Gesundheitsschutz an Bildschirmarbeitsplätzen (I): Umsetzung der EG-Bildschirmrichtlinie
des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bis zum 31. Dezember 1992 hätte die EG-Bildschirmrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschrift bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten [90/270/EWG]) in bundesdeutsches Recht umgesetzt sein müssen. Zwar hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung den Entwurf einer Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - Bildschirm-Verordnung - am 17. Dezember 1993 vorgelegt. Mit dem Scheitern des Arbeitsschutzrahmengesetzes 1994 entfiel allerdings auch die Verabschiedung der zugehörigen Bildschirm-Verordnung. Von seiten des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde zwar im März 1995 der Grundentwurf einer Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Arbeit an Bildschirmgeräten (VBG 104 f) vorgelegt. Mit einer Verabschiedung ist aber nicht vor 1997 zu rechnen.
Mit Datum vom 29. Dezember 1995 ist von seiten der Bundesregierung nunmehr dem Bundesrat der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien als besonders eilbedürftig zugeleitet worden und am 22. Januar 1996 auch in den Bundestag eingebracht worden. Nach Angaben der Bundesregierung soll mit diesem Artikelgesetz und den darauf gestützten zusätzlichen Verordnungen eine 1:1-Umsetzung der EG-Arbeitsschutzrichtlinien erreicht werden.
Allerdings ist auch heute - vier Jahre nach dem von der EU-Kommission gesetzten Termin - die Bildschirmrichtlinie noch nicht rechtsgültig in bundesdeutsches Recht umgesetzt. Bereits 1994 leitete die Kommission deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 169 EG-Vertrag ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die EU-Kommission bezüglich der Nichtumsetzung der EG-Arbeitsschutzrichtlinien in bundesdeutsches Recht bereits aktiv geworden, und wenn ja, in welcher Form, mit welcher Zielsetzung und mit welchem Ergebnis?
Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Umsetzung der EG-Bildschirmrichtlinie in bundesdeutsches Recht zu rechnen, und wie soll diese erfolgen?
Inwiefern und für welche Arbeitsplätze entfaltet nach Auffassung der Bundesregierung die EG-Bildschirmrichtlinie seit 1993 in Deutschland direkte rechtliche Wirksamkeit?
Worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?
Für welche Bundesverwaltungen und seit wann gilt die EG-Bildschirmrichtlinie unmittelbar?
Für welche Landesverwaltungen und für welche sonstigen Behörden ist die Umsetzung der Richtlinie per Erlaß des Bundesministeriums des Innern in Kraft gesetzt worden?
Welche Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung aus dem Verbundprojekt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmen auf der Basis internationaler Normen und Standards" (SANUS) bereits vor?
Wann, inwieweit und inwiefern werden die im Projekt entwickelten und erprobten Hilfsmittel, Leitlinien und Methoden zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur Verfügung stehen bzw. verbindlich werden?
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Programm Arbeit und Technik des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie auslaufen zu lassen?
Wenn ja, warum und inwiefern wäre dann die Fortführung des genannten Projekts gewährleistet?