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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verwendung von Fördergeldern der Kali und Salz GmbH (G-SIG: 13011393)

Kenntnisse über die Verwendung der sog. Bareinlage von 1,044 Mrd DM, Konsequenzen aus der Einbehaltung der Zinserträge daraus in der Kali und Salz GmbH und damit im Konzernverbund, Höhe der von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben 1994 und 1995 übernommenen Verluste und Zinsgewinne der Kali und Salz GmbH, Einflußnahme der Bundesregierung auf einen Mitteleinsatz gem. ursprünglicher Bestimmung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.03.1996

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/405704. 03. 96

Verwendung von Fördergeldern der Kali + Salz GmbH

des Abgeordneten Gerhard Jüttemann und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der Südthüringer Zeitung vom 29. Februar 1996, der auf Angaben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vom Vortag beruht, nutzt die Kali + Salz GmbH (K + S) (51 % K + S; 49 % BvS) nach der 1993 erfolgten Genehmigung der Fusion die ausgezahlte und bisher nur zu Teilen für Investitionen, Verlustdeckung etc. verwendete Bareinlage in Höhe von 1 044 Mio. DM für „zinsgünstige Geldgeschäfte" im Rahmen des Konzernverbunds mit der Kali + Salz Beteiligungs AG und der BASF. Erträge daraus darf die Kali + Salz GmbH einbehalten. In der Vorlage für die Sitzung des Verwaltungsrates der Treuhandanstalt vom 9. Dezember 1992, die die Zusammenführung des Treuhand-Unternehmens Mitteldeutsche Kali AG und der Kali + Salz AG zum Gegenstand hatte, war noch vorgesehen: „Die Nichtausschöpfung zweckgebundener Mittel führt zur Rückschußpflicht einschließlich aufgelaufener Zinsen..."

Nach der Genehmigung der Kalifusion im Dezember 1993 sprach der Vorstandsvorsitzende der Kali + Salz AG auf der Hauptversammlung der Gesellschaft davon, daß die Verzögerung der Fusionsentscheidung um rd. ein Jahr zweistellige Millionensummen gekostet hätte. Aus heutiger Sicht konnte zu solchen Größenordnungen nur kommen, wer die entgangenen Zinsgewinne aus den später gewährten 1044 Mio. DM mit einrechnete.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Tatsachen sind der Bundesregierung über die Verwendung der sog. Bareinlage in Höhe von 1 044 Mio. DM bekannt?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einbehaltung der Zinserträge aus der Bareinlage in der Kali + Salz GmbH und damit auch im Konzernverbund des Mehrheitsgesellschafters

a) vor dem Hintergrund der Tatsache, daß laut der erwähnten Verwaltungsratsvorlage die öffentliche Hand im Zeitraum 1993 bis 1997 unabhängig von der Ursache zwischen 80 und 90 % der Verluste der Kali + Salz GmbH trägt,

b) vor dem Hintergrund, daß offenbar der 1000seitige Fusionsvertrag von 1993, den Mitglieder des Deutschen Bundestages bekanntlich nur einen Vormittag lang und nur auf der Basis der von ihnen gestellten Fragen einsehen durften, im Gegensatz zur erwähnten Verwaltungsratsvorlage die Einbehaltung der Zinserträge aus der Bareinlage erlaubt?

3

Wie hoch ist die Summe, die die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in den Jahren 1994 und 1995 (bitte getrennt angeben) für die Verluste der Kali + Salz GmbH aufzubringen hatte?

4

Wie hoch sind die Zinsgewinne der Kali + Salz GmbH aus der Bareinlage?

5

Wird die Bundesregierung ihren Einfluß zum Einsatz der Gelder gemäß ihrer ursprünglichen Bestimmung geltend machen, wenn ja, mit welchen Mitteln?

Bonn, den 1. März 1996

Gerhard Jüttemann Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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