für Investitionen wird
dadurch geschaffen, und wie viele neue Arbeitsplätze
werden dadurch entstehen? [26]
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Reform des
Sozialen Wohnungsbaus fortzusetzen und dabei u. a. die
Grundprinzipien der einkommensabhängigen
Förderung auf den Sozialwohnungsbestand zu übertragen
sowie die Regelungen für kostensenkendes Bauen auch
im sozialen Wohnungsbau zu verstärken. Die
Verringerung von Baukosten im Sozialen Wohnungsbau kann
z. B. durch Förderobergrenzen und mehr Wettbewerb
bei der Vergabe von Fördermitteln erreicht werden.
Diese Maßnahmen leisten wichtige Beiträge zum
Abbau von Fehlsubventionierung, zur Kostensenkung und
zu höherer Flexibilität der Märkte. Sie schaffen damit
wichtige Voraussetzungen für mehr Investitionen und
mehr Beschäftigungsdynamik Diese Maßnahmen
können daher nicht nur hinsichtlich ihrer unmittelbaren
Wirkungen auf Investitionen und Arbeitsplätze
beurteilt werden. Eine Entscheidung über ein konkretes
Modell zur Neuregelung im Sozialwohnungsbestand ist
noch nicht gefallen. Die unmittelbaren Auswirkungen
der angestrebten Reform auf Investitionen und Ar
-
beitsplätze können derzeit daher noch nicht
quantifiziert werden.
VI. Mehr Beschäftigung durch Wettbewerb
27. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit,
angesichts der Entwicklung auf dem Markt für
Telekommunikationsleistungen, eine Änderung der
Struktur des Leistungsangebots der Deutschen
Telekom AG zu veranlassen?
Welche Auswirkungen auf die Beschäftigung bei
der Deutschen Telekom AG und die zu
erwartenden Erlöse des Bundes bei einer künftigen
Privatisierung hätte eine verfrühte Öffnung dieses
Marktes?
Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung gegen
die Gefahr einer schnellen Aufteilung des Telekom
Marktes unter den
Energieversorgungsunternehmen (EVU) und der Deutschen Telekom AG? [27]
Die Entwicklungen auf dem Markt für Telekommuni
kationsdienstleistungen erfordern in erster Linie eine
Neugestaltung der ordnungspolitischen
Rahmenbedingungen.
Hierzu haben die Bundesregierung sowie die
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. gemeinsam den
Entwurf eines Telekommunikationsgesetzes beschlossen
und in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser
Gesetzentwurf, der der Zustimmung des Bundesrates
bedarf, soll noch vor der Sommerpause verabschiedet
werden.
Mit diesem Telekommunikationsgesetz werden die
rechtlichen Rahmenbedingungen bereitgestellt, um
den verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen, den
Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt
sicherzustellen und zu fördern. Gleichzeitig werden mit diesem
Gesetz die europäischen Liberalisierungsverpflichtun
gen umgesetzt, so daß von einer verfrühten
Marktöffnung nicht die Rede sein kann
Nach der ordnungspolitischen Neugestaltung der
Rahmenbedingungen für den Telekommunikationsmarkt
werden die entscheidenden Impulse für das Angebot
von modernen, preiswerten und leistungsfähigen
Telekommunikationsnetzen und entsprechenden Tele
kommunikationsdienstleistungen vom Wettbewerb
ausgehen. Das gilt auch für das Leistungsangebot der
Deutschen Telekom AG. Staatliche
Leistungsverpflichtungen sind dagegen allenfalls ein zweitbestes Mittel.
Solche Leistungsverpflichtungen sind deshalb -
beschränkt auf Universaldienstleistungen - nur für den
Fall vorgesehen, daß diese von den Marktkräften nicht
ausreichend erbracht werden. Solche
Universaldienstverpflichtungen können im übrigen grundsätzlich auch
von anderen Unternehmen als der Deutschen Telekom
AG übernommen werden.
Die Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes
noch vor der Sommerpause ist erforderlich, um den
Marktteilnehmern rechtzeitig die notwendige Rechts-
und Planungssicherheit zu verschaffen. Dieser Aspekt
ist vor dem Hintergrund des Börsenganges der
Deutschen Telekom AG von besonderer Bedeutung. Der
Bund als Noch-Alleineigentümer der Deutschen
Telekom AG profitiert von einem erfolgreichen Börsengang
des Unternehmens. Das gilt vor allem für die Zeit nach
dem 1. Januar 2000, wenn er seine Anteile an der
Deutschen Telekom AG sukzessive verkaufen wird.
Die beste Vorsorge gegen wettbewerbsbehindernde
Kartellierungs- und Konzentrationstendenzen ist ein
offener Markt. Der Entwurf des neuen
Telekommunikationsgesetzes sieht vor, daß der Zutritt zum
Telekommunikationsmarkt grundsätzlich jedermann offensteht.
Insofern ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die
allgemeinen Vorschriften des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen ausreichend sind, um etwaigen
wettbewerbsverfälschten Kartellierungs- und
Konzentrationstendenzen angemessen begegnen zu können.
28. Wann sollen die Neuregelungen für
Postdienstleistungen in Kraft treten, welche Verbesserungen der
Standortbedingungen werden davon ausgehen,
und wie viele Arbeitsplätze werden dadurch bis
zum Jahr 2000 verlorengehen?
Wie viele werden neu geschaffen? [28]
Die gesetzlichen Neuregelungen im Postbereich
werden derzeit im Bundesministerium für Post und
Telekommunikation erarbeitet. Die neuen gesetzlichen
Bestimmungen sollen so rechtzeitig in Kraft treten, daß
zum 1. Januar 1998 auch im Bereich des derzeit noch
der Deutschen Post AG zustehenden
Beförderungsmonopols Lizenzrechte ausgeübt werden können und
Wettbewerb entstehen kann.
Wie die Bundesregierung bereits in ihrer
Stellungnahme zum Grünbuch Post der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften zum Ausdruck gebracht hat,
geht sie davon aus, daß es durch eine Politik der
Marktöffnung im Bereich der Postdienste zu Preissenkungen
sowie zu einer stärkeren Orientierung der
Angebotsseite an den Verbraucherwünschen kommt, so daß mit
Nachfragesteigerungen und damit letztlich auch mit
mehr Beschäftigung zu rechnen ist.
Hiervon getrennt zu sehen ist der - auch ohne
Liberalisierung erforderliche - Abbau unproduktiver
Arbeitsplätze. Die geplante Öffnung des Marktes und der
hierdurch erzeugte Anpassungsdruck werden einerseits die
ohnehin notwendigen Produktivitätssteigerungen im
Postunternehmen erleichtern und andererseits die
Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Sektors
nachhaltig verbessern, so daß davon ausgegangen werden
kann, daß ein Abbau von Arbeitsplätzen mehr als nur
kompensiert wird.
29.. Wann sollen die Märkte für Strom bzw. Gas
geöffnet werden, welche Verbesserung der
Standortbedingungen werden sich dadurch ergeben, und
welche Beschäftigungseffekte erwartet die
Bundesregierung?
Wann gedenkt die Bundesregierung das
Energiewirtschaftsgesetz zu novellieren und wirksame
Schritte zum Abbau der Konzentration auf dem
Energieversorgungssektor in Deutschland zu
unternehmen? [29]
Der angekündigte Gesetzentwurf der Bundesregierung
für ein neues Energiewirtschaftsgesetz und
Änderungen im Energiekartellrecht soll noch vor der
Sommerpause vom Bundeskabinett verabschiedet werden.
Angestrebt wird ein Inkraftreten des Gesetzes Anfang
1997. Die Bundesregierung erwartet, daß die Reform
einen Modernisierungsschub in der Strom- und
Gaswirtschaft auslösen und zu wettbewerbsfähigen Preisen
beitragen wird. Zudem soll mit der Novellierung des
Energiewirtschaftsrechts die Umweltverträglichkeit als
gleichberechtigter Gesetzeszweck neben
Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit aufgenommen
werden. Eine Quantifizierung der Kosten- und
Preissenkungen bei Strom und Gas und erst recht der
daraus resultierenden Arbeitsplatzeffekte ist jedoch nicht
möglich.
30. Welche Auswirkungen auf die
Standortbedingungen werden die Überlegungen zur
Informationsgesellschaft haben, wie viele Arbeitsplätze werden
durch die andiskutierten Neuregelungen,
insbesondere im Urheberrecht, geschaffen, und in
welchen Bereichen werden diese entstehen? [30]
Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft verän
-
dert in vielerlei Hinsicht die Standortbedingungen für
die Unternehmen. Durch die modernen Informations-
und Kommunikationstechniken werden Entwicklungs-
und Innovationszyklen kürzer. Der von Ort und Zeit un
abhängige, kostengünstige Zugang zu Informationen
und die Innovationsgeschwindigkeit werden zu ent
scheidenden Standort- und Wettbewerbsvorteilen.
Standortfaktoren des eigenen Landes werden relati
viert, wenn über die „Daten- und Infobahnen" in na
hezu allen Regionen der Welt geforscht und entwickelt
werden kann. Auch der Arbeitsmarkt wird durch die
grenzüberschreitende Verknüpfung von Informations-
und Kommunikationsnetzen internationalisiert, vor
allem bei der Erbringung von Dienstleistungen.
Die Auswirkungen der Informationsgesellschaft bzw.
einzelner damit verbundener Neuregelungen von
Rahmenbedingungen (z. B. im Urheberrecht) auf die
Beschäftigung sind angesichts der Komplexität des
Wandels nicht konkret zu beziffern. Die Bundesregierung
hat zur Frage der „quantitativen und qualitativen Aus
wirkungen der Informationsgesellschaft auf die
Beschäftigung" ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Danach hängt die tatsächliche Entwicklung in der
Bundesrepublik Deutschland außer von der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit der
Informationswirtschaft von einer Reihe anderer Faktoren ab. Dazu
zählen Diffusionsgeschwindigkeit der Informations-
und Kommunikationstechniken in Wirtschaft und
Verwaltung, Infrastrukturentwicklung und Preisgestaltung
bei neuen Diensten und Anwendungen, Einigung auf
technische Standards, Anpassung der rechtlichen
Rahmenbedingungen und Akzeptanz bei privaten
Haushalten.
Bis Anfang Juli 1996 soll ein Referentenentwurf zum
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz
vorliegen.
31. Welche Erlöse erhofft sich die Bundesregierung
durch ihren Privatisierungskurs, welche
Verbesserung der Standortbedingungen erwartet die
Bundesregierung dadurch, wie viele Arbeitsplätze
werden dadurch bis zum Jahr 2000 verlorengehen, und
welcher Beschäftigungseffekt geht davon bis zum
Jahr 2000 insgesamt aus?
Aus welchen Gründen soll zwar die Autobahn
Tank & Rast AG privatisiert werden, nicht aber die
Bundesautobahnen selbst (oder zumindest Teile
davon)?
Wird die Bundesregierung die
Privatisierungserlöse weiterhin zum Stopfen von Haushaltslücken
verwenden, oder ist sie bereit, diese künftig
ausschließlich zur zusätzlichen Rückführung der
Staatsverschuldung einzusetzen? [31]
Die Bundesregierung räumt dem „Schlanken Staat"
einen hohen Stellenwert ein. Der Staat soll sich auf den
Kern seiner Aufgaben konzentrieren. Dies bedeutet vor
allem auch, daß es nicht Aufgabe des Staates ist, sich
dort unternehmerisch zu betätigen, wo private
Initiative Aufgaben zumindest ebensogut erfüllen kann. Die
Privatisierung öffentlicher Unternehmen erschließt
Bürgern und Unternehmen neue Betätigungsfelder und
führt über Wettbewerb zu intensiverem Kostenbewußt
sein. Dadurch trägt sie zu höherer Effizienz und Inno
vationsfähigkeit bei. Dies führt letztlich zu einer
besseren gesamtwirtschaftlichen Leistung und größeren
Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft im
internationalen Vergleich.
Hinsichtlich der Auswirkungen von
Privatisierungsmaßnahmen auf die Beschäftigung in den betroffenen
Unternehmen wird oftmals argumentiert, aufgrund
tendenzieller personeller Überbesetzung staatseigener
Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode
Drucksache 13/4943
Betriebe bestünde ein großes Potential für
Produktivitätssteigerungen und Beschäftigungsabbau. Eine
Beurteilung der makroökonomischen Auswirkungen der
Privatisierungspolitik muß jedoch gleichzeitig auch die
beschäftigungsfördernden Aspekte der Privatisierung
einbeziehen:
Der Rückgang der Verbraucherpreise aufgrund
privatisierungsbedingter Effizienzgewinne und
Kostenreduzierungen wird für die Verbraucher zu realen
Einkommensgewinnen führen. Diese stehen für eine
zusätzliche Nachfrage zur Verfügung. Steigt der
Konsum, werden Anreize zu mehr Produktion und
Beschäftigung gegeben.
Privatisierungserlöse werden - entsprechend den
Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung (BHO) - im
Haushalt vereinnahmt und verringern die
Nettokreditaufnahme des laufenden Jahres. Sie tragen somit
automatisch zur Verringerung der Neuverschuldung des
Bundes bei. Erlöse aus Privatisierungseinnahmen
werden nicht vorrangig mit dem Ziel der
Haushaltskonsolidierung angestrebt.
Eine exakte Quantifizierung der
Beschäftigungseffekte der Privatisierungspolitik ist nicht möglich.
Der Bund hat seinen Industriebesitz - z. B. die
Beteiligungen an der VEBA AG, der Volkswagen AG, der
VIAG, der Salzgitter AG und der IVG - auf der
Grundlage der Gesamtkonzepte 1985 und 1990 für die
Privatisierungs- und Beteiligungspolitik konsequent
privatisiert. Dies hat die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen und damit die Sicherheit der
Arbeitsplätze erhöht.
Der Bundeshaushalt 1996 sieht Einnahmen aus der
Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes in Höhe von
9 Mrd. DM vor. Veranschlagt sind hier die Erlöse aus der
Privatisierung insbesondere der Deutschen Lufthansa
AG, der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH, der
Gemeinnützigen Deutschen Wohnungsbaugesellschaft
mbH, der Deutschen Postbank AG, der Autobahn
Tank & Rast AG und der bereits im Januar 1996
privatisierten Neckar AG.
Auf der Grundlage des Berichtes des
Bundesministeriums für Finanzen „Verringerung von Beteiligungen des
Bundes - Fortschreibung 1995" ergeben sich weitere
Privatisierungspotentiale, die gegenwärtig jedoch noch
nicht bezifferbar sind. Dazu gehören insbesondere die
Flughafenbeteiligungen des Bundes in Hamburg und
Köln/Bonn.
Die Autobahn Tank & Rast AG ist 1994 durch
Umwandlung der früheren Gesellschaft für Nebenbetriebe
mbH (GfN) entstanden. Nach der Umwandlung sind
Gegenstand des Unternehmens die Planung, der Bau, die
Finanzierung, die Unterhaltung, die Verpachtung und
der Betrieb von Nebenbetrieben an den
Bundesautobahnen, wie insbesondere Tankstellen und Raststätten.
Ein wichtiges Interesse des Bundes am Erhalt des
100%igen Bundeseigentums an der Autobahn Tank &
Rast AG besteht nicht mehr. Die Versorgung der
Verkehrsteilnehmer kann durch ein privatwirtschaftlich
geführtes Unternehmen, das dem freien Wettbewerb
ausgesetzt ist, besser gewährleistet werden als durch
ein staatlich geführtes Unternehmen. Die Autobahn
Tank & Rast AG wird nach Erreichen der für eine
Privatisierung erforderlichen Voraussetzungen -
spätestens aber im Jahre 1997 - zunächst durch Veräußerung
von 49 % der Anteile teilprivatisiert werden.
Im Gegensatz zur Autobahn Tank & Rast AG handelt es
sich bei den Bundesautobahnen nicht um ein staatlich
geführtes Unternehmen, sondern um einen
wesentlichen Teil der Verkehrsinfrastruktur. Dennoch muß auch
für das Autobahnnetz die Frage nach der
Zweckmäßigkeit von Privatisierungsschritten gestellt werden.
Die Bundesregierung hat deshalb 1993 einen
Gutachter beauftragt, die Möglichkeiten einer Privatisierung
von Bundesautobahnen zu untersuchen.
In der im Herbst 1995 abgeschlossenen Untersuchung
wird von einer umfassenden Privatisierung des
Autobahnnetzes, einer Veräußerung der Autobahnen und
von der Abschaffung des bewährten Systems der
Auftragsverwaltung durch die Länder abgeraten.
Insbesondere die Einrichtung einer privaten Autobahn
-
Monopolgesellschaft sei für Deutschland nicht
empfehlenswert, weil fehlender Wettbewerbsdruck bei
Privatunternehmen zu geringer Effizienz führe und der
Aufbau einer umfassenden Monopolaufsicht
erforderlich würde. Empfohlen wird jedoch, den Markt für
Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung von Autobahnen
schrittweise privaten Unternehmen zu öffnen. Mit der
befristeten Vergabe von Konzessionen für einzelne
Strecken in Abstimmung mit den jeweils zuständigen
Ländern soll durch die damit verbundene Erzeugung
von Wettbewerb das deutsche Autobahnsystem noch
leistungsfähiger gestaltet werden. Die Refinanzierung
soll über netzweit erhobene streckenbezogene Lkw
Autobahngebühren erfolgen.
Diese Vorschläge stellen nach Auffassung der
Bundesregierung eine konsequente Weiterentwicklung der mit
dem Betreibermodell für Brücken und Tunnel auf der
Basis des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
begonnenen Form der Privatfinanzierung von
Bundesfernstraßen dar. Es ist jetzt zu prüfen, wie die vorliegenden
Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden können.
32. Welche Verbesserungen der Standortbedingungen
erhofft sich die Bundesregierung durch ihre
Aufforderung an die Länder, ihre Haushaltsordnungen
zu ändern, und welche Arbeitsplatzeffekte wird
dies mittelbar bzw. unmittelbar bis zum Jahr 2000
haben?
Worin liegt der spezifische Beitrag des Bundes bei
diesem Teil des Aktionsprogramms? [32]
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Private
viele Aufgaben effizienter erfüllen können als die
öffentliche Hand. Daher hat der Bund durch die
Änderung von § 7 BHO für seinen Bereich bereits 1993 die
Pflicht zur Prüfung verankert, inwieweit staatliche
Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende
wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und
Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können.
Dementsprechend hat der Bund seine konsequente
Privatisierungspolitik fortgesetzt und wird dieses auch in
Zukunft tun. Das größte Privatisierungspotential liegt
jedoch bei Ländern und Gemeinden, z.B. im
öffentlichen Personennahverkehr, bei öffentlichen
Planungsleistungen, bei Wasser und Abwasser sowie bei der
Elektrizitäts-, Gas- und Abfallwirtschaft. Deshalb
fordert die Bundesregierung die Länder auf, entsprechend
der Regelung beim Bund in ihren Haushaltsordnungen
die Pflicht zur Suche nach privatwirtschaftlichen
Lösungen bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
über einen Wirtschaftlichkeitsvergleich zu verankern.
Dies gilt um so mehr, als eine erfolgreiche
Privatisierungspolitik ein wichtiger Beitrag ist, um Abgaben und
Gebühren und damit die Staatsquote zu senken sowie
die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes
Deutschland und seiner Arbeitsplätze zu erhalten.
33. Welche Beschäftigungseffekte werden sich durch
die Novellierung des Ladenschlußgesetzes
ergeben, welche Arbeitsplatzeffekte hätte dagegen eine
völlige Liberalisierung? [33]
Die Liberalisierung des Ladenschlusses ist mit positiven
gesamtwirtschaftlichen Umsatz- und
Beschäftigungseffekten verbunden. Eine von der Bundesregierung in
Auftrag gegebene Untersuchung zum Ladenschluß
kommt auf der Basis von Modellrechnungen
hinsichtlich der Effekte einer Erweiterung der
Ladenöffnungszeiten zu folgenden Ergebnissen:
Beim Einzelhandelsumsatz erscheint ein Plus von 2 bis
3 % in einem Zeitraum von drei Jahren möglich. Etwa
50 000 bis 55 000 Personen könnten zusätzlich im
Einzelhandel eingestellt werden. Auf Vollzeitarbeitsplätze
umgerechnet entspricht dies 31 000 bis 32 000
Beschäftigten (1,3 % der im Einzelhandel Tätigen).
Unberücksichtigt bleiben bei diesen Berechnungen die
Effekte der veränderten Ladenöffnung auf indirekt
betroffene Wirtschaftszweige wie das Gastgewerbe, das
Handwerk, das Verkehrsgewerbe usw. Die einzelnen
Alternativen der Ladenöffnung unterscheiden sich nur
geringfügig hinsichtlich ihrer gesamtwirtschaftlichen
Wirkungen. Das oben genannte Potential an
zusätzlichem Umsatz kann bei einer Abendöffnung bis 20 Uhr
und bei einer Samstagsöffnung bis 18 Uhr im
wesentlichen ausgeschöpft werden. Nach 20 Uhr kommt es in
Teilbereichen des Einzelhandels zu zusätzlichen
positiven Effekten.
Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen
Gesetzgebungsverfahren. Die erste Lesung im Deut
-
schen Bundestag hat am 9. Mai stattgefunden; der Ge
setzentwurf ist zur weiteren Beratung an die
zuständigen Ausschüsse verwiesen worden.
34. Bis wann sollen die einzelnen Vorschläge zur
Vereinfachung der Planungs- und
Genehmigungsverfahren im einzelnen in Kraft treten, und welche
zusätzlichen Investitionen werden dadurch bis zum
Jahr 2000 getätigt werden, bzw. wie viele
zusätzliche Arbeitsplätze in welchen Bereichen werden
dadurch bis zum Jahr 2000 geschaffen werden?
Welche Effekte haben die bisherigen
Beschleunigungs- und Vereinfachungsgesetze diesbezüglich
gehabt? [34]
Das von der Bundesregierung vorgelegte
Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Vereinfachung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren wird
voraussichtlich noch im Sommer 1996 wirksam.
Die vorgesehenen Maßnahmen stellen
Rahmenbedingungen dar, um den Wirtschaftsstandort Deutschland
zu stärken und um Arbeitsplätze zu schaffen und zu
sichern. Die Auswirkungen bis zum Jahre 2000 hängen
von einer Reihe von Faktoren wie Konjunkturverlauf
und Investitionsbereitschaft ab.
Bisherige Beschleunigungs- und
Vereinfachungsgesetze haben sich - soweit die Auswirkungen absehbar sind
- bewährt. So gibt es im Bereich des
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes positive
Erfahrungen durch erhebliche Verkürzungen der
Planungszeiten bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit.
35. Warum hat die Bundesregierung die Anlage A der
Handwerksordnung nicht schon zu einem früheren
Zeitpunkt gestrafft? [35]
Bei der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) im
Jahre 1993 konnte die Anlage A zur
Handwerksordnung aus Zeitgründen nicht mehr überarbeitet werden.
Die Überarbeitung soll in dieser Legislaturperiode
nachgeholt werden. Das Bundesministerium für
Wirtschaft hat gleich nach Verabschiedung der HwO-
Novelle die Arbeiten aufgenommen. Im Frühjahr 1994 hat
das Bundesministerium für Wirtschaft die betroffenen
Gruppierungen und Verbände um Vorschläge nach den
Vorgaben des Ausschusses für Wirtschaft und des
Deutschen Bundestages sowie um Stellungnahmen gebeten,
die jedoch erst jetzt vollständig vorliegen.
Zunächst werden „Eckwerte" für eine Reform der
Anlage A erarbeitet, die weitergehenden Arbeiten zur
Prüfung und Konkretisierung zugrunde gelegt werden.
Konkrete Angaben zur Änderung der Anlage A zur
Handwerksordnung können derzeit deshalb noch nicht
gemacht werden.
36. Worin bestehen die im Aktionsprogramm
angesprochenen Wettbewerbsnachteile für deutsche
Unternehmen gegenüber ausländischen
Wettbewerbern?
Welche zusätzlichen finanziellen Belastungen ent
stünden dem Bund bei einer möglichen Senkung
der Prämien für Hermes-
Ausfuhrgewährleistungen? [36]
Die Prüfung, ob und inwieweit Wettbewerbsnachteile
deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen
Wettbewerbern durch eine Senkung der Hermes-
Prämien ausgeglichen werden können, ist noch nicht
abgeschlossen. Deswegen können auch noch keine
Aussagen zu möglichen finanziellen Belastungen bei einer
Reduzierung der Hermes-Prämien gemacht werden.
VII. Berufliche Qualifizierung stärken -
Hochschulreform voranbringen
37. Wie viele Ausbildungsplätze in anerkannten
Ausbildungsberufen sind im Zuständigkeitsbereich der
Bundesregierung in den Jahren 1985 bis 1995
jeweils bereitgestellt worden?
In welchem Ausmaß ist in diesen Jahren über den
Bedarf hinaus ausgebildet worden? [37]
Die Entwicklung der Zahl der Ausbildungsplätze in
anerkannten Ausbildungsberufen im
Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung in den Jahren 1990 bis 1995
wurde bereits in der Antwort der Bundesregierung vom
14. Juni 1995 (Drucksache 13/1692) auf eine
diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 15. Mai 1995 (Drucksache 13/1370)
umfassend dargestellt. Entsprechende Daten zusätzlich für
die Jahre 1985 bis 1989 konnten in der verfügbaren Zeit
nicht erhoben werden.
In der Bundesverwaltung werden insbesondere seit
1990 in erheblichem Ausmaß - mit steigender Tendenz -
Ausbildungsplätze über Bedarf bereitgestellt. Eine
Aufschlüsselung nach bedarfsbezogenen und zusätzlichen
Ausbildungsplätzen ist aufgrund der sich in einem
Zeitraum von drei bis vier Jahren verändernden
Bedarfssituationen einzelner Behörden jedoch nur schwer
realisierbar. Eine dementsprechende Erhebung in der
Bundesverwaltung für die Jahre 1985 bis 1995 konnte
in der verfügbaren Zeit nicht durchgeführt werden.
38. Welche neuen, auf zukunftsorientierte
Tätigkeitsfelder orientierte Berufsbilder sollen bis zum Jahr
2000 entstehen, welche rechtlichen Hemmnisse
stehen einer Ausweitung des
Ausbildungsplatzangebotes entgegen, und bis wann sollen
entsprechende Regelungen in Kraft treten?
Welche Verbesserungen der Standortbedingungen
erhofft sich die Bundesregierung davon, und wie
viele zusätzliche Arbeitsplätze werden dadurch bis
zum Jahr 2000 entstehen? [38]
Die Globalisierung des Wettbewerbs, Produkt- und
Verfahrensinnovationen, neue Medien und
Kommunikationstechnologien, die wachsende Bedeutung des
Dienstleistungssektors sowie veränderte Konzepte im
Management und in der Arbeitsorganisation der
Unternehmen erfordern neben der laufenden Aktualisie
-
rung der vorhandenen auch neue Berufsprofile und
Ausbildungsgänge.
Deshalb hat die Bundesregierung auch schon in den
letzten Jahren neue Berufe anerkannt, allein 1995/1996
fünf neue Berufe, darunter zwei neue Profile im
Medienbereich, nämlich „Mediengestalter/
Mediengestalterin Bild und Ton" sowie „Film- und Videoeditor/Film-
und Videoeditorin" . Die Ausbildungsordnungen
wurden am 29. Januar 1996 vom Bundesministerium für
Wirtschaft erlassen; die neuen Berufe können ab dem
1. August 1996 ausgebildet werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt weitere neue
zukunftsgerichtete Ausbildungsberufe zu schaffen.
Mehrere Institutionen haben dazu Vorschläge erarbeitet.
Beim Vorschlag „Medienoperator/Medienoperatorin"
sind die Sozialpartner übereingekommen, den
bestehenden Ausbildungsberuf „
Werbevorlagenhersteller/Werbevorlagenherstellerin " im dritten
Ausbildungsjahr um eine Fachrichtung „Medienoperating"
zu ergänzen. Diese Neuregelung wird ebenfalls am
1. August 1996 in Kraft treten.
Die Neuordnung der Ausbildungsberufe „
Spielzeugfertiger/Spielzeugfertigerin " sowie „
Bauwerksabdichter/Bauwerksabdichterin " hat bereits begonnen. Über
die Schaffung des neuen Berufes
„Fertigungsmonteur/Fertigungsmonteurin" besteht bei allen
Beteiligten grundsätzlich Einvernehmen. Die Erarbeitung der
Ausbildungsordnungen im Bereich Informations- und
Kommunikationssysteme wird noch im Juni dieses
Jahres beginnen. Es handelt sich um die Berufe
(jeweils vorläufige Bezeichnungen) „Fachinformatiker/
Fachinformatikerin", „Informations- und
Kommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und
Kommunikationssystem-Elektronikerin", „Informations- und
Kommunikationssystem-Kaufmann/Informations- und
Kommunikationssystem-Kauffrau " .
Darüber hinaus gibt es weitere Überlegungen für neue
Berufe in den Bereichen kaufmännische
Dienstleistungen, Recycling, Fassadenbau, Systemgastronomie und
Mechatronik.
Das Bundeskabinett hat am 28. Februar 1996
beschlossen, die Rahmenbedingungen für die betriebliche
Ausbildung zu verbessern, um die Ausbildungsbereitschaft
und Ausbildungsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern.
So hat sie die Ausbildereignungsverordnung für die
gewerbliche Wirtschaft (AEVO) flexibilisiert.
Insbesondere kleineren Betrieben, die erstmals ausbilden wollen,
sowie kleineren Betrieben in Ausbildungsverbünden
soll der Einstieg in die Ausbildung durch eine flexible
Zuerkennung der Ausbildereignung erleichtert
werden.
Die Änderungsverordnung ist inzwischen erlassen und
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die Zahl der bis zum Jahre 2000 aus den obigen
Maßnahmen resultierenden zusätzlichen Arbeitsplätze ist
nicht abschätzbar. Der anhaltende Strukturwandel und
die vielfältigen Einflußfaktoren auf das
Arbeitsplatzangebot lassen eine zuverlässige Abschätzung des
Arbeitsplatzeffektes nicht zu.
39. Wie viele zusätzliche Ausbildungsplätze in den
Betrieben hätten geschaffen werden können, und
welche Investitionen in überbetriebliche
Bildungsstätten sind unterblieben, weil bislang dafür keine
Förderung aus ERP-Mitteln erfolgte? [39]
Das ERP-Ausbildungsplätzeprogramm, das noch vor
Beginn des neuen Ausbildungsjahrgangs im Sommer
1996 zur Verfügung stehen wird, ist als
Darlehensprogramm zur Finanzierung der mit der Schaffung
zusätzlicher Ausbildungsplätze verbundenen betrieblichen
Investitionen ausgestaltet. Für 1996 können insgesamt
Darlehen bis zu 100 Mio. DM zugesagt werden. Die
Bundesregierung ist bei der Beschlußfassung des
Aktionsprogramms nicht davon ausgegangen, mit diesem
Programm sämtliche Ausbildungsplatzdefizite der
deutschen Wirtschaft beseitigen zu können. In erster
Linie sind hier die Unternehmen selbst gefordert, eine
genügend große Anzahl von Ausbildungsplätzen zu
schaffen, denn eine gute berufliche Qualifikation
sichert vor allem die Produktivität und damit die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Es ist aber zu
erwarten, daß das ERP-Sondervermögen mit diesem
Programm einen substantiellen Beitrag zur
Problemlösung leisten wird.
40. In welchem Umfang will die Bundesregierung das
Volumen für die Hochschulbauförderung erhöhen,
welche Beschäftigungseffekte sind dadurch bis zum
Jahr 2000 zu erwarten?
Wie hoch ist der geplante zusätzliche finanzielle
Aufwand des Bundes in den kommenden fünf
Jahren? [40]
Entsprechend dem aktuellen 25. Rahmenplan für den
Hochschulbau sind derzeit Aussagen zum geplanten
Aufwand des Bundes für den Hochschulbau lediglich
bis 1999 möglich. In der mittelfristigen Finanzplanung
des Bundes sind danach für die Jahre 1997 bis 1999
jährlich 1,94 Mrd. DM vorgesehen. Der Bund hat die
Erhöhung der Finanzplanbeträge um je 140 Mio. DM auf
1,94 Mrd. DM unter den Vorbehalt gestellt, daß die vom
Bund in der 18. BAföG-Novelle vorgesehenen
strukturellen Maßnahmen im Bundesrat die erforderliche
Zustimmung der Länder finden und Bund und Länder eine
politische Vereinbarung über eine Novelle des
Hochschulbaufinanzierungsgesetzes und sonstige
Änderungen treffen, die spätestens 1997 wirksam werden
sollen.
Mit der Förderung des Hochschulbaus strebt die
Bundesregierung in erster Linie indirekte Wirkungen auf
den Arbeitsmarkt durch verbesserte Bedingungen für
Forschung und Lehre an. Eine hohe Qualifikation der
Hochschulabsolventen sowie eine hohe Qualität der
Forschungsergebnisse sind Grundlagen des Wirt
-
schaftswachstums und für die Schaffung neuer
Arbeitsplätze. Die Wirkungen der geplanten Erhöhung
der Finanzplanbeträge für den Hochschulbau auf die
Beschäftigung sind allerdings nicht zu quantifizieren.
VIII. Bau- und Umweltinvestitionen stärken und Ver
kehrsinfrastrukturen weiterentwickeln
41. In welchem Umfang werden die Vorschläge zur
Vereinheitlichung und Vereinfachung des
Planungsrechts Arbeitsplätze schaffen, und aus welchen
Gründen hat die Bundesregierung auf die Vorlage
entsprechender Vorschläge bislang verzichtet?
Wann sollen die sog. Reformen des Mietrechts in
Kraft treten, welche Verbesserungen der
Standortbedingungen sind davon zu erwarten, und wie
viele Arbeitsplätze werden dadurch bis zum Jahr 2000
entstehen? [41 ]
Für den Bereich des Bauplanungsrechts wird derzeit
eine Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB)
vorbereitet, die für die Zeit nach dem Auslaufen des
Maßnahmengesetzes zum BauGB am 31. Dezember 1997
sowie der Sonderregelungen für die neuen Länder (§ 246 a
BauGB) das Baurecht des Bundes wieder einheitlich im
Baugesetzbuch zusammenführen soll. Sie soll im
August 1996 dem Kabinett vorgelegt werden.
Dabei ist eine Übernahme der
verfahrensbeschleunigenden und vereinfachenden Elemente des
Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch für nahezu alle
Bebauungsplanverfahren beabsichtigt. Positive
Auswirkungen auf den Standort Deutschland - mithin auch
auf den Arbeitsmarkt - sind zu erwarten. Sie lassen sich
jedoch nicht quantifizieren. Der Zeitpunkt der
Novellierung ergibt sich aus der Dauer der Befristung der
oben genannten Sonderregelungen und
Überleitungsvorschriften, deren praktische Bewährung zunächst
abzuwarten war.
Handlungsmöglichkeiten zur Mietrechtsvereinfachung
werden im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
geprüft. Ein Bericht der Arbeitsgruppe soll nach der
Sommerpause erstattet werden, so daß im Herbst 1996
Eckwerte für einen Referentenentwurf erstellt werden
können.
42. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen eigenen
finanziellen Beitrag zu der Gemeinschaftsinitiative
zur Bildung preisgünstigen Wohneigentums zu
leisten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Worin liegt darüber hinaus der spezifische Beitrag
der Bundesregierung zu diesem Punkt des
Aktionsprogramms? [42]
Eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung an
der in Nummer 42 des Aktionsprogramms genannten
Gemeinschaftsinitiative ist nicht vorgesehen. Ihr
Beitrag liegt in der moderierenden Zusammenführung der
an der Wohneigentumsbildung beteiligten
Institutionen (Kreditwirtschaft, Bauträger, Wohnungswirtschaft
etc.) zu einer Art „konzertierter Aktion", in der die
jeweiligen Handlungsmöglichkeiten gebündelt werden
sollen. Die Gespräche werden im Juli 1996
abgeschlossen.
43. Auf welche Verkehrsinfrastrukturprojekte hat die
Bundesregierung bislang aus welchen Gründen
verzichtet?
Welche Auswirkungen hatten diese nicht
realisierten Vorhaben auf die Effizienz der
Verkehrsinfrastruktur?
Wie viele Arbeitsplätze sind deshalb
verlorengegangen bzw. wurden nicht geschaffen? [43]
Die Bundesregierung hat nicht auf Vorhaben des
„Vordringlichen Bedarfs" des Bundesverkehrswegeplans
1992 mit einem Planungszeitraum bis 2012 verzichtet
und hat auch nicht eine solche Absicht.
Der Bedarf an diesen Vorhaben ist im übrigen in den
Bereichen der Bundesfernstraßen und der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in den jeweiligen
Bedarfsplänen gemäß § 1 Abs. 1 des
Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) bzw. gemäß § 1 Abs. 1 des
Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchWAbG)
gesetzlich festgelegt.
Bezüglich der Finanzierung dieses Bedarfs legen beide
Gesetze in § 2 FStrAbG bzw. § 8 Abs. 1 BSchWAbG fest,
daß der Ausbau nach Maßgabe der zur Verfügung
stehenden Mittel erfolgt.
Engpässe in der Finanzierung ändern insofern nichts an
dem gesetzlich festgestellten Bedarf für diese Projekte.
44. Stehen den verbesserten
Finanzierungsmöglichkeiten für kommunale Investitionen und der
Aufstockung des CO 2 -Einsparungsprogramms aus
Eigenmitteln der KfW Kürzungen in anderen
Bereichen gegenüber, ggf. in welchen?
In welchem Ausmaß sind die Mittel des KfW-
Infrastrukturprogramms in den vergangenen Jahren
abgerufen worden? [44]
Einer Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten
im kommunalen und wohnungswirtschaftlichen
Bereich steht keine Beschränkung des Volumens an
Fördermitteln in anderen Bereichen, insbesondere den
gewerblichen Programmen (KfW-Mittelstands- und
KfW-Umweltprogramm) gegenüber. Vielmehr wird
gleichzeitig die Mittelstandsförderung ausgebaut (vgl.
Antworten zu den Fragen4 und 5).
Der Einsatz eigener Mittel im KfW-Programm zur CO 2
-
Minderung soll - ergänzend zum Bundesprogramm -
der Finanzierung umweltschutzfördernder
Investitionen im Wohnungsbestand der alten Länder
einschließlich Berlin-West dienen. Mittelbar gefördert wird auch
der gewerbliche Bereich, da die Maßnahmen zu einer
Ausweitung des Auftragsvolumens für das
Baugewerbe führen werden. Die bisherige Mittelnachfrage ist
rege. Die Aufstockung aus Eigenmitteln der
Kreditanstalt für Wiederaufbau ist vorbereitet.
Im KfW-Infrastrukturprogramm wurden 1995
insgesamt 132 Kredite über rd. 700 Mio. DM von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau zugesagt. Die Mittel wurden
zu einem guten Teil bereits 1995 abgerufen. Insgesamt
konnten Kreditmittel in Höhe von rd. 530 Mio. DM
ausgezahlt werden. Alle finanzierten Vorhaben beziehen
sich auf Maßnahmen im Bereich der Wasser- und
Abwasserwirtschaft in den neuen Ländern. Die
Auszahlung der Mittel erfolgt im Regelfall in zwei Tranchen
nach Baufortschritt.
Das 1995 angelaufene Infrastrukturprogramm war
zunächst nur auf wasser- und abfallwirtschaftliche
Investitionen in den neuen Ländern ausgerichtet. Mit der
im Aktionsprogramm enthaltenen
Programmerweiterung auf alle infrastrukturellen Bereiche und das
gesamte Bundesgebiet zeichnet sich eine deutliche
Steigerung der Nachfrage ab. Die Maßnahme ist bereits
durch Bankenrundschreiben umgesetzt.
IX. Öffentlichen Dienst und öffentliche Verwaltung
modernisieren
45. Hält die Bundesregierung die beschlossene Reform
des öffentlichen Dienstrechts für ausreichend, um
nicht genutzte Leistungsreserven in diesem Bereich
auszuschöpfen?
Welche Einsparungen im Bundeshaushalt erwartet
die Bundesregierung infolge einer Reform des
öffentlichen Dienstrechts in den nächsten zehn
Jahren? [45]
Durch den von der Bundesregierung am 13. Dezember
1995 beschlossenen und sich derzeit in den
parlamentarischen Beratungen befindenden Entwurf eines
„Gesetzes zur Reform des öffentlichen Dienstrechts " soll das
öffentliche Dienstrecht zeitgemäß und
anforderungsgerecht weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf
enthält Änderungen des Dienstrechts der Beamten, die
das Wettbewerbs- und Effizienzbewußtsein der
öffentlichen Verwaltung steigern und den
leistungsorientierten und effektiven Personaleinsatz verbessern. Neue
finanzielle Leistungsanreize ermöglichen es, die
Motivation zu fördern und diejenigen besser zu
bezahlen, die mehr leisten.
Dieser Reformansatz darf nicht auf das Beamtenrecht
beschränkt bleiben. Für die Arbeitnehmerschaft sind,
wo sich parallele tarifrechtliche Sachverhalte ergeben,
unter Beachtung der unterschiedlichen
Regelungswege und -kompetenzen entsprechende Lösungen
anzustreben. Die notwendige Anpassung der organisations-
und haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie die
wichtigen Fragen der Rechtsvereinfachung und der
Entbürokratisierung sind in den hierfür vorgesehenen
Regelungswegen zu verfolgen.
Der Gesetzentwurf wird nach einer Übergangsphase
kostenneutral sein. Langfristig ist insbesondere durch
die Änderungen im Versorgungsrecht mit Entlastungen
des Bundeshaushalts zu rechnen. Da der Bundesrat
Anderungen vorgeschlagen hat, ist eine weitergehende
Aussage zu den Gesamtkosten des Gesetzes derzeit
nicht möglich.
Das Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts soll
am 1. Januar 1997 in Kraft treten.
46. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig
Pensionsrückstellungen für die Beamten des Bundes zu
bilden?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das
Maßnahmepaket zur Verringerung und Straffung der
Bundesverwaltung zu beschließen?
Wann und in welchem Ausmaß werden die
Reformen in der Bundesverwaltung zu Einsparungen im
Bundeshaushalt führen? [46]
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, künftig
Pensionsrückstellungen für Beamte zu bilden. Sie hält dies
- wie auch die Mehrheit der Länder - nicht für den
geeigneten Weg, die Pensionen langfristig zu sichern.
Voraussetzung hierfür wäre der Aufbau eines
Sondervermögens, das dann durch kreditfinanzierte Zuschüsse
aus dem Haushaltsplan gespeist werden müßte. Dies
wäre nicht sachgerecht. Die Bundesregierung wird
nach Vorlage des Versorgungsberichts über
notwendige Maßnahmen entscheiden.
Das Maßnahmenpaket zur Verringerung und Straffung
der Bundesbehörden wurde am 7. Februar 1996 vom
Kabinett verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in den
Ressorts. Die Zielsetzung der Maßnahme ist kurz- bis
mittelfristig. Ihre Durchsetzung führt zu einer
Einsparung von insgesamt etwa 7 000 Stellen und einer
Entlastung des Bundeshaushalts in einer
Größenordnung von jährlich ca. 1 Mrd. DM.
47. Welche positiven Beschäftigungseffekte ergeben
sich bis zum Jahr 2000 durch die Zurückführung des
Personals des Bundes auf das Niveau vor der
Wiedervereinigung?
Um welchen Prozentsatz soll der Stellenbestand der
obersten Bundesbehörden und der nachgeordneten
Bundesverwaltung jährlich verringert werden? [47]
Die beabsichtigte Zurückführung des Personals des
Bundes auf das Niveau vor der Wiedervereinigung
dient in erster Linie der Entlastung des
Bundeshaushalts und der Straffung der Verwaltung. Der
Stellenbestand der obersten Bundesbehörden und der
nachgeordneten Verwaltung einschließlich der
Bundesoberbehörden wird in den Jahren 1995 und 1996 durch
pauschale Stellenkürzungsregelungen der Haushalts
-
gesetze um jeweils 1,5 % verringert; die pauschale Stel
lenkürzung ist auch für die Jahre 1997 und 1998 vor
gesehen. Ein weiterer Stellenabbau erfolgt über das
Wirksamwerden von kw-Vermerken. Außerdem wirkt
sich die beabsichtigte Personalreduzierung im Rahmen
des Programms zur Verringerung und Straffung der
Bundesverwaltung hier aus. (Vergl. im übrigen die
Antwort zu Frage 8).
48. Seit wann kann die Bundesregierung dem
Gesetzgeber eine qualifizierte Legitimierungs- und
Begründungspflicht vorschreiben?
Welche Verbesserungen der Standortbedingungen
werden sich dadurch ergeben und wie viele Ar
beitsplätze sollen dadurch bis zum Jahr 2000
entstehen? [48]
Gesetzesvorlagen werden nach Artikel 48 des
Grundgesetzes durch die Bundesregierung, aus der Mitte des
Deutschen Bundestages oder durch den Bundesrat
eingebracht. Vorschriften der Bundesregierung wie die
qualifizierte Legitimierungs- und Begründungspflicht
sind ausschließlich für sie selbst, nicht aber für den
Deutschen Bundestag oder den Bundesrat verbindlich.
Allerdings sollen diese Vorschriften durchaus eine
Signalwirkung entfalten. Dies gilt auch für die
Verpflichtung der Bundesministerien, ihre
Rechtsetzungsvorhaben anhand eines Prüfkatalogs („Blaue Prüffragen” )
unter den Gesichtspunkten der Notwendigkeit,
Wirksamkeit und Praktikabilität auf den Prüfstand zu stellen.
Die qualifizierte Legitimierungs- und
Begründungspflicht für gesetzgeberische Vorhaben des Bundes geht
auf einen Vorschlag des von der Bundesregierung
eingesetzten Sachverständigenrates „Schlanker Staat"
zurück. Angesichts der ständig wachsenden Zahl von
Rechtsvorschriften sollen mit diesen Instrumenten
sowohl die Wirksamkeit der bisherigen Maßnahmen zur
Verbesserung der Rechtsetzung als auch die
Transparenz der Entscheidungsfindung gegenüber den
gesetzgeberischen Körperschaften und der Öffentlichkeit
erhöht werden.
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, daß
Testkataloge für gesetzgeberische Vorhaben des Bundes
unmittelbar Arbeitsplätze schaffen. Sie können jedoch
dazu beitragen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen
für Investitionen zu verbessern. Bürger, Unternehmen
und Verwaltungen fühlen sich zunehmend von
Gesetzen und Verordnungen eingeengt und überfordert.
Durch bürokratische Regelungen und mangelnde
Beachtung des damit im Vollzug verbundenen Aufwands
besteht die Gefahr, daß die Kraft der Gesellschaft für
Kreativität und Innovation verlorengeht. Dem muß
durch einen Abbau der Regelungsdichte und eine
Verbesserung der Qualität der Rechtsetzung
entgegengewirkt werden. Verläßliche und handhabbare rechtliche
Rahmenbedingungen sind ein entscheidender
Standortvorteil und damit zugleich ein Grundstein für eine
wieder steigende Investitionsdynamik, ohne die die Si
cherung und Schaffung von Arbeitsplätzen unmöglich
ist.
Die entsprechende Änderung der Gemeinsamen Ge
schäftsordnung der Bundesregierung (TeilII), die das
Kabinett am 19. März 1996 beschlossen hat, soll ab
1. Juni 1996 praktiziert werden.
49. Aus welchen Gründen geht die Bundesregierung
davon aus, daß die von einem Modellversuch
„Haushaltsflexibilisierung" zu erwartenden
Ergebnisse ein Beitrag zur Verbesserung des Standortes
bzw. zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bis
zum Jahr 2000 sein wird, obwohl dieser Versuch bis
1998 läuft und bislang noch nicht einmal erste
Ergebnisse vorliegen? [49]
Die Bundesregierung hat mit dem Bundeshaushalt 1995
ein Modellvorhaben begonnen, im Rahmen dessen bei
fünf Behörden der nachgeordneten Bundesverwaltung
flexible Budgetierungsinstrumente erprobt werden.
Das Modellvorhaben ist auf drei Jahre angelegt. Erste
Zwischenergebnisse auf der Grundlage des
Haushaltsjahres 1995 wurden dem Haushaltsausschuß des
Deutschen Bundestages kürzlich mitgeteilt. Die Umsetzung
positiver Ergebnisse aus dem Modellversuch ist für den
Haushalt 1997 vorgesehen.
Die Flexibilisierung der Haushaltswirtschaft soll dazu
beitragen, effektivere Strukturen und Verfahren für die
Verwaltungen zu entwickeln. Kurze
Entscheidungswege bei notwendigen Verwaltungsabläufen sind für die
Bereitschaft von Unternehmen, in Deutschland zu
investieren, von erheblicher Bedeutung.
Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen auf allen
staatlichen Ebenen tragen dazu bei, Kosten der privaten wie
öffentlichen Wirtschaft zu senken und hierdurch die
Attraktivität des Standortes Deutschland zu steigern und
damit die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Dies
wird auch positive Auswirkungen für den Arbeitsmarkt
haben.
50. Welchen Beitrag zur Verbesserung der
Standortbedingungen leistet die Initiative für eine verbesserte
Kostendeckung in der Bundesverwaltung, wie
sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen
aussehen, wann sollen diese in Kraft treten, und wie
viele Arbeitsplätze sollen dadurch bis zum Jahr 2000
entstehen? [50]
Die Effizienz staatlicher Verwaltung ist ein wichtiger
Baustein zur Verbesserung der Standortbedingungen
in Deutschland. Daher ist es unerläßlich, im Bereich
öffentlichen Handelns verstärkt Preis und Leistung
gegenüberzustellen und das Kostenbewußtsein zu
erhöhen. Konkrete Schritte in diese Richtung unternimmt
die Bundesregierung mit der Einführung einer Kosten-
und Leistungsrechnung in geeigneten Bereichen der
Bundesverwaltung. Die auf diese Weise zu erzielenden
Informationen dienen der Optimierung des
Verwaltungshandelns, was sich im Ergebnis in einer
niedrigeren Gesamtbelastung der Bürger auswirkt. Eine
verbesserte Gebührenkalkulation und damit die
Festsetzung von leistungsgerechten Preisen für die
Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen ist Teil
dieses Vorhabens. Länder und insbesondere
Kommunen mit dem im Verhältnis größten Anteil am
öffentlichen Dienstleistungsbereich müssen ebenfalls diese
Zielsetzung verfolgen. Die derzeit in Vorbereitung be
-
findliche Novellierung des Verwaltungskostengesetzes
im zweiten Halbjahr 1996 soll den eigenen
Zuständigkeitsbereich der Länder für die Erhebung von
Gebühren vergrößern.
X. Zum Aktionsprogramm insgesamt
51. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die jeweiligen
Maßnahmen (aufgeschlüsselt nach 1 bis 50) des
Aktionsprogramms abgeschlossen sein?
Der Stand der Umsetzung der Einzelmaßnahmen ist
jeweils den vorstehenden Antworten zu entnehmen. Im
übrigen stellt die Bundesregierung mit einem
regelmäßigen Monitoring die zügige Umsetzung der im
Aktionsprogramm angekündigten Maßnahmen sicher.
52. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen in
den gesetzlichen Grundlagen oder der Praxis der
Arbeitsmarktstatistik bis zum Jahr 2000?
Im Rahmen der Reform des Arbeitsförderungsrechts
wird auch die rechtliche Grundlage für die
Arbeitsmarktstatistik neu formuliert werden, ohne daß sich
hieraus wesentliche materiellrechtliche Änderungen
oder Änderungen der Praxis der Arbeitsmarktstatistik
ergeben. Weitere Änderungen diesbezüglich sind
derzeit nicht geplant.
53. Hat sich die Bundesregierung Zwischenziele
gesetzt auf dem Weg zu einer Halbierung der
registrierten Arbeitslosen bis zum Jahr 2000?
Wie sehen ggf. diese Zwischenziele aus?
Welche Vorsorge trifft die Bundesregierung, daß
nicht dieses Ziel genauso verfehlt wird wie die
Selbstverpflichtung der Bundesrepublik
Deutschland zur CO 2 -Minderung?
Im Bündnis für Arbeit und zur Standortsicherung vom
23. Januar 1996 haben sich Wirtschaft, Gewerkschaft
und Bundesregierung das gemeinsame Ziel gesetzt, bis
zum Ende dieses Jahrzehnts die Zahl der registrierten
Arbeitslosen zu halbieren. Dies sei erreichbar, „wenn
keine zusätzlichen Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt
auftreten und wenn alle Verantwortlichen ihr Handeln
an diesem Ziel ausrichten" . Notwendige
Zwischenziele sieht die Bundesregierung nicht in bestimmten
Arbeitslosenzahlen in Einzeljahren, sondern in der
Ergreifung und zügigen Umsetzung der erforderlichen
Maßnahmen in den jeweiligen
Verantwortungsbereichen der Beteiligten. Zum CO 2 -Minderungsprogramm
wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 11. Mai
1995 (Drucksache 13/1328) zur Kleinen Anfrage
„Widersprüche zwischen Ankündigungen und Taten in der
deutschen Klimaschutzpolitik" der Fraktion der SPD
(Drucksache 13/1157) verwiesen.
54. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die
gesamten Kosten des Aktionsprogramms in den
Jahren 1996 bis 2000?
55. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung
Haushaltseinsparungen des Bundes aufgrund des
Aktionsprogramms in den Jahren 1996 bis 2000?
Das Aktionsprogramm soll aufkommensneutral
umgesetzt werden. Das Programm für mehr Wachstum und
Beschäftigung zielt auf Einsparungen für 1997 in allen
öffentlichen Haushalten von 50 Mrd. DM, davon
25 Mrd. DM im Bundeshaushalt.
56. Wie beurteilt die Bundesregierung die direkten
finanziellen Be- bzw. Entlastungen anderer
Gebietskörperschaften aufgrund des Aktionsprogramms in
den Jahren 1996 bis 2000?
Alle staatlichen Ebenen sind durch die zahlreichen
Maßnahmen des Aktionsprogramms der
Bundesregierung für Investitionen und Arbeitsplätze berührt. Bund,
Länder und Gemeinden sind aufgefordert, sich den
Herausforderungen des Aktionsprogramms zu stellen
und im Rahmen eines Gesamtkonzepts gemeinsam an
einem Strang zu ziehen.
Bei der Beurteilung der finanziellen Be- bzw.
Entlastungen von Ländern und Kommunen aufgrund des
Aktionsprogramms dürfen die mittelfristigen
Entwicklungschancen nicht übersehen werden. Dies gilt u. a.
für die Förderung von Existenzgründungen und den
besseren Zugang von Existenzgründern zu
Risikokapital. Dem zeitweisen Verzicht auf Steuereinnahmen
durch steuerliche Entlastungen für Existenzgründer
steht eine Stärkung der Steuerbasis in der Zukunft
gegenüber. Dies gilt auch für die Stärkung der
Eigenkapitalbasis von Unternehmen durch eine geringere
Substanzbesteuerung (Gewerbekapitalsteuer, Erbschaft-
und Schenkungsteuer, Vermögensteuer). Die
Rückführung von Steuer- und Abgabenbelastungen stärkt
Wachstum und Beschäftigung.
Im Rahmen der steuerpolitischen Maßnahmen dient die
Entlastung bei den direkten Steuern dem Ziel einer
wachstumsfreundlicheren und arbeitsplatzfördernden
sowie vereinfachenden Steuerpolitik.
Durch die im Zusammenhang mit dem Abbau des
Solidaritätszuschlags angesprochene Rückübertragung
von Umsatzsteueranteilen von den Ländern zum Bund
soll die Überfinanzierung der alten Länder korrigiert
werden, die sich aufgrund der unterschiedlichen
Entwicklung des Umsatzsteuervorwegausgleichs und der
vom Bund zu dessen Finanzierung abgegebenen sieben
Umsatzsteuerpunkte ergibt. Die Umsatzsteueranteile
der Länder sollen in dem Maße zurückgeführt werden,
wie sie zur Vorabauffüllung im Länderfinanzausgleich
nicht mehr benötigt werden.
Die Begrenzung der Lohnzusatzkosten und der Umbau
des Sozialstaates haben positive Auswirkungen auch
auf die Haushalte der Länder und Kommunen.
34]